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Schalltechnische Beurteilung des B-Planes Nr. 70 ... - Haltern am See

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<strong>Schalltechnische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

<strong>des</strong> B-<strong>Planes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>70</strong><br />

„Elterbreischlag“<br />

in <strong>Haltern</strong> Sythen<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

afi


Auftraggeber:<br />

Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Rochfordstraße 1<br />

45721 <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Auftragnehmer:<br />

afi<br />

afi<br />

Arno Flörke<br />

Ingenieurbüro<br />

für Akustik und Umwelttechnik<br />

Kolpingstraße 6<br />

45721 <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Tel.: 02364/929794<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl.-Ing. Arno Flörke<br />

Dipl.-Ing. Stefan Fleischhacker<br />

Steffen Flörke-Sowa<br />

<strong>Haltern</strong>, den 14.05.2008<br />

Dipl.-Ing. Arno Flörke<br />

<strong>Schalltechnische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

<strong>des</strong> B-<strong>Planes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>70</strong><br />

„Elterbreischlag“<br />

in <strong>Haltern</strong> Sythen<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

afi


Bericht B0551 I<br />

INHALTSVERZEICHNIS Seite<br />

Anlage I<br />

I Zus<strong>am</strong>menfassung III<br />

1 Einleitung 1<br />

2 Grundlagen 1<br />

2.1 Allgemeine Grundlagen 1<br />

2.2 Berechnungsmethodik 3<br />

3 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht 6<br />

4 Schallemissionen 7<br />

4.1 Verkehrslärm 7<br />

4.2 Sportlärm 11<br />

4.3 Maximalpegel <strong>des</strong> Sportlärms 14<br />

5 Schallimmissionen Verkehrslärm 15<br />

6 Schallimmissionen Sportlärm 16<br />

6.1 Schallimmissionen Sportlärm mit bestehendem Vereinshaus TUS Sythen 16<br />

6.2 Schallimmissionen Sportlärm mit erweitertem Vereinshaus TUS Sythen 17<br />

7 Veranstaltungen im Prickingshof 17<br />

8 Schlußfolgerung 18<br />

Anlage<br />

Karten<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 II<br />

KARTENVERZEICHNIS<br />

Karte 1 Übersichtsplan<br />

Karte 2 Lageplan Plangebiet<br />

Karte 3 Lageplan Schallquellen Verkehr<br />

Karte 4 Lageplan Schallquellen Sport<br />

Karte 5 Verkehrslärm – Flächen gleicher <strong>Beurteilung</strong>spegel in dB(A) in 2 m über<br />

Grund tagsüber<br />

Karte 6 Verkehrslärm – Flächen gleicher <strong>Beurteilung</strong>spegel in dB(A) in 2 m über<br />

Grund nachts<br />

Karte 7west Verkehrslärm westl. Plangebiet – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />

1. OG tagsüber<br />

Karte 7ost Verkehrslärm östl. Plangebiet – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden 1.<br />

OG tagsüber<br />

Karte 8west Verkehrslärm westl. Plangebiet – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />

1. OG nachts<br />

Karte 8ost Verkehrslärm östl. Plangebiet – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden 1.<br />

OG nachts<br />

Karte 9 Verkehrslärm mit 50 km/h auf Sythener Straße – Flächen gleicher<br />

<strong>Beurteilung</strong>spegel in dB(A) in 2 m über Grund tagsüber<br />

Karte 10 Sportlärm ohne Lärmschutzhindernisse – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />

EG Sonntag Ruhezeit<br />

Karte 11 Sportlärm ohne Lärmschutzhindernisse – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />

1. OG Sonntag Ruhezeit<br />

Karte 12 Lageplan Lärmschutzhindernis Sport<br />

Karte 13 Sportlärm mit Lärmschutzhindernissen – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />

EG Sonntag Ruhezeit<br />

Karte 14 Sportlärm mit Lärmschutzhindernissen – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />

1. OG Sonntag Ruhezeit<br />

Karte 15 Lageplan der wegfallenden Baugrundstücke und Fassaden mit<br />

Festsetzungen für passiven Schallschutz gegen Sportlärm<br />

Karte 16 Lageplan Fassaden mit Festsetzungen für passiven Schallschutz gegen<br />

Verkehrslärm<br />

Karte 17 Sportlärm mit Lärmschutzhindernissen und Anbau Vereinsgebäude –<br />

<strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden EG Sonntag Ruhezeit<br />

Karte 18 Sportlärm mit Lärmschutzhindernissen und Anbau Vereinsgebäude –<br />

<strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden 1. OG Sonntag Ruhezeit<br />

Karte 19 Sportlärm mit Lärmschutzhindernissen und Anbau Vereinsgebäude –<br />

<strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden 2. OG Sonntag Ruhezeit<br />

Karte 20 Lageplan der wegfallenden Baugrundstücke und Fassaden mit<br />

Festsetzungen für passiven Schallschutz gegen Sportlärm bei<br />

Berücksichtigung Anbau Vereinsgebäude<br />

Anlagenverzeichnis<br />

Anlage I Lageplan Anbau Vereinsgebäude TUS Sythen<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 III<br />

I Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Die Stadt <strong>Haltern</strong> plant zwischen der L 652 (Sythener Straße), dem Melkenweg, dem Brinkweg<br />

und der Bahntrasse Münster/Essen ein allgemeines Wohngebiet. Dafür ist die Aufstellung<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>70</strong> „Elterbreischlag“ durch die Stadt <strong>Haltern</strong> erforderlich. In der unmittelbaren<br />

Nachbarschaft zu dem Plangebiet befinden sich die oben genannten Verkehrswege<br />

und die geplante Erschließungsstraße im Wohngebiet sowie westlich <strong>des</strong> Plangebietes ein<br />

Sportplatz und ein Freibad. Aus Sicht <strong>des</strong> Immissionsschutzes stellen die genannten Verkehrswege,<br />

der Sportplatz und das Freibad Schallquellen dar, die das Plangebiet beeinflussen<br />

können. Für die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes ist es erforderlich, die Lärmsituation im<br />

Planungsgebiet durch eine Ausbreitungsrechnung zu bestimmen, die Schallimmissionen im<br />

Untersuchungsgebiet zu beurteilen und evtl. notwendige Schallschutzmaßnahmen festzulegen.<br />

Ergibt sich aus der <strong>Beurteilung</strong> die Notwendigkeit von passivem Schallschutz zum Schutz der<br />

Bewohner gegen Verkehrslärm, werden die Möglichkeiten von Schallschutzmaßnahmen<br />

geprüft und die erforderlichen Schalldämm-Maße für die Außenfassaden nach DIN 4109 für<br />

die Gebäude im Bereich <strong>des</strong> B-<strong>Planes</strong> „Elterbreischlag“ bestimmt.<br />

Verkehr<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden in 2 m über Grund tagsüber in folgenden<br />

Bereichen überschritten:<br />

• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Lehmbrakener Straße,<br />

• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Sythener Straße,<br />

• bahnzugewandte Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes,<br />

• Straßenraum Brinkweg,<br />

• Straßenraum Mossk<strong>am</strong>p,<br />

• Straßenraum Melkenweg<br />

In den straßenzugewandten Freiflächen der Gebäude an der Lehmbrakener Straße sind<br />

<strong>Beurteilung</strong>spegel zwischen 58 und 63 dB(A) zu erwarten. Der Orientierungswert der<br />

DIN 18005 von 55 dB(A) wird hier um mehr als 3 dB überschritten. Die Baufelder parallel<br />

zur Lehmbrakener Straße sind so groß ausgelegt, daß die Außenwohnbereiche der Gebäude<br />

auch auf den straßenabgewandten Seiten der Gebäude eingerichtet werden können. Hier sind<br />

<strong>Beurteilung</strong>spegel < 55 dB(A) zu erwarten. Durch die Möglichkeit dieser akustisch besseren<br />

Gebäu<strong>des</strong>tellung ist ein ausreichender Lärmschutz für die Außenwohnbereiche der Gebäude<br />

an der Lehmbrakener Straße möglich. Auf die Festsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />

kann <strong>des</strong>halb an der Lehmbrakener Straße verzichtet werden. In den straßenzugewandten<br />

Freiflächen der drei nordwestlichsten Plangebäude wird der Orientierungswert der DIN 18005<br />

ebenfalls um mehr als 3 dB überschritten (<strong>Beurteilung</strong>spegel zwischen 58 und 60 dB(A)).<br />

Auch hier besteht für die Bauherren durch die Größe der Baufelder die Möglichkeit, die<br />

Außenwohnbereich auf den straßenabgewandten Gebäu<strong>des</strong>eiten in Süd- oder Südostausrichtung<br />

anzuordnen. Dadurch werden in den Freiflächen <strong>Beurteilung</strong>spegel < 55 dB(A) erreicht<br />

und es ist ein ausreichender Schallschutz der Außenwohnbereiche gegeben.<br />

Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Sythener Straße im Bereich der Bebauung<br />

Elterbreischlag auf 50 km/h gesenkt, sind an den Nordseiten der Gebäude an der<br />

Sythener Straße ca. 2-3 dB niedrigere Immissionspegel zu erwarten. An den Nordfassaden der<br />

nordwestlichsten Gebäude im Plangebiet lägen dann noch <strong>Beurteilung</strong>spegel in Höhe von<br />

58 dB(A) tagsüber in 2 m über Grund vor. D<strong>am</strong>it wären in den nördlich gelegenen<br />

Außenwohnbereichen nur noch Überschreitungen der DIN 18005 von höchstens 3 dB zu<br />

erwarten.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 IV<br />

In allen anderen der Sythener Straße und der Bahntrasse zugewandten Freiflächen wird<br />

der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB um höchstens 3 dB überschritten. Die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 sind nicht als unbedingt einzuhaltende Grenzwerte gedacht.<br />

Sie dienen als Kriterium bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange bei der städtebaulichen<br />

Planung. In der vorliegenden Situation ist eine Vorbelastung durch die Sythener Straße,<br />

die Lehmbrakener Straße und die Bahntrasse Münster/Essen gegeben. Die <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />

liegen in einem schon kurz nach Einführung der DIN diskutierten Toleranzbereich von 3 dB<br />

für bebaute oder vorbelastete Gebiete (Hinzen, A., Castro, D.: Planerische Auswirkungen der<br />

DIN 18005; Zeitschrift für Lärmbekämpfung Jahrg. 31 1984). Eine Abschirmung <strong>des</strong> Lärms<br />

der Sythener Straße wäre nur durch ein 2-3 m hohes Lärmschutzhindernis entlang der<br />

Sythener Straße möglich. Dies Maßnahme erscheint aufgrund der geringen Überschreitungen<br />

der DIN 18005 unverhältnismäßig.<br />

Zum Schutz der Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes könnte die<br />

vorhandene Lärmschutzwand an der Bahntrasse lückenlos vom Bahnübergang Melkenweg bis<br />

zur Brücke verlängert werden. Dies ist aufgrund <strong>des</strong> vorhandenen Bahnüberganges nicht<br />

möglich. Die Wirkung dieser Verlängerung der Lärmschutzwand mit einer Reduzierung der<br />

