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Das Beitragseinzugsverfahren im Baugewerbe - Gemeinnützige ...

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c) Rentenbezug wegen Erwerbsunfähigkeit nein<br />

d) Wechsel in Angestellten- oder Ausbildungs-<br />

verhältnis<br />

e) Beendigung einer Aushilfsbeschäftigung vor<br />

mehr als drei Monaten<br />

f) länger als drei Monate nicht vom BRTV<br />

erfasst<br />

Urlaubsabgeltung wegen Altersteilzeit nach<br />

§8 Nr. 12 BRTV<br />

Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätz-<br />

liches Urlaubsgeld)<br />

Urlaubsvergütung bei Tod des Arbeitnehmers<br />

an dessen Erben<br />

Vermögenswirksame Leistungen<br />

– Arbeitgeberzuschuss –<br />

Verpflegungskosten<br />

Wegegeld<br />

Wegezeitvergütung<br />

25<br />

Bei Bruttolohnsumme zu berücksichtigen<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

Weihnachtsgeld (13. Monatseinkommen) nein<br />

Werkzeuggeld nein<br />

Zeitlohn ja<br />

Zusatzversorgungsbeitrag<br />

(3,20% der Bruttolohnsumme)<br />

Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld<br />

nach Entgeltfortzahlung<br />

Zuschuss Wintergeld nein<br />

ja<br />

ja, soweit keine pauschalierte Versteuer-<br />

ung nach §40 Abs. 2 EStG<br />

nein, soweit pauschalierte Versteuerung<br />

nach §40 Abs. 2 EStG<br />

ja, soweit steuerpflichtig<br />

nein, soweit nicht steuerpflichtig<br />

ja, soweit steuerpflichtig<br />

nein, soweit nicht steuerpflichtig<br />

nein (zur steuerlichen Behandlung siehe<br />

ja<br />

Punkt 2.4.2)

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