Schalltechnische Beurteilung des B-Planes Nr. 70 ... - Haltern am See
Schalltechnische Beurteilung des B-Planes Nr. 70 ... - Haltern am See
Schalltechnische Beurteilung des B-Planes Nr. 70 ... - Haltern am See
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<strong>Schalltechnische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />
<strong>des</strong> B-<strong>Planes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>70</strong><br />
„Elterbreischlag“<br />
in <strong>Haltern</strong> Sythen<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
afi
Auftraggeber:<br />
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Rochfordstraße 1<br />
45721 <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Auftragnehmer:<br />
afi<br />
afi<br />
Arno Flörke<br />
Ingenieurbüro<br />
für Akustik und Umwelttechnik<br />
Kolpingstraße 6<br />
45721 <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Tel.: 02364/929794<br />
Bearbeiter:<br />
Dipl.-Ing. Arno Flörke<br />
Dipl.-Ing. Stefan Fleischhacker<br />
Steffen Flörke-Sowa<br />
<strong>Haltern</strong>, den 14.05.2008<br />
Dipl.-Ing. Arno Flörke<br />
<strong>Schalltechnische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />
<strong>des</strong> B-<strong>Planes</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>70</strong><br />
„Elterbreischlag“<br />
in <strong>Haltern</strong> Sythen<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
afi
Bericht B0551 I<br />
INHALTSVERZEICHNIS Seite<br />
Anlage I<br />
I Zus<strong>am</strong>menfassung III<br />
1 Einleitung 1<br />
2 Grundlagen 1<br />
2.1 Allgemeine Grundlagen 1<br />
2.2 Berechnungsmethodik 3<br />
3 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht 6<br />
4 Schallemissionen 7<br />
4.1 Verkehrslärm 7<br />
4.2 Sportlärm 11<br />
4.3 Maximalpegel <strong>des</strong> Sportlärms 14<br />
5 Schallimmissionen Verkehrslärm 15<br />
6 Schallimmissionen Sportlärm 16<br />
6.1 Schallimmissionen Sportlärm mit bestehendem Vereinshaus TUS Sythen 16<br />
6.2 Schallimmissionen Sportlärm mit erweitertem Vereinshaus TUS Sythen 17<br />
7 Veranstaltungen im Prickingshof 17<br />
8 Schlußfolgerung 18<br />
Anlage<br />
Karten<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 II<br />
KARTENVERZEICHNIS<br />
Karte 1 Übersichtsplan<br />
Karte 2 Lageplan Plangebiet<br />
Karte 3 Lageplan Schallquellen Verkehr<br />
Karte 4 Lageplan Schallquellen Sport<br />
Karte 5 Verkehrslärm – Flächen gleicher <strong>Beurteilung</strong>spegel in dB(A) in 2 m über<br />
Grund tagsüber<br />
Karte 6 Verkehrslärm – Flächen gleicher <strong>Beurteilung</strong>spegel in dB(A) in 2 m über<br />
Grund nachts<br />
Karte 7west Verkehrslärm westl. Plangebiet – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />
1. OG tagsüber<br />
Karte 7ost Verkehrslärm östl. Plangebiet – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden 1.<br />
OG tagsüber<br />
Karte 8west Verkehrslärm westl. Plangebiet – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />
1. OG nachts<br />
Karte 8ost Verkehrslärm östl. Plangebiet – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden 1.<br />
OG nachts<br />
Karte 9 Verkehrslärm mit 50 km/h auf Sythener Straße – Flächen gleicher<br />
<strong>Beurteilung</strong>spegel in dB(A) in 2 m über Grund tagsüber<br />
Karte 10 Sportlärm ohne Lärmschutzhindernisse – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />
EG Sonntag Ruhezeit<br />
Karte 11 Sportlärm ohne Lärmschutzhindernisse – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />
1. OG Sonntag Ruhezeit<br />
Karte 12 Lageplan Lärmschutzhindernis Sport<br />
Karte 13 Sportlärm mit Lärmschutzhindernissen – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />
EG Sonntag Ruhezeit<br />
Karte 14 Sportlärm mit Lärmschutzhindernissen – <strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden<br />
1. OG Sonntag Ruhezeit<br />
Karte 15 Lageplan der wegfallenden Baugrundstücke und Fassaden mit<br />
Festsetzungen für passiven Schallschutz gegen Sportlärm<br />
Karte 16 Lageplan Fassaden mit Festsetzungen für passiven Schallschutz gegen<br />
Verkehrslärm<br />
Karte 17 Sportlärm mit Lärmschutzhindernissen und Anbau Vereinsgebäude –<br />
<strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden EG Sonntag Ruhezeit<br />
Karte 18 Sportlärm mit Lärmschutzhindernissen und Anbau Vereinsgebäude –<br />
<strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden 1. OG Sonntag Ruhezeit<br />
Karte 19 Sportlärm mit Lärmschutzhindernissen und Anbau Vereinsgebäude –<br />
<strong>Beurteilung</strong>spegel vor Gebäudefassaden 2. OG Sonntag Ruhezeit<br />
Karte 20 Lageplan der wegfallenden Baugrundstücke und Fassaden mit<br />
Festsetzungen für passiven Schallschutz gegen Sportlärm bei<br />
Berücksichtigung Anbau Vereinsgebäude<br />
Anlagenverzeichnis<br />
Anlage I Lageplan Anbau Vereinsgebäude TUS Sythen<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 III<br />
I Zus<strong>am</strong>menfassung<br />
Die Stadt <strong>Haltern</strong> plant zwischen der L 652 (Sythener Straße), dem Melkenweg, dem Brinkweg<br />
und der Bahntrasse Münster/Essen ein allgemeines Wohngebiet. Dafür ist die Aufstellung<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>70</strong> „Elterbreischlag“ durch die Stadt <strong>Haltern</strong> erforderlich. In der unmittelbaren<br />
Nachbarschaft zu dem Plangebiet befinden sich die oben genannten Verkehrswege<br />
und die geplante Erschließungsstraße im Wohngebiet sowie westlich <strong>des</strong> Plangebietes ein<br />
Sportplatz und ein Freibad. Aus Sicht <strong>des</strong> Immissionsschutzes stellen die genannten Verkehrswege,<br />
