Schalltechnische Beurteilung des B-Planes Nr. 70 ... - Haltern am See
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Bericht B0551 VI<br />
enthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />
auszuschließen.<br />
Die Lärmschutzwände können sowohl reflektierend als auch absorbierend oder<br />
hochabsorbierend ausgeführt werden. Das erforderliche Schalldämmaß der Wand muß<br />
min<strong>des</strong>tens 25 dB betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn das Flächengewicht der<br />
Wand an der dünnsten Stelle 40 kg je m² nicht unterschreitet.<br />
Konflikte durch kurzzeitige Geräuschspitzen <strong>des</strong> Sportlärms (Schiedsrichterpfeife) sind nicht<br />
zu erwarten.<br />
Werden keine Lärmschutzhindernisse gebaut, können im Plangebiet 20 bisher geplante<br />
Baufelder nicht bebaut werden und auf 9 Baufeldern wären in den Süd-, West- und Nordfassaden<br />
im 1. Obergeschoß der Gebäude öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen unzulässig.<br />
Sportlärm mit neuem Anbau an das Vereinsgebäude<br />
In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />
für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn das Vereinsheim wie in Anlage I<br />
dargestellt gebaut wird und folgende Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden:<br />
• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />
Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />
8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />
feiertags.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />
und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />
Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />
dargestellt.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Neubau <strong>des</strong><br />
Vereinsgebäu<strong>des</strong> auf dem Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen<br />
Sportplatz und Brinkweg mit einer Höhe von 3,5 m ü. Sportplatzniveau. Das<br />
Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong><br />
Lärmschutzhindernisses ist in Karte 20 dargestellt.<br />
• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 17 ist eine Bebauung<br />
auszuschließen.<br />
• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />
Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />
nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />
auszuschließen.<br />
• Auf den mit Y* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />
Westfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />
nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
Die Lärmschutzwände können sowohl reflektierend als auch absorbierend oder<br />
hochabsorbierend ausgeführt werden. Das erforderliche Schalldämmaß der Wand muß<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>