Reformationstag 31.10.2006 - Bad Muskau
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8 MUSKAUER ANZEIGER NR. 194 VOM 23. OKTOBER 2006<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
1. Haushaltssatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2006.<br />
Auf Grund der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003<br />
hat der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> am 26.04.2006 folgende<br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006<br />
beschlossen, die mit Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde<br />
vom 13.09.2006 rechtskräftig wird:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:<br />
1. Im Verwaltungshaushalt mit<br />
Einnahmen in Höhe von 3.444.500 €<br />
und Ausgaben in Höhe von 4.111.400 €<br />
2. Im Vermögenshaushalt mit<br />
Einnahmen in Höhe von 6.026.600 €<br />
und Ausgaben in Höhe von 9.978.200 €<br />
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme<br />
wird festgesetzt auf 0,00 €<br />
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />
wird festgesetzt auf 0,00 €<br />
§ 2<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf<br />
1.000.000 €<br />
§ 3<br />
Die Steuersätze werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer A 300 v. H.<br />
2. Grundsteuer B 450 v. H.<br />
3. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 400 v. H.<br />
§ 4<br />
1. Allgemeine Umlage Standesamt<br />
a) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten<br />
Finanzbedarfs, der im Bereich des Standesamtes umzulegen<br />
ist, wird im Haushaltsjahr 2006 festgesetzt auf<br />
39.550 €<br />
b) Für die Berechnung der Umlage wird die Einwohnerzahl<br />
nach dem Stand vom 30.06.05 auf 9.942 EW, davon <strong>Bad</strong><br />
<strong>Muskau</strong> 4.045, Krauschwitz 4.000 und Gablenz 1.897 zu<br />
Grunde gelegt.<br />
c) Die Umlagehöhe beträgt somit:<br />
• für die Gemeinde Krauschwitz 15.911 €<br />
• für die Gemeinde Gablenz 7.546 €<br />
Gesamt: 23.457 €<br />
d) Die Umlage Standesamt je Einwohner wird<br />
somit festgesetzt auf 3,98 €<br />
2. Allgemeine Umlage Verwaltungsgemeinschaft<br />
a) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten<br />
Finanzbedarfs, der lt. Verwaltungsgemeinschaftsvereinbarung<br />
umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2006<br />
für die Gemeinde Gablenz festgesetzt auf 107.470 €<br />
b) Für die Berechnung der Umlage wird die Einwohnerzahl<br />
nach dem Stand vom 30.06.05 herangezogen.<br />
c) Die allgemeine Umlage je Einwohner wird somit festgesetzt<br />
auf 56,65 €<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>, den 25.09.2006<br />
Andreas Bänder<br />
Bürgermeister<br />
2. Der Bescheid der Kommunalaufsicht vom 13.09.2006<br />
enthält folgende Festlegungen:<br />
1. Die Rechtmäßigkeit der am 26.04.2006 beschlossenen<br />
Haushaltssatzung für 2006 wird nicht bestätigt.<br />
2. Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte<br />
Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht genehmigt.<br />
3. Das Haushaltssicherungskonzept ist unter Zugrundelegung<br />
aktueller Daten mit folgender Zielrichtung zu überarbeiten<br />
und bis spätestens zum 30.03.2007 zu beschließen:<br />
Der strukturelle Haushaltsausgleich muss spätestens ab dem<br />
Haushaltsjahr 2008 gesichert sein. Die Altfehlbeträge sind<br />
in den folgenden fünf Jahren nach Erlangung des strukturellen<br />
Haushaltsausgleichs abzubauen. Soweit in der Folgezeit<br />
das Haushaltssicherungskonzept angepasst werden muss,<br />
hat die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> die hierfür erforderlichen<br />
Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen und der<br />
Rechtsaufsicht vorzulegen.<br />
4. Für den Fall, dass die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> der Anordnung<br />
unter Ziffer 3 dieses Bescheides innerhalb der gestellten<br />
Frist nicht nachkommt, wird die Ersatzvornahme angedroht.<br />
5. Verwaltungskosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben.<br />
Auslagen fallen nicht an.<br />
3. Öffentliche Auslegung<br />
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2006 sowie<br />
der Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt<br />
2006 liegen im vollen Wortlaut zur Einsichtnahme an sieben<br />
Arbeitstagen in der Zeit vom 23.11. 2006 - 01.12.2006<br />
bei der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>, Berliner Straße 47,<br />
Abt. Finanzen - Zimmer 17 / 18 während der Dienstzeiten<br />
zur Einsichtnahme aus.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>, den 25.09.2006<br />
Andreas Bänder<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong><br />
Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass im Rahmen<br />
der Haushaltskonsolidierung die Bürokassenzahlstelle der<br />
Stadtkasse ab 01.11.2006 geschlossen wird.<br />
Falls Sie bisher die Einzahlung Ihrer Steuern oder Friedhofsgebühren<br />
noch in bar bei der Stadtkasse vorgenommen haben,<br />
so bitten wir Sie, künftig entweder von der Möglichkeit des<br />
Bankeinzugs Gebrauch zu machen und uns dafür Ihre Bankverbindung<br />
mitzuteilen oder Sie entnehmen Ihrem Steuer- oder<br />
Friedhofsgebührenbescheid unsere Bankverbindung und überweisen<br />
uns die fälligen Beträge. Sie können sich auch gern mit<br />
uns in Verbindung setzen, falls Sie Ihre Grundsteuern nicht in<br />
vier Raten sondern als Jahreszahler zum 01.07. jeden Jahres<br />
begleichen möchten.<br />
Der Verkauf von Parkkarten erfolgt weiterhin in der Stadtverwaltung.<br />
Die gebührenpflichtigen Laub- und Müllsäcke erhalten<br />
Sie in der <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>-Touristik.<br />
Wir bitten Sie für diese Maßnahme um Verständnis.<br />
Andreas Bänder<br />
Bürgermeister<br />
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