der Sportplatz und das Freibad Schallquellen dar, die das Plangebiet beeinflussen<br />
können. Für die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes ist es erforderlich, die Lärmsituation im<br />
Planungsgebiet durch eine Ausbreitungsrechnung zu bestimmen, die Schallimmissionen im<br />
Untersuchungsgebiet zu beurteilen und evtl. notwendige Schallschutzmaßnahmen festzulegen.<br />
Ergibt sich aus der <strong>Beurteilung</strong> die Notwendigkeit von passivem Schallschutz zum Schutz der<br />
Bewohner gegen Verkehrslärm, werden die Möglichkeiten von Schallschutzmaßnahmen<br />
geprüft und die erforderlichen Schalldämm-Maße für die Außenfassaden nach DIN 4109 für<br />
die Gebäude im Bereich <strong>des</strong> B-<strong>Planes</strong> „Elterbreischlag“ bestimmt.<br />
Verkehr<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden in 2 m über Grund tagsüber in folgenden<br />
Bereichen überschritten:<br />
• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Lehmbrakener Straße,<br />
• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Sythener Straße,<br />
• bahnzugewandte Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes,<br />
• Straßenraum Brinkweg,<br />
• Straßenraum Mossk<strong>am</strong>p,<br />
• Straßenraum Melkenweg<br />
In den straßenzugewandten Freiflächen der Gebäude an der Lehmbrakener Straße sind<br />
<strong>Beurteilung</strong>spegel zwischen 58 und 63 dB(A) zu erwarten. Der Orientierungswert der<br />
DIN 18005 von 55 dB(A) wird hier um mehr als 3 dB überschritten. Die Baufelder parallel<br />
zur Lehmbrakener Straße sind so groß ausgelegt, daß die Außenwohnbereiche der Gebäude<br />
auch auf den straßenabgewandten Seiten der Gebäude eingerichtet werden können. Hier sind<br />
<strong>Beurteilung</strong>spegel < 55 dB(A) zu erwarten. Durch die Möglichkeit dieser akustisch besseren<br />
Gebäu<strong>des</strong>tellung ist ein ausreichender Lärmschutz für die Außenwohnbereiche der Gebäude<br />
an der Lehmbrakener Straße möglich. Auf die Festsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />
kann <strong>des</strong>halb an der Lehmbrakener Straße verzichtet werden. In den straßenzugewandten<br />
Freiflächen der drei nordwestlichsten Plangebäude wird der Orientierungswert der DIN 18005<br />
ebenfalls um mehr als 3 dB überschritten (<strong>Beurteilung</strong>spegel zwischen 58 und 60 dB(A)).<br />
Auch hier besteht für die Bauherren durch die Größe der Baufelder die Möglichkeit, die<br />
Außenwohnbereich auf den straßenabgewandten Gebäu<strong>des</strong>eiten in Süd- oder Südostausrichtung<br />
anzuordnen. Dadurch werden in den Freiflächen <strong>Beurteilung</strong>spegel < 55 dB(A) erreicht<br />
und es ist ein ausreichender Schallschutz der Außenwohnbereiche gegeben.<br />
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Sythener Straße im Bereich der Bebauung<br />
Elterbreischlag auf 50 km/h gesenkt, sind an den Nordseiten der Gebäude an der<br />
Sythener Straße ca. 2-3 dB niedrigere Immissionspegel zu erwarten. An den Nordfassaden der<br />
nordwestlichsten Gebäude im Plangebiet lägen dann noch <strong>Beurteilung</strong>spegel in Höhe von<br />
58 dB(A) tagsüber in 2 m über Grund vor. D<strong>am</strong>it wären in den nördlich gelegenen<br />
Außenwohnbereichen nur noch Überschreitungen der DIN 18005 von höchstens 3 dB zu<br />
erwarten.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 IV<br />
In allen anderen der Sythener Straße und der Bahntrasse zugewandten Freiflächen wird<br />
der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB um höchstens 3 dB überschritten. Die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 sind nicht als unbedingt einzuhaltende Grenzwerte gedacht.<br />
Sie dienen als Kriterium bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange bei der städtebaulichen<br />
Planung. In der vorliegenden Situation ist eine Vorbelastung durch die Sythener Straße,<br />
die Lehmbrakener Straße und die Bahntrasse Münster/Essen gegeben. Die <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />
liegen in einem schon kurz nach Einführung der DIN diskutierten Toleranzbereich von 3 dB<br />
für bebaute oder vorbelastete Gebiete (Hinzen, A., Castro, D.: Planerische Auswirkungen der<br />
DIN 18005; Zeitschrift für Lärmbekämpfung Jahrg. 31 1984). Eine Abschirmung <strong>des</strong> Lärms<br />
der Sythener Straße wäre nur durch ein 2-3 m hohes Lärmschutzhindernis entlang der<br />
Sythener Straße möglich. Dies Maßnahme erscheint aufgrund der geringen Überschreitungen<br />
der DIN 18005 unverhältnismäßig.<br />
Zum Schutz der Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes könnte die<br />
vorhandene Lärmschutzwand an der Bahntrasse lückenlos vom Bahnübergang Melkenweg bis<br />
zur Brücke verlängert werden. Dies ist aufgrund <strong>des</strong> vorhandenen Bahnüberganges nicht<br />
möglich. Die Wirkung dieser Verlängerung der Lärmschutzwand mit einer Reduzierung der<br />
Geräuschimmissionen von < 2 dB im Plangebiet ist gering. Aufgrund der geringen<br />
Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 um bis zu 3 dB in den Terrassenbereichen<br />
sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Außenwohnbereiche erforderlich.<br />
In allen anderen Außenwohnbereichen der geplanten Gebäude werden die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 unterschritten.<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A)<br />
nachts für Verkehrslärm werden allein aufgrund <strong>des</strong> Bahnlärms im ges<strong>am</strong>ten Plangebiet überschritten.<br />