Geräuschimmissionen von < 2 dB im Plangebiet ist gering. Aufgrund der geringen<br />

Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 um bis zu 3 dB in den Terrassenbereichen<br />

sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Außenwohnbereiche erforderlich.<br />

In allen anderen Außenwohnbereichen der geplanten Gebäude werden die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 unterschritten.<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A)<br />

nachts für Verkehrslärm werden allein aufgrund <strong>des</strong> Bahnlärms im ges<strong>am</strong>ten Plangebiet überschritten.<br />

Hinzu kommen noch Lärmimmissionen im Randbereich der Sythener Straße und der<br />

Lehmbrakener Straße.<br />

An den in Karte 16 daraufgeführten Fassaden der Gebäude im Plangebiet werden die<br />

Orientierungswerte der DIN 18005 um min<strong>des</strong>tens 3 dB überschritten. Zur Gewährleistung<br />

eines ausreichenden Schutzes der Innenräume vor Verkehrslärm ist für Gebäude im Plangebiet<br />

die Festsetzung von passivem Schallschutz erforderlich. Für die in Karte 16 ausgewiesenen<br />

Baufelder sind min<strong>des</strong>tens einzuhaltende Bau-Schalldämm-Maße und schallgedämmte Lüftungseinrichtungen<br />

für Schlaf- und Kinderzimmer festzusetzen. In den Bereichen mit<br />

<strong>Beurteilung</strong>spegel < 58 dB(A) müssen die Fassaden ein erforderliches Bau-Schalldämm-Maß<br />

von 30 dB aufweisen. Auf eine Festsetzung dieser Bau-Schalldämm-Maße wird verzichtet. Es<br />

ist davon auszugehen, daß bei einem Neubau aufgrund der Wärmeschutzanforderungen diese<br />

Schalldämm-Maße eingehalten werden. Zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes der<br />

Innenräume vor Lärm sind für die in der Karte 16 gekennzeichneten Baufelder Festsetzungen<br />

von passivem Schallschutz erforderlich. Als mögliche Festsetzungen schlage ich folgende<br />

Formulierungen vor:<br />

Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen gemäß § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 24<br />

BauGB<br />

Die Außenfassaden von Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer,<br />

Wohnküchen) und Dächer über zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen<br />

Räumen müssen min<strong>des</strong>tens die in der folgenden Tabelle aufgeführten Bauschalldämm-Maße<br />

R’W nach DIN 4109, Ausg. 1989 aufweise.<br />

Alle Schlaf- und Kinderzimmer im Plangebiet müssen mit einer schallgedämmten<br />

Zusatzbelüftung versehen werden.<br />

Unter der Voraussetzung, daß der Nachweis erbracht wird, daß die entsprechenden<br />

Innenpegel auf andere Weise eingehalten werden, können die Anforderungen <strong>des</strong> zugeordneten<br />

Lärmpegelbereiches unterschritten werden.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 V<br />

Baufeld Fassade Wohnnutzung<br />

Schalldämm-Maß<br />

(dB)<br />

A Nord, West 35<br />

B Nord 35<br />

C Ost, Süd 35<br />

D Ost 35<br />

E Ost, Nord 35<br />

F West, Süd 35<br />

G West 35<br />

H West, Nord 35<br />

Tabelle: Fassadenbereiche mit Festsetzungen für passiven Schallschutz<br />

Bei allen angegebenen bewerteten Schalldämm-Maßen R’w handelt es sich um Bau-Schalldämm-Maße<br />

entsprechend DIN 4109, Anhang A, KapitelA.6.3, Ausg. 1989.<br />

Sportlärm bei bestehendem Vereinsgebäude<br />

In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />

Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />

für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn folgende Schallschutzmaßnahmen<br />

umgesetzt werden:<br />

• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />

Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />

8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />

feiertags.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />

und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />

Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />

dargestellt.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Vereinsheim auf dem<br />

Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen Sportplatz und Brinkweg<br />

mit einer Höhe von 4 m ü. Sportplatzniveau <strong>am</strong> südlichen Punkt <strong>des</strong><br />

Hindernisses auf einer Länge von 20 m parallel zum Brinkweg und<br />

weiterführend Richtung Norden mit einer Höhe von 3,5 m über<br />

Sportplatzniveau. Das Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong><br />

Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />

dargestellt.<br />

• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 ist eine Bebauung<br />

auszuschließen.<br />

• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd- und<br />

Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Auf-<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 VI<br />

enthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />

auszuschließen.<br />

Die Lärmschutzwände können sowohl reflektierend als auch absorbierend oder<br />

hochabsorbierend ausgeführt werden. Das erforderliche Schalldämmaß der Wand muß<br />

min<strong>des</strong>tens 25 dB betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn das Flächengewicht der<br />

Wand an der dünnsten Stelle 40 kg je m² nicht unterschreitet.<br />

Konflikte durch kurzzeitige Geräuschspitzen <strong>des</strong> Sportlärms (Schiedsrichterpfeife) sind nicht<br />

zu erwarten.<br />

Werden keine Lärmschutzhindernisse gebaut, können im Plangebiet 20 bisher geplante<br />

Baufelder nicht bebaut werden und auf 9 Baufeldern wären in den Süd-, West- und Nordfassaden<br />

im 1. Obergeschoß der Gebäude öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen unzulässig.<br />

Sportlärm mit neuem Anbau an das Vereinsgebäude<br />

In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />

Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />

für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn das Vereinsheim wie in Anlage I<br />

dargestellt gebaut wird und folgende Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden:<br />

• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />

Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />

8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />

feiertags.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />

und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />

Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />

dargestellt.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Neubau <strong>des</strong><br />

Vereinsgebäu<strong>des</strong> auf dem Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen<br />

Sportplatz und Brinkweg mit einer Höhe von 3,5 m ü. Sportplatzniveau. Das<br />

Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong><br />

Lärmschutzhindernisses ist in Karte 20 dargestellt.<br />

• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 17 ist eine Bebauung<br />

auszuschließen.<br />

• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />

Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />

nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />

auszuschließen.<br />

• Auf den mit Y* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />

Westfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />

nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

Die Lärmschutzwände können sowohl reflektierend als auch absorbierend oder<br />

hochabsorbierend ausgeführt werden. Das erforderliche Schalldämmaß der Wand muß<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 VII<br />

min<strong>des</strong>tens 25 dB betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn das Flächengewicht der<br />

Wand an der dünnsten Stelle 40 kg je m² nicht unterschreitet.<br />

Konflikte durch kurzzeitige Geräuschspitzen <strong>des</strong> Sportlärms (Schiedsrichterpfeife) sind nicht<br />

zu erwarten.<br />

Veranstaltungen im Prickingshof<br />

Konflikte durch Gewerbelärm von Veranstaltungen auf dem Gelände <strong>des</strong> Prickingshofes sind<br />

nicht zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm müssen schon <strong>am</strong> Ortsrand von<br />

<strong>Haltern</strong> Lehmbraken in einem Abstand von 200 m durch den Betreiber eingehalten werden.<br />

Bei einem Abstand von 400 m zum Plangebiet sind min<strong>des</strong>tens 6 dB niedrigere Geräuschimmissionen<br />

zu erwarten. So daß bei einer Einstufung der Ortslage Lehmbraken als Dorfgebiet<br />

(60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts) die Immissionsrichtwerte im geplanten allgemeinen<br />

Wohngebiet (55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) ebenfalls eingehalten werden.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 1<br />

1 Einleitung<br />

Die Stadt <strong>Haltern</strong> plant zwischen der L 652 (Sythener Straße), dem Melkenweg, dem Brinkweg<br />

und der Bahntrasse Münster/Essen ein allgemeines Wohngebiet. Dafür ist die Aufstellung<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>70</strong> „Elterbreischlag“ durch die Stadt <strong>Haltern</strong> erforderlich. In der unmittelbaren<br />

Nachbarschaft zu dem Plangebiet befinden sich die oben genannten Verkehrswege<br />

und die geplante Erschließungsstraße im Wohngebiet sowie westlich <strong>des</strong> Plangebietes ein<br />

Sportplatz und ein Freibad. Aus Sicht <strong>des</strong> Immissionsschutzes stellen die genannten Verkehrswege,<br />

der Sportplatz und das Freibad Schallquellen dar, die das Plangebiet beeinflussen<br />

können. Für die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes ist es erforderlich, die Lärmsituation im<br />

Planungsgebiet durch eine Ausbreitungsrechnung zu bestimmen, die Schallimmissionen im<br />

Untersuchungsgebiet zu beurteilen und evtl. notwendige Schallschutzmaßnahmen festzulegen.<br />

Ergibt sich aus der <strong>Beurteilung</strong> die Notwendigkeit von passivem Schallschutz zum Schutz der<br />

Bewohner gegen Verkehrslärm, werden die Möglichkeiten von Schallschutzmaßnahmen<br />

geprüft und die erforderlichen Schalldämm-Maße für die Außenfassaden nach DIN 4109 für<br />

die Gebäude im Bereich <strong>des</strong> B-<strong>Planes</strong> „Elterbreischlag“ bestimmt.<br />

Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt:<br />

• RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bun<strong>des</strong>minister für Verkehr, 1990<br />

• Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Umweltschutz, 4. Ausgabe, 2004<br />

• Probst, Wolfgang Dr.: Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung<br />

für immissionsschutztechnische Prognosen; Bun<strong>des</strong>institut für Sportwissenschaften, Bericht<br />

B2/94, Köln 1994<br />

• VDI-Richtlinie 37<strong>70</strong>, Emissionskennwerte technischer Schallquellen – Sport- und<br />

Freizeitanlagen, VDI April 2002<br />

• Bericht Geräusche von Trendsportanlagen Teil 2, Bayerisches Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Umwelt,<br />

Augsburg Juni 2006<br />

• DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, November 1989<br />

• DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, 2002<br />

• E DIN ISO 9613-2 „Akustik – Dämpfung <strong>des</strong> Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil<br />

2: Allgemeines Berechnungsverfahren“, September 1997<br />

• 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetz: Technische<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm, Bonn, 26. August 1998<br />

• Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>70</strong> „Elterbreischlag“, Pesch Partner architekten stadtplaner,<br />

Herdecke Dezember 2006<br />

• Mündliche Informationen zur Sportplatzbelegung durch den TUS Sythen, <strong>Haltern</strong> 2003<br />

• Spiel- und Trainingsplan <strong>des</strong> TUS Sythen 2007<br />

• Lageplan und Ansichten der geplanten Vereinshaus-Erweiterung <strong>des</strong> TUS Sythen, 2008<br />

• Verkehrsdaten Bun<strong>des</strong>verkehrswegezählung 2005, Straßen NRW Bochum<br />

