Schalltechnische Beurteilung des B-Planes Nr. 70 ... - Haltern am See
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Bericht B0551 IV<br />
In allen anderen der Sythener Straße und der Bahntrasse zugewandten Freiflächen wird<br />
der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB um höchstens 3 dB überschritten. Die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 sind nicht als unbedingt einzuhaltende Grenzwerte gedacht.<br />
Sie dienen als Kriterium bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange bei der städtebaulichen<br />
Planung. In der vorliegenden Situation ist eine Vorbelastung durch die Sythener Straße,<br />
die Lehmbrakener Straße und die Bahntrasse Münster/Essen gegeben. Die <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />
liegen in einem schon kurz nach Einführung der DIN diskutierten Toleranzbereich von 3 dB<br />
für bebaute oder vorbelastete Gebiete (Hinzen, A., Castro, D.: Planerische Auswirkungen der<br />
DIN 18005; Zeitschrift für Lärmbekämpfung Jahrg. 31 1984). Eine Abschirmung <strong>des</strong> Lärms<br />
der Sythener Straße wäre nur durch ein 2-3 m hohes Lärmschutzhindernis entlang der<br />
Sythener Straße möglich. Dies Maßnahme erscheint aufgrund der geringen Überschreitungen<br />
der DIN 18005 unverhältnismäßig.<br />
Zum Schutz der Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes könnte die<br />
vorhandene Lärmschutzwand an der Bahntrasse lückenlos vom Bahnübergang Melkenweg bis<br />
zur Brücke verlängert werden. Dies ist aufgrund <strong>des</strong> vorhandenen Bahnüberganges nicht<br />
möglich. Die Wirkung dieser Verlängerung der Lärmschutzwand mit einer Reduzierung der<br />
Geräuschimmissionen von < 2 dB im Plangebiet ist gering. Aufgrund der geringen<br />
Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 um bis zu 3 dB in den Terrassenbereichen<br />
sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Außenwohnbereiche erforderlich.<br />
In allen anderen Außenwohnbereichen der geplanten Gebäude werden die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 unterschritten.<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A)<br />
nachts für Verkehrslärm werden allein aufgrund <strong>des</strong> Bahnlärms im ges<strong>am</strong>ten Plangebiet überschritten.<br />
Hinzu kommen noch Lärmimmissionen im Randbereich der Sythener Straße und der<br />
Lehmbrakener Straße.<br />
An den in Karte 16 daraufgeführten Fassaden der Gebäude im Plangebiet werden die<br />
Orientierungswerte der DIN 18005 um min<strong>des</strong>tens 3 dB überschritten. Zur Gewährleistung<br />
eines ausreichenden Schutzes der Innenräume vor Verkehrslärm ist für Gebäude im Plangebiet<br />
die Festsetzung von passivem Schallschutz erforderlich. Für die in Karte 16 ausgewiesenen<br />
Baufelder sind min<strong>des</strong>tens einzuhaltende Bau-Schalldämm-Maße und schallgedämmte Lüftungseinrichtungen<br />
für Schlaf- und Kinderzimmer festzusetzen. In den Bereichen mit<br />
<strong>Beurteilung</strong>spegel < 58 dB(A) müssen die Fassaden ein erforderliches Bau-Schalldämm-Maß<br />
von 30 dB aufweisen. Auf eine Festsetzung dieser Bau-Schalldämm-Maße wird verzichtet. Es<br />
ist davon auszugehen, daß bei einem Neubau aufgrund der Wärmeschutzanforderungen diese<br />
Schalldämm-Maße eingehalten werden. Zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes der<br />
Innenräume vor Lärm sind für die in der Karte 16 gekennzeichneten Baufelder Festsetzungen<br />
von passivem Schallschutz erforderlich. Als mögliche Festsetzungen schlage ich folgende<br />
Formulierungen vor:<br />
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen gemäß § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 24<br />
BauGB<br />
Die Außenfassaden von Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer,<br />
Wohnküchen) und Dächer über zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen<br />
Räumen müssen min<strong>des</strong>tens die in der folgenden Tabelle aufgeführten Bauschalldämm-Maße<br />
R’W nach DIN 4109, Ausg. 1989 aufweise.<br />
Alle Schlaf- und Kinderzimmer im Plangebiet müssen mit einer schallgedämmten<br />
Zusatzbelüftung versehen werden.<br />
Unter der Voraussetzung, daß der Nachweis erbracht wird, daß die entsprechenden<br />
Innenpegel auf andere Weise eingehalten werden, können die Anforderungen <strong>des</strong> zugeordneten<br />
Lärmpegelbereiches unterschritten werden.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>