29.11.2012 Aufrufe

Reformationstag 31.10.2006 - Bad Muskau

Reformationstag 31.10.2006 - Bad Muskau

Reformationstag 31.10.2006 - Bad Muskau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6 MUSKAUER ANZEIGER NR. 194 VOM 23. OKTOBER 2006<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />

oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />

der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,<br />

so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

Zur Friedhofsordnung<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong><br />

Wiederholt wurden massive Beschwerden an die Stadtverwaltung<br />

herangetragen, dass von Besuchern der Friedhöfe der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> nach wie vor Hunde auf die städtischen<br />

Friedhöfe mitgebracht werden, obwohl es im § 3 der Friedhofsordnung<br />

für die Friedhöfe der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> heißt,<br />

dass innerhalb des Friedhofes es nicht erlaubt ist Tiere mitzubringen.<br />

Die mitgebrachten Hunde werden sich auf den Friedhöfen dann<br />

selbst überlassen und bewegen sich frei auf dem gesamten<br />

Friedhofsgelände und verunreinigen nicht nur die parkähnlichen<br />

Flächen, sondern auch Grabstätten und Wege.<br />

In letzter Zeit ist zu beobachten, dass die Hundehaufen auf den<br />

Wegen förmlich eingegraben sind, da die Haufen mit Erde oder<br />

Laub abgedeckt werden. Für die Pächter wird es immer mehr zu<br />

einer nicht vertretbaren Zumutung, im Rahmen ihrer Pflichten<br />

(Reinigung der Wege und Grünanlagen usw.) ständig Hundehaufen<br />

beseitigen zu müssen.<br />

Hundehalter/Hundeführer, die den Bestimmungen der Friedhofsordnung<br />

zuwiderhandeln, können durch den Beauftragten<br />

des Friedhofsträgers zum Verlassen des Friedhofes veranlasst,<br />

gegebenenfalls wegen Verstoßes gegen die geltende Satzung<br />

bei der Stadtverwaltung zur Anzeige gebracht werden.<br />

Seit Juli bzw. August stehen den Besuchern der Friedhöfe Berg<br />

und Köbeln zur Ablage von verwelkten Blumen, Kränzen, alten<br />

Vasen usw. jeweils zwei Container zur Verfügung.<br />

Was in welchen Container entsorgt werden soll, wurde per<br />

Schild kenntlich gemacht. Leider muss immer wieder festgestellt<br />

werden, dass sich einige Benutzer der Friedhöfe nicht<br />

daran halten. Eine getrennte Entsorgung von kompostierbaren<br />

und nicht kompostierbaren Abfällen ist eine berechtigte<br />

Forderung und dient zur Verminderung der Entsorgungsgebühren.<br />

Speziell auf dem Friedhof Berg muss immer wieder festgestellt<br />

werden, dass verwelkte Blumen usw. unter Gehölzen und anderen<br />

Stellen abgelegt werden.<br />

Im § 3 Punkt 7 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> heißt es, dass das Ablegen von Abraum und<br />

Altstoffen außerhalb der dazu bestimmten Stellen nicht erlaubt<br />

ist. Ordnungswidriges Verhalten auf den Friedhöfen der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> kann nach der geltenden Friedhofsordnung für die<br />

Friedhöfe der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> mit Geldstrafe geahndet werden.<br />

Die Besucher der städtischen Friedhöfe werden aufgefordert,<br />

sich an die Anordnungen der Friedhofsordnung, welche<br />

auf allen Friedhöfen sichtbar ausgehangen ist, zu halten und<br />

Verstöße gegen diese Anordnungen zur Anzeige zu bringen.<br />

Eidtner<br />

Hauptamtsleiter<br />

Ausschreibung zur Vergabe von Pflegeund<br />

Unterhaltungsarbeiten auf den<br />

städtischen Friedhöfen<br />

- Nordfriedhof<br />

- Friedhof Berg<br />

- Friedhof Köbeln<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> beabsichtigt die städtischen Friedhöfe<br />

zum 01.03.2007 erneut zur Pflege zu vergeben.<br />

Gesamtfläche: 41.602 m 2<br />

Folgende Aufgaben werden ausgeschrieben:<br />

Gesamtunterhaltung der Friedhofsanlagen<br />

1. Unterhaltung der Friedhofswege<br />

• 8.077 m 2<br />

- Beseitigung und Entsorgung der Wildkräuter<br />

- Entfernung und Entsorgung des Laubes<br />

- Schneeberäumung und Wegesicherung vor Begräbnisveranstaltungen<br />

- Ausbesserung kleinerer Schäden<br />

2. Pflege und Unterhaltung von parkähnlichen Flächen<br />

• 16.536 m 2<br />

2.1 regelmäßiger Rasenschnitt<br />

2.2 Pflege der Stauden und Gehölze<br />

2.3 Gehölzverschnitt außerhalb der Vegetationsperiode<br />

• 2.345 m 2<br />

- Heckenschnitt um Grabfelde<br />

- Heckenschnitt um Wahlgrabstätten<br />

- Allgemeine Gehölzpflege (außer Großbäume)<br />

2.4 Entsorgung von Rasen- und Gehölzverschnitt<br />

3. Pflege und Unterhaltung der zurzeit nicht belegten<br />

Wahlgrabstätten, so dass die Wahlgrabstätten jederzeit zur<br />

Neuvergabe angeboten werden können.<br />

4. Pflege der Kriegsgräberanlagen<br />

• 2.031 m 2<br />

5. Unterhaltung der Sammelstelle für Abfälle<br />

6. Information an die Stadtverwaltung über Havarien, Gefahren<br />

und Ordnungswidrigkeiten auf dem Friedhof, deren<br />

Beseitigung hoheitliche Eingriffe der Stadt erforderlich<br />

machen.<br />

Interessenten melden sich bitte schriftlich bis zum 30.10.2006<br />

mit einem Angebot.<br />

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>, den 11.10.2006<br />

Andreas Bänder<br />

Bürgermeister<br />

Ausschreibung zur Vergabe von Pflegeund<br />

Unterhaltungsarbeiten auf dem<br />

städtischen Nordfriedhof<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> beabsichtigt den Nordfriedhof zum<br />

01.03.2007 erneut zur Pflege zu vergeben.<br />

Gesamtfläche: 29.670 m 2<br />

Folgende Aufgaben werden ausgeschrieben:<br />

Gesamtunterhaltung der Friedhofsanlagen<br />

1. Unterhaltung der Friedhofswege<br />

• 5.675 m 2<br />

- Beseitigung und Entsorgung der Wildkräuter<br />

- Entfernung und Entsorgung des Laubes<br />

- Schneeberäumung und Wegesicherung vor Begräbnisveranstaltungen<br />

- Ausbesserung kleinerer Schäden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!