28.11.2012 Aufrufe

Merkblatt - Victoria Versicherung AG

Merkblatt - Victoria Versicherung AG

Merkblatt - Victoria Versicherung AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Das Abkommen ist anwendbar auf Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.<br />

Eine Übertragung ist auch zwischen den Durchführungswegen möglich, sofern die Bruttoentgeltumwandlung<br />

gem. § 3 Nr. 63 EStG erfolgt.<br />

• Vom Abkommen werden Einzel- und Kollektivversicherungen erfasst.<br />

• Die Frist für die Stellung eines Antrags auf Übertragung beträgt 15 Monate nach Ausscheiden<br />

beim alten Arbeitgeber.<br />

• Der zu übertragende Wert ist das Deckungskapital der <strong>Versicherung</strong>.<br />

• Sofern gleiche biometrische Risiken (Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenabsicherung)<br />

versichert werden, verzichtet der aufnehmende Versicherer auf eine erneute Gesundheitsprüfung.<br />

• Bei einer Übertragung muss die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> ihre zum Zeitpunkt der Übertragung<br />

aktuellen Tarife hinsichtlich Höchstrechnungszins und sonstiger Rechnungsgrundlagen anwenden.<br />

• Nahezu alle Anbieter von Entgeltumwandlungsverträgen sind dem<br />

Übertragungsabkommen beigetreten. Aktuelle Liste: http://www.gdv.de/<br />

(unter „Themen / Altersvorsorge / Altersvorsorgepolitik / Stand 08.2008“)<br />

Übertragungsabkommen – Das Vorgehen<br />

Fortführung des „Altvertrages“<br />

Eine Fortführung der Beitragszahlung mit Übertragung des bisherigen Vertrags auf Ihren neuen Arbeitgeber<br />

ist nicht möglich. Der „Altvertrag“ kann nur beitragsfrei gestellt werden.<br />

Anforderung einer Beispielrechung (Höhe Deckungskapital des Altvertrages) - siehe Anlage unter A<br />

Vor der Übertragung des Deckungskapitals kann für den Arbeitnehmer bei Bedarf eine Beispielrechnung<br />

erstellt werden, in der die Leistungen im Rahmen der Pensionskasse nach der Deckungskapitalübertragung<br />

dargestellt werden. Hierzu ist der Antrag vom Arbeitnehmer anzukreuzen, zu unterschrieben und<br />

zu senden an:<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse, Herr Lars Erdmann, <strong>Victoria</strong>platz 2, 40198 Düsseldorf<br />

Mail: bav-bestandskunde@victoria.de<br />

Fax: 0211 - 4774729<br />

Die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse erfragt dann beim abgebenden Versicherer die Höhe des zu übertragenden<br />

Deckungskapitals und stellt dem Arbeitnehmer die Beispielrechung zur Verfügung. Ggf. zusätzlich benötigte<br />

Berechnungen zu den Leistungen des abgebenden Versicherers (z.B. Höhe der beitragsfreien Leistungen<br />

oder der voraussichtlichen Ablaufleistung des Altvertrages) können nur dort erfragt werden.<br />

Sofern die Übertragung ohne vorherige Beispielrechung erfolgen soll, ist der Antrag unter B zu unterschreiben<br />

und ebenfalls an die o.g. Adresse zu senden.<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />

Stand: Januar 2009<br />

Seite 2 von 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!