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6. Gemeinderatsprotokoll (250 KB) - .PDF - Gemeinde Oetz

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Die jährliche Mindestabnahme wird mit 30 m³ je eingebautem Wasserzähler(ausgenommen Gartenwasserzähler) festgesetzt.13) Kanalgebühren nach der Kanalgebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> vom 01.01.1995und Tiroler Kanalisationsgesetz, LGBl.Nr. 40/1985 in der jeweils geltenden Fassung:Anschlussgebühr je m³ der BemessungsgrundlageLaufende Kanalgebühr je m³ lt. WasserzählerstandLaufende Kanalgebühr nach Pauschalsätzen€ 4,39 zzgl. 10% MwSt.€ 1,73 zzgl. 10% MwSt.€ 0,60 zzgl. 10% MwSt.Die Pauschalsätze richten sich nach Pkt. 11 - Wassergebühren.Die Mindestbemessungsgrundlage richtet sich Pkt. 11 - Mindestabnahme14) Abfallgebühren nach dem Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz und derAbfallgebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> vom 28.11.2001 in der jeweilsgeltenden Fassung.14a) Variable Gebühren der AbfallbeseitigungGebührenart undEinheitRestmüllje 10 l Gesamtinhaltdes GefäßesBiomüllje 10 KilogrammSperrmüllje 10 KilogrammAltholz beschichtetje 10 KilogrammTierkadaver normalje KilogrammTierkadaver Risikoje KilogrammReifen mit Felgeje StückReifen ohne Felgeje StückAsphaltje TonneBodenaushubje TonneBauschuttje TonneGebührEuro nettoGebührEuro inkl. Ust.*)0,58 0,641,31 1,441,82 2,000,91 1,000,09 0,100,33 0,351,82 2,001,36 1,508,00 8,801,82 2,0014,00 15,40*) Es gilt die jeweils gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer, derzeit 10 %.14b) Verkauf Deponieprodukte<strong>6.</strong> GR-Sitzung 19.11.2008 9

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