Haftung bei Brand - duschl ingenieure
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• der Haftpflichtversicherer• Personenschäden: i.d.R. 2 MioEUR(empfohlen vom Gesamtverband derDeutschen Versicherungswirtschaft)• Sach- und Vermögensschäden: min.250.000 EUR, üblich 1 Mio EUR, max. 5Mio. EUR. Keine vorgeschriebeneMindestdeckungssumme• Ausschluß der Versicherungsleistung nur<strong>bei</strong> Vorsatz des Versicherungsnehmers• (§ 152 VVG)Deckungssummen02.02.2004 BBK Dr, Beck, Bennert & Kollegen mbH