KERN PLAN - Stadt Dillingen
KERN PLAN - Stadt Dillingen
KERN PLAN - Stadt Dillingen
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entwickeln. Dies kann nur durch einen<br />
zielgerichteten Ausbau des dortigen<br />
Einzelhandelsangebotes bei gleichzeitigem<br />
Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben<br />
mit zentrenrelevanten Sortimenten<br />
an dezentralen Standorten<br />
erfolgen. Auch das Ziel der Sicherung<br />
der Versorgungsfunktion der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dillingen</strong> als Mittelzentrum sowie der<br />
wohnortnahen Versorgung werden<br />
mit der Bebauungsplanung Nr. 11 c<br />
unterstützt und werten den zentralen<br />
Versorgungsbereich auf.<br />
Des Weiteren geht im Allgemeinen mit<br />
dem Angebot zentrenrelevanter Sortimente<br />
in dezentralen Standortlagen<br />
ein besonderes Gefährdungspotenzial<br />
für die gewachsenen Standortlagen<br />
und somit den zentralen Versorgungsbereich<br />
einher.<br />
Im Gegensatz hierzu sind von Einzelhandelsbetrieben<br />
mit dem Angebot<br />
nicht zentrenrelevanter Sortimente an<br />
dezentralen Standorten keine Negativwirkungen<br />
auf den zentralen Versorgungsbereich<br />
zu erwarten. Diese<br />
Standorte gehören vielmehr aufgrund<br />
ihrer Standortfaktoren (Flächenverfügbarkeit,<br />
Verkehrsfrequenz) zu den<br />
bevorzugten Alternativen, weswegen<br />
sich auch die dortige Konzentration<br />
aus städtebaulicher Sicht empfiehlt.<br />
Zur Stärkung des zentralen Versorungsbereiches<br />
führt das Einzelhandelsgutachten<br />
dezidiert aus: Um<br />
den zentralen Versorgungsbereich zu<br />
stärken und weiterzuentwickeln ist<br />
es wichtig, die weitere Ansiedlung<br />
von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten<br />
Sortimenten auf den<br />
zentralen Versorgungsbereich zu konzentrieren.<br />
Dies bedingt dessen Stärkung<br />
innerhalb des Standortgefüges<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> sowie die Wahrung<br />
der Versorgungsbedeutung und<br />
Attraktivität. „Um die zentralen Versorgungsbereiche<br />
in ihren Strukturen<br />
nicht zu beeinträchtigen sowie in der<br />
Entwicklung nicht zu behindern, ist<br />
an den dezentralen Standortlagen die<br />
Ansiedlung von Betrieben mit zentrenrelevanten<br />
Sortimenten (groß- und<br />
nicht großflächig) auszuschließen. An<br />
diesen Standorten, v. a. im Gewerbegebiet<br />
<strong>Dillingen</strong> Nord, ist zukünftig<br />
ausschließlich die Ansiedlung von<br />
Betrieben mit nicht zentrenrelevanten<br />
Sortimenten möglich. (...)<br />
Sortimentsausschlüsse in den Gewerbegebieten<br />
sind daher als flankierende<br />
Maßnahmen zur Stabilisierung und<br />
Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereiches<br />
und der Nahversorgungslagen<br />
zu sehen und erhöhen<br />
im konkreten Fall auch die Chancen,<br />
angemessene Nachnutzungen für die<br />
Leerstände in der Innenstadt zu realisieren.<br />
“<br />
(Quelle: GMA, Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>/Saar, Stand:<br />
01.03.2011)<br />
Abschließend bleibt festzuhalten, dass<br />
die Planungsabsichten durch den Ausschluss<br />
von Einzelhandelsbetrieben<br />
mit zentrenrelevanten Sortimenten de<br />
facto diesem Planungsgrundsatz entsprechen.<br />
Mit der Planung wird das<br />
Ziel des Erhalts und der Weiterentwicklung<br />
des zentralen Versorgungsbereichs<br />
<strong>Dillingen</strong>s prioritär verfolgt.<br />
Somit sind keinerlei weitere Negativwirkungen<br />
auf den zentralen Versorgungsbereich<br />
zu erwarten.<br />
auf die Erhaltung, gestaltung<br />
und Erneuerung des orts- und<br />
landschaftsbildes<br />
In Folge der Übernahme bestehender<br />
Festsetzungen, der Festschreibung<br />
der Bestandssituation im bisher unbeplanten<br />
Innenbereich sowie der bis<br />
dato nahezu vollständigen Bebauung<br />
wird das Erscheinungsbild des Geltungsbereichs<br />
durch die Erstellung<br />
dieses Bebauungsplanes nicht negativ<br />
beeinflusst.<br />
Somit werden keine nachteiligen Beeinträchtigungen<br />
auf das Orts- und<br />
Landschaftsbild induziert.<br />
auf umweltschützende<br />
Belange<br />
Auswirkungen auf umweltschützende<br />
Belange werden im Rahmen der Erstellung<br />
des Umweltberichts im weiteren<br />
Verfahren geklärt.<br />
auf die Belange des Verkehrs<br />
Sowohl die äußere als auch die innere<br />
Erschließung des Plangebietes sind<br />
bereits gewährleistet, sodass nicht mit<br />
einem weiteren Anstieg des Verkehrsaufkommens<br />
zu rechnen ist.<br />
Auch im Falle einer Realisierung der<br />
vorgesehenen Querspange als Anbindung<br />
an die Siemensstraße, die ohnehin<br />
lediglich eine mittel- bis langfristige<br />
Option darstellt, werden keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen der<br />
Belange des Verkehrs erwartet. Allenfalls<br />
kommt es hierdurch zu Verlagerungseffekten.<br />
auf die Belange der wirtschaft,<br />
auch ihrer mittelständischen<br />
struktur im interesse einer<br />
verbrauchernahen Versorgung<br />
der Bevölkerung sowie auf die<br />
Belange der Erhaltung,<br />
sicherung und schaffung von<br />
arbeitsplätzen<br />
Mit der Planung wirkt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong><br />
im Rahmen ihrer kommunalen<br />
Steuerungsmöglichkeiten aktiv auf<br />
die künftige Entwicklung des zentralen<br />
Versorgungsbereichs ein. Mit dem<br />
Ausschluss der weiteren Ansiedlung<br />
von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten<br />
Sortimenten an nicht integrierten<br />
Standorten, stärkt die <strong>Stadt</strong><br />
bewusst die innerstädtische Zentrenfunktion<br />
und vermeidet gleichzeitig<br />
weitere Negativwirkungen auf die<br />
Innenstadt. Zudem steigert sie so die<br />
Verwertungschancen für die zahlrei-<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> - Bebauungsplan Nr. 11 c „Gewerbegebiet <strong>Dillingen</strong>-Nord“ www.kernplan.de<br />
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