2 Grundlagen<br />

2.1 Allgemeine Grundlagen<br />

Frequenz und Schalldruckpegel<br />

Eine Schallwelle entsteht dadurch, dass Luftteilchen aus ihrer Gleichgewichtslage gebracht<br />

werden und Druckschwankungen verursachen. Der größte Schwingungsausschlag (Amplitude)<br />

p als Maß der Druckschwankungen in der Einheit Pascal (Pa) und die Frequenz f (Anzahl<br />

der Druckschwankungen pro Sekunde) in der Einheit Hertz (Hz) sind die beiden charakteristischen<br />

Größen einer Schallwelle. Eine Schallwelle mit nur einer Frequenz wird als<br />

Ton bezeichnet, die Überlagerung von Schallwellen vieler verschiedener Frequenzen und ver-<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 2<br />

schiedener Amplituden als Geräusch oder, wenn es als lästig empfunden wird, üblicherweise<br />

als Lärm. Wird ein Geräusch in seine Frequenzteile zerlegt, so erhält man das Frequenzspektrum.<br />

Die Schalldruckempfindlichkeit <strong>des</strong> Ohres reicht von 20 x 10-6 Pa (Hörschwelle bei<br />

2.000 Hz, mit Po bezeichnet) bis etwa 20 Pa (Schmerzschwelle), was einem Empfindlichkeitsbereich<br />

von 1:1.000.000 entspricht. Um jedoch derart große Zahlen in den Berechnungen<br />

zu vermeiden, wurde ein logarithmischer Maßstab und in diesem Zus<strong>am</strong>menhang der Schalldruckpegel<br />

L (kurz: Schallpegel) mit der Recheneinheit dB (Dezibel) eingeführt. Auf dieser<br />

Skala reicht dann die Empfindlichkeit <strong>des</strong> Ohres von 0 bis 120 dB.<br />

Der logarithmische Maßstab hat zur Folge, daß zwei Schallquellen mit dem gleichen<br />

Schalldruck pI und d<strong>am</strong>it dem gleichen Schallpegel LI nicht zus<strong>am</strong>men einen Ges<strong>am</strong>tschallpegel<br />

von 2 x L I , sondern von L I + 3 dB erzeugen.<br />

Frequenzbewertung<br />

Untersuchungen haben ergeben, daß der Mensch Geräusche gleichen Schallpegels bei tiefen<br />

und hohen Frequenzen leiser hört als bei etwa 1.000 bis 6.000 Hz. Deshalb werden zwei Töne<br />

gleichen Schallpegels, aber unterschiedlicher Frequenz verschieden laut empfunden. Dieser<br />

Effekt ist bei leisen Geräuschen sehr stark ausgeprägt; bei sehr lauten Geräuschen verschwindet<br />

er aber fast vollständig.<br />

Um diesen Eigenschaften <strong>des</strong> menschlichen Gehörs gerecht zu werden, wurden Frequenzbewertungen<br />

eingeführt. Mit ihnen werden die Schallpegel im Bereich unterhalb<br />

1.000 Hz und oberhalb 5.000 Hz vermindert, im Zwischenbereich dagegen teilweise erhöht.<br />

Diese Frequenzbewertungen mit den Kennzeichnungen A, B und C gelten für folgende<br />

Schallpegelbereiche:<br />

Schallpegel kleiner als 55 dB A-Bewertung<br />

Schallpegel zwischen 55 und 85 dB B-Bewertung<br />

Schallpegel größer als 85 dB C-Bewertung<br />

Die so ermittelten Schallpegel werden mit dem Buchstaben der jeweiligen Bewertung gekennzeichnet,<br />

z. B. dB(A). Zur Lärmbewertung hat sich international die A-Bewertung durchgesetzt.<br />

Zeitliche Mittelung<br />

Typisch für den Verkehrslärm ist, daß die Geräusche unregelmäßig auftreten und der jeweilige<br />

Schallpegel stark schwankt. Um hier Vergleiche anstellen zu können, wurde eine Mittelung<br />

zeitlich schwankender Geräusche eingeführt. Dabei wird die im betrachteten Zeitraum bei<br />

schwankenden Schallpegeln insges<strong>am</strong>t abgestrahlte Schallenergie ermittelt und daraus ein<br />

konstanter Schallpegel bestimmt, der derselben Schallenergie, verteilt über denselben Zeitraum<br />

entspricht.<br />

Mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle nimmt der Immissionspegel stark<br />

ab. Eine Abstandsverdoppelung im Nahbereich führt zu einer Abnahme von ca. 3 dB(A), im<br />

Fernbereich um ca. 4 dB(A). Bewuchs und Bebauung zwischen Straße und Immissionsort<br />

führen zu zusätzlichen Pegelminderungen.<br />

Einfluß von Wind und Temperatur<br />

Da sich Wind- und Schallgeschwindigkeit überlagern, erhält man unterschiedliche Schallausbreitungsbedingungen<br />

mit und gegen den Wind. Bei der Berechnung von Immissionspegeln<br />

werden solche Witterungseinflüsse dadurch berücksichtigt, daß immer eine leichte Mitwindsituation<br />

zugrunde gelegt, also ein ungünstiger Fall betrachtet wird.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 3<br />

Bestimmung von Emissionen und Immissionen<br />

Der Emissionspegel<br />

Bei der Planung von Verkehrswegen oder der Ansiedlung von Wohnungen stellt sich vor<br />

allem für Anwohner die Frage, welche Schallpegel nach der Realisierung dieser Maßnahmen<br />

zu erwarten sind.<br />

Beim Erstellen entsprechender Prognosen wird zunächst der Emissionspegel ermittelt.<br />

Darunter ist der zu erwartende Mittelungspegel zu verstehen, bezogen auf eine Entfernung<br />

von 25 Metern zur jeweiligen Fahrbahnmitte bei freier Schallausbreitung und getrennt für die<br />

Tageszeit (6 bis 22 Uhr) und die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr). Für gewerbliche Anlagen und<br />

Sportstätten wird der Schalleistungspegel bestimmt, der von der Anlage oder Teilen der Anlage<br />

verursacht werden wird. Diese Schalleistungen werden dann je nach räumlicher Verteilung<br />

der Schallquellen zu Punkt-, Linien- oder Flächenschallquellen umgerechnet.<br />

Der Immissionspegel<br />

Liegt der Emissionspegel vor, wird in einem zweiten Schritt der Immissionspegel ermittelt.<br />

Darunter versteht man den <strong>am</strong> Immissionsort, z. B. vor einem Hausfenster auftretenden Mittelungspegel.<br />

Bei seiner Berechnung werden die örtlichen Verhältnisse wie Abstände von den<br />

Straßenwegen, Abschirmung durch Wände usw. berücksichtigt.<br />

Lärmwirkungen<br />

Vegetative und physiologische Wirkungen<br />

Die Aktivierung <strong>des</strong> zentralen und vegetativen Nervensystems durch Geräusche ruft weitere<br />

Reaktionen hervor, z. B.:<br />

a) Erhöhung der Muskelspannung und Hautfeuchtigkeit<br />

b) Verengung der peripheren Hautgefäße und Absinken der Hauttemperatur<br />

Diese Reaktionen entziehen sich der menschlichen Willenskontrolle. Ihre Reizschwellen liegen<br />

unterschiedlich hoch. Die Hautfeuchtigkeit erhöht sich z. B. bei einer Pegelzunahme von<br />

3 bis 5 dB(A), die peripheren Hautgefäße verengen sich bei Pegelsteigerungen von 5 bis<br />

10 dB(A). Auch die Art der Reaktionen ist individuell sehr unterschiedlich.<br />

Störungen von Schlaf und Entspannung<br />

Um einschlafen zu können, muß der Organismus zur Ruhe kommen. Dem können Schallreize<br />

jedoch entgegenwirken, so z. B., wenn starke Pegelschwankungen ohne längere Geräuschpausen,<br />

hohe Spitzenpegel, lästige oder informationshaltige Geräusche (z. B. Geflüster) auftreten.<br />

Störungen von Leistungen<br />

Leistungen können durch störende Geräusche beeinträchtigt werden. Kreatives Denken, Problemlösungsaktivität<br />

und Konzentration werden eher gestört als einfachere, sich wiederholende<br />

Tätigkeiten. Hierbei sind jedoch Persönlichkeitsfaktoren, individuelle Ablenkbarkeit,<br />

Motivation usw. von größter Bedeutung für das Ausmaß der Störung.<br />

2.2 Berechnungsmethodik<br />

Die Geräuschimmissionen der Sportanlagen werden für die bestehenden Anlagen nicht wie in<br />

der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung gemessen, sondern berechnet. In<br />

Kapitel 3.2.2.2 <strong>des</strong> Anhangs der 18. BImSchV wird dazu ausgeführt: „Treten <strong>am</strong> Meßort<br />

Fremdgeräusche auf, ist grundsätzlich nur dann zu messen, wenn erwartet werden kann, daß<br />

der Mittelungspegel <strong>des</strong> Fremdgeräusches während der Meßdauer um min<strong>des</strong>tens 6 dB(A)<br />

unter dem Mittelungspegel <strong>des</strong> Anlagengeräusches liegt....“.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 4<br />

In dem Plangebiet liegen insbesondere Fremdgeräusche durch den Kfz-Verkehr auf der<br />

L 652 Sythener Straße vor. Die Mittelungspegel durch Verkehrslärm liegen <strong>am</strong> Westrand <strong>des</strong><br />

Plangebiets zwischen 48 und 58 dB(A). Der zu erwartenden Sportlärm würde zwischen 46<br />

und 53 dB(A) betragen. Die Fremdgeräusche liegen nicht um min<strong>des</strong>tens 6 dB unter den<br />

Sportlärmgeräuschen. Stellenweise überschreiten sie den Sportlärm sogar um bis zu 8 dB. Die<br />

Pausen zwischen den einzelnen Kfz-Fahrten sind zu kurz, um die diskontinuierlichen<br />

Geräusche der Sportanlagen (Torschreie, Zuschauerrufe, Pfiffe, wechseln<strong>des</strong> Kindergeschrei<br />

aus dem Freibad) sicher messen zu können. Deshalb wurde die Ermittlung der<br />

<strong>Beurteilung</strong>spegel <strong>des</strong> Sportlärms der bestehenden Anlagen durch eine Prognoserechnung<br />

vorgenommen.<br />

Die Ermittlung der <strong>Beurteilung</strong>spegel <strong>des</strong> Sportlärm mit Schwimmbadrutsche und<br />

Schallschutzmaßnahmen ist in dem vorliegenden Fall technisch nur durch eine<br />

Prognoseberechnung möglich. Der Einfluß der Schallschutzhindernisse auf die einzelnen<br />

Schallquellen der Sportanlagen (verschiede Becken im Schwimmbad, Rutsche, Spielfeld,<br />

