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Merkblatt - Victoria Versicherung AG

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<strong>Merkblatt</strong><br />

Ein Unternehmen der<br />

Ergo <strong>Versicherung</strong>sgruppe<br />

Portabilität von Entgeltumwandlungsverträgen gemäß § 3 Nr. 63 EStG<br />

(Bruttoentgeltumwandlung / Eichelförderung: nicht Riester!) bei Arbeitgeberwechsel<br />

Arbeitgeberwechsel und Entgeltumwandlung<br />

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer 1 die Möglichkeit einer steuerbegünstigten<br />

Entgeltumwandlung anzubieten (§ 1a - Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung<br />

– BetrAVG). Ihr neuer Arbeitgeber hat sich hier für die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> entschieden.<br />

Damit der Arbeitnehmer zum Rentenbeginn die Rentenleistung nur aus einem Vertrag erhält, besteht<br />

die Möglichkeit, bei einem Arbeitgeberwechsel das Deckungskapital 2 des bestehenden Vertrages (Vertragsguthaben)<br />

auf die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> zu übertragen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben<br />

der BaFin erfolgt die Übertragung der Deckungsmittel stets auf der Basis der zum Zeitpunkt der Übertragung<br />

maßgeblichen aktuellen Rechnungsgrundlagen. Dies kann zu einer Reduktion der garantierten<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistungen führen. Die Gesamtverzinsung (Rechnungszins zuzüglich Gewinnanteile) bleibt<br />

jedoch unverändert, sofern die Gesamtverzinsung über dem bisherigen Garantiezins des bestehenden<br />

Altvertrages liegt.<br />

Beispiel für eine Gesamtverzinsung von 4,5%:<br />

„Altvertrag“ vor Übertragung: angenommener garantierter Rechnungszins = 3,25% +<br />

Gewinnanteile 1,25% = 4,5% Gesamtverzinsung<br />

„Neuvertrag“ nach Übertragung: aktueller garantierter Rechnungszins = 2,25% +<br />

Gewinnanteile 2,25% = 4,5% Gesamtverzinsung<br />

Eine Weiterführung des bestehenden Vertrages bei Ihrem neuen Arbeitgeber ist nicht möglich. Bei Austritten<br />

ist ebenfalls eine Deckungskapitalübertragung aus der <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> heraus möglich.<br />

Gesetzliche Rahmenbedingungen - Übertragsabkommen<br />

Der Gesetzgeber hat Rahmenbedingungen geschaffen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, ihr angespartes<br />

Deckungskapital (Vertragsguthaben) ohne Kosten für die Übertragung auf die Pensionskasse<br />

des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Dieses Abkommen findet auch bei Ihrem neuen Arbeitgeber<br />

Anwendung. Die wesentlichen Inhalte des Übertragungsabkommens sind:<br />

1 steht jeweils für Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

2 Das Deckungskapital ermittelt sich aus der Summe der einzahlten Beiträge, abzüglich mög-<br />

licher Abschluss-, Einrichtungs- und Verwaltungskosten sowie den Kosten für ggf. zusätzlich ver-<br />

einbarten <strong>Versicherung</strong>sschutz wie Berufsunfähigkeitsabsicherung und/oder Hinterbliebenen-<br />

absicherung zuzüglich der Garantieverzinsung und der zugeteilten Überschussbeteiligung.<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />

Stand: Dezember 2009<br />

Seite 1 von 4


• Das Abkommen ist anwendbar auf Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.<br />

Eine Übertragung ist auch zwischen den Durchführungswegen möglich, sofern die Bruttoentgeltumwandlung<br />

gem. § 3 Nr. 63 EStG erfolgt.<br />

• Vom Abkommen werden Einzel- und Kollektivversicherungen erfasst.<br />

• Die Frist für die Stellung eines Antrags auf Übertragung beträgt 15 Monate nach Ausscheiden<br />

beim alten Arbeitgeber.<br />

• Der zu übertragende Wert ist das Deckungskapital der <strong>Versicherung</strong>.<br />

• Sofern gleiche biometrische Risiken (Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenabsicherung)<br />

versichert werden, verzichtet der aufnehmende Versicherer auf eine erneute Gesundheitsprüfung.<br />

• Bei einer Übertragung muss die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> ihre zum Zeitpunkt der Übertragung<br />

aktuellen Tarife hinsichtlich Höchstrechnungszins und sonstiger Rechnungsgrundlagen anwenden.<br />