Hinzu kommen noch Lärmimmissionen im Randbereich der Sythener Straße und der<br />
Lehmbrakener Straße.<br />
An den in Karte 16 daraufgeführten Fassaden der Gebäude im Plangebiet werden die<br />
Orientierungswerte der DIN 18005 um min<strong>des</strong>tens 3 dB überschritten. Zur Gewährleistung<br />
eines ausreichenden Schutzes der Innenräume vor Verkehrslärm ist für Gebäude im Plangebiet<br />
die Festsetzung von passivem Schallschutz erforderlich. Für die in Karte 16 ausgewiesenen<br />
Baufelder sind min<strong>des</strong>tens einzuhaltende Bau-Schalldämm-Maße und schallgedämmte Lüftungseinrichtungen<br />
für Schlaf- und Kinderzimmer festzusetzen. In den Bereichen mit<br />
<strong>Beurteilung</strong>spegel < 58 dB(A) müssen die Fassaden ein erforderliches Bau-Schalldämm-Maß<br />
von 30 dB aufweisen. Auf eine Festsetzung dieser Bau-Schalldämm-Maße wird verzichtet. Es<br />
ist davon auszugehen, daß bei einem Neubau aufgrund der Wärmeschutzanforderungen diese<br />
Schalldämm-Maße eingehalten werden. Zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes der<br />
Innenräume vor Lärm sind für die in der Karte 16 gekennzeichneten Baufelder Festsetzungen<br />
von passivem Schallschutz erforderlich. Als mögliche Festsetzungen schlage ich folgende<br />
Formulierungen vor:<br />
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen gemäß § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 24<br />
BauGB<br />
Die Außenfassaden von Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer,<br />
Wohnküchen) und Dächer über zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen<br />
Räumen müssen min<strong>des</strong>tens die in der folgenden Tabelle aufgeführten Bauschalldämm-Maße<br />
R’W nach DIN 4109, Ausg. 1989 aufweise.<br />
Alle Schlaf- und Kinderzimmer im Plangebiet müssen mit einer schallgedämmten<br />
Zusatzbelüftung versehen werden.<br />
Unter der Voraussetzung, daß der Nachweis erbracht wird, daß die entsprechenden<br />
Innenpegel auf andere Weise eingehalten werden, können die Anforderungen <strong>des</strong> zugeordneten<br />
Lärmpegelbereiches unterschritten werden.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 V<br />
Baufeld Fassade Wohnnutzung<br />
Schalldämm-Maß<br />
(dB)<br />
A Nord, West 35<br />
B Nord 35<br />
C Ost, Süd 35<br />
D Ost 35<br />
E Ost, Nord 35<br />
F West, Süd 35<br />
G West 35<br />
H West, Nord 35<br />
Tabelle: Fassadenbereiche mit Festsetzungen für passiven Schallschutz<br />
Bei allen angegebenen bewerteten Schalldämm-Maßen R’w handelt es sich um Bau-Schalldämm-Maße<br />
entsprechend DIN 4109, Anhang A, KapitelA.6.3, Ausg. 1989.<br />
Sportlärm bei bestehendem Vereinsgebäude<br />
In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />
für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn folgende Schallschutzmaßnahmen<br />
umgesetzt werden:<br />
• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />
Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />
8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />
feiertags.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />
und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />
Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />
dargestellt.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Vereinsheim auf dem<br />
Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen Sportplatz und Brinkweg<br />
mit einer Höhe von 4 m ü. Sportplatzniveau <strong>am</strong> südlichen Punkt <strong>des</strong><br />
Hindernisses auf einer Länge von 20 m parallel zum Brinkweg und<br />
weiterführend Richtung Norden mit einer Höhe von 3,5 m über<br />
Sportplatzniveau. Das Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong><br />
Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />
dargestellt.<br />
• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 ist eine Bebauung<br />
auszuschließen.<br />
• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd- und<br />
Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Auf-<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 VI<br />
enthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />
auszuschließen.<br />
Die Lärmschutzwände können sowohl reflektierend als auch absorbierend oder<br />
hochabsorbierend ausgeführt werden. Das erforderliche Schalldämmaß der Wand muß<br />
min<strong>des</strong>tens 25 dB betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn das Flächengewicht der<br />
Wand an der dünnsten Stelle 40 kg je m² nicht unterschreitet.<br />
Konflikte durch kurzzeitige Geräuschspitzen <strong>des</strong> Sportlärms (Schiedsrichterpfeife) sind nicht<br />
zu erwarten.<br />
Werden keine Lärmschutzhindernisse gebaut, können im Plangebiet 20 bisher geplante<br />
Baufelder nicht bebaut werden und auf 9 Baufeldern wären in den Süd-, West- und Nordfassaden<br />
im 1. Obergeschoß der Gebäude öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen unzulässig.<br />
Sportlärm mit neuem Anbau an das Vereinsgebäude<br />
In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />
für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn das Vereinsheim wie in Anlage I<br />
dargestellt gebaut wird und folgende Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden:<br />
• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />
Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />
8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />
feiertags.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />
und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />
Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />
dargestellt.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Neubau <strong>des</strong><br />