Zuschauer...) kann messtechnisch nicht erfaßt werden und kann nur durch eine Berechnung<br />

bestimmt werden.<br />

Zur <strong>Beurteilung</strong> der Lärmsituation in der Umgebung von Straßen, Schienen, Gewerbeansiedlungen<br />

oder Sport- und Freizeitanlagen werden die Schallimmissionen für festgelegte<br />

Immissionsorte berechnet. Für diese Berechnung werden<br />

• für die Straße die Verkehrsmengen (Kfz/h für die Tages und die Nachtzeit), Lkw-<br />

Anteil, Straßenbelag und Steigung und<br />

• für die Gleise der Schienentrasse die Belegungen der einzelnen Gleise mit Zügen<br />

(je Tag und Nacht), die Zuggattungen, die durchschnittliche Länge der Züge, die<br />

zulässige Höchstgeschwindigkeit und der Anteil der scheibengebremsten Wagen<br />

und<br />

• für Sportanlagen die Schalleistungspegel der Anlagen oder Anlagenteile oder bei<br />

fehlenden Informationen flächenbezogene Schalleistungspegel<br />

bestimmt. Aus diesen Daten werden die Schallemissionen für Verkehrslärm als Mittelungspegel<br />

Lm,E in 25 m Abstand von der Fahrstreifen- bzw. Gleismittellinie sowie für das Gewerbe<br />

und Sportanlagen als Schalleistungspegel berechnet. Befinden sich die gewerblichen Schallquellen<br />

in Hallen oder Gebäuden, wird der Halleninnenpegel berechnet, gemessen oder abgeschätzt.<br />

Unter Einbeziehung <strong>des</strong> Aufbaus der Fassade wird dann der Schalleistungspegel berechnet,<br />

der von den einzelnen Elementen der Hallenaußenfläche emittiert wird. Für die Immissionsprognose<br />

werden d<strong>am</strong>it die Hallenaußenfläche oder die Gebäudeöffnungen zur<br />

Schallquelle.<br />

Die zu bestimmende Größe beim Verkehrslärm ist der <strong>Beurteilung</strong>spegel <strong>am</strong> Tag (16 h<br />

<strong>Beurteilung</strong>szeit) und in der Nacht (8 h <strong>Beurteilung</strong>szeit). Beim Sportlärm wird der <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />

<strong>am</strong> Tage außerhalb der Ruhezeiten und innerhalb der Ruhezeiten werktags<br />

zwischen 6.00 und 8.00 Uhr und zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr und an einem Sonntag<br />

zusätzlich noch die Ruhezeiten von 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis<br />

22.00 Uhr sowie in der Nacht (1h <strong>Beurteilung</strong>szeit) ermittelt. Mit den Schallemissionen, der<br />

vorliegenden Geländeform und den vorhandenen Hindernissen (z. B. Gebäude, Wände)<br />

erfolgt die Berechnung der Schallimmissionen auf der Grundlage folgender Richtlinien:<br />

Straße: Richtlinie für Lärmschutz an Straßen - RLS 90<br />

Schiene: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen -<br />

Schall 03 der Deutschen Bun<strong>des</strong>bahn<br />

Sport: E DIN ISO 9613-2 „Akustik – Dämpfung <strong>des</strong> Schalls bei der Ausbreitung<br />

im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren“<br />

Bei der Berechnung werden die eingegebenen Schallquellen in, im Verhältnis zum Abstand<br />

Schallquelle - Immissionsort ausreichend kleine Teilschallquellen zerlegt und die Teilim-<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 5<br />

missionen berechnet. Es wird die erste Reflexion der Schallwellen an den Reflexionsflächen<br />

(Hauswände, Mauern) berücksichtigt, die in einem Abstand von bis zu 30 m von den Schallquellen<br />

oder dem berechneten Aufpunkt oder Rasterpunkt liegen. Für reflektierende Gebäudefassaden<br />

wird ein Reflexionsverlust von 1 dB angesetzt. Die Gebäude sind als Quader mit der,<br />

im Bebauungsplan zugelassenen Traufhöhe in dem Berechnungsmodell berücksichtigt. Bei<br />

den Bestandsgebäuden wurde die Traufhöhe während einer Ortsbegehung geschätzt. Die Ges<strong>am</strong>timmissionen<br />

ergeben sich jeweils getrennt für die Schallquellengruppen Verkehr, Gewerbe<br />

und Sportlärm aus der energetischen Summe aller Teilschallquellen. Als Resultat ergeben<br />

sich <strong>Beurteilung</strong>spegel für die Tages- und die Nachtzeit sowie für die Ruhezeiten beim<br />

Sportlärm. Für die graphische Darstellung der Immissionen werden Berechnungen für ein 5 x<br />

5 m Raster und für Aufpunkte vor den Gebäudefassaden durchgeführt. Die Berechnung der<br />

Geräuschimmissionen erfolgt mit dem Progr<strong>am</strong>m LIMA Version 5.0. Die <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />

der Prognoseberechnungen werden dann mit den<br />

• Orientierungswerten der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“,<br />

• den Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung<br />

verglichen. Für den Sportlärm wird zusätzlich eine <strong>Beurteilung</strong> der maximal zu erwartenden<br />

Schallimmissionen durch kurzzeitige Geräuschspitzen durchgeführt.<br />

Wird ein Orientierungswert oder Immissionsrichtwert der oben genannten Richtlinien<br />

überschritten, werden aktive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. eine Abschirmung der Schallquelle<br />

geprüft. Reichen zum Schutz gegen Verkehrslärm diese Maßnahmen nicht aus oder<br />

sind sie nicht realisierbar, wird für die betroffenen Fassaden das erforderliche Schalldämm-<br />

Maß festgelegt. Müssen die Fassaden ein erforderliches Schalldämm-Maß von 30 dB oder<br />

weniger aufweisen, wird auf eine Festsetzung verzichtet. Es ist davon auszugehen, daß bei<br />

einem Neubau aufgrund der Energieeinsparverordnung diese Schallschutzklasse eingehalten<br />

wird. Die Bestimmung der Schalldämm-Maße wird wie folgt durchgeführt:<br />

Im ersten Schritt werden die Tages- und Nacht-Immissionspegel an den geplanten Gebäudefassaden<br />

berechnet. Dabei wird der <strong>Beurteilung</strong>spegel auf den nächsten ganzzahligen<br />

Pegelwert aufgerundet.<br />

Gemäß DIN 4109 ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel und der entsprechende<br />

Lärmpegelbereich aus dem gerundeten <strong>Beurteilung</strong>spegel plus 3 dB(A). Im derzeitigen Stadium<br />

der Planung kann der Korrekturwert K (DIN 4109, Tabelle 9) zur Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

Verhältnisses der Außenfläche eines Raumes zu seiner Grundfläche noch nicht bestimmt<br />

werden. Deshalb wird eine Korrektur von 0 dB angesetzt. Es wird aber ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, daß bei Abweichungen von dieser Annahme der Korrekturwert nach DIN 4109<br />

Tabelle 9 entsprechend angepaßt werden muß.<br />

Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß ohne Korrektur für das Verhältnis<br />

Raumaußenfläche/Grundfläche ergibt sich aus Tabelle 8 der DIN 4109:<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 6<br />

Lärmpegelbereich<br />

Maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel<br />

Raumart<br />

Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume<br />

in Beherbergungsstätten,<br />

Unterrichtsräume u. ä.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Büroräume 1 u. ä.<br />

I bis 55<br />

Erf. R’w,res <strong>des</strong> Außenbauteiles in dB<br />

30 -<br />

II 56 bis 60 30 30<br />

III 61 bis 65 35 30<br />

IV 66 bis <strong>70</strong> 40 35<br />

V 71 bis 75 45 40<br />

VI 76 bis 80 50 45<br />

VII > 80<br />

2<br />

50<br />

1 An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen<br />

untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.<br />

2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.<br />

Tabelle 2-1: Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109, Tabelle 8.<br />

3 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht<br />

Zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse muß in der Bauleitplanung auch der Schallschutz<br />

ausreichend berücksichtigt werden. In der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ – Beiblatt<br />

1 zu Teil 1, in der TA-Lärm und in der Sportanlagenlärmschutzverordnung sind dazu Orientierungswerte<br />

bzw. Immissionsrichtwerte aufgeführt, bei deren Unterschreitung ein angemessener<br />

Schutz vor Lärm zu erwarten ist. Die berechneten <strong>Beurteilung</strong>spegel werden <strong>des</strong>halb<br />

anhand der folgenden Werte beurteilt.<br />

Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen<br />

Tag - dB(A) - Nacht - dB(A) -<br />

Krankenhäuser 45 35<br />

Reine Wohngebiete 50 40<br />

Allgemeine Wohngebiete 55 45<br />

Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 50<br />

Gewerbegebiete 65 55<br />

Tabelle 3-1: Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 für Verkehrslärm<br />

Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen<br />

> 10 Ereignisse/Jahr Seltene Ereignisse<br />

Tag Nacht Tag Nacht<br />

[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]<br />

Kurgebiete, Pflegeheime, Krankenhäuser 45 35 <strong>70</strong> 55<br />

Reine Wohngebiete 50 35 <strong>70</strong> 55<br />

Allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 <strong>70</strong> 55<br />

Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 45 <strong>70</strong> 55<br />

Gewerbegebiet 65 50 <strong>70</strong> 55<br />

Industriegebiet <strong>70</strong> <strong>70</strong> - -<br />

Tabelle 3-2: Schallimmissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbelärm<br />

Für den Gewerbelärm werden zusätzlich kurzzeitige Geräuschspitzen beurteilt. Einzelne kurzzeitige<br />

Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 dB(A) <strong>am</strong><br />

Tage und 20 dB(A) in der Nacht überschreiten. Bei einer <strong>Beurteilung</strong> von seltenen Ereignis-


Bericht B0551 7<br />

sen dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen die Richtwerte in Gewerbegebieten <strong>am</strong> Tage um nicht<br />

mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A) überschreiten. In den Gebieten<br />

mit empfindlicheren Nutzungen (MI; WA, WR, Kliniken) dürfen einzelne Geräuschspitzen<br />

die Richtwerte um nicht mehr als 20 dB(A) <strong>am</strong> Tage und 10 dB(A) in der Nacht überschreiten.<br />

Sportlärmimmissionen werden in der Regel auf der Grundlage der 18. BImSchV –<br />

Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt. Dabei wird zusätzlich zu Lärmimmissionen, die<br />

tagsüber oder nachts auftreten noch unterschieden, ob die Immissionen innerhalb von Ruhezeiten<br />

auftreten. Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von 6.00 bis 8.00 Uhr und von<br />

20.00 bis 22.00 Uhr und an Sonntagen von 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und von<br />

