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Formular Honorarofferte bl-Apz Amriswil 100312

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<strong>Formular</strong> «<strong>Honorarofferte</strong>» Neubau Dementenabteilung APZ <strong>Amriswil</strong><br />

18. Versicherung<br />

Die Unternehmung hält seine Betriebshaftpflichtversicherung, falls ein Vertrag zustande kommt, für die gesamte<br />

Dauer des Bauvorhabens und bis zum Erlöschen der Haftungsansprüche aufrecht.<br />

19. Zusatzleistungen<br />

Allfällige zusätzlich zu vergütenden Zusatzleistungen sind vor der Ausführung durch die Bauherrschaft zu beauftragen.<br />

Die Vergütung von Zusatzleistungen erfolgt auf der Grundlage dieses Angebotes und der massgebende<br />

Stundenansätze des Anbieters.<br />

20. Bestätigung Anbieter<br />

Mit der Einreichung des Angebotes bestätigt der Anbieter, dass er fachlich und kapazitätsmässig in der Lage ist,<br />

die angebotenen Leistungen im vorgesehenen Projekt- und Terminrahmen erbringen zu können.<br />

21. Weiterbearbeitung und Vertragsabschluss<br />

Vorbehältlich der Kreditgenehmigung durch die Instanzen wird mit dem Anbieter, welcher den Zuschlag erhält, ein<br />

auf der eingereichten Offerte und der SIA-Ordnung 102 resp.103 resp.108 basierender Vertrag für folgende Leistungsanteile<br />

abgeschlossen. Die nachfolgenden aufwandbestimmenden Baukosten entsprechen einer Grobkostenschätzung<br />

auf Basis Projektwettbewerb und beinhalten entsprechende Ungenauigkeiten.<br />

Teilleistung Phasen 3-5 aufwandbestimmende Baukosten<br />

BKP 291 Bauleitung (bauleitenden Arch.) 39.5% CHF 9‘000‘000.-<br />

BKP 292 Bauingenieur: 100% CHF 1‘600‘000.-<br />

BKP 293 Elektro-Ingenieur: 100% CHF 300‘000.-<br />

BKP 294 Haustechnik-Ingenieur (HLK) 100% CHF 650‘000.-<br />

BKP 295 Sanitär-Ingenieur 100% CHF 250‘000.-<br />

(Wertübertragung in Beilage 1 Honorarkalkulation; aufwandbestimmende Baukosten)<br />

Die Planungsphasen werden durch die Auftraggeberin einzeln ausgelöst (Vertrag 1: Leistungen SIA-Phase 3 /<br />

Vertrag 2: SIA-Phase 4+5). Weiter behält sie sich vor, angebotene Teilleistungen nicht zu beauftragen. Der Auftragnehmer<br />

kann daraus keine Forderungen geltend machen.<br />

Die Honorare werden auf Basis KV für die Leistungen der Phase 3 (rückwirkend) und die Phasen 4+5 pauschalisiert.<br />

Die Teuerung wird gem. den Richtlinien der KBOB abgegolten.<br />

21. Grobtermine<br />

Start Planung anfangs Mai 2010<br />

Abschluss Vorprojekt Anfangs Juni 2010<br />

Abschluss Bauprojekt Ende September 2010<br />

Abstimmungstermin für Baukredit Ende November 2010<br />

Werk- und Detailplanung, Ausschreibung Dezember 2010 – April 2011<br />

Baubeginn Frühsommer 2011<br />

Bezug Frühjahr 2013<br />

22. Nebenkosten<br />

Folgende Nebenkosten werden entschädigt:<br />

– Kosten von Lichtpausen, Plots, Fotokopien usw.<br />

Folgende Nebenkosten werden nur in begründeten Fällen und nach vorheriger Bewilligung durch die Bauherrschaft<br />

entschädigt:<br />

– Kosten für fotografische Arbeiten, Pu<strong>bl</strong>ikationen und Modelle<br />

– Einsatz von Spezialgeräten, Gebühren, spezielle Versicherungen<br />

– Kosten für Drittleistungen<br />

Folgende Nebenkosten werden nicht entschädigt:<br />

– Reisekosten<br />

– Reisezeit<br />

– Unterkunft und Verpflegung<br />

– EDV-Aufwendungen<br />

buffoni bühler ag, Wuhrstrasse 2a, CH-8580 <strong>Amriswil</strong> | buffonibuehler.ch Seite 4

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