Das Beitragseinzugsverfahren im Baugewerbe - Gemeinnützige ...
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II. <strong>Das</strong> Verfahren zum Einzug der Sozialkassenbeiträge<br />
2.5 Beitragsmeldung für gewerbliche<br />
Arbeitnehmer<br />
2.5.1 Beleglose Meldung durch EDV<br />
Alle Meldungen an SOKA-BAU können Sie komfor-<br />
tabel über das Internet abwickeln. Voraussetzung<br />
hierfür ist, dass Sie eines der von SOKA-BAU zuge-<br />
lassenen Baulohnprogramme für Ihre Lohn- und Ge-<br />
haltsbuchhaltung einsetzen und uns Ihre „Erklärung<br />
zur beleglosen Abrechnung mittels EDV“ zusenden.<br />
Die Liste der zugelassenen Baulohnprogramme und<br />
weitere Informationen zur beleglosen Meldung<br />
durch EDV können Sie auf unserer Internetseite<br />
(www.soka-bau.de) einsehen.<br />
Seit dem 01.01.2010 ist es nicht mehr erforder-<br />
lich eine gesonderte Beitragsmeldung abzugeben.<br />
Sowohl die Beitragshöhe als auch der Leistungs-<br />
anspruch wird aus den arbeitnehmerbezogenen<br />
Meldeinformationen ermittelt.<br />
Für Betriebe <strong>im</strong> Land Berlin ist die Sozialkasse des<br />
Berliner <strong>Baugewerbe</strong>s die zuständige Meldestelle.<br />
Über die Möglichkeiten und Formalitäten der be-<br />
leglosen Meldung erhalten Sie auf der Internetseite<br />
www.sozialkasse-berlin.de weitere Informationen.<br />
30<br />
2.5.2 Fälligkeit der Meldung<br />
Die Meldungen müssen monatlich, spätestens bis<br />
zum 15. des auf den Abrechnungsmonat folgenden<br />
Monats, der ULAK bzw. der Sozialkasse des Berliner<br />
<strong>Baugewerbe</strong>s vorliegen.<br />
2.5.3 Prüfungsrecht<br />
Den Kassen ist auf Verlangen Einsicht in die für die<br />
Durchführung des Einzugs- und Erstattungsverfah-<br />
rens notwendigen Unterlagen, auf Anforderung<br />
auch durch die Übersendung von Kopien, zu gewäh-<br />
ren. Ihnen sind außerdem alle erforderlichen Aus-<br />
künfte zu erteilen (§28 VTV).