20.00 bis 22.00 Uhr.<br />

Nutzung Einzuhaltende <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />

Tag<br />

Nacht<br />

[dB(A)]<br />

[dB(A)]<br />

Außerhalb von Innerhalb von<br />

Ruhezeiten Ruhezeiten<br />

Kurgebiet, Pflegeheime, Krankenhäuser 45 45 35<br />

Reine Wohngebiete 50 45 35<br />

Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 50 40<br />

Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 55 45<br />

Gewerbegebiete 65 60 50<br />

Tabelle 3-3: Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung<br />

Kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte <strong>am</strong> Tag um 30 dB<br />

und in der Nacht um 20 dB überschreiten. Seltene Ereignisse dürfen die in Tabelle 3-3 genannten<br />

Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB überschreiten.<br />

Die Geräusche verschiedener Schallquellenarten (Gewerbe, Sport, Verkehr) werden<br />

wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu den verschiedenen Arten der Geräuschquellen<br />

jeweils für sich allein bewertet und nicht addiert.<br />

Werden die Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte überschritten, sollten folgende<br />

Möglichkeiten <strong>des</strong> Lärmschutzes berücksichtigt werden.<br />

1. Schallquellen durch Schallschutzwälle oder -wände abschirmen.<br />

2. Lage der Gebäude so ausrichten, daß möglichst große geschützte Bereiche entstehen<br />

(z. B. Gebäude parallel statt senkrecht zur Schallquelle anordnen).<br />

3. Funktionsräume und Räume mit unempfindlicher Nutzung an die verlärmte Seite<br />

der Gebäude legen.<br />

4. Gebäude durch Schallschutzwälle oder -wände abschirmen.<br />

5. Schallschutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm <strong>am</strong> Gebäude (Schallschutzfenster,<br />

Dach- und Wanddämmung).<br />

4 Schallemissionen<br />

4.1 Verkehrslärm<br />

Als Schallquellen für den Verkehrslärm werden die Sythener Straße, die Lehmbrakener<br />

Straße, der Mossk<strong>am</strong>p, der Brinkweg, der Melkenweg und die Erschließungsstraßen im Plangebiet<br />

sowie die Schienentrasse Essen/Münster östlich <strong>des</strong> Plangebietes berücksichtigt (siehe<br />

Karten 2 und 3). Die Verkehrsbelegungen der Sythener Straße und der Lehmbrakener Straße<br />

wurden von Straßen NRW aus der Bun<strong>des</strong>verkehrswegezählung 2005 zur Verfügung gestellt.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 8<br />

Die Verkehrsbelegungen werden auf das Jahr 2015 mit dem Faktor 1,064 hochgerechnet. Auf<br />

die Belegung der Lehmbrakener Straße (Süd) wird noch der Anteil der neuen Verkehre aus<br />

dem Plangebiet (580 Kfz/24 h) aufaddiert. Die Belegungen der Erschließungsstraßen werden<br />

aus den angeschlossenen Wohneinheiten abgeschätzt. Dazu werden je Gebäude 6 Kfz-<br />

Fahrten/Tag angesetzt. Zusätzlich wird für die Erschließungsstraße vom Brinkweg zur<br />

Lehmbrakener Straße ein Durchfahr-Anteil von 100 Kfz/Tag für die Sportanlage geschätzt.<br />

Die Belegung der Straßen Brinkweg, Mossk<strong>am</strong>p und Melkenweg wird geschätzt. Die Verkehrsbelegungen,<br />

Lkw-Anteile und Emissionspegel können der Tabelle 4-1 entnommen<br />

werden.<br />

Die Belegungen der Bahntrasse Münster/Essen wurden vom Bahnumweltzentrum der<br />

DB AG 2006 für das Jahr 2015 vorgegeben.<br />

Bei der Berechnung der Geräuschimmissionen <strong>des</strong> Gleises wird entsprechend der<br />

Schall 03 im Bereich <strong>des</strong> Bahnüberganges ein Fahrbahnzuschlag von 3 dB vergeben. Der Berechnung<br />

der Geräuschemissionen der Bahntrasse liegen die in Tabelle 4-2 aufgeführten Streckenbelegungen<br />

zugrunde.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 9<br />

Straßenn<strong>am</strong>e Ident Ga Bl RQ Stg. DTV Tag Nacht<br />

m<br />

%<br />

M<br />

Kfz/h<br />

Lkw-<br />

Anteil<br />

%<br />

v-Pkw<br />

km/h<br />

v-Lkw<br />

km/h<br />

Pegel<br />

Lm,E<br />

afi afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

M<br />

Kfz/h<br />

Lkw-Anteil<br />

Sythener Str. L 652 West - L 1 1 0,0 6846 410,8 2,8 <strong>70</strong> <strong>70</strong> 61,3 54,77 6.8 <strong>70</strong> <strong>70</strong> 54,3<br />

Sythener Str. L 652 Ost - L 1 1 0,0 6318 379,1 3 50 50 58,7 50,54 4 50 50 50,5<br />

Sythener Str. L 652 Ost - L 1 1 0,0 6318 379,1 3 <strong>70</strong> <strong>70</strong> 61,1 50,54 4 <strong>70</strong> <strong>70</strong> 52,8<br />

Lehmbrakener Str. Nord - K 1 1 0,0 4064 243,8 3 50 50 56,8 32,51 3 50 50 48,0<br />

Lehmbrakener Str. Süd - K 1 1 0,0 3550 213 1 50 50 54,9 28,4 1 50 50 46,1<br />

Erschließung A - G 3 1 0,0 268 16,08 3 30 30 44,6 2,948 0 30 30 35,2<br />

Erschließung B - G 3 1 0,0 268 16,08 3 30 30 44,6 2,948 0 30 30 35,2<br />

Erschließung C - G 3 1 0,0 400 24 3 30 30 46,3 4,4 0 30 30 37,0<br />

Erschließung D - G 3 1 0,0 132 7,92 3 30 30 41,5 1,452 0 30 30 32,2<br />

Erschließung E - G 3 1 0,0 168 10,08 3 30 30 42,5 1,848 0 30 30 33,2<br />

Erschließung F - G 3 1 0,0 378 22,68 3 30 30 46,1 4,158 0 30 30 36,7<br />

Erschließung G - G 3 1 0,0 210 12, 3 30 30 43,5 2,31 0 30 30 34,2<br />

Erschließung I - G 3 1 0,0 144 8,64 3 30 30 41,9 1,584 0 30 30 32,6<br />

Erschließung H - G 3 1 0,0 336 20,16 3 30 30 45,6 3,696 0 30 30 36,2<br />

Brinkweg - G 1 1 0,0 500 30 3 50 50 47,7 5,5 0 50 50 38,1<br />

Melkenweg - G 1 1 0,0 500 30 3 30 30 45,3 5,5 0 30 30 36,0<br />

Mossk<strong>am</strong>p Ost - G 1 1 0,0 750 45 3 30 30 47,0 8,25 0 30 30 37,7<br />

Mossk<strong>am</strong>p West - G 1 1 0,0 500 30 3 30 30 45,3 5,5 0 30 30 36,0<br />

Erläuterung zur Tabelle :<br />

Kennzeichnung der Strassengattungen (Ga) sind:<br />

A = Bun<strong>des</strong>autobahn<br />

B = Bun<strong>des</strong>strassen<br />

L,K,V = Lan<strong>des</strong>-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen<br />

G = Gemein<strong>des</strong>trassen<br />

Besondere Kennzeichnungen sind:<br />

* = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90<br />

V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung<br />

Tabelle 4-1: Emissionskenngrößen nach RLS-90<br />

%<br />

v-Pkw<br />

km/h<br />

v-Lkw<br />

Klassen <strong>des</strong> Fahrbahnbelages (Bl) sind:<br />

1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt<br />

2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte<br />

3 = Pflaster mit ebener Oberfläche<br />

4 = sonstige Pflaster<br />

- zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau <strong>Nr</strong>. 14/1991 -<br />

5 = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter<br />

6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch<br />

7 = Asphaltbetone = 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11<br />

9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8<br />

Km/h<br />

Pegel<br />

Lm,E


Bericht B0551 10<br />

Projekt: B-Plan Elterbreischlag<br />

Variante:<br />

Gleisabschnitt: Strecke 2200 nordöstl. <strong>Haltern</strong><br />

Hbf<br />

Der Emissionspegel ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand und 3,5 m Höhe über der Schienenoberkante.<br />

Zugart Scheiben- Anzahl/ Anzahl/ Länge je Zug Fahrge- Korrektur Korrektur Korrektur Korrektur Mittelungspegel<br />

bremsen- Tag Nacht schwindigkeit Fahrzeugart Scheibenbr.- Zuglänge Geschwind. Tag Nacht<br />

anteil Anteil Tag Nacht<br />

[%] [m] [km/h] [dB] [dB] [dB] [dB] [dB] [dB] [dB]<br />

p nT nN l v DFz DD Dl T Dl N Dv Lm,e T Lm,e N<br />

ICE 100 4 0 360 160 -3 0,00 -0,46 0,00 4,08 51,62 0,00<br />

ICE 2 100 4 0 200 160 -3 0,00 -3,01 0,00 4,08 49,07 0,00<br />

IC/EC 100 5,5 0,5 330 160 0 0,00 0,55 -6,86 4,08 55,63 48,23<br />

Regionalbahn 100 9 2 150 120 0 0,00 -0,74 -4,26 1,58 51,85 48,32<br />

Regionalexpress 100 16 1 150 160 0 0,00 1,76 -7,27 4,08 56,84 47,81<br />

RBET 100 16 4 140 140 -2 0,00 1,46 -1,55 2,92 53,38 50,37<br />

Güterzug Fernverkehr 10 10 9 <strong>70</strong>0 120 0 6,63 6,41 8,96 1,58 65,62 68,17<br />

Güterzug Fernverkehr 10 0 5 <strong>70</strong>0 100 0 6,63 0,00 6,41 0,00 0,00 64,04<br />

D-Zug 100 0 4 280 160 0 0,00 0,00 1,46 4,08 0,00 56,54<br />

Weitere Korrekturen in Abhängigkeit von dem Gleisabschnitt Zuschläge<br />

Schienenbonus -5,00 -5,00<br />

sonst. Zuschläge Zuschlag für Betonschwellen 2,00 2,00<br />

Emissionspegel Lm, E <strong>des</strong> Gleisabschnittes 64,07 66,94<br />

Tabelle 4-2: Emissionskenngrößen der Gleise Essen/Münster je Richtung nach Schall 03<br />

afi afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 11<br />

4.2 Sportlärm<br />

Westlich <strong>des</strong> Brinkweges befindet sich<br />

• ein Sportplatz,<br />

• eine Tennisanlage mit 5 Spielfeldern,<br />

• eine Werferanlage<br />

• ein Schießstand für Luftdruckwaffen im Vereinsheim und<br />

• ein Freibad.<br />

Die Nutzungszeiten der Sportanlage wurden beim Nutzer erfragt. Für den Fußballplatz hat der<br />

