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... eine Stadt mit viel Energie! - WIR Willich

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ExpertentippDer Expertentipp......von Tanja Wahler, Steuerberaterinzum Thema „Photovoltaik aus steuerlicher Sicht“Kurz innehalten…... und sich über einige PunkteGedanken machen lohnt sich.Jede größere Investition beinhaltet zweiDinge: Chancen (auf Einnahmen) undRisiken (auf ungewollte Ausgaben). Bei<strong>eine</strong>r PV-Anlage ist dies nicht anders.Das gilt sowohl für den privaten Grundstückseigentümer,der <strong>eine</strong> PV-Anlage aufs<strong>eine</strong>m privaten Haus errichten möchte,als auch für den Unternehmer, der dasgesamte Dach s<strong>eine</strong>r Produktionshallefür die Installation <strong>eine</strong>r PV-Anlageverpachtet.Wird auf <strong>eine</strong>r vermieteten Immobilie <strong>eine</strong> PV-Anlage errichtet, bestehtfür Eigentümergemeinschaften die Gefahr, die bisherigen Vermietungseinkünfteals gewerblich zu „infizieren“. Dies hat zur Folge, dass unterUmständen sämtliche Einkünfte aus der Immobilie als gewerbliche Einkünftequalifiziert werden und da<strong>mit</strong> grundsätzlich der Gewerbesteuerunterliegen. Auch Unternehmer, die bislang Einkünfte aus selbständigerTätigkeit erzielen, könnten aufgrund der Installation <strong>eine</strong>r PV-Anlage <strong>mit</strong>ihren Einkünften der GewSt unterliegen. Besonders zu beachten sindauch Hinzuverdienstgrenzen wie z.B. bei Renten oder dem Elterngeld.Sprechen Sie den Erwerb Ihrer PV-Anlage daher sorgfältig <strong>mit</strong> IhremSteuerberater ab, um sicherzu-stellen, dass sich der Erwerb „untermStrich“ für Sie lohnt.Einige rechtliche Anregungen für Unternehmen, die <strong>eine</strong> großeDachfläche verpachten möchtenFoto: BWPEinige steuerliche Hinweise für denprivaten Immobilienbesitzer /SelbständigenDurch das Betreiben der PV-Anlage entsteht regelmäßig ein Gewerbebetrieb,der steuerliche Vorteile aber auch Pflichten <strong>mit</strong> sich bringt. Solletwa der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb der PV-Anlage geltend gemachtwerden (d.h. die Rückerstattung der bei Erwerb anfallenden Umsatzsteuer),muss der private Hausbesitzer oftmals zur Umsatzsteuerpflichtoptieren. Allerdings beinhaltet die Option neben der Vergütung derUmsatzsteuer auch die Verpflichtung zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen(jedenfalls in der Anfangszeit) sowie entsprechenderJahreserklärungen. Die jährlich zufließenden Einnahmen sowiegetätigten Aufwendungen (z.B. Finanzierungszinsen und Abschreibungen)sind in <strong>eine</strong>r Einnahmen-Überschuss-Rechnung gegenüberzustellen.Während der Gewinn zu versteuern ist, kann der Verlust <strong>mit</strong>positiven (sonstigen) Einkünften verrechnet werden und führt u.U. zu<strong>eine</strong>r Reduzierung der Steuerlast.In der Zwischenzeit ist es gängiges Geschäftsmodell, dass Betreibervon PV-Anlagen große Dachflächen langfristig pachten. Grundstückseigentümersollten beachten, dass in den vorgefertigten Pachtverträgenoftmals ein nicht unerheblicher Pflichtenkatalog enthalten ist, der u.a.Absprachepflichten bei Veränderungen am Gebäude sowie das Vorgehenbei Instandsetzungsmaßnahmen reglementiert.Anlagenausfälle, die durch Arbeiten am Dach entstehen, lassen sichAnlagenbetreiber auch gerne durch <strong>eine</strong>n pauschalen Ertragsausfallvergüten. Andererseits soll bei <strong>eine</strong>m längeren Anlagenstillstand<strong>eine</strong> Zahlung des Nutzungsentgelts unterbleiben. Über <strong>eine</strong> solcheRegelung wird letztendlich der Grundstückseigentümer am Betreiberrisikobeteiligt. Die oben genannten möglichen Regelungen zeigen, dass derVertrag <strong>mit</strong> dem Anlagenbetreiber genau geprüft werden sollte. Darüberhinaus sollte die Grundstücksattraktivität (bei <strong>eine</strong>m möglichen Verkauf)durch <strong>eine</strong> fremde PV-Anlage auf dem Dach nicht sinken. Außerdem solltegeklärt werden, ob für den Grundstückseigentümer möglicherweiseerweiterte Haftungsverpflichtungen bestehen.Ein weiteres Augenmerk sollte auch der Frage der Wirtschaftlichkeitgewidmet werden:• Wie hoch sind die Einnahmen aus der Stromgewinnung imschlechtesten und im günstigsten Fall im Vergleich zu denanfallenden Zinsen und Tilgungen?• Wie hoch sind die Kosten für die laufende Instandhaltung und fürmögliche Reparaturen?• Ist in absehbarer Zeit der Verkauf der Immobilie beabsichtigt undwirkt sich der Betrieb <strong>eine</strong>r PV-Anlage möglicherweise wertbeeinflussendaus?16

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