Vereinsgebäu<strong>des</strong> auf dem Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen<br />
Sportplatz und Brinkweg mit einer Höhe von 3,5 m ü. Sportplatzniveau. Das<br />
Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong><br />
Lärmschutzhindernisses ist in Karte 20 dargestellt.<br />
• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 17 ist eine Bebauung<br />
auszuschließen.<br />
• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />
Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />
nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />
auszuschließen.<br />
• Auf den mit Y* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />
Westfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />
nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
Die Lärmschutzwände können sowohl reflektierend als auch absorbierend oder<br />
hochabsorbierend ausgeführt werden. Das erforderliche Schalldämmaß der Wand muß<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 VII<br />
min<strong>des</strong>tens 25 dB betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn das Flächengewicht der<br />
Wand an der dünnsten Stelle 40 kg je m² nicht unterschreitet.<br />
Konflikte durch kurzzeitige Geräuschspitzen <strong>des</strong> Sportlärms (Schiedsrichterpfeife) sind nicht<br />
zu erwarten.<br />
Veranstaltungen im Prickingshof<br />
Konflikte durch Gewerbelärm von Veranstaltungen auf dem Gelände <strong>des</strong> Prickingshofes sind<br />
nicht zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm müssen schon <strong>am</strong> Ortsrand von<br />
<strong>Haltern</strong> Lehmbraken in einem Abstand von 200 m durch den Betreiber eingehalten werden.<br />
Bei einem Abstand von 400 m zum Plangebiet sind min<strong>des</strong>tens 6 dB niedrigere Geräuschimmissionen<br />
zu erwarten. So daß bei einer Einstufung der Ortslage Lehmbraken als Dorfgebiet<br />
(60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts) die Immissionsrichtwerte im geplanten allgemeinen<br />
Wohngebiet (55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) ebenfalls eingehalten werden.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 1<br />
1 Einleitung<br />
Die Stadt <strong>Haltern</strong> plant zwischen der L 652 (Sythener Straße), dem Melkenweg, dem Brinkweg<br />
und der Bahntrasse Münster/Essen ein allgemeines Wohngebiet. Dafür ist die Aufstellung<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes <strong>70</strong> „Elterbreischlag“ durch die Stadt <strong>Haltern</strong> erforderlich. In der unmittelbaren<br />
Nachbarschaft zu dem Plangebiet befinden sich die oben genannten Verkehrswege<br />
und die geplante Erschließungsstraße im Wohngebiet sowie westlich <strong>des</strong> Plangebietes ein<br />
Sportplatz und ein Freibad. Aus Sicht <strong>des</strong> Immissionsschutzes stellen die genannten Verkehrswege,<br />
der Sportplatz und das Freibad Schallquellen dar, die das Plangebiet beeinflussen<br />
können. Für die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes ist es erforderlich, die Lärmsituation im<br />
Planungsgebiet durch eine Ausbreitungsrechnung zu bestimmen, die Schallimmissionen im<br />
Untersuchungsgebiet zu beurteilen und evtl. notwendige Schallschutzmaßnahmen festzulegen.<br />
Ergibt sich aus der <strong>Beurteilung</strong> die Notwendigkeit von passivem Schallschutz zum Schutz der<br />
Bewohner gegen Verkehrslärm, werden die Möglichkeiten von Schallschutzmaßnahmen<br />
geprüft und die erforderlichen Schalldämm-Maße für die Außenfassaden nach DIN 4109 für<br />
die Gebäude im Bereich <strong>des</strong> B-<strong>Planes</strong> „Elterbreischlag“ bestimmt.<br />
Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt:<br />
• RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bun<strong>des</strong>minister für Verkehr, 1990<br />
• Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Umweltschutz, 4. Ausgabe, 2004<br />
• Probst, Wolfgang Dr.: Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung<br />
für immissionsschutztechnische Prognosen; Bun<strong>des</strong>institut für Sportwissenschaften, Bericht<br />
B2/94, Köln 1994<br />
• VDI-Richtlinie 37<strong>70</strong>, Emissionskennwerte technischer Schallquellen – Sport- und<br />
Freizeitanlagen, VDI April 2002<br />
• Bericht Geräusche von Trendsportanlagen Teil 2, Bayerisches Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Umwelt,<br />
Augsburg Juni 2006<br />
• DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, November 1989<br />
• DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, 2002<br />
• E DIN ISO 9613-2 „Akustik – Dämpfung <strong>des</strong> Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil<br />
2: Allgemeines Berechnungsverfahren“, September 1997<br />
• 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetz: Technische<br />
Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm, Bonn, 26. August 1998<br />
• Entwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>70</strong> „Elterbreischlag“, Pesch Partner architekten stadtplaner,<br />
Herdecke Dezember 2006<br />
• Mündliche Informationen zur Sportplatzbelegung durch den TUS Sythen, <strong>Haltern</strong> 2003<br />
• Spiel- und Trainingsplan <strong>des</strong> TUS Sythen 2007<br />
• Lageplan und Ansichten der geplanten Vereinshaus-Erweiterung <strong>des</strong> TUS Sythen, 2008<br />
• Verkehrsdaten Bun<strong>des</strong>verkehrswegezählung 2005, Straßen NRW Bochum<br />
2 Grundlagen<br />
2.1 Allgemeine Grundlagen<br />
Frequenz und Schalldruckpegel<br />