Verein eine Zuschauerzahl von <strong>70</strong>-80 Zuschauern für Spiele der 1. Mannschaft angegeben. In<br />

der Prognose wird pessimistisch davon ausgegangen, daß bei Spitzenspielen auch doppelt so<br />

viele Zuschauer kommen können. Ein Nachtbetrieb findet nicht statt.<br />

Die Spiele der 1. und 2. Mannschaft werden als Normalbetrieb der Sportanlage<br />

eingestuft. Im Kalenderjahr dürfen an 18 Kalendertagen seltene Ereignisse stattfinden. Eine<br />

Auswertung der Spieltermine <strong>des</strong> Spielplans 2007 ergibt schon min<strong>des</strong>tens 13 Heimspiele an<br />

Sonntagen. Zusätzlich fanden in 2007 noch min<strong>des</strong>tens 8 weitere Veranstaltungen<br />

(Kinderolympiade, Kreismeisterschaften H<strong>am</strong>merwerfen, Werfermeeting, Springermeeting,<br />

Feldhandball, Juxturnier, Ein Dorf rettet sein Freibad, Karibische Nacht im Freibad) statt. Bei<br />

Berücksichtigung der Meisterschaftsspiele der 1. und 2. Mannschaft und der zusätzlichen<br />

Veranstaltungen würde die Anzahl von 18 Kalendertage für seltene Ereignisse deutlich<br />

überschritten. Die Bauleitplanung stellt eine langfristige Planung dar, die auch die zukünftigen<br />

Entwicklungen der Sportanlage berücksichtigen muß. Für die Sportanlage sind in der<br />

Baugenehmigung die Betriebszeiten nicht eingeschränkt. Auch zukünftig sollen die<br />

Betriebszeiten nicht beschränkt werden. D<strong>am</strong>it ist zukünftig auch eine Steigerung der Anzahl<br />

der Sonntage mit Fußballspielen in der Mittagszeit möglich. Um auch diese langfristigen<br />

Entwicklungen zu berücksichtigen, können die Fußballspiele nicht als seltene Ereignisse<br />

eingestuft werden.<br />

Es wird bei der <strong>Beurteilung</strong> der Geräuschimmissionen von folgenden Nutzungszeiten<br />

ausgegangen:<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 12<br />

Sportanlage Schallquelle Betriebszeit Bemerkung<br />

Sportplatz werktags Fußballtraining 15-22 Uhr<br />

Sportplatz s<strong>am</strong>stags 4 Fußballspiele mit je 10-18 Uhr<br />

30 Zuschauern<br />

Sportplatz sonntags 1 Fußballspiel 1. zwischen 14 und 16 Maßgebliche Schall-<br />

Mannschaft mit ca. Uhr<br />

quelle in der sonntäg-<br />

150 Zuschauern<br />

lichen Mittagszeit<br />

Sportplatz sonntags 1 Fußballspiel 2. zwischen 12 und 14 Maßgebliche Schall-<br />

Mannschaft mit ca. 30 Uhr<br />

quelle in der sonntäg-<br />

Zuschauern<br />

lichen Mittagszeit<br />

Tennisplätze Tennisspiele 8-21 Uhr Maßgebliche Schallquelle<br />

in der sonntäglichen<br />

Mittagszeit<br />

Parkplatz Sportplatz Parkbewegungen der 12–17 Uhr Maßgebliche Schall-<br />

Pkw<br />

quelle in der sonntäglichen<br />

Mittagszeit<br />

Werferanlage Keine relevanten<br />

Schallquellen<br />

Schießstand für Keine relevanten<br />

Luftdruckwaffen Schallquellen<br />

Freibad Liegewiesen, 7-19 Uhr Maßgebliche Schall-<br />

Schwimmbecken,<br />

quelle in der sonntäg-<br />

Rutsche,Volleyballfeld<br />

lichen Mittagszeit<br />

Tabelle 4-3: Nutzungszeiten der Sportanlagen<br />

Aus akustischer Sicht ist die Ruhezeit Sonntag mittags die kritische Nutzungszeit. In dieser<br />

Zeit liegt die höchste zeitliche Ausnutzung <strong>des</strong> <strong>Beurteilung</strong>szeitraums von 2 h aller Sportanlagen<br />

vor und es gelten die strengeren Immissionsrichtwerte für die Ruhezeit von 50 dB(A) für<br />

allgemeine Wohngebiete. Wenn in der sonntäglichen Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr die<br />

Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV eingehalten werden, werden sie auch in den anderen<br />

Teilzeiten eingehalten. Die Emissionsansätze für den Sportplatz, die Tennisanlage und das<br />

Freibad sind der VDI Richtlinie 37<strong>70</strong> Emissionskenngrößen – Sport- und Freizeitanlagen und<br />

die Emissionen für das Volleyballfeld sind der Studie zu Trendsportanlagen Teil 2 <strong>des</strong><br />

Bayerischen Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>tes für Umwelt entnommen. Die Lage der Schallquellen ist in der Karte<br />

4 dargestellt.<br />

Schallquelle Zeit Sportart Zuschauer Schalleistungspegel<br />

(bezogen auf den <strong>Beurteilung</strong>szeitraum)<br />

Sport Zuschauer<br />

Anzahl n [dB(A)]<br />

Sonntags Ruhezeit (13:00 – 15:00 Uhr)<br />

Sportplatz 12:30-14:00 Spiel 2. Mannschaft 15 (West), 15 (Ost) 103,3 je 92<br />

Sportplatz 14:15-15:45 Spiel 1. Mannschaft 75 (West), 75 (Ost) 105,3 je 98,8<br />

Tabelle 4-4: Schallemissionen der Spieler und Zuschauer <strong>des</strong> Sportplatzes sonntags mittags<br />

Für die mittägliche Ruhezeit ergibt sich d<strong>am</strong>it ein Mittelungspegel für die Zuschauer und das<br />

Spielfeld von:<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 13<br />

Schallquelle Zeit Sportart<br />

Schalleistungspegel<br />

(bezogen auf den <strong>Beurteilung</strong>szeitraum)<br />

Sport Zuschauer<br />

[dB(A)]<br />

Sportplatz 13:00-15:00 Fußballspiel 103,8 je 95,5<br />

Tabelle 4-5: Schallemissionen der Spieler und Zuschauer <strong>des</strong> Sportplatzes sonntags mittags<br />

Auf den Tennisplätzen ist an Sonntagen als pessimistische Annahme von einer Vollbelegung<br />

von 8.00 bis 21.00 Uhr auszugehen. Zuschauer werden nicht angenommen. Es gibt<br />

5 Außenplätzen für die je Platz zwei Spieler angesetzt werden. D<strong>am</strong>it ergeben sich für die<br />

Tennisanlage folgende Ansätze:<br />

Schallquelle Betriebszeit<br />

Höhe über Platz<br />

Schalleistungspegel je Spieler<br />

LwA<br />

dB(A)<br />

h<br />

m<br />

Tennisspieler 1 9:00 – 21:00 1,6 89,8<br />

Tennisspieler 2 9:00 – 21:00 1,6 88,2<br />

Tennisspieler 3 9:00 – 21:00 1,6 86,7<br />

Tennisspieler 4 9:00 – 21:00 1,6 85,1<br />

Tennisspieler 5 9:00 – 21:00 1,6 83,6<br />

Tennisspieler 6 9:00 – 21:00 1,6 82,0<br />

Tennisspieler 7 9:00 – 21:00 1,6 80,5<br />

Tennisspieler 8 9:00 – 21:00 1,6 78,9<br />

Tennisspieler 9 9:00 – 21:00 1,6 77,4<br />

Tennisspieler 10 9:00 – 21:00 1,6 75,8<br />

Tabelle 4-6: Schalleistungspegel der Tennisplätze (Spielfelder und Wand)<br />

Die Zuordnung der Emissionen zu den Tennisspielern hängt vom Abstand zwischen Spieler<br />

und Immissionsort ab. Der nächstgelegenen Spieler bekommt den höchsten Emissionswert<br />

zugewiesen, der zweitnächste den nächstniedrigeren usw.<br />

Für das Freibad werdem die Emissionswerte entsprechend der VDI 37<strong>70</strong> angesetzt. In<br />

dem Freibad soll zukünftig eine Riesenrutsche betrieben werden. Die Rutsche ist zur Zeit<br />

noch nicht aufgebaut und soll frühestens im Jahr 2008 installiert werden. Für die<br />

Riesenrutsche wird angenommen, daß sich auf dem oberen Po<strong>des</strong>t bzw. Treppenteil ca. 10<br />

Kinder aufhalten (Schalleistungspegel je Kind 85 dB(A)) und <strong>am</strong> Endpunkt der Rutsche ein<br />

Schalleistungspegel von 100 dB(A) vorliegt. Die Rutsche darf nach Angaben der Stadt<br />

<strong>Haltern</strong> nur tagsüber außerhalb der Ruhezeiten geöffnet werden.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 14<br />

Schallquelle Betriebszeit<br />

Höhe über Grund<br />

Fläche<br />

flächenbezogener<br />

Schalleistungspegel<br />

h<br />

m<br />

m² dB(A)/m²<br />

dB(A)<br />

Liegewiesen 7:00 – 19:00 1 7985 62 101,0<br />

LwA’’<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Schalleistungspegel<br />

Kinderbecken 7:00 – 19:00 0.5 120 80 100,8<br />

Schwimmerbe-<br />

cken<br />

7:00 – 19:00<br />

LwA<br />

0.5 1240 65 95,9<br />

Sprungbecken 7:00 – 19:00 0.5 105 75 95,2<br />

Rutschenpo<strong>des</strong>t<br />

Rutschenende<br />

9:00 – 13:00;<br />

15:00 – 20:00<br />

9:00 – 13:00;<br />

15:00 – 20:00<br />

8.6 - 95,0<br />

0.5 - 100,0<br />

Volleyballfeld 7:00 – 19:00 1.6 211 74,8 93,0*<br />

* Beachvolleyballfeld mit 4 Spielern inkl. Impulszuschlag<br />

Tabelle 4-7: Schalleistungspegel <strong>des</strong> Freiba<strong>des</strong><br />

Die Emissionen <strong>des</strong> Parkplatzes der Sportanlagen ergeben sich aus der Bayerischen Parkplatzlärmstudie<br />

(4. Ausgabe 2003). Es wird angenommen, dass vor dem Spiel der 2. Mannschaft<br />

25 Pkw die Stellplätze belegen und dann zum Spiel der 1. Mannschaft je Stellplatz der<br />

75 vorhandenen Stellplätze eine Parkbewegung stattfindet. Nach dem Spiel der 1. Mannschaft<br />

werden alle Stellplätze wieder geräumt. D<strong>am</strong>it ergibt sich für den Parkplatz <strong>am</strong> Sportplatz<br />

eine Wechselrate von<br />

• 25 Kfz zwischen 12 und 13 Uhr,<br />

• 75 Kfz zwischen 14 und 15 Uhr,<br />

• 75 Kfz zwischen 16 und 17 Uhr.<br />

Für den Parkplatz <strong>des</strong> Freiba<strong>des</strong> wird von einer Wechselrate von 0,5 Kfz/h je Stellplatz bei 79<br />

