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betreuungsgesetz (BayKiBiG) 16 - Kinderbetreuung in Augsburg

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6. die musischen Kräfte sowie7. die Kreativität.§ 3K<strong>in</strong>derschutz(1) Werden <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung Anhaltspunkte für die konkrete Gefährdungdes Wohls e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des bekannt, hat die pädagogische Fachkraft auf die Inanspruchnahmegeeigneter Hilfen seitens der Eltern h<strong>in</strong>zuwirken und erforderlichenfallsnach Information der Eltern den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe h<strong>in</strong>zuzuziehen.(2) Das pädagogische Personal stimmt bei Anzeichen e<strong>in</strong>es erhöhten Entwicklungsrisikosmit den Eltern des K<strong>in</strong>des das weitere Vorgehen ab und zieht erforderlichenfallsmit Zustimmung der Eltern entsprechende Fachdienste und andere Stellen h<strong>in</strong>zu.(3) 1 Das pädagogische Personal klärt die K<strong>in</strong>der über die Gefahren des Rauchens undüber sonstige Suchtgefahren auf und trägt dafür Sorge, dass die K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungpositive Vorbilder erleben. 2 Der Träger erlässt hierzu für alle denK<strong>in</strong>dern zugänglichen Räume und den Außenbereich der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>Rauchverbot für das pädagogische Personal und für alle Personen, die e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungaufsuchen.(4) 1 Bei der Anmeldung zum Besuch e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung sollen die Personensorgeberechtigtene<strong>in</strong>e Bestätigung der Teilnahme des K<strong>in</strong>des an der letzten fälligenaltersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (Untersuchungen U 1 bis U 9sowie J 1) vorlegen. 2 Dieselbe Obliegenheit gilt bei der Aufnahme e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des <strong>in</strong>Tagespflege. 3 Das pädagogische Personal und die Tagespflegepersonen s<strong>in</strong>d beiNichtvorlage e<strong>in</strong>er Bestätigung nach den Sätzen 1 und 2 verpflichtet, die Personensorgeberechtigtenanzuhalten, die Teilnahme ihres K<strong>in</strong>des an den Früherkennungsuntersuchungen(Art. 14 Abs. 1 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzge-5

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