• Nahezu alle Anbieter von Entgeltumwandlungsverträgen sind dem<br />

Übertragungsabkommen beigetreten. Aktuelle Liste: http://www.gdv.de/<br />

(unter „Themen / Altersvorsorge / Altersvorsorgepolitik / Stand 08.2008“)<br />

Übertragungsabkommen – Das Vorgehen<br />

Fortführung des „Altvertrages“<br />

Eine Fortführung der Beitragszahlung mit Übertragung des bisherigen Vertrags auf Ihren neuen Arbeitgeber<br />

ist nicht möglich. Der „Altvertrag“ kann nur beitragsfrei gestellt werden.<br />

Anforderung einer Beispielrechung (Höhe Deckungskapital des Altvertrages) - siehe Anlage unter A<br />

Vor der Übertragung des Deckungskapitals kann für den Arbeitnehmer bei Bedarf eine Beispielrechnung<br />

erstellt werden, in der die Leistungen im Rahmen der Pensionskasse nach der Deckungskapitalübertragung<br />

dargestellt werden. Hierzu ist der Antrag vom Arbeitnehmer anzukreuzen, zu unterschrieben und<br />

zu senden an:<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse, Herr Lars Erdmann, <strong>Victoria</strong>platz 2, 40198 Düsseldorf<br />

Mail: bav-bestandskunde@victoria.de<br />

Fax: 0211 - 4774729<br />

Die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse erfragt dann beim abgebenden Versicherer die Höhe des zu übertragenden<br />

Deckungskapitals und stellt dem Arbeitnehmer die Beispielrechung zur Verfügung. Ggf. zusätzlich benötigte<br />

Berechnungen zu den Leistungen des abgebenden Versicherers (z.B. Höhe der beitragsfreien Leistungen<br />

oder der voraussichtlichen Ablaufleistung des Altvertrages) können nur dort erfragt werden.<br />

Sofern die Übertragung ohne vorherige Beispielrechung erfolgen soll, ist der Antrag unter B zu unterschreiben<br />

und ebenfalls an die o.g. Adresse zu senden.<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />

Stand: Januar 2009<br />

Seite 2 von 4


Übertragung des Deckungskapitals des Altvertrages auf die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> - siehe Anlage<br />

unter B<br />

Wenn der Arbeitnehmer sich entscheidet, die Übertragung des Deckungskapitals auf die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse<br />

<strong>AG</strong> zu beantragen, ist folgendes zu veranlassen/zu beachten:<br />

1. Der Arbeitnehmer prüft (siehe Erläuterung unter „Gesetzliche Rahmenbedingungen – Übertragungsabkommen“),<br />

ob<br />

• eine Altersversorgung gem. der genannten Durchführungswege (Pensionskasse, Pensionsfonds,<br />

Direktversicherung) vorliegt<br />

• eine Altersversorgung gem. § 3 Nr. 63 EStG (Bruttoentgeltumwandlung s.o.) vorliegt<br />

• 15-monatige Frist eingehalten ist.<br />

Werden alle Punkte mit „Ja“ beantwortet, ist eine Deckungskapitalübertragung möglich und es kann<br />

mit den nachfolgenden Punkten fortgefahren werden.<br />

2. Der Arbeitnehmer gibt sein Votum für eine „Eichel-Rente“ (ComfortRente) in Höhe des zukünftig<br />

gewünschten Beitrages ab.<br />

Arbeitnehmer, die keinen Zugang zum elektronischen Voting haben, müssen über ihre Personalorganisation<br />

ein Papiervotum abgeben. Dort wird das notwendige Votum eingepflegt. Auf diese <strong>Versicherung</strong><br />

kann das Deckungskapital des „Altvertrages“ übertragen werden. Die vergebene Vertragsnummer<br />

3 wird dann für die weitere Abwicklung benötigt. Ohne die Einrichtung eines Vertrages im<br />

Rahmen der <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> ist keine Übertragung möglich.<br />

3. Der Arbeitnehmer sendet den unter B angekreuzten, ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an:<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse, Herr Lars Erdmann, <strong>Victoria</strong>platz 2, 40198 Düsseldorf<br />

Mail: bav-bestandskunde@victoria.de<br />

Fax: 0211 – 4774729<br />

Telefonnummer: 0211/477 4537 (8.00 Uhr bis 16.30 Uhr)<br />

unter Angabe folgender Informationen, sofern nicht schon für die Beispielrechung ausgefüllt:<br />

