12.07.2015 Aufrufe

Haftung bei Brand - duschl ingenieure

Haftung bei Brand - duschl ingenieure

Haftung bei Brand - duschl ingenieure

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Unfallverhütungsvorschriften(UVV)• § 15 SGB VII: DieUnfallversicherungsträger erlassen UVVüber Einrichtungen, Anordnungen undMaßnahmen der Unternehmer zurVerhütung von Ar<strong>bei</strong>tsunfällen,Berufskrankheiten und ar<strong>bei</strong>tsbedingtenGesundheitsgefahren.• § 21 SGB VII:• Verantwortung des Unternehmers für dieDurchführung der Maßnahmen zurVerhütung von Ar<strong>bei</strong>tsunfällen undar<strong>bei</strong>tsbedingten Gesundheitsgefahren.02.02.2004 BBK Dr, Beck, Bennert & Kollegen mbH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!