Schulprogramm - Gemeinschaftsgrundschule Neu-Listernohl ...
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4.4 Übergangsverfahren zu den weiterführenden Schulen<br />
Wann? Was?<br />
November<br />
Schulleiterin informiert die Eltern über<br />
• die unterschiedlichen Bildungsgänge in der<br />
Sekundarstufe 1<br />
• das örtliche und überörtliche Angebot<br />
• das Übergangsverfahren<br />
Anfang Dezember<br />
Anfang Dezember<br />
Weihnachtsferien<br />
Mitte Januar<br />
Letzte Woche im 1.<br />
Schulhalbjahr<br />
Februar<br />
KlassenlehrerIn spricht sich mit der Klassenkonferenz<br />
bezgl. der weiteren schulischen Förderung ab<br />
KlassenlehrerIn berät mit den Eltern alle Möglichkeiten<br />
der weiteren schulischen Förderung<br />
Gesprächsergebnisse werden in einem Protokoll<br />
festgehalten<br />
KlassenlehrerIn schreibt einen Entwurf für eine<br />
begründete Empfehlung für die Schulform, die für die<br />
weitere schulische Förderung am besten geeignet<br />
erscheint<br />
Klassenkonferenz entscheidet über die Empfehlung<br />
unter Berücksichtigung von Leistungsstand,<br />
Lernentwicklung und Fähigkeiten unter Einbeziehung<br />
des Beratungsgespräches mit den Eltern<br />
Eltern erhalten die begründete Empfehlung als Teil des<br />
Halbjahreszeugnisses<br />
Eltern melden ihr Kind für eine der von ihnen<br />
gewählten Schulform an<br />
Die weiterführende Schule unterrichtet die<br />
Grundschule über die Anmeldung<br />
Die Teilnahme an den Erprobungsstufenkonferenzen der weiterführenden Schulen wird<br />
intensiv wahrgenommen.<br />
Ebenso werden schulübergreifende Fachkonferenzen der Grundschulen und der<br />
weiterführenden Schulen in Deutsch und Mathematik besucht.<br />
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