Eine Schallwelle entsteht dadurch, dass Luftteilchen aus ihrer Gleichgewichtslage gebracht<br />
werden und Druckschwankungen verursachen. Der größte Schwingungsausschlag (Amplitude)<br />
p als Maß der Druckschwankungen in der Einheit Pascal (Pa) und die Frequenz f (Anzahl<br />
der Druckschwankungen pro Sekunde) in der Einheit Hertz (Hz) sind die beiden charakteristischen<br />
Größen einer Schallwelle. Eine Schallwelle mit nur einer Frequenz wird als<br />
Ton bezeichnet, die Überlagerung von Schallwellen vieler verschiedener Frequenzen und ver-<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 2<br />
schiedener Amplituden als Geräusch oder, wenn es als lästig empfunden wird, üblicherweise<br />
als Lärm. Wird ein Geräusch in seine Frequenzteile zerlegt, so erhält man das Frequenzspektrum.<br />
Die Schalldruckempfindlichkeit <strong>des</strong> Ohres reicht von 20 x 10-6 Pa (Hörschwelle bei<br />
2.000 Hz, mit Po bezeichnet) bis etwa 20 Pa (Schmerzschwelle), was einem Empfindlichkeitsbereich<br />
von 1:1.000.000 entspricht. Um jedoch derart große Zahlen in den Berechnungen<br />
zu vermeiden, wurde ein logarithmischer Maßstab und in diesem Zus<strong>am</strong>menhang der Schalldruckpegel<br />
L (kurz: Schallpegel) mit der Recheneinheit dB (Dezibel) eingeführt. Auf dieser<br />
Skala reicht dann die Empfindlichkeit <strong>des</strong> Ohres von 0 bis 120 dB.<br />
Der logarithmische Maßstab hat zur Folge, daß zwei Schallquellen mit dem gleichen<br />
Schalldruck pI und d<strong>am</strong>it dem gleichen Schallpegel LI nicht zus<strong>am</strong>men einen Ges<strong>am</strong>tschallpegel<br />
von 2 x L I , sondern von L I + 3 dB erzeugen.<br />
Frequenzbewertung<br />
Untersuchungen haben ergeben, daß der Mensch Geräusche gleichen Schallpegels bei tiefen<br />
und hohen Frequenzen leiser hört als bei etwa 1.000 bis 6.000 Hz. Deshalb werden zwei Töne<br />
gleichen Schallpegels, aber unterschiedlicher Frequenz verschieden laut empfunden. Dieser<br />
Effekt ist bei leisen Geräuschen sehr stark ausgeprägt; bei sehr lauten Geräuschen verschwindet<br />
er aber fast vollständig.<br />
Um diesen Eigenschaften <strong>des</strong> menschlichen Gehörs gerecht zu werden, wurden Frequenzbewertungen<br />
eingeführt. Mit ihnen werden die Schallpegel im Bereich unterhalb<br />
1.000 Hz und oberhalb 5.000 Hz vermindert, im Zwischenbereich dagegen teilweise erhöht.<br />
Diese Frequenzbewertungen mit den Kennzeichnungen A, B und C gelten für folgende<br />
Schallpegelbereiche:<br />
Schallpegel kleiner als 55 dB A-Bewertung<br />
Schallpegel zwischen 55 und 85 dB B-Bewertung<br />
Schallpegel größer als 85 dB C-Bewertung<br />
Die so ermittelten Schallpegel werden mit dem Buchstaben der jeweiligen Bewertung gekennzeichnet,<br />
z. B. dB(A). Zur Lärmbewertung hat sich international die A-Bewertung durchgesetzt.<br />
Zeitliche Mittelung<br />
Typisch für den Verkehrslärm ist, daß die Geräusche unregelmäßig auftreten und der jeweilige<br />
Schallpegel stark schwankt. Um hier Vergleiche anstellen zu können, wurde eine Mittelung<br />
zeitlich schwankender Geräusche eingeführt. Dabei wird die im betrachteten Zeitraum bei<br />
schwankenden Schallpegeln insges<strong>am</strong>t abgestrahlte Schallenergie ermittelt und daraus ein<br />
konstanter Schallpegel bestimmt, der derselben Schallenergie, verteilt über denselben Zeitraum<br />
entspricht.<br />
Mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle nimmt der Immissionspegel stark<br />
ab. Eine Abstandsverdoppelung im Nahbereich führt zu einer Abnahme von ca. 3 dB(A), im<br />
Fernbereich um ca. 4 dB(A). Bewuchs und Bebauung zwischen Straße und Immissionsort<br />
führen zu zusätzlichen Pegelminderungen.<br />
Einfluß von Wind und Temperatur<br />
Da sich Wind- und Schallgeschwindigkeit überlagern, erhält man unterschiedliche Schallausbreitungsbedingungen<br />
mit und gegen den Wind. Bei der Berechnung von Immissionspegeln<br />
werden solche Witterungseinflüsse dadurch berücksichtigt, daß immer eine leichte Mitwindsituation<br />
zugrunde gelegt, also ein ungünstiger Fall betrachtet wird.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 3<br />
Bestimmung von Emissionen und Immissionen<br />
Der Emissionspegel<br />
Bei der Planung von Verkehrswegen oder der Ansiedlung von Wohnungen stellt sich vor<br />
allem für Anwohner die Frage, welche Schallpegel nach der Realisierung dieser Maßnahmen<br />
zu erwarten sind.<br />
Beim Erstellen entsprechender Prognosen wird zunächst der Emissionspegel ermittelt.<br />
Darunter ist der zu erwartende Mittelungspegel zu verstehen, bezogen auf eine Entfernung<br />
von 25 Metern zur jeweiligen Fahrbahnmitte bei freier Schallausbreitung und getrennt für die<br />
Tageszeit (6 bis 22 Uhr) und die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr). Für gewerbliche Anlagen und<br />
Sportstätten wird der Schalleistungspegel bestimmt, der von der Anlage oder Teilen der Anlage<br />
verursacht werden wird. Diese Schalleistungen werden dann je nach räumlicher Verteilung<br />
der Schallquellen zu Punkt-, Linien- oder Flächenschallquellen umgerechnet.<br />
Der Immissionspegel<br />
Liegt der Emissionspegel vor, wird in einem zweiten Schritt der Immissionspegel ermittelt.<br />
Darunter versteht man den <strong>am</strong> Immissionsort, z. B. vor einem Hausfenster auftretenden Mittelungspegel.<br />
Bei seiner Berechnung werden die örtlichen Verhältnisse wie Abstände von den<br />
Straßenwegen, Abschirmung durch Wände usw. berücksichtigt.<br />
Lärmwirkungen<br />
Vegetative und physiologische Wirkungen<br />
Die Aktivierung <strong>des</strong> zentralen und vegetativen Nervensystems durch Geräusche ruft weitere<br />
