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Gipfel der Verdrahtung - Mountain Wilderness Schweiz

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Nr. Grundsatz Bewertung5. Zu- und Abstieg sind Bestandteildes Klettersteigesund müssen in die Planungeinbezogen werden (Benutzerlenkungund -information).Klettersteige sollten mitöffentlichen Verkehrsmittelnerreichbar sein.6. Die Routen werden so angelegt,dass keine negativenEinwirkungen auf geschütztePflanzenbestände, Einständeund Wechsel von Wildsäugernsowie Horst- undNisträume von Vögeln durchden Bau und den Betriebentstehen.7. Größere Bauwerke wie z.B.Tyroliennes, Hängebrückenund Kletternetze sollen dieAusnahme bleiben. Es darfkein Hochschaukeln hin zuimmer aufwendigeren Installationenstattfinden.8. Kontrolle und Wartung fürdie langfristige Sicherheit <strong>der</strong>Anlage müssen gewährleistetsein.9. Nicht mehr gebrauchte Anlagenmüssen rückgebaut werden.Bereits bei <strong>der</strong> Planungmüssen Verantwortlichkeitenfür den Rückbau festgelegtwerden.10. Information und Sensibilisierungzu Sicherheit, Naturund Ökologie gehören zu denAufgaben des Klettersteigbetreibers.Der Großteil <strong>der</strong> Klettersteige und insbeson<strong>der</strong>ejener, welche seit 2008 erstellt wurden,liegt in <strong>der</strong> Nähe von Bergbahnen o<strong>der</strong> in Talnähe.Zumindest die Anreise mit öffentlichenVerkehrsmitteln ist somit jeweils gut möglich.Eine Beurteilung dieses Grundsatzes würdeeine ökologische Betrachtung jedes einzelnenKlettersteigs bedingen. Eine Umwetlverträglichkeitsprüfungfür Klettersteige ist momentanallerdings nicht zwingend vorgeschrieben. Nurbei einer Min<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Klettersteige bestehenzeitliche Einschränkungen aus Gründen desTierschutzes für die Benutzung (bspw. währendBrutzeiten des Mauerläufers).Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> ab 2008 neu eröffnetenKlettersteige fällt vor allem <strong>der</strong> Klettersteigan <strong>der</strong> Gemmi auf, <strong>der</strong> viele Elemente einesSeilparks aufweist. Eine generelle Tendenzhin zu solchen Installationen lässt sich in denvergangenen Jahren jedoch nicht feststellen.Wie die langfristige Wartung eines neuen Klettersteigssichergestellt und bei <strong>der</strong> Bewilligungeines Klettersteigs berücksichtigt wird, lässtsich nicht beurteilen.Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Klettersteigebekannt, welche wegen Nichtbenutzung wie<strong>der</strong>rückgebaut wurden. Inwiefern dieser Punkt bei<strong>der</strong> Bewilligung neuer Klettersteige berücksichtigtwird und wer im Eintretensfall zum Rückbauverpflichtet werden könnte, ist nicht bekannt.Viele Klettersteige bieten beim Einstieg zumKlettersteig eine Infotafel mit diesbezüglichenInformationen. Ebenso informieren diverseKlettersteigbetreiber auf ihrer Homepage überkorrektes Verhalten und Rücksicht auf die Naturauf dem Klettersteig. Eine systematische Erhebung,welche Klettersteige diesen Grundsatzerfüllen, wurde jedoch nicht durchgeführt.47

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