Merkblatt - Victoria Versicherung AG
Merkblatt - Victoria Versicherung AG
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<strong>Merkblatt</strong><br />
Ein Unternehmen der<br />
Ergo <strong>Versicherung</strong>sgruppe<br />
Portabilität von Entgeltumwandlungsverträgen gemäß § 3 Nr. 63 EStG<br />
(Bruttoentgeltumwandlung / Eichelförderung: nicht Riester!) bei Arbeitgeberwechsel<br />
Arbeitgeberwechsel und Entgeltumwandlung<br />
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer 1 die Möglichkeit einer steuerbegünstigten<br />
Entgeltumwandlung anzubieten (§ 1a - Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung<br />
– BetrAVG). Ihr neuer Arbeitgeber hat sich hier für die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> entschieden.<br />
Damit der Arbeitnehmer zum Rentenbeginn die Rentenleistung nur aus einem Vertrag erhält, besteht<br />
die Möglichkeit, bei einem Arbeitgeberwechsel das Deckungskapital 2 des bestehenden Vertrages (Vertragsguthaben)<br />
auf die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> zu übertragen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben<br />
der BaFin erfolgt die Übertragung der Deckungsmittel stets auf der Basis der zum Zeitpunkt der Übertragung<br />
maßgeblichen aktuellen Rechnungsgrundlagen. Dies kann zu einer Reduktion der garantierten<br />
<strong>Versicherung</strong>sleistungen führen. Die Gesamtverzinsung (Rechnungszins zuzüglich Gewinnanteile) bleibt<br />
jedoch unverändert, sofern die Gesamtverzinsung über dem bisherigen Garantiezins des bestehenden<br />
Altvertrages liegt.<br />
Beispiel für eine Gesamtverzinsung von 4,5%:<br />
„Altvertrag“ vor Übertragung: angenommener garantierter Rechnungszins = 3,25% +<br />
Gewinnanteile 1,25% = 4,5% Gesamtverzinsung<br />
„Neuvertrag“ nach Übertragung: aktueller garantierter Rechnungszins = 2,25% +<br />
Gewinnanteile 2,25% = 4,5% Gesamtverzinsung<br />
Eine Weiterführung des bestehenden Vertrages bei Ihrem neuen Arbeitgeber ist nicht möglich. Bei Austritten<br />
ist ebenfalls eine Deckungskapitalübertragung aus der <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> heraus möglich.<br />
Gesetzliche Rahmenbedingungen - Übertragsabkommen<br />
Der Gesetzgeber hat Rahmenbedingungen geschaffen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, ihr angespartes<br />
Deckungskapital (Vertragsguthaben) ohne Kosten für die Übertragung auf die Pensionskasse<br />
des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Dieses Abkommen findet auch bei Ihrem neuen Arbeitgeber<br />
Anwendung. Die wesentlichen Inhalte des Übertragungsabkommens sind:<br />
1 steht jeweils für Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
2 Das Deckungskapital ermittelt sich aus der Summe der einzahlten Beiträge, abzüglich mög-<br />
licher Abschluss-, Einrichtungs- und Verwaltungskosten sowie den Kosten für ggf. zusätzlich ver-<br />
einbarten <strong>Versicherung</strong>sschutz wie Berufsunfähigkeitsabsicherung und/oder Hinterbliebenen-<br />
absicherung zuzüglich der Garantieverzinsung und der zugeteilten Überschussbeteiligung.<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />
Stand: Dezember 2009<br />
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• Das Abkommen ist anwendbar auf Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.<br />
Eine Übertragung ist auch zwischen den Durchführungswegen möglich, sofern die Bruttoentgeltumwandlung<br />
gem. § 3 Nr. 63 EStG erfolgt.<br />
• Vom Abkommen werden Einzel- und Kollektivversicherungen erfasst.<br />
• Die Frist für die Stellung eines Antrags auf Übertragung beträgt 15 Monate nach Ausscheiden<br />
beim alten Arbeitgeber.<br />
• Der zu übertragende Wert ist das Deckungskapital der <strong>Versicherung</strong>.<br />
• Sofern gleiche biometrische Risiken (Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenabsicherung)<br />
versichert werden, verzichtet der aufnehmende Versicherer auf eine erneute Gesundheitsprüfung.<br />
