12.07.2015 Aufrufe

Haftung bei Brand - duschl ingenieure

Haftung bei Brand - duschl ingenieure

Haftung bei Brand - duschl ingenieure

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• 4. <strong>Haftung</strong> des Eigentümers/Bauherrn• a) Vertragliche <strong>Haftung</strong> allenfalls denkbarim Rahmen Werkvertrag aus PVV fürPersonen-, Sach- und VermögensschädenArchitekt, Bauingenieur oderBauunternehmer• b) Deliktische <strong>Haftung</strong>• <strong>Haftung</strong> gem. § 823 I BGB <strong>bei</strong> schuldhafterVerletzung von Körper, Gesundheit undEigentum für Personen- und SachschädenVertragspartner und Dritter(auch <strong>bei</strong>Übergreifen)02.02.2004 BBK Dr, Beck, Bennert & Kollegen mbH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!