Formular Honorarofferte bl-Apz Amriswil 100312
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<strong>Formular</strong> «<strong>Honorarofferte</strong>» Neubau Dementenabteilung APZ <strong>Amriswil</strong><br />
18. Versicherung<br />
Die Unternehmung hält seine Betriebshaftpflichtversicherung, falls ein Vertrag zustande kommt, für die gesamte<br />
Dauer des Bauvorhabens und bis zum Erlöschen der Haftungsansprüche aufrecht.<br />
19. Zusatzleistungen<br />
Allfällige zusätzlich zu vergütenden Zusatzleistungen sind vor der Ausführung durch die Bauherrschaft zu beauftragen.<br />
Die Vergütung von Zusatzleistungen erfolgt auf der Grundlage dieses Angebotes und der massgebende<br />
Stundenansätze des Anbieters.<br />
20. Bestätigung Anbieter<br />
Mit der Einreichung des Angebotes bestätigt der Anbieter, dass er fachlich und kapazitätsmässig in der Lage ist,<br />
die angebotenen Leistungen im vorgesehenen Projekt- und Terminrahmen erbringen zu können.<br />
21. Weiterbearbeitung und Vertragsabschluss<br />
Vorbehältlich der Kreditgenehmigung durch die Instanzen wird mit dem Anbieter, welcher den Zuschlag erhält, ein<br />
auf der eingereichten Offerte und der SIA-Ordnung 102 resp.103 resp.108 basierender Vertrag für folgende Leistungsanteile<br />
abgeschlossen. Die nachfolgenden aufwandbestimmenden Baukosten entsprechen einer Grobkostenschätzung<br />
auf Basis Projektwettbewerb und beinhalten entsprechende Ungenauigkeiten.<br />
Teilleistung Phasen 3-5 aufwandbestimmende Baukosten<br />
BKP 291 Bauleitung (bauleitenden Arch.) 39.5% CHF 9‘000‘000.-<br />
BKP 292 Bauingenieur: 100% CHF 1‘600‘000.-<br />
BKP 293 Elektro-Ingenieur: 100% CHF 300‘000.-<br />
BKP 294 Haustechnik-Ingenieur (HLK) 100% CHF 650‘000.-<br />
BKP 295 Sanitär-Ingenieur 100% CHF 250‘000.-<br />
(Wertübertragung in Beilage 1 Honorarkalkulation; aufwandbestimmende Baukosten)<br />
Die Planungsphasen werden durch die Auftraggeberin einzeln ausgelöst (Vertrag 1: Leistungen SIA-Phase 3 /<br />
Vertrag 2: SIA-Phase 4+5). Weiter behält sie sich vor, angebotene Teilleistungen nicht zu beauftragen. Der Auftragnehmer<br />
kann daraus keine Forderungen geltend machen.<br />
Die Honorare werden auf Basis KV für die Leistungen der Phase 3 (rückwirkend) und die Phasen 4+5 pauschalisiert.<br />
Die Teuerung wird gem. den Richtlinien der KBOB abgegolten.<br />
21. Grobtermine<br />
Start Planung anfangs Mai 2010<br />
Abschluss Vorprojekt Anfangs Juni 2010<br />
Abschluss Bauprojekt Ende September 2010<br />
Abstimmungstermin für Baukredit Ende November 2010<br />
Werk- und Detailplanung, Ausschreibung Dezember 2010 – April 2011<br />
Baubeginn Frühsommer 2011<br />
Bezug Frühjahr 2013<br />
22. Nebenkosten<br />
Folgende Nebenkosten werden entschädigt:<br />
– Kosten von Lichtpausen, Plots, Fotokopien usw.<br />
Folgende Nebenkosten werden nur in begründeten Fällen und nach vorheriger Bewilligung durch die Bauherrschaft<br />
entschädigt:<br />
– Kosten für fotografische Arbeiten, Pu<strong>bl</strong>ikationen und Modelle<br />
– Einsatz von Spezialgeräten, Gebühren, spezielle Versicherungen<br />
– Kosten für Drittleistungen<br />
Folgende Nebenkosten werden nicht entschädigt:<br />
– Reisekosten<br />
– Reisezeit<br />
– Unterkunft und Verpflegung<br />
– EDV-Aufwendungen<br />
buffoni bühler ag, Wuhrstrasse 2a, CH-8580 <strong>Amriswil</strong> | buffonibuehler.ch Seite 4