11.07.2015 Aufrufe

Gipfel der Verdrahtung - Mountain Wilderness Schweiz

Gipfel der Verdrahtung - Mountain Wilderness Schweiz

Gipfel der Verdrahtung - Mountain Wilderness Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

mountain wil<strong>der</strong>ness schweiz identifiziert im Bereich Klettersteigedie folgenden Probleme und stellt die darauf basierenden For<strong>der</strong>ungen:• Klettersteigmoratorium bis zur Regelung<strong>der</strong> unten stehenden Punkte.• Es besteht keine Stelle, welche prüft, obbei neuen Klettersteigen die Grundsätze<strong>der</strong> Klettersteig-Charta eingehaltenwerden. mountain wil<strong>der</strong>ness schweizschlägt vor, dass eine zentrale Informationsstellegeschaffen werden soll,welche bei <strong>der</strong> Planung von neuenKlettersteigen informiert wird und welchedie Erfüllung <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong>Klettersteig-Charta bewertet.• Es bestehen keine übergreifenden Konzepte,wo Klettersteige erstellt werden.Es gibt keine Anzeichen, dass sich diemaximale Anzahl Klettersteige bei 100(wie in <strong>der</strong> Klettersteig-Charta genannt)einstellen wird. Die oben vorgeschlagenezentrale Informationsstelle soll dieEntwicklung von neuen Klettersteigen ineinem übergeordneten Kontext stellenund lenkend darauf hinwirken, dass dieAnzahl von 100 Klettersteigen in <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> nicht überschritten wird.• Die Bewilligungspraxis ist im einzelnenrelativ stark vom jeweiligen Kantonrespektive noch stärker von <strong>der</strong> dasBaugesuch behandelnden Personabhängig. mountain wil<strong>der</strong>ness schweizfor<strong>der</strong>t, dass für Behörden und Erschließerein Leitfaden geschaffenwird, welcher die Zulassung zum Bauneuer Klettersteige verbindlich regelt.Die Einhaltung des Leitfadens mussüberprüfbar sein.• Klettersteige werden nicht gezwungenermaßenals Objekt behandelt, fürwelches ein Baugesuch notwendig ist.mountain wil<strong>der</strong>ness schweiz for<strong>der</strong>t,dass alle Kantone Klettersteige als Objektebehandeln, für welche ein Baugesuch(Bauten außerhalb <strong>der</strong> Bauzone)gestellt werden muss.• Einige neuere Klettersteige zeigenAnzeichen von Seilparks (Seilbahnen,Brücken, ausgesetzte Leitern, Metallnetze;z.B. Klettersteig unterhalb Gemmi).mountain wil<strong>der</strong>ness hält fest, dassGrundsatz 7 <strong>der</strong> Klettersteig-Chartaunbedingt eingehalten werden muss.49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!