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betreuungsgesetz (BayKiBiG) 16 - Kinderbetreuung in Augsburg

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den Voraussetzungen des § 17 abgewichen werden, wenn dadurch weder das K<strong>in</strong>deswohlnoch die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele gefährdet werden.§ 23In-Kraft-Treten1 Diese Verordnung tritt am <strong>16</strong>. Dezember 2005 <strong>in</strong> Kraft. ²Abweichend von Satz 1 tritt der3. Abschnitt mit Wirkung vom 1. August 2005 <strong>in</strong> Kraft.München, den 5. Dezember 2005Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Arbeitund Sozialordnung, Familie und FrauenChrista S t e w e n s, Staatsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><strong>16</strong>

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