• Vergebene Vertragsnummer<br />

• Anschrift des Arbeitnehmers<br />

• Angaben zum Vorversicherer wie <strong>Versicherung</strong>snummer der zu übertragenden <strong>Versicherung</strong><br />

(z.B. auch Kopie des <strong>Versicherung</strong>svertrages), Anschrift und Ansprechpartner des bisherigen<br />

Versicherers und des bisherigen Arbeitgebers.<br />

4. Die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> ergänzt den Antrag zur Übertragung des Deckungskapitals und holt<br />

die notwendigen Unterschriften beim neuen und alten Arbeitgeber ein.<br />

3 Seite 3 von 4<br />

bei Abgabe eines Papiervotums wird die Vertragsnummer von der Personalorganisation mitgeteilt<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />

Stand: Januar 2009


5. Nach Eingang des Übertragungsantrages mit der Unterschrift des Arbeitnehmers unter B geht die<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> auf den bisherigen Versicherer zu und fordert das zu übertragende Deckungskapital<br />

an. Nach Eingang des Deckungskapitals wird dieses als Guthaben auf die neu eingerichtete<br />

<strong>Versicherung</strong> übertragen. Nachdem die Deckungskapitalübertragung abgeschlossen ist, erhält<br />

der Arbeitnehmer darüber eine Bestätigung. Die Abwicklung kann ca. 2 – 4 Monate dauern. Die<br />

Ausfertigung des <strong>Versicherung</strong>sausweises für das neu abgegebene Votum im Zusammenhang mit<br />

der Deckungskapitalübertragung erfolgt dann im März/April des Folgejahres (z.B. für Übertragungen<br />

zu 12.2009 erfolgt die Ausstellung der <strong>Versicherung</strong>sausweise im April 2010).<br />

Besonderheiten<br />

1. Eine Übertragung des Deckungskapitals ist auch ohne weitere Beitragszahlung<br />

möglich.<br />

2. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels kann der steuerlich maximal zulässige Beitrag (4% der BBG;<br />

2009 = 2.592 EUR) auch zweimal im Jahr – jeweils einmal beim alten und neuen <strong>AG</strong> – aufgewendet<br />

werden.<br />

3. Es ist möglich, eine Beispielrechung und die Deckungskapitalübertragung gleichzeitig zu beantragen.<br />

Bitte kreuzen Sie in diesem Fall A und B gleichzeitig an und unterzeichnen Sie den Antrag an<br />

den entsprechenden Stellen.<br />

Allgemeiner Hinweis<br />

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />

oder Richtigkeit. Sie dienen nur der überblicksartigen Information, ohne auf alle denkbaren<br />

Einzelheiten eingehen zu können und stellen keine Empfehlungen dar, soweit Handlungsalternativen<br />

gegeben sind. Maßgebend sind allein die einschlägigen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen und<br />

die jeweils aktuelle Rechtslage. Eine Haftung aus diesem <strong>Merkblatt</strong> kann daher nicht übernommen<br />

werden. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong>. Es gilt nur der<br />

jeweils aktuelle Stand.<br />

Anlage: Übertragungsantrag<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />

Stand: Januar 2009<br />

Seite 4 von 4


Antrag auf Übertragung einer Direktversicherung oder<br />

einer <strong>Versicherung</strong> in eine Pensionskasse<br />

Bitte lesen Sie das <strong>Merkblatt</strong> zur Portabilität von Entgeltumwandlungsverträgen gemäß § 3 Nr. 63 EStG<br />

bei Arbeitgeberwechsel sorgfältig durch. Sofern Sie die Übertragung wünschen, können Sie eine Beispielrechung<br />

anfordern (A), oder die sofortige Deckungskapitalübertragung ohne Beispielrechung beantragen<br />

(B). Sie können auch eine Beispielrechung und gleichzeitig die Deckungskapitalübertragung beantragen.<br />

Bitte kreuzen Sie in diesem Fall A und B an und unterzeichnen Sie den Antrag entsprechend.<br />

