Das Beitragseinzugsverfahren im Baugewerbe - Gemeinnützige ...
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Für die Betriebe empfiehlt es sich, diese Auskünfte<br />
und Unterlagen möglichst vollständig einzureichen,<br />
um Rückfragen zu vermeiden.<br />
• Betriebskontonummer<br />
Für Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen,<br />
die zu den Sozialkassenverfahren zugelassen sind,<br />
vergibt die ULAK eine achtstellige Betriebskonto-<br />
nummer, unter der der Betrieb oder die Betriebs-<br />
abteilung bei SOKA-BAU, ULAK, UKB und/oder der<br />
Sozialkasse des Berliner <strong>Baugewerbe</strong>s geführt wird.<br />
• Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der<br />
Bauwirtschaft<br />
Soweit der Betrieb oder die selbständige Betriebsab-<br />
teilung in die gesetzliche Förderung der ganzjährigen<br />
Beschäftigung in der Bauwirtschaft einbezogen ist<br />
(10. Kapitel, 3. Abschnitt SGB III, Näheres hierzu fin-<br />
den Sie ab Seite 44), ist er unter der zuvor erwähnten<br />
achtstelligen Betriebskontonummer auch bei der<br />
Bundesagentur für Arbeit bzw. der jeweils zustän-<br />
digen Regionaldirektion bekannt. Bei Schriftverkehr<br />
oder Telefonaten sollte stets die Betriebskontonum-<br />
mer angegeben werden. So ist eine rasche und kom-<br />
petente Bearbeitung und Beratung möglich.<br />
• Rückwirkende Erfassung<br />
Wird ein Arbeitgeber rückwirkend zur Meldung und<br />
Beitragszahlung herangezogen (bis zu 4 Jahren seit<br />
deren Fälligkeit), so kann der Arbeitgeber grund-<br />
sätzlich auch für die zurückliegenden Zeiträume sei-<br />
ne Erstattungsansprüche gegenüber der ULAK, der<br />
UKB bzw. der Sozialkasse des Berliner <strong>Baugewerbe</strong>s<br />
geltend machen.<br />
<strong>Das</strong> muss innerhalb von 2 Jahren geschehen, weil<br />
sonst diese Erstattungsansprüche verfallen. Die<br />
Verfallfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem<br />
die ULAK dem Arbeitgeber dessen Beitragspflicht<br />
mitgeteilt hat. Die Beitragspflicht wird mitgeteilt<br />
durch ein Schreiben der ULAK, in welchem dem<br />
15<br />
Arbeitgeber seine Betriebskontonummer bekannt<br />
gegeben wird. Im Falle eines Rechtsstreits über die<br />
Tarifbindung des Betriebes beginnt die Verfallfrist<br />
frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem rechts-<br />
kräftig oder durch übereinst<strong>im</strong>mende Erklärung der<br />
Prozessparteien (Arbeitgeber und ULAK) festgestellt<br />
wird, dass der Betrieb vom VTV-Bau erfasst wird.<br />
• Änderungen: Firma, Betriebssitz,<br />
Betriebstätigkeit<br />
Sollten sich <strong>im</strong> Laufe der Zeit Änderungen hinsicht-<br />
lich des Betriebssitzes, der Gesellschaftsform, der<br />
Inhaberverhältnisse, des Firmen- oder Familienna-<br />
mens oder der arbeitszeitlich gesehen überwiegend<br />
ausgeführten Tätigkeit des Betriebes ergeben, so<br />
sind diese Änderungen möglichst zeitnah und gege-<br />
benenfalls unter Beifügung der amtlichen Beschei-<br />
nigungen der ULAK bekannt zu geben.<br />
Grundsätzlich erhält jeder Baubetrieb, d. h. jede<br />
Rechtspersönlichkeit, nur eine Betriebskontonum-<br />
mer, die für ihn aber auch dann reserviert bleibt,<br />
wenn er z.B. aus dem <strong>Baugewerbe</strong> ausscheidet oder<br />
die Geschäftstätigkeit einstellt.<br />
• Nachfolgebetrieb<br />
Bei Unternehmensaufspaltungen, -abspaltungen, Fir-<br />
mennachgründungen und -neugründungen ist der<br />
„Nachfolgebetrieb“ nicht berechtigt, ohne die Zust<strong>im</strong>-<br />
mung der ULAK stillschweigend unter der Betriebs-<br />
kontonummer seines „Vorgängers“ an den Sozialkas-<br />
senverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen. Bitte<br />
beachten Sie dies, weil es sowohl für den „Vorgänger“<br />
als auch für den „Nachfolger“ viel Arbeit bedeuten<br />
kann, wenn auf Jahre zurück für den „Nachfolger“,<br />
der sich nicht rechtzeitig gemeldet hatte, eine neue<br />
Betriebskontonummer zugeteilt werden muss und<br />
sämtliche, von den beiden Betrieben einerseits und<br />
den Sozialkassen andererseits erbrachten Leistungen<br />
dem jeweiligen Betrieb zugeordnet werden müssen.