Stellplätzen ausgegangen.<br />

D<strong>am</strong>it ergeben sich die Schallemissionen aus :<br />

LwmA,1h = LW0 + ∆LPA + 10 lg nPark + KI<br />

LW0 : 63 dB(A) Ausgangsschalleistungspegel für eine Bewegung/h<br />

∆LPA : Zuschlag für die Parkplatzart - 0 dB(A) wie für P&R Parkplätze<br />

∆LTM : Zuschlag für Berücksichtigung der Messungen <strong>des</strong> Schalleistungspegels nach dem<br />

Taktmaximalpegelverfahren –<br />

nPark : Parkplatzbewegungen je Stunde<br />

4 dB(A)<br />

KI : Impulszuschlag von 4 dB<br />

Parkplatz Betriebszeit Tag Parkbewegungen/h Schalleistungspegel LwmA, 1h<br />

h<br />

nPark<br />

dB(A)<br />

Parkplatz Freibad 8.00 – 19.00 39,5 83,0<br />

Parkplatz Sportplatz 14.00 – 15.00 75 85,8<br />

Tabelle 4-8: Schallemissionen der Pkw-Stellplätze<br />

4.3 Maximalpegel <strong>des</strong> Sportlärms<br />

Als kurzzeitige Geräuschspitzen kann für den Sportplatz eine Trillerpfeife angesetzt werden.<br />

In Tabelle 4-9 ist der Abstand aufgeführt, ab dem die Schallimmissionen dieses Geräusches<br />

unter dem Immissionsrichtwert der 18. BImSchV von 80 dB(A) für allgemeine Wohngebiete<br />

für kurzzeitige Geräuschspitzen liegen.


Bericht B0551 15<br />

Geräusch Sportstätte Schalleistungspegel<br />

LwAmax<br />

dB(A)<br />

Immissionsrichtwert<br />

dB(A)<br />

Nutzung Abstand<br />

Trillerpfeife Sportplatz 118 80 WA 32<br />

Tabelle 4-9: Einzuhaltender Min<strong>des</strong>tabstand zu allgemeinen Wohngebieten bei kurzzeitigen<br />

Geräuschspitzen nach der 18. BImSchV<br />

Der Abstand der Wohnbebauung zu den Sportflächen von 50 bis <strong>70</strong> m überschreitet den oben<br />

genannten Abstand. D<strong>am</strong>it sind durch kurzzeitige Geräuschspitzen keine Konflikte zu<br />

erwarten. Auf eine genauere Berechnung der Geräuschimmissionen durch kurzzeitige<br />

Geräuschspitzen wird <strong>des</strong>halb verzichtet.<br />

5 Schallimmissionen Verkehrslärm<br />

Freiflächen tagsüber<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden in 2 m über Grund tagsüber in folgenden<br />

Bereichen überschritten (siehe Karte 5):<br />

• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Lehmbrakener Straße,<br />

• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Sythener Straße,<br />

• bahnzugewandte Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes,<br />

• Straßenraum Brinkweg,<br />

• Straßenraum Mossk<strong>am</strong>p,<br />

• Straßenraum Melkenweg.<br />

In den straßenzugewandten Freiflächen der Gebäude an der Lehmbrakener Straße sind <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />

zwischen 58 und 63 dB(A) zu erwarten. Der Orientierungswert der DIN 18005<br />

von 55 dB(A) wird hier um mehr als 3 dB überschritten. Die Baufelder parallel zur Lehmbrakener<br />

Straße sind so groß ausgelegt, daß die Außenwohnbereiche der Gebäude auch auf den<br />

straßenabgewandten Seiten der Gebäude eingerichtet werden können. Hier sind <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />

< 55 dB(A) zu erwarten. Durch die Möglichkeit dieser akustisch besseren Gebäu<strong>des</strong>tellung<br />

ist ein ausreichender Lärmschutz für die Außenwohnbereiche der Gebäude an der<br />

Lehmbrakener Straße möglich. Auf die Festsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />

kann <strong>des</strong>halb an der Lehmbrakener Straße verzichtet werden.<br />

In den straßenzugewandten Freiflächen der drei nordwestlichsten Plangebäude wird<br />

der Orientierungswert der DIN 18005 ebenfalls um mehr als 3 dB überschritten (<strong>Beurteilung</strong>spegel<br />

zwischen 58 und 60 dB(A)). Auch hier besteht für die Bauherren durch die Größe<br />

der Baufelder die Möglichkeit, die Außenwohnbereich auf den straßenabgewandten Gebäu<strong>des</strong>eiten<br />

in Süd- oder Südostausrichtung anzuordnen. Dadurch werden in den Freiflächen <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />

< 55 dB(A) erreicht und es ist ein ausreichender Schallschutz der Außenwohnbereiche<br />

gegeben.<br />

Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Sythener Straße im Bereich der Bebauung<br />

Elterbreischlag auf 50 km/h gesenkt, sind an den Nordseiten der Gebäude an der<br />

Sythener Straße ca. 2-3 dB niedrigere Immissionspegel zu erwarten. An den Nordfassaden der<br />

nordwestlichsten Gebäude im Plangebiet lägen dann noch <strong>Beurteilung</strong>spegel in Höhe von<br />

58 dB(A) tagsüber in 2 m über Grund vor. D<strong>am</strong>it wären in den nördlich gelegenen<br />

Außenwohnbereichen nur noch Überschreitungen der DIN 18005 von höchstens 3 dB zu<br />

erwarten.<br />

In allen anderen der Sythener Straße und der Bahntrasse zugewandten Freiflächen wird<br />

der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB um höchstens 3 dB überschritten.<br />

In allen anderen Außenwohnbereichen der geplanten Gebäude werden die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 unterschritten.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

m


Bericht B0551 16<br />

Fassadenpegel an den Gebäuden<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A) nachts für<br />

Verkehrslärm werden allein aufgrund <strong>des</strong> Bahnlärms im ges<strong>am</strong>ten Plangebiet überschritten.<br />

Hinzu kommen noch Lärmimmissionen im Randbereich der Sythener Straße und der<br />

Lehmbrakener Straße.<br />

An den in Karte 16 daraufgeführten Fassaden der Gebäude im Plangebiet werden die<br />

Orientierungswerte der DIN 18005 um min<strong>des</strong>tens 3 dB überschritten. Zur Gewährleistung<br />

eines ausreichenden Schutzes der Innenräume vor Verkehrslärm ist für Gebäude im Plangebiet<br />

die Festsetzung von passivem Schallschutz erforderlich.<br />

6 Schallimmissionen Sportlärm<br />

6.1 Schallimmissionen Sportlärm mit bestehendem Vereinshaus TUS Sythen<br />

Werden keine Lärmschutzhindernisse gebaut, können im Plangebiet 20 bisher geplante Baufelder<br />

nicht bebaut werden und auf 9 Baufeldern wären in den Süd-, West- und Nordfassaden<br />

im 1. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen unzulässig.<br />

In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden<br />

die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von<br />

50 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn folgende Schallschutzmaßnahmen<br />

umgesetzt werden:<br />

• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />

Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />

8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />

feiertags.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />

und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />

Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />

dargestellt.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Vereinsheim auf dem<br />

Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen Sportplatz und Brinkweg<br />

mit einer Höhe von 4 m ü. Sportplatzniveau <strong>am</strong> südlichen Punkt <strong>des</strong><br />

Hindernisses auf einer Länge von 20 m parallel zum Brinkweg und<br />

weiterführend Richtung Norden mit einer Höhe von 3,5 m über<br />

Sportplatzniveau. Das Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong><br />

Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />

dargestellt.<br />

• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 ist eine Bebauung<br />

auszuschließen.<br />

• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />

nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />

auszuschließen.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 17<br />

6.2 Schallimmissionen Sportlärm mit erweitertem Vereinshaus TUS Sythen<br />

In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />

Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />

für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn das Vereinsheim wie in Anlage I<br />

dargestellt gebaut wird und folgende Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden:<br />

• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />

Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />

8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />

feiertags.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />

und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />

Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />

dargestellt.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Neubau <strong>des</strong><br />

Vereinsgebäu<strong>des</strong> auf dem Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen<br />

Sportplatz und Brinkweg mit einer Höhe von 3,5 m ü. Sportplatzniveau. Das<br />

Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong><br />

Lärmschutzhindernisses ist in Karte 20 dargestellt.<br />

• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 ist eine Bebauung<br />

auszuschließen.<br />

• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />

Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />

nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />

auszuschließen.<br />

7 Veranstaltungen im Prickingshof<br />

Konflikte durch Gewerbelärm von Veranstaltungen auf dem Gelände <strong>des</strong> Prickingshofes sind<br />

nicht zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm müssen schon <strong>am</strong> Ortsrand von<br />

<strong>Haltern</strong> Lehmbraken in einem Abstand von 200 m durch den Betreiber eingehalten werden.<br />

Bei einem Abstand von 400 m zum Plangebiet sind min<strong>des</strong>tens 6 dB niedrigere Geräuschimmissionen<br />

zu erwarten. So daß bei einer Einstufung der Ortslage Lehmbraken als Dorfgebiet<br />

(60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts) die Immissionsrichtwerte im geplanten allgemeinen<br />

Wohngebiet (55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) ebenfalls eingehalten werden.<br />

afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>


Bericht B0551 18<br />

8 Schlußfolgerung<br />

Verkehr<br />

Freiflächen tagsüber<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden in 2 m über Grund tagsüber werden in folgenden<br />

Bereichen überschritten (siehe Karte 5):<br />

• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Lehmbrakener Straße,<br />

• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Sythener Straße,<br />

• bahnzugewandte Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes,<br />

• Straßenraum Brinkweg,<br />

• Straßenraum Mossk<strong>am</strong>p,<br />

• Straßenraum Melkenweg<br />

Der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB(A) wird in den straßenzugewandten Freiflächen<br />

der Gebäude an der Lehmbrakener Straße um mehr als 3 dB überschritten. Die Baufelder<br />

parallel zur Lehmbrakener Straße sind so groß ausgelegt, daß die Außenwohnbereiche der<br />

Gebäude auch auf den straßenabgewandten Seiten der Gebäude eingerichtet werden können.<br />

Hier sind <strong>Beurteilung</strong>spegel < 55 dB(A) zu erwarten. Durch die Möglichkeit dieser akustisch<br />

besseren Gebäu<strong>des</strong>tellung ist ein ausreichender Lärmschutz für die Außenwohnbereiche der<br />

Gebäude an der Lehmbrakener Straße möglich. Auf die Festsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />

kann <strong>des</strong>halb an der Lehmbrakener Straße verzichtet werden.<br />

