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KERN PLAN - Stadt Dillingen

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entwickeln. Dies kann nur durch einen<br />

zielgerichteten Ausbau des dortigen<br />

Einzelhandelsangebotes bei gleichzeitigem<br />

Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben<br />

mit zentrenrelevanten Sortimenten<br />

an dezentralen Standorten<br />

erfolgen. Auch das Ziel der Sicherung<br />

der Versorgungsfunktion der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Dillingen</strong> als Mittelzentrum sowie der<br />

wohnortnahen Versorgung werden<br />

mit der Bebauungsplanung Nr. 11 c<br />

unterstützt und werten den zentralen<br />

Versorgungsbereich auf.<br />

Des Weiteren geht im Allgemeinen mit<br />

dem Angebot zentrenrelevanter Sortimente<br />

in dezentralen Standortlagen<br />

ein besonderes Gefährdungspotenzial<br />

für die gewachsenen Standortlagen<br />

und somit den zentralen Versorgungsbereich<br />

einher.<br />

Im Gegensatz hierzu sind von Einzelhandelsbetrieben<br />

mit dem Angebot<br />

nicht zentrenrelevanter Sortimente an<br />

dezentralen Standorten keine Negativwirkungen<br />

auf den zentralen Versorgungsbereich<br />

zu erwarten. Diese<br />

Standorte gehören vielmehr aufgrund<br />

ihrer Standortfaktoren (Flächenverfügbarkeit,<br />

Verkehrsfrequenz) zu den<br />

bevorzugten Alternativen, weswegen<br />

sich auch die dortige Konzentration<br />

aus städtebaulicher Sicht empfiehlt.<br />

Zur Stärkung des zentralen Versorungsbereiches<br />

führt das Einzelhandelsgutachten<br />

dezidiert aus: Um<br />

den zentralen Versorgungsbereich zu<br />

stärken und weiterzuentwickeln ist<br />

es wichtig, die weitere Ansiedlung<br />

von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten<br />

Sortimenten auf den<br />

zentralen Versorgungsbereich zu konzentrieren.<br />

Dies bedingt dessen Stärkung<br />

innerhalb des Standortgefüges<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> sowie die Wahrung<br />

der Versorgungsbedeutung und<br />

Attraktivität. „Um die zentralen Versorgungsbereiche<br />

in ihren Strukturen<br />

nicht zu beeinträchtigen sowie in der<br />

Entwicklung nicht zu behindern, ist<br />

an den dezentralen Standortlagen die<br />

Ansiedlung von Betrieben mit zentrenrelevanten<br />

Sortimenten (groß- und<br />

nicht großflächig) auszuschließen. An<br />

diesen Standorten, v. a. im Gewerbegebiet<br />

<strong>Dillingen</strong> Nord, ist zukünftig<br />

ausschließlich die Ansiedlung von<br />

Betrieben mit nicht zentrenrelevanten<br />

Sortimenten möglich. (...)<br />

Sortimentsausschlüsse in den Gewerbegebieten<br />

sind daher als flankierende<br />

Maßnahmen zur Stabilisierung und<br />

Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereiches<br />

und der Nahversorgungslagen<br />

zu sehen und erhöhen<br />

im konkreten Fall auch die Chancen,<br />

angemessene Nachnutzungen für die<br />

Leerstände in der Innenstadt zu realisieren.<br />

“<br />

(Quelle: GMA, Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, Stand:<br />

01.03.2011)<br />

Abschließend bleibt festzuhalten, dass<br />

die Planungsabsichten durch den Ausschluss<br />

von Einzelhandelsbetrieben<br />

mit zentrenrelevanten Sortimenten de<br />

facto diesem Planungsgrundsatz entsprechen.<br />

Mit der Planung wird das<br />

Ziel des Erhalts und der Weiterentwicklung<br />

des zentralen Versorgungsbereichs<br />

<strong>Dillingen</strong>s prioritär verfolgt.<br />

Somit sind keinerlei weitere Negativwirkungen<br />

auf den zentralen Versorgungsbereich<br />

zu erwarten.<br />

auf die Erhaltung, gestaltung<br />

und Erneuerung des orts- und<br />

landschaftsbildes<br />

In Folge der Übernahme bestehender<br />

Festsetzungen, der Festschreibung<br />

der Bestandssituation im bisher unbeplanten<br />

Innenbereich sowie der bis<br />

dato nahezu vollständigen Bebauung<br />

wird das Erscheinungsbild des Geltungsbereichs<br />

durch die Erstellung<br />

dieses Bebauungsplanes nicht negativ<br />

beeinflusst.<br />

Somit werden keine nachteiligen Beeinträchtigungen<br />

auf das Orts- und<br />

Landschaftsbild induziert.<br />

auf umweltschützende<br />

Belange<br />

Auswirkungen auf umweltschützende<br />

Belange werden im Rahmen der Erstellung<br />

des Umweltberichts im weiteren<br />

Verfahren geklärt.<br />

auf die Belange des Verkehrs<br />

Sowohl die äußere als auch die innere<br />

Erschließung des Plangebietes sind<br />

bereits gewährleistet, sodass nicht mit<br />

einem weiteren Anstieg des Verkehrsaufkommens<br />

zu rechnen ist.<br />

Auch im Falle einer Realisierung der<br />

vorgesehenen Querspange als Anbindung<br />

an die Siemensstraße, die ohnehin<br />

lediglich eine mittel- bis langfristige<br />

Option darstellt, werden keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen der<br />

Belange des Verkehrs erwartet. Allenfalls<br />

kommt es hierdurch zu Verlagerungseffekten.<br />

auf die Belange der wirtschaft,<br />

auch ihrer mittelständischen<br />

struktur im interesse einer<br />

verbrauchernahen Versorgung<br />

der Bevölkerung sowie auf die<br />

Belange der Erhaltung,<br />

sicherung und schaffung von<br />

arbeitsplätzen<br />

Mit der Planung wirkt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />

im Rahmen ihrer kommunalen<br />

Steuerungsmöglichkeiten aktiv auf<br />

die künftige Entwicklung des zentralen<br />

Versorgungsbereichs ein. Mit dem<br />

Ausschluss der weiteren Ansiedlung<br />

von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten<br />

Sortimenten an nicht integrierten<br />

Standorten, stärkt die <strong>Stadt</strong><br />

bewusst die innerstädtische Zentrenfunktion<br />

und vermeidet gleichzeitig<br />

weitere Negativwirkungen auf die<br />

Innenstadt. Zudem steigert sie so die<br />

Verwertungschancen für die zahlrei-<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> - Bebauungsplan Nr. 11 c „Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nord“ www.kernplan.de<br />

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