A □ Ich wünsche eine Beispielrechung aus der hervorgeht, welche <strong>Versicherung</strong>sleistung sich unter<br />

der Vorsaussetzung gleicher Beitragshöhe und identischen Zusatzversicherungen (sofern vorhanden)<br />

nach Deckungskapitalübertragung auf die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse errechnet. Ich bin damit<br />

einverstanden, dass die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse bei meinem bisherigen Versicherer hierfür erforderliche<br />

vertragsrelevante Daten wie Beitragshöhe, Zahlungsweise etc. erfragen darf. Die Seite 2<br />

dieses Formulars habe ich an den kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt.<br />

* *<br />

(Ort, Datum) (Arbeitnehmer 4 )<br />

B □ Ich habe das <strong>Merkblatt</strong> zur Kenntnis genommen und beantrage die Deckungskapitalübertragung<br />

auf die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse. Die Seite 2 dieses Formulars habe ich an den kenntlich gemachten<br />

Stellen ausgefüllt. Ich habe das für die Einrichtung der <strong>Versicherung</strong> erforderliche Votum abgegeben<br />

(siehe <strong>Merkblatt</strong> Ziffer 2).<br />

* *<br />

(Ort, Datum) (Arbeitnehmer)<br />

Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter:<br />

Telefon (tagsüber): *<br />

Email: *<br />

Hiermit bitten wir um Übertragung folgender <strong>Versicherung</strong> (Altvertrag):<br />

<strong>Versicherung</strong> Nr.: *<br />

Name des Versicherten/Arbeitnehmers:<br />

*<br />

Name des bisherigen <strong>Versicherung</strong>snehmers/Arbeitgebers:<br />

*<br />

Übertragender Versorgungsträger:<br />

*<br />

Name des neuen <strong>Versicherung</strong>snehmers/Arbeitgebers:<br />

Übernehmender Versorgungsträger: GV-Vertrag: Teilversicherungs-Nr: (nur bei Fall B<br />

ausfüllen)<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> GV *<br />

Übertragungsstichtag:<br />

1. Dezember oder unbezahlt Termin<br />

4 steht jeweils für Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />

Stand: Januar 2009<br />

Seite 1 von 2


Das zwischen den Versorgungsträgern bestehende Abkommen zur Übertragung von <strong>Versicherung</strong>en hat<br />

folgenden für den <strong>Versicherung</strong>snehmer und die versicherte Person maßgebenden Inhalt:<br />

1. Die <strong>Versicherung</strong> wird auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers übertragen. Der übertragende<br />

und der übernehmende Versorgungsträger stimmen der Übertragung zu, sofern der Antrag innerhalb<br />

von 15 Monaten nach dem Ausscheiden beim alten Arbeitgeber bei einem der beteiligten<br />

Versorgungsträger eingereicht wird.<br />

2. Der übertragende Versorgungsträger überweist an den übernehmenden Versorgungsträger den Zeitwert<br />

(Deckungskapital/Vertragsguthaben) der <strong>Versicherung</strong>. Er verzichtet dabei auf Abzüge.<br />

3. Soweit die <strong>Versicherung</strong> mit gleichwertigen <strong>Versicherung</strong>sleistungen weitergeführt werden soll, wird<br />

der übernehmende Versorgungsträger diese <strong>Versicherung</strong> nicht nochmals mit Abschlusskosten<br />

belasten. Soweit die <strong>Versicherung</strong> bei dem übernehmenden Versorgungsträger gleiche biometrische<br />

Risiken mit gleichwertigen <strong>Versicherung</strong>sleistungen wie bei dem übertragenden Versorgungsträger<br />

absichert, wird der übernehmende Versorgungsträger die Übernahme der <strong>Versicherung</strong> nicht von<br />

dem Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig machen.<br />

4. Für den <strong>Versicherung</strong>svertrag gelten ab dem Übertragungsstichtag die Vertragsbedingungen und<br />

Rechnungsgrundlagen des übernehmenden Versorgungsträgers.<br />

** **<br />

(Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des künftigen<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmers/neuen Arbeitgebers)<br />

* *<br />

(Ort, Datum) (Versicherter Arbeitnehmer)<br />

* = Vom Arbeitnehmer auszufüllen<br />

** = Vom Arbeitgeber auszufüllen<br />

(Name in Druckbuchstaben)<br />

Hinweise: Sofern die Übertragung gewünscht wird, holt die <strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong> die Unterschrift<br />

des neuen Arbeitgebers ein.<br />

Stand Januar 2009<br />

<strong>Victoria</strong> Pensionskasse <strong>AG</strong><br />

Stand: Januar 2009<br />

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