Reaktionen hervor, z. B.:<br />
a) Erhöhung der Muskelspannung und Hautfeuchtigkeit<br />
b) Verengung der peripheren Hautgefäße und Absinken der Hauttemperatur<br />
Diese Reaktionen entziehen sich der menschlichen Willenskontrolle. Ihre Reizschwellen liegen<br />
unterschiedlich hoch. Die Hautfeuchtigkeit erhöht sich z. B. bei einer Pegelzunahme von<br />
3 bis 5 dB(A), die peripheren Hautgefäße verengen sich bei Pegelsteigerungen von 5 bis<br />
10 dB(A). Auch die Art der Reaktionen ist individuell sehr unterschiedlich.<br />
Störungen von Schlaf und Entspannung<br />
Um einschlafen zu können, muß der Organismus zur Ruhe kommen. Dem können Schallreize<br />
jedoch entgegenwirken, so z. B., wenn starke Pegelschwankungen ohne längere Geräuschpausen,<br />
hohe Spitzenpegel, lästige oder informationshaltige Geräusche (z. B. Geflüster) auftreten.<br />
Störungen von Leistungen<br />
Leistungen können durch störende Geräusche beeinträchtigt werden. Kreatives Denken, Problemlösungsaktivität<br />
und Konzentration werden eher gestört als einfachere, sich wiederholende<br />
Tätigkeiten. Hierbei sind jedoch Persönlichkeitsfaktoren, individuelle Ablenkbarkeit,<br />
Motivation usw. von größter Bedeutung für das Ausmaß der Störung.<br />
2.2 Berechnungsmethodik<br />
Die Geräuschimmissionen der Sportanlagen werden für die bestehenden Anlagen nicht wie in<br />
der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung gemessen, sondern berechnet. In<br />
Kapitel 3.2.2.2 <strong>des</strong> Anhangs der 18. BImSchV wird dazu ausgeführt: „Treten <strong>am</strong> Meßort<br />
Fremdgeräusche auf, ist grundsätzlich nur dann zu messen, wenn erwartet werden kann, daß<br />
der Mittelungspegel <strong>des</strong> Fremdgeräusches während der Meßdauer um min<strong>des</strong>tens 6 dB(A)<br />
unter dem Mittelungspegel <strong>des</strong> Anlagengeräusches liegt....“.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 4<br />
In dem Plangebiet liegen insbesondere Fremdgeräusche durch den Kfz-Verkehr auf der<br />
L 652 Sythener Straße vor. Die Mittelungspegel durch Verkehrslärm liegen <strong>am</strong> Westrand <strong>des</strong><br />
Plangebiets zwischen 48 und 58 dB(A). Der zu erwartenden Sportlärm würde zwischen 46<br />
und 53 dB(A) betragen. Die Fremdgeräusche liegen nicht um min<strong>des</strong>tens 6 dB unter den<br />
Sportlärmgeräuschen. Stellenweise überschreiten sie den Sportlärm sogar um bis zu 8 dB. Die<br />
Pausen zwischen den einzelnen Kfz-Fahrten sind zu kurz, um die diskontinuierlichen<br />
Geräusche der Sportanlagen (Torschreie, Zuschauerrufe, Pfiffe, wechseln<strong>des</strong> Kindergeschrei<br />
aus dem Freibad) sicher messen zu können. Deshalb wurde die Ermittlung der<br />
<strong>Beurteilung</strong>spegel <strong>des</strong> Sportlärms der bestehenden Anlagen durch eine Prognoserechnung<br />
vorgenommen.<br />
Die Ermittlung der <strong>Beurteilung</strong>spegel <strong>des</strong> Sportlärm mit Schwimmbadrutsche und<br />
Schallschutzmaßnahmen ist in dem vorliegenden Fall technisch nur durch eine<br />
Prognoseberechnung möglich. Der Einfluß der Schallschutzhindernisse auf die einzelnen<br />
Schallquellen der Sportanlagen (verschiede Becken im Schwimmbad, Rutsche, Spielfeld,<br />
Zuschauer...) kann messtechnisch nicht erfaßt werden und kann nur durch eine Berechnung<br />
bestimmt werden.<br />
Zur <strong>Beurteilung</strong> der Lärmsituation in der Umgebung von Straßen, Schienen, Gewerbeansiedlungen<br />
oder Sport- und Freizeitanlagen werden die Schallimmissionen für festgelegte<br />
Immissionsorte berechnet. Für diese Berechnung werden<br />
• für die Straße die Verkehrsmengen (Kfz/h für die Tages und die Nachtzeit), Lkw-<br />
Anteil, Straßenbelag und Steigung und<br />
• für die Gleise der Schienentrasse die Belegungen der einzelnen Gleise mit Zügen<br />
(je Tag und Nacht), die Zuggattungen, die durchschnittliche Länge der Züge, die<br />
zulässige Höchstgeschwindigkeit und der Anteil der scheibengebremsten Wagen<br />
und<br />
• für Sportanlagen die Schalleistungspegel der Anlagen oder Anlagenteile oder bei<br />
fehlenden Informationen flächenbezogene Schalleistungspegel<br />
bestimmt. Aus diesen Daten werden die Schallemissionen für Verkehrslärm als Mittelungspegel<br />
Lm,E in 25 m Abstand von der Fahrstreifen- bzw. Gleismittellinie sowie für das Gewerbe<br />
und Sportanlagen als Schalleistungspegel berechnet. Befinden sich die gewerblichen Schallquellen<br />
in Hallen oder Gebäuden, wird der Halleninnenpegel berechnet, gemessen oder abgeschätzt.<br />
Unter Einbeziehung <strong>des</strong> Aufbaus der Fassade wird dann der Schalleistungspegel berechnet,<br />
der von den einzelnen Elementen der Hallenaußenfläche emittiert wird. Für die Immissionsprognose<br />
werden d<strong>am</strong>it die Hallenaußenfläche oder die Gebäudeöffnungen zur<br />
Schallquelle.<br />
Die zu bestimmende Größe beim Verkehrslärm ist der <strong>Beurteilung</strong>spegel <strong>am</strong> Tag (16 h<br />
<strong>Beurteilung</strong>szeit) und in der Nacht (8 h <strong>Beurteilung</strong>szeit). Beim Sportlärm wird der <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />
<strong>am</strong> Tage außerhalb der Ruhezeiten und innerhalb der Ruhezeiten werktags<br />
zwischen 6.00 und 8.00 Uhr und zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr und an einem Sonntag<br />
zusätzlich noch die Ruhezeiten von 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis<br />
22.00 Uhr sowie in der Nacht (1h <strong>Beurteilung</strong>szeit) ermittelt. Mit den Schallemissionen, der<br />
