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Das Beitragseinzugsverfahren im Baugewerbe - Gemeinnützige ...

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II. <strong>Das</strong> Verfahren zum Einzug der Sozialkassenbeiträge<br />

2.5 Beitragsmeldung für gewerbliche<br />

Arbeitnehmer<br />

2.5.1 Beleglose Meldung durch EDV<br />

Alle Meldungen an SOKA-BAU können Sie komfor-<br />

tabel über das Internet abwickeln. Voraussetzung<br />

hierfür ist, dass Sie eines der von SOKA-BAU zuge-<br />

lassenen Baulohnprogramme für Ihre Lohn- und Ge-<br />

haltsbuchhaltung einsetzen und uns Ihre „Erklärung<br />

zur beleglosen Abrechnung mittels EDV“ zusenden.<br />

Die Liste der zugelassenen Baulohnprogramme und<br />

weitere Informationen zur beleglosen Meldung<br />

durch EDV können Sie auf unserer Internetseite<br />

(www.soka-bau.de) einsehen.<br />

Seit dem 01.01.2010 ist es nicht mehr erforder-<br />

lich eine gesonderte Beitragsmeldung abzugeben.<br />

Sowohl die Beitragshöhe als auch der Leistungs-<br />

anspruch wird aus den arbeitnehmerbezogenen<br />

Meldeinformationen ermittelt.<br />

Für Betriebe <strong>im</strong> Land Berlin ist die Sozialkasse des<br />

Berliner <strong>Baugewerbe</strong>s die zuständige Meldestelle.<br />

Über die Möglichkeiten und Formalitäten der be-<br />

leglosen Meldung erhalten Sie auf der Internetseite<br />

www.sozialkasse-berlin.de weitere Informationen.<br />

30<br />

2.5.2 Fälligkeit der Meldung<br />

Die Meldungen müssen monatlich, spätestens bis<br />

zum 15. des auf den Abrechnungsmonat folgenden<br />

Monats, der ULAK bzw. der Sozialkasse des Berliner<br />

<strong>Baugewerbe</strong>s vorliegen.<br />

2.5.3 Prüfungsrecht<br />

Den Kassen ist auf Verlangen Einsicht in die für die<br />

Durchführung des Einzugs- und Erstattungsverfah-<br />

rens notwendigen Unterlagen, auf Anforderung<br />

auch durch die Übersendung von Kopien, zu gewäh-<br />

ren. Ihnen sind außerdem alle erforderlichen Aus-<br />

künfte zu erteilen (§28 VTV).

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