(Notes) der VALOVIS Gruppe - Valovis Bank - Startseite
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Konzern-<strong>Notes</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Vermögenswerten, die die Lieferung <strong>der</strong> Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften<br />
o<strong>der</strong> -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.<br />
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens-<br />
werte und Verbindlichkeiten<br />
Die <strong>Gruppe</strong> <strong>der</strong> erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und<br />
finanziellen Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert bewertet<br />
eingestuft werden, sowie die zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designierten finanziellen<br />
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.<br />
Als Nichthandelsbuchinstitut verwendet die <strong>VALOVIS</strong> <strong>Gruppe</strong> den Ausdruck „Handelszweck“ im rei-<br />
nen IFRS-Sinn als Überordnungsbegriff.<br />
Derivate, die zur Zinsrisikosteuerung <strong>der</strong> <strong>Bank</strong> eingesetzt werden, werden als zu „Handelszwe-<br />
cken“ gehalten eingestuft. Derivate, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt o<strong>der</strong> die als<br />
Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, befanden sich im Geschäftsjahr<br />
nicht im Bestand. Gewinne o<strong>der</strong> Verluste sowie Zinserträge und -aufwendungen aus finanziellen Ver-<br />
mögenswerten, die in diesem Sinne zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam im<br />
Handelsergebnis erfasst.<br />
Zum Zeitpunkt, zu dem <strong>der</strong> Konzern zum ersten Mal Vertragspartei wird, ermittelt er, ob eingebettete<br />
Derivate getrennt vom Basisvertrag zu bilanzieren sind. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer er-<br />
heblichen Än<strong>der</strong>ung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Zahlungsströme, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätte, kommt.<br />
Nach <strong>der</strong> Fair-Value-Option ist es zulässig, jedes Finanzinstrument unter Beachtung bestimmter Vor-<br />
aussetzungen durch freiwillige Designation erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten.<br />
Die Entscheidung zur Anwendung <strong>der</strong> Fair-Value-Option ist unwi<strong>der</strong>ruflich im Zeitpunkt des Zugangs<br />
des Finanzinstruments zu treffen.<br />
Die Anwendung <strong>der</strong> Fair-Value-Option ist gemäß IAS 39 grundsätzlich zulässig bei:<br />
a) wesentlichen Ansatz- o<strong>der</strong> Bewertungsinkongruenzen, die aus dem sogenannten „Mixed Model<br />
Accounting“ des IAS 39 resultieren,<br />
b) <strong>Gruppe</strong>n von finanziellen Vermögenswerten und / o<strong>der</strong> Verbindlichkeiten, die zusammen auf Portfo-<br />
liobasis gesteuert werden und <strong>der</strong>en Ergebnisse im Rahmen von Risikomanagement und internem<br />
Reporting auf Fair Value Basis ermittelt werden, und<br />
c) strukturierten Finanzinstrumenten, die trennungspflichtige eingebettete Derivate enthalten.<br />
Die Alternative a) ist für die <strong>VALOVIS</strong> BANK AG gegeben. Durch die Ausübung <strong>der</strong> Fair-Value-Option<br />
sollen vor allem die sich aus den ansonsten unterschiedlichen Bewertungsmethoden <strong>der</strong> zu Steue-<br />
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