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In diesen Fällen ist eine Förderung auch<br />
dann möglich, wenn es sich nicht um einen<br />
zusätzlichen Ausbildungsvertrag handelt.<br />
Ausbildungszuschuß<br />
Arbeitgeber können unter bestimmten<br />
Voraussetzungen für die betriebliche Aus-<br />
oder Weiterbildung von Menschen mit<br />
Behinderungen in Ausbildungsberufen<br />
durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung<br />
gefördert werden. Der Zuschuß wird für die<br />
gesamte Ausbildungszeit gezahlt.<br />
Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben<br />
das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw.<br />
den Erfolg der Einstiegsqualifizierung zu<br />
sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn<br />
und jederzeit während der Ausbildung oder<br />
Einstiegsqualifizierung gewährt werden.<br />
Dabei entstehen dem Betrieb keinerlei<br />
Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt<br />
3–8 Stunden pro Woche.<br />
Ausbildungsmanagement<br />
Arbeitgeber mit bis zu 500 Beschäftigten,<br />
die einen lernbeeinträchtigten oder sozial<br />
benachteiligten Jugendlichen betrieblich<br />
ausbilden oder im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung<br />
nach dem<br />
Berufsbildungsgesetz bzw. einer Einstiegs-<br />
qualifizierungqualifizieren wollen, können<br />
Unterstützungsleistungen<br />
erhalten.<br />
Vorteile für den Betrieb:<br />
Handwerker lernen<br />
Jugendliche und<br />
deren Leistungsfähigkeit<br />
in der Praxis kennen und<br />
sichern sich ihre zukünftigen Fachkräfte.<br />
Dem Betrieb entstehen keine Kosten,<br />
denn Ausbildungsmanagement sowie sozialpädagogische<br />
Begleitung werden von der<br />
Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.<br />
de) bzw. dem Träger der Grundsicherung<br />
finanziert.<br />
2.<br />
Ältere Arbeitnehmer<br />
A. Entgeltsicherung für ältere<br />
Arbeitnehmer<br />
Ältere Arbeitnehmer/-innen, die ihre<br />
Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer<br />
entlohnten, versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung beenden oder vermeiden,<br />
erhalten zeitlich befristet einen Zuschuß<br />
zum Arbeitsentgelt und einen zusätzlichen<br />
Beitrag zur gesetzlichen Rentenversiche-<br />
rung. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer,<br />
die das 50. Lebensjahr vollendet<br />
haben, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit<br />
bedroht sind, ihre Arbeitslosigkeit durch<br />
Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung beenden<br />
oder vermeiden, noch für mindestens 120<br />
Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bei<br />
Aufnahme der neuen Beschäftigung haben<br />
oder geltendmachen können, in der neuen<br />
Beschäftigung Anspruch auf tarifliche Entlohnung<br />
haben. Sind Arbeitgeber und/oder<br />
Arbeitnehmer nicht tarifgebunden, muß der<br />
ortsübliche Lohn gezahlt werden und eine<br />
monatliche Nettoentgeltdifferenz<br />
zwischen<br />
dem Entgelt, nach dem<br />
das Arbeitslosengeld berechnet<br />
worden ist, und<br />
dem niedrigeren Entgelt<br />
der neuen Beschäftigung<br />
von mindestens<br />
50 Euro haben.<br />
c o m p u t e r n<br />
10/09<br />
i m H @ n d w e r k<br />
H a n d w e r k e . d e<br />
c o m p u t e r n<br />
10/09<br />
i m H @ n d w e r k<br />
Die finanziellen Einbußen im Vergleich<br />
zum Arbeitsentgelt aus der früheren Tätigkeit<br />
werden durch eine zeitlich befristete<br />
Aufstockung des Arbeitsentgelts teilweise<br />
ausgeglichen. Der Zuschuß zum Arbeitsentgelt<br />
beträgt im ersten Jahr nach Aufnahme<br />
der Beschäftigung 50 Prozent und im<br />
zweiten Jahr 30 Prozent der monatlichen<br />
Nettoentgeltdifferenz. Daneben wird die<br />
geringere Alterssicherung durch eine zusätzliche<br />
Aufstockung der Beiträge zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung abgemildert.<br />
Die Dauer des Anspruchs auf Leistungen<br />
der Entgeltsicherung beträgt zwei Jahre.<br />
Die Antragstellung muß grundsätzlich<br />
vor Aufnahme der neuen Beschäftigung<br />
erfolgen.<br />
Fachkräfte „heranziehen“ und beschäftigen:<br />
Förderungsmöglichkeiten für junge und ältere Arbeitnehmer<br />
Weitere Infos<br />
Sofern eine Förderung aus seiner Sicht<br />
in Betracht kommt, sollte sich ein Betrieb<br />
an den Arbeitgeberservice wenden.<br />
Rufnummer: 0 18 01 / 66 44 66 (Festnetzpreis<br />
3,9 ct/min; Mobilfunkpreise<br />
abweichend). Viele Infos kann man auch<br />
unter www.arbeitsagentur.de finden.<br />
Hier gibt es überdies Formulare im PDF-<br />
Format zum Herunterladen.<br />
H a n d w e r k e . d e<br />
Vorteile für den Betrieb: Das Handwerksunternehmen<br />
erhält erfahrene Mitarbeiter<br />
und bleibt trotzdem im Wettbewerb konkurrenzfähig.<br />
B. Altersteilzeitgesetz<br />
1. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz:<br />
Das Dritte Gesetz für moderne<br />
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat<br />
das Altersteilzeitgesetz mit Wirkung ab<br />
1.7.2004 grundlegend geändert. Die neue<br />
Rechtslage findet Anwendung, wenn mit<br />
der Altersteilzeit nach dem 30.6.2004 begonnen<br />
wurde.<br />
2. Anspruchsvoraussetzungen: Die<br />
Möglichkeit zur Altersteilzeit eröffnet sich<br />
Arbeitnehmern/-innen, die das 55. Lebensjahr<br />
vollendet haben und innerhalb der letzten<br />
fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit<br />
mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht<br />
etwa drei Jahren) in einer versicherungs-