12.07.2015 Aufrufe

Haftung bei Brand - duschl ingenieure

Haftung bei Brand - duschl ingenieure

Haftung bei Brand - duschl ingenieure

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

• Bei Übergreifen des <strong>Brand</strong>es auf benachbarteGebäude keine <strong>Haftung</strong> vonArchitekt/Bauingenieur für Schäden Dritter gem.§635 BGB, da insoweit kein Werkvertragzwischen Schädiger und Geschädigtem.Aber: Deliktische <strong>Haftung</strong> gem. § 823 BGB•<strong>Haftung</strong> gem. § 823 I <strong>bei</strong> schuldhafter(vorsätzlicher• oder fahrlässiger) Verletzung von Eigentum,•Körper oder Gesundheit des Bauherrn oder Dritter•(auch <strong>bei</strong> Übergreifen) für Sach- und Personen-•schäden, nicht für Vermögensschäden.02.02.2004 BBK Dr, Beck, Bennert & Kollegen mbH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!