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Reformationstag 31.10.2006 - Bad Muskau

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8 MUSKAUER ANZEIGER NR. 194 VOM 23. OKTOBER 2006<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

1. Haushaltssatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2006.<br />

Auf Grund der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003<br />

hat der Stadtrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> am 26.04.2006 folgende<br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006<br />

beschlossen, die mit Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

vom 13.09.2006 rechtskräftig wird:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt:<br />

1. Im Verwaltungshaushalt mit<br />

Einnahmen in Höhe von 3.444.500 €<br />

und Ausgaben in Höhe von 4.111.400 €<br />

2. Im Vermögenshaushalt mit<br />

Einnahmen in Höhe von 6.026.600 €<br />

und Ausgaben in Höhe von 9.978.200 €<br />

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme<br />

wird festgesetzt auf 0,00 €<br />

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

wird festgesetzt auf 0,00 €<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf<br />

1.000.000 €<br />

§ 3<br />

Die Steuersätze werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer A 300 v. H.<br />

2. Grundsteuer B 450 v. H.<br />

3. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 400 v. H.<br />

§ 4<br />

1. Allgemeine Umlage Standesamt<br />

a) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten<br />

Finanzbedarfs, der im Bereich des Standesamtes umzulegen<br />

ist, wird im Haushaltsjahr 2006 festgesetzt auf<br />

39.550 €<br />

b) Für die Berechnung der Umlage wird die Einwohnerzahl<br />

nach dem Stand vom 30.06.05 auf 9.942 EW, davon <strong>Bad</strong><br />

<strong>Muskau</strong> 4.045, Krauschwitz 4.000 und Gablenz 1.897 zu<br />

Grunde gelegt.<br />

c) Die Umlagehöhe beträgt somit:<br />

• für die Gemeinde Krauschwitz 15.911 €<br />

• für die Gemeinde Gablenz 7.546 €<br />

Gesamt: 23.457 €<br />

d) Die Umlage Standesamt je Einwohner wird<br />

somit festgesetzt auf 3,98 €<br />

2. Allgemeine Umlage Verwaltungsgemeinschaft<br />

a) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten<br />

Finanzbedarfs, der lt. Verwaltungsgemeinschaftsvereinbarung<br />

umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2006<br />

für die Gemeinde Gablenz festgesetzt auf 107.470 €<br />

b) Für die Berechnung der Umlage wird die Einwohnerzahl<br />

nach dem Stand vom 30.06.05 herangezogen.<br />

c) Die allgemeine Umlage je Einwohner wird somit festgesetzt<br />

auf 56,65 €<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>, den 25.09.2006<br />

Andreas Bänder<br />

Bürgermeister<br />

2. Der Bescheid der Kommunalaufsicht vom 13.09.2006<br />

enthält folgende Festlegungen:<br />

1. Die Rechtmäßigkeit der am 26.04.2006 beschlossenen<br />

Haushaltssatzung für 2006 wird nicht bestätigt.<br />

2. Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte<br />

Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht genehmigt.<br />

3. Das Haushaltssicherungskonzept ist unter Zugrundelegung<br />

aktueller Daten mit folgender Zielrichtung zu überarbeiten<br />

und bis spätestens zum 30.03.2007 zu beschließen:<br />

Der strukturelle Haushaltsausgleich muss spätestens ab dem<br />

Haushaltsjahr 2008 gesichert sein. Die Altfehlbeträge sind<br />

in den folgenden fünf Jahren nach Erlangung des strukturellen<br />

Haushaltsausgleichs abzubauen. Soweit in der Folgezeit<br />

das Haushaltssicherungskonzept angepasst werden muss,<br />

hat die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> die hierfür erforderlichen<br />

Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen und der<br />

Rechtsaufsicht vorzulegen.<br />

4. Für den Fall, dass die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong> der Anordnung<br />

unter Ziffer 3 dieses Bescheides innerhalb der gestellten<br />

Frist nicht nachkommt, wird die Ersatzvornahme angedroht.<br />

5. Verwaltungskosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben.<br />

Auslagen fallen nicht an.<br />

3. Öffentliche Auslegung<br />

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2006 sowie<br />

der Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt<br />

2006 liegen im vollen Wortlaut zur Einsichtnahme an sieben<br />

Arbeitstagen in der Zeit vom 23.11. 2006 - 01.12.2006<br />

bei der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>, Berliner Straße 47,<br />

Abt. Finanzen - Zimmer 17 / 18 während der Dienstzeiten<br />

zur Einsichtnahme aus.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>, den 25.09.2006<br />

Andreas Bänder<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong><br />

Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass im Rahmen<br />

der Haushaltskonsolidierung die Bürokassenzahlstelle der<br />

Stadtkasse ab 01.11.2006 geschlossen wird.<br />

Falls Sie bisher die Einzahlung Ihrer Steuern oder Friedhofsgebühren<br />

noch in bar bei der Stadtkasse vorgenommen haben,<br />

so bitten wir Sie, künftig entweder von der Möglichkeit des<br />

Bankeinzugs Gebrauch zu machen und uns dafür Ihre Bankverbindung<br />

mitzuteilen oder Sie entnehmen Ihrem Steuer- oder<br />

Friedhofsgebührenbescheid unsere Bankverbindung und überweisen<br />

uns die fälligen Beträge. Sie können sich auch gern mit<br />

uns in Verbindung setzen, falls Sie Ihre Grundsteuern nicht in<br />

vier Raten sondern als Jahreszahler zum 01.07. jeden Jahres<br />

begleichen möchten.<br />

Der Verkauf von Parkkarten erfolgt weiterhin in der Stadtverwaltung.<br />

Die gebührenpflichtigen Laub- und Müllsäcke erhalten<br />

Sie in der <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>-Touristik.<br />

Wir bitten Sie für diese Maßnahme um Verständnis.<br />

Andreas Bänder<br />

Bürgermeister<br />

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