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Das Beitragseinzugsverfahren im Baugewerbe - Gemeinnützige ...

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die in einem anderen Bundesland als Berlin erwor-<br />

ben wurden, werden von der Sozialkasse des Ber-<br />

liner <strong>Baugewerbe</strong>s zuzüglich eines Betrages für<br />

Sozialaufwand erstattet, sofern während der Be-<br />

schäftigung <strong>im</strong> Land Berlin mindestens 9 Tage Ur-<br />

laubsanspruch erworben wurden.<br />

5.4 Übersicht über die Höhe der Beiträge<br />

(West-Berlin) der Arbeitnehmer<br />

Berufsbildung<br />

5.4.1 Übersicht: Höhe der Beiträge ab 01.01.2006<br />

2,30%<br />

Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeit-<br />

nehmer<br />

Zeitraum<br />

Zusatzversorgung<br />

3,20%<br />

Beitragssatz gewerb-<br />

liche Arbeitnehmer<br />

Urlaub<br />

% der Bruttolohnsumme<br />

14,30%<br />

01.01.06 – 31.12.07 25,40%<br />

ab 01.01.2008 25,80%<br />

Aufteilung des aktuellen Beitragssatzes<br />

Sozialaufwandserstattung<br />

6,65%<br />

Zusatzversorgung 3,20%<br />

Berufsbildung 1,65%<br />

Urlaub 14,30%<br />

Der Beitragssatz für Betriebe <strong>im</strong> Land Berlin enthält<br />

einen Beitrag für vom Arbeitgeber zu zahlende<br />

Sozialaufwendungen, die von der Sozialkasse des<br />

Berliner <strong>Baugewerbe</strong>s auf ausgezahlte Urlaubsvergütungen<br />

zum Teil erstattet werden.<br />

39<br />

6. Zahlungsmodalitäten, Verzugszinsen,<br />

Gerichtsstand<br />

Im Interesse der Arbeitgeber, die die Sozialkassenbeiträge<br />

pünktlich zahlen, muss die ULAK als Einzugsstelle<br />

gegenüber den säumigen Teilnehmern<br />

auch folgende Themen ansprechen:<br />

6.1 Stundung, Ratenzahlung, Vergleich<br />

Die ULAK als Einzugsstelle ist tarifvertraglich verpflichtet,<br />

von den Bauarbeitgebern die pünktliche<br />

und vollständige Beitragszahlung zu verlangen. Es<br />

ist uns verwehrt, die <strong>im</strong> Tarifvertrag festgesetzte<br />

2.5.2 Aufteilung des aktuellen Beitragssatzes<br />

Fälligkeit durch Stundung oder Gewährung einer<br />

Ratenzahlung – auch wenn Sicherheitsleistungen<br />

angeboten werden – zu verschieben.<br />

Ebenfalls ist es uns nicht gestattet, einen gerichtlichen<br />

oder außergerichtlichen Vergleich abzuschließen,<br />

der einen Verzicht auf Beiträge oder Nebenforderungen<br />

enthält.<br />

Oberster Grundsatz für die Einzugsstelle ist die absolute<br />

Gleichbehandlung aller Baubetriebe. Andernfalls<br />

würden die pünktlich zahlenden Baubetriebe<br />

Leistungen ihrer nicht zahlenden Konkurrenten mitübernehmen<br />

müssen.<br />

5.4.1 Aufteilung des aktuellen Beitragssatzes<br />

6.2 Beitragserlass<br />

Ein Erlass von Sozialkassenbeiträgen ist nur in den<br />

engen Grenzen des §32 Abs. 2 VTV möglich.<br />

6.3 Verzugszinsen<br />

Befindet sich der Arbeitgeber mit der Zahlung des<br />

Sozialkassenbeitrages in Verzug, so hat die ULAK Anspruch<br />

auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

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