• Bei einer Übertragung muss die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> ihre zum Zeitpunkt der Übertragung<br />
aktuellen Tarife hinsichtlich Höchstrechnungszins und sonstiger Rechnungsgrundlagen anwenden.<br />
• Nahezu alle Anbieter von Entgeltumwandlungsverträgen sind dem<br />
Übertragungsabkommen beigetreten. Aktuelle Liste: http://www.gdv.de/<br />
(unter „Themen / Altersvorsorge / Altersvorsorgepolitik / Stand 08.2008“)<br />
Übertragungsabkommen – Das Vorgehen<br />
Fortführung des „Altvertrages“<br />
Eine Fortführung der Beitragszahlung mit Übertragung des bisherigen Vertrags auf Ihren neuen Arbeitgeber<br />
ist nicht möglich. Der „Altvertrag“ kann nur beitragsfrei gestellt werden.<br />
Anforderung einer Beispielrechung (Höhe Deckungskapital des Altvertrages) - siehe Anlage unter A<br />
Vor der Übertragung des Deckungskapitals kann für den Arbeitnehmer bei Bedarf eine Beispielrechnung<br />
erstellt werden, in der die Leistungen im Rahmen der Pensionskasse nach der Deckungskapitalübertragung<br />
dargestellt werden. Hierzu ist der Antrag vom Arbeitnehmer anzukreuzen, zu unterschrieben und<br />
zu senden an:<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse, Herr Lars Erdmann, <strong>Victoria</strong>platz 2, 40198 Düsseldorf<br />
Mail: bav-bestandskunde@victoria.de<br />
Fax: 0211 - 4774729<br />
Die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse erfragt dann beim abgebenden Versicherer die Höhe des zu übertragenden<br />
Deckungskapitals und stellt dem Arbeitnehmer die Beispielrechung zur Verfügung. Ggf. zusätzlich benötigte<br />
Berechnungen zu den Leistungen des abgebenden Versicherers (z.B. Höhe der beitragsfreien Leistungen<br />
oder der voraussichtlichen Ablaufleistung des Altvertrages) können nur dort erfragt werden.<br />
Sofern die Übertragung ohne vorherige Beispielrechung erfolgen soll, ist der Antrag unter B zu unterschreiben<br />
und ebenfalls an die o.g. Adresse zu senden.<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />
Stand: Januar 2009<br />
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Übertragung des Deckungskapitals des Altvertrages auf die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> - siehe Anlage<br />
unter B<br />
Wenn der Arbeitnehmer sich entscheidet, die Übertragung des Deckungskapitals auf die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse<br />
<strong>AG</strong> zu beantragen, ist folgendes zu veranlassen/zu beachten:<br />
1. Der Arbeitnehmer prüft (siehe Erläuterung unter „Gesetzliche Rahmenbedingungen – Übertragungsabkommen“),<br />
ob<br />
• eine Altersversorgung gem. der genannten Durchführungswege (Pensionskasse, Pensionsfonds,<br />
Direktversicherung) vorliegt<br />
• eine Altersversorgung gem. § 3 Nr. 63 EStG (Bruttoentgeltumwandlung s.o.) vorliegt<br />
• 15-monatige Frist eingehalten ist.<br />
Werden alle Punkte mit „Ja“ beantwortet, ist eine Deckungskapitalübertragung möglich und es kann<br />
mit den nachfolgenden Punkten fortgefahren werden.<br />
2. Der Arbeitnehmer gibt sein Votum für eine „Eichel-Rente“ (ComfortRente) in Höhe des zukünftig<br />
gewünschten Beitrages ab.<br />
Arbeitnehmer, die keinen Zugang zum elektronischen Voting haben, müssen über ihre Personalorganisation<br />
ein Papiervotum abgeben. Dort wird das notwendige Votum eingepflegt. Auf diese <strong>Versicherung</strong><br />
kann das Deckungskapital des „Altvertrages“ übertragen werden. Die vergebene Vertragsnummer<br />
3 wird dann für die weitere Abwicklung benötigt. Ohne die Einrichtung eines Vertrages im<br />
Rahmen der <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> ist keine Übertragung möglich.<br />
3. Der Arbeitnehmer sendet den unter B angekreuzten, ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an:<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse, Herr Lars Erdmann, <strong>Victoria</strong>platz 2, 40198 Düsseldorf<br />
Mail: bav-bestandskunde@victoria.de<br />
Fax: 0211 – 4774729<br />
Telefonnummer: 0211/477 4537 (8.00 Uhr bis 16.30 Uhr)<br />
