Ausgabe 05/2012 - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
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Ausg. <strong>05</strong>/<strong>2012</strong><br />
c) Anregung Wasserwirtschaftsamt Hof vom 15.06.2011 wird bekannt<br />
gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Die Wasserversorgung ist mit dem Anschluss an den Tiefbrunnen in<br />
Flinsberg sichergestellt. Die Sanierung der Abwasserbehandlungsanlage<br />
ist mit der Erstellung eines Kanalkatasters begonnen worden. <strong>2012</strong> wird<br />
durch Kamerabefahrung der Zustand der Kanäle erfasst und in einer<br />
Dringlichkeitsliste festgehalten.<br />
Das Baugebiet Mengersreuth-West wird im Trennsystem entwässert. Ein<br />
Regenrückhaltebecken ist in der Planung vorgesehen.<br />
d) Anregung Staatliches Bauamt Bayreuth vom 09.<strong>05</strong>.2011 wird bekannt<br />
gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der Ausschluss von Entschädigungsansprüchen ist bereits unter Punkt 7<br />
eingefügt worden. Die Ausformung der Straßeneinmündung und die<br />
Abflusssituation sind in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt zu planen.<br />
Im Erschließungsvertrag ist aufzunehmen, dass die Zustimmung<br />
des Staatlichen Bauamtes zur Erschließungsstraße erfolgen muss.<br />
e) Anregung Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege vom 03.<strong>05</strong>.2011<br />
wird bekannt gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Ein Hinweis auf den Art. 8 Abs. 1 bis 2 DSchG ist bereits im Textteil des<br />
Bebauungsplanes vorhanden. Der gesamte Text des Artikels ist aufzunehmen.<br />
f) Anregung Kreisheimatpfleger vom 17.06.2011 wird bekannt gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Dem Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong> ist bewusst, dass es sich mit der<br />
Zulassung ortsuntypischer Dachformen und Dachneigungen um einen<br />
baulichen Stilbruch handelt. Aber Baustile haben sich aufgrund von Verfügbarkeit<br />
von Materialien, klimatischen Verhältnissen und auch Moden<br />
entwickelt. Dieser Entwicklungsprozess geht nach Meinung des Gemeinderates<br />
weiter und muss weiter gehen. Die bestimmenden Elemente<br />
sind heute ebenfalls die verfügbaren Materialien und die Mode. Aber<br />
auch der Zwang zum Energie- und Geldsparen wird die Baustile prägen.<br />
Kleinere Oberflächen bei Baukörpern, insbesondere kleinere Dachflächen,<br />
strahlen weniger Wärme ab, sodass weniger Dämmmaterial anfällt.<br />
g) Anregung Fichtelgebirgs-Verein Ortsgruppe <strong>Weidenberg</strong> vom<br />
25.<strong>05</strong>.2011 wird bekannt gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Eine qualitative Beeinträchtigung des alten Ortskerns ist nicht gegeben,<br />
da auch der alte Ortskern als Mischgebiet ausgewiesen ist. Die Lärmemissionen<br />
werden durch Lärmschutzwall und Lärmschutzfenster in<br />
ihrer Wirkung gemindert.<br />
h) Anregung E.ON Netz GmbH Bamberg vom 08.06.2011 wird bekannt<br />
gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Die 110-kV-Leitung mit Baubeschränkungszone sowie die 20m-<br />
Baubeschränkungszone des Mastes sind nachrichtlich in den Bebauungsplan<br />
aufzunehmen.<br />
i) Anregung der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH vom<br />
03.06.2011 wird bekannt gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Im Rahmen des Erschließungsvertrages ist eine entsprechende Regelung<br />
aufzunehmen, in der die Absprache mit der Deutschen Telekom AG<br />
geregelt ist.<br />
j) Anregung der Kabel Deutschland Vertrieb GmbH und Service GmbH<br />
vom 13.<strong>05</strong>.2011 wird bekannt gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Die Kabeltrasse ist nachrichtlich in den Bebauungsplan soweit notwendig<br />
zu übernehmen. Im Erschließungsvertrag ist aufzunehmen, dass mit<br />
Kabel Deutschland eine Erschließung des Baugebietes mit Breitbandkabel<br />
abzusprechen ist.<br />
