Merkblatt - Victoria Versicherung AG
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5. Nach Eingang des Übertragungsantrages mit der Unterschrift des Arbeitnehmers unter B geht die<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> auf den bisherigen Versicherer zu und fordert das zu übertragende Deckungskapital<br />
an. Nach Eingang des Deckungskapitals wird dieses als Guthaben auf die neu eingerichtete<br />
<strong>Versicherung</strong> übertragen. Nachdem die Deckungskapitalübertragung abgeschlossen ist, erhält<br />
der Arbeitnehmer darüber eine Bestätigung. Die Abwicklung kann ca. 2 – 4 Monate dauern. Die<br />
Ausfertigung des <strong>Versicherung</strong>sausweises für das neu abgegebene Votum im Zusammenhang mit<br />
der Deckungskapitalübertragung erfolgt dann im März/April des Folgejahres (z.B. für Übertragungen<br />
zu 12.2009 erfolgt die Ausstellung der <strong>Versicherung</strong>sausweise im April 2010).<br />
Besonderheiten<br />
1. Eine Übertragung des Deckungskapitals ist auch ohne weitere Beitragszahlung<br />
möglich.<br />
2. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels kann der steuerlich maximal zulässige Beitrag (4% der BBG;<br />
2009 = 2.592 EUR) auch zweimal im Jahr – jeweils einmal beim alten und neuen <strong>AG</strong> – aufgewendet<br />
werden.<br />
3. Es ist möglich, eine Beispielrechung und die Deckungskapitalübertragung gleichzeitig zu beantragen.<br />
Bitte kreuzen Sie in diesem Fall A und B gleichzeitig an und unterzeichnen Sie den Antrag an<br />
den entsprechenden Stellen.<br />
Allgemeiner Hinweis<br />
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />
oder Richtigkeit. Sie dienen nur der überblicksartigen Information, ohne auf alle denkbaren<br />
Einzelheiten eingehen zu können und stellen keine Empfehlungen dar, soweit Handlungsalternativen<br />
gegeben sind. Maßgebend sind allein die einschlägigen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen und<br />
die jeweils aktuelle Rechtslage. Eine Haftung aus diesem <strong>Merkblatt</strong> kann daher nicht übernommen<br />
werden. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong>. Es gilt nur der<br />
jeweils aktuelle Stand.<br />
Anlage: Übertragungsantrag<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />
Stand: Januar 2009<br />
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