unter Angabe folgender Informationen, sofern nicht schon für die Beispielrechung ausgefüllt:<br />
• Vergebene Vertragsnummer<br />
• Anschrift des Arbeitnehmers<br />
• Angaben zum Vorversicherer wie <strong>Versicherung</strong>snummer der zu übertragenden <strong>Versicherung</strong><br />
(z.B. auch Kopie des <strong>Versicherung</strong>svertrages), Anschrift und Ansprechpartner des bisherigen<br />
Versicherers und des bisherigen Arbeitgebers.<br />
4. Die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> ergänzt den Antrag zur Übertragung des Deckungskapitals und holt<br />
die notwendigen Unterschriften beim neuen und alten Arbeitgeber ein.<br />
3 Seite 3 von 4<br />
bei Abgabe eines Papiervotums wird die Vertragsnummer von der Personalorganisation mitgeteilt<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />
Stand: Januar 2009
5. Nach Eingang des Übertragungsantrages mit der Unterschrift des Arbeitnehmers unter B geht die<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> auf den bisherigen Versicherer zu und fordert das zu übertragende Deckungskapital<br />
an. Nach Eingang des Deckungskapitals wird dieses als Guthaben auf die neu eingerichtete<br />
<strong>Versicherung</strong> übertragen. Nachdem die Deckungskapitalübertragung abgeschlossen ist, erhält<br />
der Arbeitnehmer darüber eine Bestätigung. Die Abwicklung kann ca. 2 – 4 Monate dauern. Die<br />
Ausfertigung des <strong>Versicherung</strong>sausweises für das neu abgegebene Votum im Zusammenhang mit<br />
der Deckungskapitalübertragung erfolgt dann im März/April des Folgejahres (z.B. für Übertragungen<br />
zu 12.2009 erfolgt die Ausstellung der <strong>Versicherung</strong>sausweise im April 2010).<br />
Besonderheiten<br />
1. Eine Übertragung des Deckungskapitals ist auch ohne weitere Beitragszahlung<br />
möglich.<br />
2. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels kann der steuerlich maximal zulässige Beitrag (4% der BBG;<br />
2009 = 2.592 EUR) auch zweimal im Jahr – jeweils einmal beim alten und neuen <strong>AG</strong> – aufgewendet<br />
werden.<br />
3. Es ist möglich, eine Beispielrechung und die Deckungskapitalübertragung gleichzeitig zu beantragen.<br />
Bitte kreuzen Sie in diesem Fall A und B gleichzeitig an und unterzeichnen Sie den Antrag an<br />
den entsprechenden Stellen.<br />
Allgemeiner Hinweis<br />
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />
oder Richtigkeit. Sie dienen nur der überblicksartigen Information, ohne auf alle denkbaren<br />
Einzelheiten eingehen zu können und stellen keine Empfehlungen dar, soweit Handlungsalternativen<br />
gegeben sind. Maßgebend sind allein die einschlägigen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen und<br />
die jeweils aktuelle Rechtslage. Eine Haftung aus diesem <strong>Merkblatt</strong> kann daher nicht übernommen<br />
werden. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong>. Es gilt nur der<br />
jeweils aktuelle Stand.<br />
Anlage: Übertragungsantrag<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />
Stand: Januar 2009<br />
Seite 4 von 4
Antrag auf Übertragung einer Direktversicherung oder<br />
einer <strong>Versicherung</strong> in eine Pensionskasse<br />
Bitte lesen Sie das <strong>Merkblatt</strong> zur Portabilität von Entgeltumwandlungsverträgen gemäß § 3 Nr. 63 EStG<br />
bei Arbeitgeberwechsel sorgfältig durch. Sofern Sie die Übertragung wünschen, können Sie eine Beispielrechung<br />
anfordern (A), oder die sofortige Deckungskapitalübertragung ohne Beispielrechung beantragen<br />
(B). Sie können auch eine Beispielrechung und gleichzeitig die Deckungskapitalübertragung beantragen.<br />
Bitte kreuzen Sie in diesem Fall A und B an und unterzeichnen Sie den Antrag entsprechend.<br />
A □ Ich wünsche eine Beispielrechung aus der hervorgeht, welche <strong>Versicherung</strong>sleistung sich unter<br />
der Vorsaussetzung gleicher Beitragshöhe und identischen Zusatzversicherungen (sofern vorhanden)<br />
nach Deckungskapitalübertragung auf die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse errechnet. Ich bin damit<br />
