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Lenzing - RiSKommunal

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WinterdienstWinterdienst auf Gehsteigen und GehwegenDie Marktgemeinde <strong>Lenzing</strong> weist wiederum auf die gesetzlichen Anrainerverpflichtungen gemäߧ93 der Straßenverkehrsordnung hin, die sowohl den Winterdienst (Schneeräumung undStreuung) auf Gehsteigen und Gehwegen als auch deren Reinigung betreffen.12WinterdienstDie genannte Gesetzesstelle lautetwörtlich: „Die Eigentümervon Liegenschaften in Ortsgebieten– ausgenommen die Eigentümervon unverbauten landundforstwirtschaftlichen Liegenschaften– haben dafür zusorgen, dass die entlang derLiegenschaft in einer Entfernungvon nicht mehr als drei Meternvorhandenen, dem öffentlichenVerkehr dienenden Gehsteigeund Gehwege einschließlich derin ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagenentlang der ganzenLiegenschaft in der Zeit von 6 –22 Uhr von Schnee und Verunreinigungengesäubert sowiebei Schnee und Glatteis bestreutsind. Ist ein Gehsteig (Gehweg)nicht vorhanden, so ist derStraßenrand in der Breite von1 m zu säubern und zu bestreuen.“Sie, sehr geehrte Liegenschaftseigentümer,werden daher höflichersucht, dieser Verpflichtungsowohl im Interesse der Fußgängerals auch in Ihrem eigenenInteresse (Haftung bei Unfällenzufolge mangelhafter Schneeräumungund Streuung!) gewissenhaftnachzukommen.Schneeräumung derGemeinde entbindetkeinesfalls dieGrundeigentümerIn diesem Zusammenhang erlaubtsich die Marktgemeinde<strong>Lenzing</strong> auch mitzuteilen, dasses aus arbeitstechnischen Gründendurchaus vorkommen kann,dass gewisse Teilstücke von Gehsteigenund Gehwegen, für diegrundsätzlich der jeweilige Liegenschaftsanrainerzuständig undverantwortlich ist, vom gemeindeeigenenStraßendienstmitbetreut werden (z.B. Gehsteigewerden zum Teil in einemZug geräumt). Es wird jedochdarauf hingewiesen, dass■ es sich dabei um eine freiwilligeArbeitsleistung handelt,die kostenlos und unverbindlichist;■ die gesetzliche Verpflichtungsowie die damit verbundenezivilrechtliche Haftbarkeit fürdie zeitgerechte und ordnungsgemäßeDurchführungder Arbeiten in jedem Fallbeim Liegenschaftseigentümerverbleibt.Bitte den Splitt nicht vonden Straßen und Wegenentfernen!Manche Gemeindebürger meinenes besonders gut und entfernenden von der Gemeinde aufgebrachtenSplitt. Sie schaffendadurch Gefahrenstellen und sinddurch ihr Handeln auch dafürverantwortlich.Deshalb unsere Bitte: EntfernenSie den Splitt nicht vonden Gehsteigen und Straßen!Einschränkungen beimParken während derWintermonateFoto: M. FürthauerGemeindebürger und Bauhof sind gleichsam beim Winterdienst auf Gehsteigen undGehwegen gefordert.Bei starkem Schneefall muss fürdie einzelnen Straßenzüge kurzfristigein Halte- und Parkverboterlassen werden, um den dortgelagerten Schnee zu entfernen.Wir ersuchen daher die LenkerNachrichtenblatt der Marktgemeinde <strong>Lenzing</strong> Heft 43/2004

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