Merkblatt - Victoria Versicherung AG
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• Das Abkommen ist anwendbar auf Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.<br />
Eine Übertragung ist auch zwischen den Durchführungswegen möglich, sofern die Bruttoentgeltumwandlung<br />
gem. § 3 Nr. 63 EStG erfolgt.<br />
• Vom Abkommen werden Einzel- und Kollektivversicherungen erfasst.<br />
• Die Frist für die Stellung eines Antrags auf Übertragung beträgt 15 Monate nach Ausscheiden<br />
beim alten Arbeitgeber.<br />
• Der zu übertragende Wert ist das Deckungskapital der <strong>Versicherung</strong>.<br />
• Sofern gleiche biometrische Risiken (Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenabsicherung)<br />
versichert werden, verzichtet der aufnehmende Versicherer auf eine erneute Gesundheitsprüfung.<br />
• Bei einer Übertragung muss die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> ihre zum Zeitpunkt der Übertragung<br />
aktuellen Tarife hinsichtlich Höchstrechnungszins und sonstiger Rechnungsgrundlagen anwenden.<br />
• Nahezu alle Anbieter von Entgeltumwandlungsverträgen sind dem<br />
Übertragungsabkommen beigetreten. Aktuelle Liste: http://www.gdv.de/<br />
(unter „Themen / Altersvorsorge / Altersvorsorgepolitik / Stand 08.2008“)<br />
Übertragungsabkommen – Das Vorgehen<br />
Fortführung des „Altvertrages“<br />
Eine Fortführung der Beitragszahlung mit Übertragung des bisherigen Vertrags auf Ihren neuen Arbeitgeber<br />
ist nicht möglich. Der „Altvertrag“ kann nur beitragsfrei gestellt werden.<br />
Anforderung einer Beispielrechung (Höhe Deckungskapital des Altvertrages) - siehe Anlage unter A<br />
Vor der Übertragung des Deckungskapitals kann für den Arbeitnehmer bei Bedarf eine Beispielrechnung<br />
erstellt werden, in der die Leistungen im Rahmen der Pensionskasse nach der Deckungskapitalübertragung<br />
dargestellt werden. Hierzu ist der Antrag vom Arbeitnehmer anzukreuzen, zu unterschrieben und<br />
zu senden an:<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse, Herr Lars Erdmann, <strong>Victoria</strong>platz 2, 40198 Düsseldorf<br />
Mail: bav-bestandskunde@victoria.de<br />
Fax: 0211 - 4774729<br />
Die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse erfragt dann beim abgebenden Versicherer die Höhe des zu übertragenden<br />
Deckungskapitals und stellt dem Arbeitnehmer die Beispielrechung zur Verfügung. Ggf. zusätzlich benötigte<br />
Berechnungen zu den Leistungen des abgebenden Versicherers (z.B. Höhe der beitragsfreien Leistungen<br />
oder der voraussichtlichen Ablaufleistung des Altvertrages) können nur dort erfragt werden.<br />
Sofern die Übertragung ohne vorherige Beispielrechung erfolgen soll, ist der Antrag unter B zu unterschreiben<br />
und ebenfalls an die o.g. Adresse zu senden.<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />
Stand: Januar 2009<br />
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