einverstanden, dass die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse bei meinem bisherigen Versicherer hierfür erforderliche<br />
vertragsrelevante Daten wie Beitragshöhe, Zahlungsweise etc. erfragen darf. Die Seite 2<br />
dieses Formulars habe ich an den kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt.<br />
* *<br />
(Ort, Datum) (Arbeitnehmer 4 )<br />
B □ Ich habe das <strong>Merkblatt</strong> zur Kenntnis genommen und beantrage die Deckungskapitalübertragung<br />
auf die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse. Die Seite 2 dieses Formulars habe ich an den kenntlich gemachten<br />
Stellen ausgefüllt. Ich habe das für die Einrichtung der <strong>Versicherung</strong> erforderliche Votum abgegeben<br />
(siehe <strong>Merkblatt</strong> Ziffer 2).<br />
* *<br />
(Ort, Datum) (Arbeitnehmer)<br />
Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter:<br />
Telefon (tagsüber): *<br />
Email: *<br />
Hiermit bitten wir um Übertragung folgender <strong>Versicherung</strong> (Altvertrag):<br />
<strong>Versicherung</strong> Nr.: *<br />
Name des Versicherten/Arbeitnehmers:<br />
*<br />
Name des bisherigen <strong>Versicherung</strong>snehmers/Arbeitgebers:<br />
*<br />
Übertragender Versorgungsträger:<br />
*<br />
Name des neuen <strong>Versicherung</strong>snehmers/Arbeitgebers:<br />
Übernehmender Versorgungsträger: GV-Vertrag: Teilversicherungs-Nr: (nur bei Fall B<br />
ausfüllen)<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> GV *<br />
Übertragungsstichtag:<br />
1. Dezember oder unbezahlt Termin<br />
4 steht jeweils für Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />
Stand: Januar 2009<br />
Seite 1 von 2
Das zwischen den Versorgungsträgern bestehende Abkommen zur Übertragung von <strong>Versicherung</strong>en hat<br />
folgenden für den <strong>Versicherung</strong>snehmer und die versicherte Person maßgebenden Inhalt:<br />
1. Die <strong>Versicherung</strong> wird auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers übertragen. Der übertragende<br />
und der übernehmende Versorgungsträger stimmen der Übertragung zu, sofern der Antrag innerhalb<br />
von 15 Monaten nach dem Ausscheiden beim alten Arbeitgeber bei einem der beteiligten<br />
Versorgungsträger eingereicht wird.<br />
2. Der übertragende Versorgungsträger überweist an den übernehmenden Versorgungsträger den Zeitwert<br />
(Deckungskapital/Vertragsguthaben) der <strong>Versicherung</strong>. Er verzichtet dabei auf Abzüge.<br />
3. Soweit die <strong>Versicherung</strong> mit gleichwertigen <strong>Versicherung</strong>sleistungen weitergeführt werden soll, wird<br />
der übernehmende Versorgungsträger diese <strong>Versicherung</strong> nicht nochmals mit Abschlusskosten<br />
belasten. Soweit die <strong>Versicherung</strong> bei dem übernehmenden Versorgungsträger gleiche biometrische<br />
Risiken mit gleichwertigen <strong>Versicherung</strong>sleistungen wie bei dem übertragenden Versorgungsträger<br />
absichert, wird der übernehmende Versorgungsträger die Übernahme der <strong>Versicherung</strong> nicht von<br />
dem Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig machen.<br />
4. Für den <strong>Versicherung</strong>svertrag gelten ab dem Übertragungsstichtag die Vertragsbedingungen und<br />
Rechnungsgrundlagen des übernehmenden Versorgungsträgers.<br />
** **<br />
(Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des künftigen<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmers/neuen Arbeitgebers)<br />
* *<br />
(Ort, Datum) (Versicherter Arbeitnehmer)<br />
* = Vom Arbeitnehmer auszufüllen<br />
** = Vom Arbeitgeber auszufüllen<br />
(Name in Druckbuchstaben)<br />
Hinweise: Sofern die Übertragung gewünscht wird, holt die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> die Unterschrift<br />
des neuen Arbeitgebers ein.<br />
Stand Januar 2009<br />
<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />
Stand: Januar 2009<br />
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