29.11.2012 Aufrufe

Das Beitragseinzugsverfahren im Baugewerbe - Gemeinnützige ...

Das Beitragseinzugsverfahren im Baugewerbe - Gemeinnützige ...

Das Beitragseinzugsverfahren im Baugewerbe - Gemeinnützige ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

II. <strong>Das</strong> Verfahren zum Einzug der Sozialkassenbeiträge<br />

• Baufremde, selbständige Betriebsabteilungen<br />

Der VTV erfasst aber auch baufremde selbständige<br />

Betriebsabteilungen von Baubetrieben, wenn diese<br />

Abteilungen nicht von einem spezielleren, anderen<br />

Tarifvertrag erfasst werden.Voraussetzung ist danach,<br />

dass es sich <strong>im</strong> Ganzen betrachtet um einen Baube-<br />

trieb handeln muss und die selbständige Betriebsab-<br />

teilung nicht einem anderen Tarifvertrag unterfällt.<br />

Umgekehrt können auch baugewerbliche selbstän-<br />

dige Betriebsabteilungen baufremder Betriebe vom<br />

VTV erfasst werden, wenn für sie nicht eine andere<br />

tarifliche Regelung gilt.<br />

1.3 Persönlicher Geltungsbereich<br />

Der Kreis der Arbeitnehmer, für die Sozialkassenbei-<br />

träge zu zahlen sind, ergibt sich aus §1 Abs. 3 VTV.<br />

Vom persönlichen Geltungsbereich der Sozialkas-<br />

sentarifverträge werden grundsätzlich erfasst:<br />

• gewerbliche Arbeitnehmer (auch soweit sie nur<br />

geringfügig beschäftigt werden),<br />

• Angestellte,<br />

die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches<br />

Sozialgesetzbuch–gesetzlicheRentenversicherung–<br />

(SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.<br />

• Leitende Angestellte/Geringfügig beschäftigte<br />

Angestellte<br />

Nicht erfasst werden aber die unter §5 Abs. 2 Nrn. 1<br />

bis 4 und Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes fal-<br />

lenden Personen und Angestellte, die eine geringfü-<br />

gige Beschäftigung <strong>im</strong> Sinne des §8 SGB IV ausüben<br />

(siehe zum Personenkreis der Angestellten Seite 36).<br />

Zum persönlichen Geltungsbereich finden Sie detail-<br />

lierte Informationen auch in der jeweiligen Darstel-<br />

lung der Verfahren:<br />

14<br />

• Meldung und Zahlung der Sozialkassenbeiträge<br />

für gewerbliche Arbeitnehmer, S. 16.<br />

• Meldung und Zahlung der Sozialkassenbeiträge<br />

für Angestellte, S. 36.<br />

1.4 Allgemeinverbindlicherklärung<br />

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat die<br />

einschlägigen Tarifverträge nach dem <strong>im</strong> Tarifvertrags-<br />

gesetz (TVG) vorgesehenen Verfahren für allgemein-<br />

verbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung<br />

bewirkt gemäß §5 Abs. 4 TVG, dass die Tarifverträge für<br />

alle Arbeitgeber gelten, die einen Betrieb unterhalten,<br />

der dem räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich<br />

dieser Tarifverträge unterliegt sowie für alle Arbeitneh-<br />

mer, die in einem solchen Betrieb beschäftigt sind und<br />

die zu dem Kreis von Personen gehören, die in dem per-<br />

sönlichen Geltungsbereich dieserTarifverträge genannt<br />

sind. Die Tarifverträge gelten damit ähnlich wie ein Ge-<br />

setz und unabhängig von der Mitgliedschaft in einem<br />

Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft auch für<br />

so genannte Außenseiterbetriebe.<br />

1.5 Betriebserfassung<br />

• Betriebliche Tätigkeit<br />

Damit wir – auch in Ihrem Interesse – möglichst<br />

schnell Ihre Verfahrensteilnahme prüfen können, ist<br />

es am einfachsten, wenn Sie die Betriebsanmeldung<br />

auf www.soka-bau.de downloaden und diese voll-<br />

ständig ausgefüllt an uns senden. Soweit in einem<br />

Betrieb verschiedene Tätigkeiten ausgeübt werden,<br />

ist es ratsam, diese detailliert aufzulisten und anzu-<br />

geben, wie viel Prozent der betrieblichen Gesamtar-<br />

beitszeit auf die einzelnen Tätigkeiten entfallen.<br />

Siehe dazu auch die Ausführungen zum betrieb-<br />

lichen Geltungsbereich auf Seite 12.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!