vorliegenden Geländeform und den vorhandenen Hindernissen (z. B. Gebäude, Wände)<br />
erfolgt die Berechnung der Schallimmissionen auf der Grundlage folgender Richtlinien:<br />
Straße: Richtlinie für Lärmschutz an Straßen - RLS 90<br />
Schiene: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen -<br />
Schall 03 der Deutschen Bun<strong>des</strong>bahn<br />
Sport: E DIN ISO 9613-2 „Akustik – Dämpfung <strong>des</strong> Schalls bei der Ausbreitung<br />
im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren“<br />
Bei der Berechnung werden die eingegebenen Schallquellen in, im Verhältnis zum Abstand<br />
Schallquelle - Immissionsort ausreichend kleine Teilschallquellen zerlegt und die Teilim-<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 5<br />
missionen berechnet. Es wird die erste Reflexion der Schallwellen an den Reflexionsflächen<br />
(Hauswände, Mauern) berücksichtigt, die in einem Abstand von bis zu 30 m von den Schallquellen<br />
oder dem berechneten Aufpunkt oder Rasterpunkt liegen. Für reflektierende Gebäudefassaden<br />
wird ein Reflexionsverlust von 1 dB angesetzt. Die Gebäude sind als Quader mit der,<br />
im Bebauungsplan zugelassenen Traufhöhe in dem Berechnungsmodell berücksichtigt. Bei<br />
den Bestandsgebäuden wurde die Traufhöhe während einer Ortsbegehung geschätzt. Die Ges<strong>am</strong>timmissionen<br />
ergeben sich jeweils getrennt für die Schallquellengruppen Verkehr, Gewerbe<br />
und Sportlärm aus der energetischen Summe aller Teilschallquellen. Als Resultat ergeben<br />
sich <strong>Beurteilung</strong>spegel für die Tages- und die Nachtzeit sowie für die Ruhezeiten beim<br />
Sportlärm. Für die graphische Darstellung der Immissionen werden Berechnungen für ein 5 x<br />
5 m Raster und für Aufpunkte vor den Gebäudefassaden durchgeführt. Die Berechnung der<br />
Geräuschimmissionen erfolgt mit dem Progr<strong>am</strong>m LIMA Version 5.0. Die <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />
der Prognoseberechnungen werden dann mit den<br />
• Orientierungswerten der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“,<br />
• den Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung<br />
verglichen. Für den Sportlärm wird zusätzlich eine <strong>Beurteilung</strong> der maximal zu erwartenden<br />
Schallimmissionen durch kurzzeitige Geräuschspitzen durchgeführt.<br />
Wird ein Orientierungswert oder Immissionsrichtwert der oben genannten Richtlinien<br />
überschritten, werden aktive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. eine Abschirmung der Schallquelle<br />
geprüft. Reichen zum Schutz gegen Verkehrslärm diese Maßnahmen nicht aus oder<br />
sind sie nicht realisierbar, wird für die betroffenen Fassaden das erforderliche Schalldämm-<br />
Maß festgelegt. Müssen die Fassaden ein erforderliches Schalldämm-Maß von 30 dB oder<br />
weniger aufweisen, wird auf eine Festsetzung verzichtet. Es ist davon auszugehen, daß bei<br />
einem Neubau aufgrund der Energieeinsparverordnung diese Schallschutzklasse eingehalten<br />
wird. Die Bestimmung der Schalldämm-Maße wird wie folgt durchgeführt:<br />
Im ersten Schritt werden die Tages- und Nacht-Immissionspegel an den geplanten Gebäudefassaden<br />
berechnet. Dabei wird der <strong>Beurteilung</strong>spegel auf den nächsten ganzzahligen<br />
Pegelwert aufgerundet.<br />
Gemäß DIN 4109 ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel und der entsprechende<br />
Lärmpegelbereich aus dem gerundeten <strong>Beurteilung</strong>spegel plus 3 dB(A). Im derzeitigen Stadium<br />
der Planung kann der Korrekturwert K (DIN 4109, Tabelle 9) zur Berücksichtigung <strong>des</strong><br />
Verhältnisses der Außenfläche eines Raumes zu seiner Grundfläche noch nicht bestimmt<br />
werden. Deshalb wird eine Korrektur von 0 dB angesetzt. Es wird aber ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, daß bei Abweichungen von dieser Annahme der Korrekturwert nach DIN 4109<br />
Tabelle 9 entsprechend angepaßt werden muß.<br />
Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß ohne Korrektur für das Verhältnis<br />
Raumaußenfläche/Grundfläche ergibt sich aus Tabelle 8 der DIN 4109:<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 6<br />
Lärmpegelbereich<br />
Maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel<br />
Raumart<br />
Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume<br />
in Beherbergungsstätten,<br />
Unterrichtsräume u. ä.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Büroräume 1 u. ä.<br />
I bis 55<br />
Erf. R’w,res <strong>des</strong> Außenbauteiles in dB<br />
30 -<br />
II 56 bis 60 30 30<br />
III 61 bis 65 35 30<br />
IV 66 bis <strong>70</strong> 40 35<br />
V 71 bis 75 45 40<br />
VI 76 bis 80 50 45<br />
VII > 80<br />
2<br />
50<br />
1 An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen<br />
untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.<br />
2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.<br />
Tabelle 2-1: Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109, Tabelle 8.<br />
3 Anforderungen an die Planung aus schalltechnischer Sicht<br />
Zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse muß in der Bauleitplanung auch der Schallschutz<br />
ausreichend berücksichtigt werden. In der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ – Beiblatt<br />
1 zu Teil 1, in der TA-Lärm und in der Sportanlagenlärmschutzverordnung sind dazu Orientierungswerte<br />
bzw. Immissionsrichtwerte aufgeführt, bei deren Unterschreitung ein angemessener<br />
Schutz vor Lärm zu erwarten ist. Die berechneten <strong>Beurteilung</strong>spegel werden <strong>des</strong>halb<br />
