Reformationstag 31.10.2006 - Bad Muskau
Reformationstag 31.10.2006 - Bad Muskau
Reformationstag 31.10.2006 - Bad Muskau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6 MUSKAUER ANZEIGER NR. 194 VOM 23. OKTOBER 2006<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit<br />
widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />
oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
Zur Friedhofsordnung<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong><br />
Wiederholt wurden massive Beschwerden an die Stadtverwaltung<br />
herangetragen, dass von Besuchern der Friedhöfe der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> nach wie vor Hunde auf die städtischen<br />
Friedhöfe mitgebracht werden, obwohl es im § 3 der Friedhofsordnung<br />
für die Friedhöfe der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> heißt,<br />
dass innerhalb des Friedhofes es nicht erlaubt ist Tiere mitzubringen.<br />
Die mitgebrachten Hunde werden sich auf den Friedhöfen dann<br />
selbst überlassen und bewegen sich frei auf dem gesamten<br />
Friedhofsgelände und verunreinigen nicht nur die parkähnlichen<br />
Flächen, sondern auch Grabstätten und Wege.<br />
In letzter Zeit ist zu beobachten, dass die Hundehaufen auf den<br />
Wegen förmlich eingegraben sind, da die Haufen mit Erde oder<br />
Laub abgedeckt werden. Für die Pächter wird es immer mehr zu<br />
einer nicht vertretbaren Zumutung, im Rahmen ihrer Pflichten<br />
(Reinigung der Wege und Grünanlagen usw.) ständig Hundehaufen<br />
beseitigen zu müssen.<br />
Hundehalter/Hundeführer, die den Bestimmungen der Friedhofsordnung<br />
zuwiderhandeln, können durch den Beauftragten<br />
des Friedhofsträgers zum Verlassen des Friedhofes veranlasst,<br />
gegebenenfalls wegen Verstoßes gegen die geltende Satzung<br />
bei der Stadtverwaltung zur Anzeige gebracht werden.<br />
Seit Juli bzw. August stehen den Besuchern der Friedhöfe Berg<br />
und Köbeln zur Ablage von verwelkten Blumen, Kränzen, alten<br />
Vasen usw. jeweils zwei Container zur Verfügung.<br />
Was in welchen Container entsorgt werden soll, wurde per<br />
Schild kenntlich gemacht. Leider muss immer wieder festgestellt<br />
werden, dass sich einige Benutzer der Friedhöfe nicht<br />
daran halten. Eine getrennte Entsorgung von kompostierbaren<br />
und nicht kompostierbaren Abfällen ist eine berechtigte<br />
Forderung und dient zur Verminderung der Entsorgungsgebühren.<br />
Speziell auf dem Friedhof Berg muss immer wieder festgestellt<br />
werden, dass verwelkte Blumen usw. unter Gehölzen und anderen<br />
Stellen abgelegt werden.<br />
Im § 3 Punkt 7 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> heißt es, dass das Ablegen von Abraum und<br />
Altstoffen außerhalb der dazu bestimmten Stellen nicht erlaubt<br />
ist. Ordnungswidriges Verhalten auf den Friedhöfen der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> kann nach der geltenden Friedhofsordnung für die<br />
Friedhöfe der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> mit Geldstrafe geahndet werden.<br />
Die Besucher der städtischen Friedhöfe werden aufgefordert,<br />
sich an die Anordnungen der Friedhofsordnung, welche<br />
auf allen Friedhöfen sichtbar ausgehangen ist, zu halten und<br />
Verstöße gegen diese Anordnungen zur Anzeige zu bringen.<br />
Eidtner<br />
Hauptamtsleiter<br />
Ausschreibung zur Vergabe von Pflegeund<br />
Unterhaltungsarbeiten auf den<br />
städtischen Friedhöfen<br />
- Nordfriedhof<br />
- Friedhof Berg<br />
- Friedhof Köbeln<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> beabsichtigt die städtischen Friedhöfe<br />
zum 01.03.2007 erneut zur Pflege zu vergeben.<br />
Gesamtfläche: 41.602 m 2<br />
Folgende Aufgaben werden ausgeschrieben:<br />
Gesamtunterhaltung der Friedhofsanlagen<br />
1. Unterhaltung der Friedhofswege<br />
• 8.077 m 2<br />
- Beseitigung und Entsorgung der Wildkräuter<br />
- Entfernung und Entsorgung des Laubes<br />
- Schneeberäumung und Wegesicherung vor Begräbnisveranstaltungen<br />
- Ausbesserung kleinerer Schäden<br />
2. Pflege und Unterhaltung von parkähnlichen Flächen<br />
• 16.536 m 2<br />
2.1 regelmäßiger Rasenschnitt<br />
2.2 Pflege der Stauden und Gehölze<br />
2.3 Gehölzverschnitt außerhalb der Vegetationsperiode<br />
• 2.345 m 2<br />
- Heckenschnitt um Grabfelde<br />
- Heckenschnitt um Wahlgrabstätten<br />
- Allgemeine Gehölzpflege (außer Großbäume)<br />
2.4 Entsorgung von Rasen- und Gehölzverschnitt<br />
3. Pflege und Unterhaltung der zurzeit nicht belegten<br />
Wahlgrabstätten, so dass die Wahlgrabstätten jederzeit zur<br />
Neuvergabe angeboten werden können.<br />
4. Pflege der Kriegsgräberanlagen<br />
• 2.031 m 2<br />
5. Unterhaltung der Sammelstelle für Abfälle<br />
6. Information an die Stadtverwaltung über Havarien, Gefahren<br />
und Ordnungswidrigkeiten auf dem Friedhof, deren<br />
Beseitigung hoheitliche Eingriffe der Stadt erforderlich<br />
machen.<br />
Interessenten melden sich bitte schriftlich bis zum 30.10.2006<br />
mit einem Angebot.<br />
Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>, den 11.10.2006<br />
Andreas Bänder<br />
Bürgermeister<br />
Ausschreibung zur Vergabe von Pflegeund<br />
Unterhaltungsarbeiten auf dem<br />
städtischen Nordfriedhof<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> beabsichtigt den Nordfriedhof zum<br />
01.03.2007 erneut zur Pflege zu vergeben.<br />
Gesamtfläche: 29.670 m 2<br />
Folgende Aufgaben werden ausgeschrieben:<br />
Gesamtunterhaltung der Friedhofsanlagen<br />
1. Unterhaltung der Friedhofswege<br />
• 5.675 m 2<br />
- Beseitigung und Entsorgung der Wildkräuter<br />
- Entfernung und Entsorgung des Laubes<br />
- Schneeberäumung und Wegesicherung vor Begräbnisveranstaltungen<br />
- Ausbesserung kleinerer Schäden