k) Anregung Bayerischer Bauernverband Bayreuth vom 10.06.2011 wird<br />
Mitteilungsblatt <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Weidenberg</strong><br />
14<br />
bekannt gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Die Zufahrt zu den Baugrundstücken beeinträchtigt die landwirtschaftlich<br />
genutzten Wege nicht. Oberflächenwasser aus dem Baugebiet wird nicht<br />
auf landwirtschaftliche Grundstücke abgeleitet. Für Hangwasser von den<br />
nördlich des Baugebiets gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücken<br />
sind die Eigentümer selbst verantwortlich. Ein entsprechender Hinweis<br />
auf die zu duldenden landwirtschaftlichen Immissionen wird im Bebauungsplan<br />
aufgenommen. Der Markt <strong>Weidenberg</strong> baut derzeit eine Flächenmanagementdatenbank<br />
auf. Die Resonanz der Grundstückseigentümer<br />
auf Kaufinteressenten ist derzeit durchweg negativ.<br />
l) Anregungen Landratsamt Bayreuth vom 10.06.2011 sowie vom<br />
26.11.2010 werden bekannt gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Soweit die Stellungnahme<br />
noch nicht in den Bebauungsplan eingearbeitet ist, ist dies nachzuholen.<br />
Dem Landratsamt Bayreuth ist eine Stellungnahme bezüglich der Behandlung<br />
des Niederschlagswassers und des Abwassers vorzulegen.<br />
m) Anregung der Regierung von Oberfranken vom 25.<strong>05</strong>.2011 wird bekannt<br />
gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Die Zahl der Dachformen wurde im Anhalt an die bestehenden Dachformen<br />
im Ort Mengersreuth reduziert. Walm- und Satteldächer sind in<br />
Mengersreuth bereits vorhanden. Das Gegenläufige Pultdach wurde mit<br />
aufgenommen, um auch neuen Ideen Platz zu schaffen.<br />
Dem Markt <strong>Weidenberg</strong> ist bekannt, dass die Anbindung an den bestehenden<br />
Ort Mengersreuth nicht optimal ist. Aber aufgrund der nicht erwerbbaren<br />
notwendigen Erschließungsflächen<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl. Nr. 7 und<br />
7/1, Gemarkung Mengersreuth; Feststellungsbeschluss.<br />
Beschluss:<br />
Nach der Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und der Anhörung<br />
der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Einwendungen wird<br />
die Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt.<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes „Baugebiet Mengersreuth-West“<br />
im Bereich der Fl. Nr. 7 und 7/1, Gemarkung Mengersreuth.<br />
Satzungsbeschluss.<br />
Beschluss:<br />
Nach der Behandlung der bei der öffentlichen Auslegung und der Anhörung<br />
der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Einwendungen wird<br />
der Bebauungsplan „Baugebiet Mengersreuth-West“ als Satzung beschlossen.<br />
Nach der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch das<br />
Landratsamt Bayreuth ist der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.<br />
Der Bebauungsplan ist nach dem Ankauf der Fl.Nr. 7/1 durch Herrn Lorenz<br />
Fick in Kraft zu setzen.<br />
Sitzung des Bauausschusses Markt<br />
<strong>Weidenberg</strong> am 16. April <strong>2012</strong><br />
Antrag (isolierte Befreiung) Dirk und Doreen Gonschorek, <strong>Weidenberg</strong>,<br />
auf Errichtung einer Terrassenüberdachung, eines Sichtschutzzaunes<br />
und eines Blockbohlenhauses, Fl. Nr. 660/342, Gemarkung<br />
<strong>Weidenberg</strong>, und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes „Rügersberger Hang“ bzgl. der Baugrenzen,<br />
Errichtung von Nebengebäuden und der Dachneigung.<br />
Beschluss:<br />
Gegen die Errichtung der Terrassenüberdachung, des Gartenhauses und<br />
des Sichtschutzzaunes werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Die notwendigen Befreiungen<br />
werden erteilt.<br />
Bauantrag Firma Stoll GbR, Fl. Nr. 326, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong>;<br />
Umbaumaßnahme.<br />
Beschluss:<br />
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit<br />
und Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträ-