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Ausgabe 05/2012 - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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Ausg. <strong>05</strong>/<strong>2012</strong><br />

c) Anregung Wasserwirtschaftsamt Hof vom 15.06.2011 wird bekannt<br />

gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Die Wasserversorgung ist mit dem Anschluss an den Tiefbrunnen in<br />

Flinsberg sichergestellt. Die Sanierung der Abwasserbehandlungsanlage<br />

ist mit der Erstellung eines Kanalkatasters begonnen worden. <strong>2012</strong> wird<br />

durch Kamerabefahrung der Zustand der Kanäle erfasst und in einer<br />

Dringlichkeitsliste festgehalten.<br />

Das Baugebiet Mengersreuth-West wird im Trennsystem entwässert. Ein<br />

Regenrückhaltebecken ist in der Planung vorgesehen.<br />

d) Anregung Staatliches Bauamt Bayreuth vom 09.<strong>05</strong>.2011 wird bekannt<br />

gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der Ausschluss von Entschädigungsansprüchen ist bereits unter Punkt 7<br />

eingefügt worden. Die Ausformung der Straßeneinmündung und die<br />

Abflusssituation sind in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt zu planen.<br />

Im Erschließungsvertrag ist aufzunehmen, dass die Zustimmung<br />

des Staatlichen Bauamtes zur Erschließungsstraße erfolgen muss.<br />

e) Anregung Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege vom 03.<strong>05</strong>.2011<br />

wird bekannt gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Ein Hinweis auf den Art. 8 Abs. 1 bis 2 DSchG ist bereits im Textteil des<br />

Bebauungsplanes vorhanden. Der gesamte Text des Artikels ist aufzunehmen.<br />

f) Anregung Kreisheimatpfleger vom 17.06.2011 wird bekannt gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Dem Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong> ist bewusst, dass es sich mit der<br />

Zulassung ortsuntypischer Dachformen und Dachneigungen um einen<br />

baulichen Stilbruch handelt. Aber Baustile haben sich aufgrund von Verfügbarkeit<br />

von Materialien, klimatischen Verhältnissen und auch Moden<br />

entwickelt. Dieser Entwicklungsprozess geht nach Meinung des Gemeinderates<br />

weiter und muss weiter gehen. Die bestimmenden Elemente<br />

sind heute ebenfalls die verfügbaren Materialien und die Mode. Aber<br />

auch der Zwang zum Energie- und Geldsparen wird die Baustile prägen.<br />

Kleinere Oberflächen bei Baukörpern, insbesondere kleinere Dachflächen,<br />

strahlen weniger Wärme ab, sodass weniger Dämmmaterial anfällt.<br />

g) Anregung Fichtelgebirgs-Verein Ortsgruppe <strong>Weidenberg</strong> vom<br />

25.<strong>05</strong>.2011 wird bekannt gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Eine qualitative Beeinträchtigung des alten Ortskerns ist nicht gegeben,<br />

da auch der alte Ortskern als Mischgebiet ausgewiesen ist. Die Lärmemissionen<br />

werden durch Lärmschutzwall und Lärmschutzfenster in<br />

ihrer Wirkung gemindert.<br />

h) Anregung E.ON Netz GmbH Bamberg vom 08.06.2011 wird bekannt<br />

gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Die 110-kV-Leitung mit Baubeschränkungszone sowie die 20m-<br />

Baubeschränkungszone des Mastes sind nachrichtlich in den Bebauungsplan<br />

aufzunehmen.<br />

i) Anregung der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH vom<br />

03.06.2011 wird bekannt gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Im Rahmen des Erschließungsvertrages ist eine entsprechende Regelung<br />

aufzunehmen, in der die Absprache mit der Deutschen Telekom AG<br />

geregelt ist.<br />

j) Anregung der Kabel Deutschland Vertrieb GmbH und Service GmbH<br />

vom 13.<strong>05</strong>.2011 wird bekannt gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Die Kabeltrasse ist nachrichtlich in den Bebauungsplan soweit notwendig<br />

zu übernehmen. Im Erschließungsvertrag ist aufzunehmen, dass mit<br />

Kabel Deutschland eine Erschließung des Baugebietes mit Breitbandkabel<br />

abzusprechen ist.<br />

k) Anregung Bayerischer Bauernverband Bayreuth vom 10.06.2011 wird<br />

Mitteilungsblatt <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />

14<br />

bekannt gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Die Zufahrt zu den Baugrundstücken beeinträchtigt die landwirtschaftlich<br />

genutzten Wege nicht. Oberflächenwasser aus dem Baugebiet wird nicht<br />

auf landwirtschaftliche Grundstücke abgeleitet. Für Hangwasser von den<br />

nördlich des Baugebiets gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücken<br />

sind die Eigentümer selbst verantwortlich. Ein entsprechender Hinweis<br />

auf die zu duldenden landwirtschaftlichen Immissionen wird im Bebauungsplan<br />

aufgenommen. Der Markt <strong>Weidenberg</strong> baut derzeit eine Flächenmanagementdatenbank<br />

auf. Die Resonanz der Grundstückseigentümer<br />

auf Kaufinteressenten ist derzeit durchweg negativ.<br />

l) Anregungen Landratsamt Bayreuth vom 10.06.2011 sowie vom<br />

26.11.2010 werden bekannt gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Soweit die Stellungnahme<br />

noch nicht in den Bebauungsplan eingearbeitet ist, ist dies nachzuholen.<br />

Dem Landratsamt Bayreuth ist eine Stellungnahme bezüglich der Behandlung<br />

des Niederschlagswassers und des Abwassers vorzulegen.<br />

m) Anregung der Regierung von Oberfranken vom 25.<strong>05</strong>.2011 wird bekannt<br />

gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Die Zahl der Dachformen wurde im Anhalt an die bestehenden Dachformen<br />

im Ort Mengersreuth reduziert. Walm- und Satteldächer sind in<br />

Mengersreuth bereits vorhanden. Das Gegenläufige Pultdach wurde mit<br />

aufgenommen, um auch neuen Ideen Platz zu schaffen.<br />

Dem Markt <strong>Weidenberg</strong> ist bekannt, dass die Anbindung an den bestehenden<br />

Ort Mengersreuth nicht optimal ist. Aber aufgrund der nicht erwerbbaren<br />

notwendigen Erschließungsflächen<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl. Nr. 7 und<br />

7/1, Gemarkung Mengersreuth; Feststellungsbeschluss.<br />

Beschluss:<br />

Nach der Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und der Anhörung<br />

der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Einwendungen wird<br />

die Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt.<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes „Baugebiet Mengersreuth-West“<br />

im Bereich der Fl. Nr. 7 und 7/1, Gemarkung Mengersreuth.<br />

Satzungsbeschluss.<br />

Beschluss:<br />

Nach der Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und der Anhörung<br />

der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Einwendungen wird<br />

der Bebauungsplan „Baugebiet Mengersreuth-West“ als Satzung beschlossen.<br />

Nach der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch das<br />

Landratsamt Bayreuth ist der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.<br />

Der Bebauungsplan ist nach dem Ankauf der Fl.Nr. 7/1 durch Herrn Lorenz<br />

Fick in Kraft zu setzen.<br />

Sitzung des Bauausschusses Markt<br />

<strong>Weidenberg</strong> am 16. April <strong>2012</strong><br />

Antrag (isolierte Befreiung) Dirk und Doreen Gonschorek, <strong>Weidenberg</strong>,<br />

auf Errichtung einer Terrassenüberdachung, eines Sichtschutzzaunes<br />

und eines Blockbohlenhauses, Fl. Nr. 660/342, Gemarkung<br />

<strong>Weidenberg</strong>, und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes „Rügersberger Hang“ bzgl. der Baugrenzen,<br />

Errichtung von Nebengebäuden und der Dachneigung.<br />

Beschluss:<br />

Gegen die Errichtung der Terrassenüberdachung, des Gartenhauses und<br />

des Sichtschutzzaunes werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Die notwendigen Befreiungen<br />

werden erteilt.<br />

Bauantrag Firma Stoll GbR, Fl. Nr. 326, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong>;<br />

Umbaumaßnahme.<br />

Beschluss:<br />

Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />

und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträ-

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