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In diesen Fällen ist eine Förderung auch<br />

dann möglich, wenn es sich nicht um einen<br />

zusätzlichen Ausbildungsvertrag handelt.<br />

Ausbildungszuschuß<br />

Arbeitgeber können unter bestimmten<br />

Voraussetzungen für die betriebliche Aus-<br />

oder Weiterbildung von Menschen mit<br />

Behinderungen in Ausbildungsberufen<br />

durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung<br />

gefördert werden. Der Zuschuß wird für die<br />

gesamte Ausbildungszeit gezahlt.<br />

Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben<br />

das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw.<br />

den Erfolg der Einstiegsqualifizierung zu<br />

sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn<br />

und jederzeit während der Ausbildung oder<br />

Einstiegsqualifizierung gewährt werden.<br />

Dabei entstehen dem Betrieb keinerlei<br />

Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt<br />

3–8 Stunden pro Woche.<br />

Ausbildungsmanagement<br />

Arbeitgeber mit bis zu 500 Beschäftigten,<br />

die einen lernbeeinträchtigten oder sozial<br />

benachteiligten Jugendlichen betrieblich<br />

ausbilden oder im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung<br />

nach dem<br />

Berufsbildungsgesetz bzw. einer Einstiegs-<br />

qualifizierungqualifizieren wollen, können<br />

Unterstützungsleistungen<br />

erhalten.<br />

Vorteile für den Betrieb:<br />

Handwerker lernen<br />

Jugendliche und<br />

deren Leistungsfähigkeit<br />

in der Praxis kennen und<br />

sichern sich ihre zukünftigen Fachkräfte.<br />

Dem Betrieb entstehen keine Kosten,<br />

denn Ausbildungsmanagement sowie sozialpädagogische<br />

Begleitung werden von der<br />

Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.<br />

de) bzw. dem Träger der Grundsicherung<br />

finanziert.<br />

2.<br />

Ältere Arbeitnehmer<br />

A. Entgeltsicherung für ältere<br />

Arbeitnehmer<br />

Ältere Arbeitnehmer/-innen, die ihre<br />

Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer<br />

entlohnten, versicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung beenden oder vermeiden,<br />

erhalten zeitlich befristet einen Zuschuß<br />

zum Arbeitsentgelt und einen zusätzlichen<br />

Beitrag zur gesetzlichen Rentenversiche-<br />

rung. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer,<br />

die das 50. Lebensjahr vollendet<br />

haben, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit<br />

bedroht sind, ihre Arbeitslosigkeit durch<br />

Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung beenden<br />

oder vermeiden, noch für mindestens 120<br />

Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bei<br />

Aufnahme der neuen Beschäftigung haben<br />

oder geltendmachen können, in der neuen<br />

Beschäftigung Anspruch auf tarifliche Entlohnung<br />

haben. Sind Arbeitgeber und/oder<br />

Arbeitnehmer nicht tarifgebunden, muß der<br />

ortsübliche Lohn gezahlt werden und eine<br />

monatliche Nettoentgeltdifferenz<br />

zwischen<br />

dem Entgelt, nach dem<br />

das Arbeitslosengeld berechnet<br />

worden ist, und<br />

dem niedrigeren Entgelt<br />

der neuen Beschäftigung<br />

von mindestens<br />

50 Euro haben.<br />

c o m p u t e r n<br />

10/09<br />

i m H @ n d w e r k<br />

H a n d w e r k e . d e<br />

c o m p u t e r n<br />

10/09<br />

i m H @ n d w e r k<br />

Die finanziellen Einbußen im Vergleich<br />

zum Arbeitsentgelt aus der früheren Tätigkeit<br />

werden durch eine zeitlich befristete<br />

Aufstockung des Arbeitsentgelts teilweise<br />

ausgeglichen. Der Zuschuß zum Arbeitsentgelt<br />

beträgt im ersten Jahr nach Aufnahme<br />

der Beschäftigung 50 Prozent und im<br />

zweiten Jahr 30 Prozent der monatlichen<br />

Nettoentgeltdifferenz. Daneben wird die<br />

geringere Alterssicherung durch eine zusätzliche<br />

Aufstockung der Beiträge zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung abgemildert.<br />

Die Dauer des Anspruchs auf Leistungen<br />

der Entgeltsicherung beträgt zwei Jahre.<br />

Die Antragstellung muß grundsätzlich<br />

vor Aufnahme der neuen Beschäftigung<br />

erfolgen.<br />

Fachkräfte „heranziehen“ und beschäftigen:<br />

Förderungsmöglichkeiten für junge und ältere Arbeitnehmer<br />

Weitere Infos<br />

Sofern eine Förderung aus seiner Sicht<br />

in Betracht kommt, sollte sich ein Betrieb<br />

an den Arbeitgeberservice wenden.<br />

Rufnummer: 0 18 01 / 66 44 66 (Festnetzpreis<br />

3,9 ct/min; Mobilfunkpreise<br />

abweichend). Viele Infos kann man auch<br />

unter www.arbeitsagentur.de finden.<br />

Hier gibt es überdies Formulare im PDF-<br />

Format zum Herunterladen.<br />

H a n d w e r k e . d e<br />

Vorteile für den Betrieb: Das Handwerksunternehmen<br />

erhält erfahrene Mitarbeiter<br />

und bleibt trotzdem im Wettbewerb konkurrenzfähig.<br />

B. Altersteilzeitgesetz<br />

1. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz:<br />

Das Dritte Gesetz für moderne<br />

Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat<br />

das Altersteilzeitgesetz mit Wirkung ab<br />

1.7.2004 grundlegend geändert. Die neue<br />

Rechtslage findet Anwendung, wenn mit<br />

der Altersteilzeit nach dem 30.6.2004 begonnen<br />

wurde.<br />

2. Anspruchsvoraussetzungen: Die<br />

Möglichkeit zur Altersteilzeit eröffnet sich<br />

Arbeitnehmern/-innen, die das 55. Lebensjahr<br />

vollendet haben und innerhalb der letzten<br />

fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit<br />

mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht<br />

etwa drei Jahren) in einer versicherungs-

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