In den straßenzugewandten Freiflächen der drei nordwestlichsten Plangebäude wird<br />

der Orientierungswert der DIN 18005 ebenfalls um mehr als 3 dB überschritten (<strong>Beurteilung</strong>spegel<br />

zwischen 58 und 60 dB(A)). Auch hier besteht für die Bauherren durch die Größe<br />

der Baufelder die Möglichkeit, die Außenwohnbereich auf den straßenabgewandten Gebäu<strong>des</strong>eiten<br />

in Süd- oder Südostausrichtung in Bereichen mit <strong>Beurteilung</strong>spegeln < 55 dB(A) anzuordnen.<br />

Dadurch ist ein ausreichender Schallschutz der Außenwohnbereiche gegeben. Wird<br />

die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Sythener Straße im Bereich der Bebauung Elterbreischlag<br />

auf 50 km/h gesenkt, sind an den Nordseiten dieser Gebäude ca. 2-3 dB niedrigere<br />

Immissionspegel zu erwarten (<strong>Beurteilung</strong>spegel ≤ in Höhe von 58 dB(A) tagsüber in 2 m<br />

über Grund vor.<br />

In allen anderen der Sythener Straße und der Bahntrasse zugewandten Freiflächen wird<br />

der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB um höchstens 3 dB überschritten.<br />

Zum Schutz der Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes könnte die<br />

vorhandene Lärmschutzwand an der Bahntrasse lückenlos vom Bahnübergang Melkenweg bis<br />

zur Brücke verlängert werden. Dies ist aufgrund <strong>des</strong> vorhandenen Bahnüberganges nicht<br />

möglich. Die Wirkung dieser Verlängerung der Lärmschutzwand mit einer Reduzierung der<br />

Geräuschimmissionen von < 2 dB im Plangebiet ist gering. Aufgrund der geringen<br />

Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 um bis zu 3 dB in den Terrassenbereichen<br />

sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Außenwohnbereiche erforderlich.<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind nicht als unbedingt einzuhaltende Grenzwerte<br />

gedacht. Sie dienen als Kriterium bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange bei<br />

der städtebaulichen Planung. In der vorliegenden Situation ist eine Vorbelastung durch die<br />

Sythener Straße, die Lehmbrakener Straße und die Bahntrasse Münster/Essen gegeben. Die<br />

<strong>Beurteilung</strong>spegel liegen in einem schon kurz nach Einführung der DIN diskutierten Toleranzbereich<br />

von 3 dB für bebaute oder vorbelastete Gebiete (Hinzen, A., Castro, D.: Planerische<br />

Auswirkungen der DIN 18005; Zeitschrift für Lärmbekämpfung Jahrg. 31 1984). Eine<br />

Abschirmung <strong>des</strong> Lärms der Sythener Straße wäre nur durch ein 2-3 m hohes Lärmschutzhindernis<br />

entlang der Sythener Straße möglich. Dies Maßnahme erscheint aufgrund der geringen<br />

Überschreitungen der DIN 18005 unverhältnismäßig.<br />

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Bericht B0551 19<br />

In allen anderen Außenwohnbereichen der geplanten Gebäude werden die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 unterschritten.<br />

Fassadenpegel an den Gebäuden<br />

Die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A) nachts für<br />

Verkehrslärm werden allein aufgrund <strong>des</strong> Bahnlärms im ges<strong>am</strong>ten Plangebiet überschritten.<br />

An den in Karte 16 daraufgeführten Fassaden der Gebäude im Plangebiet werden die<br />

Orientierungswerte der DIN 18005 um min<strong>des</strong>tens 3 dB überschritten. Zur Gewährleistung<br />

eines ausreichenden Schutzes der Innenräume vor Verkehrslärm ist für Gebäude im Plangebiet<br />

die Festsetzung von passivem Schallschutz erforderlich. Für die in Karte 16 ausgewiesenen<br />

Baufelder sind min<strong>des</strong>tens einzuhaltende Bau-Schalldämm-Maße und schallgedämmte Lüftungseinrichtungen<br />

für Schlaf- und Kinderzimmer festzusetzen. In den Lärmpegelbereichen I<br />

und II (<strong>Beurteilung</strong>spegel < 58 dB(A)) müssen die Fassaden ein erforderliches Bau-Schalldämm-Maß<br />

von 30 dB aufweisen. Auf eine Festsetzung dieser Bau-Schalldämm-Maße wird<br />

verzichtet. Es ist davon auszugehen, daß bei einem Neubau aufgrund der Wärmeschutzanforderungen<br />

diese Schalldämm-Maße eingehalten werden. Zur Gewährleistung eines ausreichenden<br />

Schutzes der Innenräume vor Lärm sind für die in der Karte 16 gekennzeichneten Baufelder<br />

Festsetzungen von passivem Schallschutz erforderlich. Als mögliche Festsetzungen<br />

schlage ich folgende Formulierungen vor:<br />

Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen gemäß § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 24<br />

BauGB<br />

Die Außenfassaden von Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer,<br />

Wohnküchen) und Dächer über zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen<br />

Räumen müssen min<strong>des</strong>tens die in der folgenden Tabelle aufgeführten Bauschalldämm-Maße<br />

R’W nach DIN 4109, Ausg. 1989 aufweise.<br />

Alle Schlaf- und Kinderzimmer im Plangebiet müssen mit einer schallgedämmten Zusatzbelüftung<br />

versehen werden.<br />

Unter der Voraussetzung, daß der Nachweis erbracht wird, daß die entsprechenden<br />

Innenpegel auf andere Weise eingehalten werden, können die Anforderungen <strong>des</strong> zugeordneten<br />

Lärmpegelbereiches unterschritten werden.<br />

Baufeld Fassade Wohnnutzung<br />

Schalldämm-Maß<br />

(dB)<br />

A Nord, West 35<br />

B Nord 35<br />

C Ost, Süd 35<br />

D Ost 35<br />

E Ost, Nord 35<br />

F West, Süd 35<br />

G West 35<br />

H West, Nord 35<br />

Tabelle 8-1: Fassadenbereiche mit Festsetzungen für passiven Schallschutz<br />

Bei allen angegebenen bewerteten Schalldämm-Maßen R’w handelt es sich um Bau-Schalldämm-Maße<br />

entsprechend DIN 4109, Anhang A, KapitelA.6.3, Ausg. 1989.<br />

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Bericht B0551 20<br />

Sportlärm bei bestehendem Vereinsgebäude<br />

In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />

Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />

für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn folgende Schallschutzmaßnahmen<br />

umgesetzt werden:<br />

• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />

Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />

8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />

feiertags.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />

und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />

Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />

dargestellt.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Vereinsheim auf dem<br />

Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen Sportplatz und Brinkweg<br />

mit einer Höhe von 4 m ü. Sportplatzniveau <strong>am</strong> südlichen Punkt <strong>des</strong><br />

Hindernisses auf einer Länge von 20 m parallel zum Brinkweg und<br />

weiterführend Richtung Norden mit einer Höhe von 3,5 m über<br />

Sportplatzniveau. Das Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong><br />

Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />

dargestellt.<br />

• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 ist eine Bebauung<br />

auszuschließen.<br />

• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd- und<br />

Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />

nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />

auszuschließen.<br />

Die Lärmschutzwände können sowohl reflektierend als auch absorbierend oder<br />

hochabsorbierend ausgeführt werden. Das erforderliche Schalldämmaß der Wand muß<br />

min<strong>des</strong>tens 25 dB betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn das Flächengewicht der<br />

Wand an der dünnsten Stelle 40 kg je m² nicht unterschreitet.<br />

Konflikte durch kurzzeitige Geräuschspitzen <strong>des</strong> Sportlärms (Schiedsrichterpfeife) sind nicht<br />

zu erwarten.<br />

Werden keine Lärmschutzhindernisse gebaut, können im Plangebiet 20 bisher geplante<br />

Baufelder nicht bebaut werden und auf 9 Baufeldern wären in den Süd-, West- und Nordfassaden<br />

im 1. Obergeschoß der Gebäude öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen unzulässig.<br />

Sportlärm mit neuem Anbau an das Vereinsgebäude<br />

In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />

Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />

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Bericht B0551 21<br />

für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn das Vereinsheim wie in Anlage I<br />

dargestellt gebaut wird und folgende Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden:<br />

• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />

Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />

8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />

feiertags.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />

und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />

Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />

dargestellt.<br />

• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Neubau <strong>des</strong><br />

Vereinsgebäu<strong>des</strong> auf dem Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen<br />

Sportplatz und Brinkweg mit einer Höhe von 3,5 m ü. Sportplatzniveau. Das<br />

Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong><br />

Lärmschutzhindernisses ist in Karte 20 dargestellt.<br />

• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 ist eine Bebauung<br />

auszuschließen.<br />

• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />

Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />

Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />

Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />

und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />

nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />

auszuschließen.<br />

• Auf den mit Y* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />

Westfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />

nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist auszuschließen.<br />

Die Lärmschutzwände können sowohl reflektierend als auch absorbierend oder<br />

hochabsorbierend ausgeführt werden. Das erforderliche Schalldämmaß der Wand muß<br />

min<strong>des</strong>tens 25 dB betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn das Flächengewicht der<br />

Wand an der dünnsten Stelle 40 kg je m² nicht unterschreitet.<br />

Konflikte durch kurzzeitige Geräuschspitzen <strong>des</strong> Sportlärms (Schiedsrichterpfeife) sind nicht<br />

zu erwarten.<br />

Veranstaltungen im Prickingshof<br />

Konflikte durch Gewerbelärm von Veranstaltungen auf dem Gelände <strong>des</strong> Prickingshofes sind<br />

nicht zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm müssen schon <strong>am</strong> Ortsrand von<br />

<strong>Haltern</strong> Lehmbraken in einem Abstand von 200 m durch den Betreiber eingehalten werden.<br />

Bei einem Abstand von 400 m zum Plangebiet sind min<strong>des</strong>tens 6 dB niedrigere Geräuschimmissionen<br />

und d<strong>am</strong>it das Einhalten der Immissionsrichtwerte im geplanten allgemeinen<br />

Wohngebiet (55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts)zu erwarten.<br />

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Bericht B0551<br />

Anlage I<br />

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Bericht B0551 Anlage I<br />

Lageplan und Ansichten <strong>des</strong> geplanten Anbaus Vereinsgebäude TUS Sythen<br />

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Bericht B0551 Anlage I<br />

Lageplan und Ansichten <strong>des</strong> geplanten Anbaus Vereinsgebäude TUS Sythen<br />

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Bericht B0551 Anlage I<br />

Lageplan und Ansichten <strong>des</strong> geplanten Anbaus Vereinsgebäude TUS Sythen<br />

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Bericht B0551<br />

Karten<br />

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Bericht B0551<br />

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Bericht B0551<br />

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Bericht B0551<br />

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Bericht B0551<br />

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Bericht B0551<br />

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Bericht B0551<br />

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Bericht B0551<br />

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Bericht B0551<br />

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Bericht B0551<br />

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Bericht B0551<br />

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