anhand der folgenden Werte beurteilt.<br />
Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen<br />
Tag - dB(A) - Nacht - dB(A) -<br />
Krankenhäuser 45 35<br />
Reine Wohngebiete 50 40<br />
Allgemeine Wohngebiete 55 45<br />
Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 50<br />
Gewerbegebiete 65 55<br />
Tabelle 3-1: Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 für Verkehrslärm<br />
Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen<br />
> 10 Ereignisse/Jahr Seltene Ereignisse<br />
Tag Nacht Tag Nacht<br />
[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]<br />
Kurgebiete, Pflegeheime, Krankenhäuser 45 35 <strong>70</strong> 55<br />
Reine Wohngebiete 50 35 <strong>70</strong> 55<br />
Allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 <strong>70</strong> 55<br />
Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 45 <strong>70</strong> 55<br />
Gewerbegebiet 65 50 <strong>70</strong> 55<br />
Industriegebiet <strong>70</strong> <strong>70</strong> - -<br />
Tabelle 3-2: Schallimmissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbelärm<br />
Für den Gewerbelärm werden zusätzlich kurzzeitige Geräuschspitzen beurteilt. Einzelne kurzzeitige<br />
Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 dB(A) <strong>am</strong><br />
Tage und 20 dB(A) in der Nacht überschreiten. Bei einer <strong>Beurteilung</strong> von seltenen Ereignis-
Bericht B0551 7<br />
sen dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen die Richtwerte in Gewerbegebieten <strong>am</strong> Tage um nicht<br />
mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A) überschreiten. In den Gebieten<br />
mit empfindlicheren Nutzungen (MI; WA, WR, Kliniken) dürfen einzelne Geräuschspitzen<br />
die Richtwerte um nicht mehr als 20 dB(A) <strong>am</strong> Tage und 10 dB(A) in der Nacht überschreiten.<br />
Sportlärmimmissionen werden in der Regel auf der Grundlage der 18. BImSchV –<br />
Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt. Dabei wird zusätzlich zu Lärmimmissionen, die<br />
tagsüber oder nachts auftreten noch unterschieden, ob die Immissionen innerhalb von Ruhezeiten<br />
auftreten. Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von 6.00 bis 8.00 Uhr und von<br />
20.00 bis 22.00 Uhr und an Sonntagen von 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und von<br />
20.00 bis 22.00 Uhr.<br />
Nutzung Einzuhaltende <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />
Tag<br />
Nacht<br />
[dB(A)]<br />
[dB(A)]<br />
Außerhalb von Innerhalb von<br />
Ruhezeiten Ruhezeiten<br />
Kurgebiet, Pflegeheime, Krankenhäuser 45 45 35<br />
Reine Wohngebiete 50 45 35<br />
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 50 40<br />
Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 55 45<br />
Gewerbegebiete 65 60 50<br />
Tabelle 3-3: Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung<br />
Kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte <strong>am</strong> Tag um 30 dB<br />
und in der Nacht um 20 dB überschreiten. Seltene Ereignisse dürfen die in Tabelle 3-3 genannten<br />
Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB überschreiten.<br />
Die Geräusche verschiedener Schallquellenarten (Gewerbe, Sport, Verkehr) werden<br />
wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu den verschiedenen Arten der Geräuschquellen<br />
jeweils für sich allein bewertet und nicht addiert.<br />
Werden die Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte überschritten, sollten folgende<br />
Möglichkeiten <strong>des</strong> Lärmschutzes berücksichtigt werden.<br />
1. Schallquellen durch Schallschutzwälle oder -wände abschirmen.<br />
2. Lage der Gebäude so ausrichten, daß möglichst große geschützte Bereiche entstehen<br />
(z. B. Gebäude parallel statt senkrecht zur Schallquelle anordnen).<br />
3. Funktionsräume und Räume mit unempfindlicher Nutzung an die verlärmte Seite<br />
der Gebäude legen.<br />
4. Gebäude durch Schallschutzwälle oder -wände abschirmen.<br />
5. Schallschutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm <strong>am</strong> Gebäude (Schallschutzfenster,<br />
Dach- und Wanddämmung).<br />
4 Schallemissionen<br />
4.1 Verkehrslärm<br />
Als Schallquellen für den Verkehrslärm werden die Sythener Straße, die Lehmbrakener<br />
Straße, der Mossk<strong>am</strong>p, der Brinkweg, der Melkenweg und die Erschließungsstraßen im Plangebiet<br />
sowie die Schienentrasse Essen/Münster östlich <strong>des</strong> Plangebietes berücksichtigt (siehe<br />
Karten 2 und 3). Die Verkehrsbelegungen der Sythener Straße und der Lehmbrakener Straße<br />
wurden von Straßen NRW aus der Bun<strong>des</strong>verkehrswegezählung 2005 zur Verfügung gestellt.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 8<br />
Die Verkehrsbelegungen werden auf das Jahr 2015 mit dem Faktor 1,064 hochgerechnet. Auf<br />
die Belegung der Lehmbrakener Straße (Süd) wird noch der Anteil der neuen Verkehre aus<br />
dem Plangebiet (580 Kfz/24 h) aufaddiert. Die Belegungen der Erschließungsstraßen werden<br />
aus den angeschlossenen Wohneinheiten abgeschätzt. Dazu werden je Gebäude 6 Kfz-<br />
Fahrten/Tag angesetzt. Zusätzlich wird für die Erschließungsstraße vom Brinkweg zur<br />
Lehmbrakener Straße ein Durchfahr-Anteil von 100 Kfz/Tag für die Sportanlage geschätzt.<br />
Die Belegung der Straßen Brinkweg, Mossk<strong>am</strong>p und Melkenweg wird geschätzt. Die Verkehrsbelegungen,<br />
Lkw-Anteile und Emissionspegel können der Tabelle 4-1 entnommen<br />
werden.<br />
Die Belegungen der Bahntrasse Münster/Essen wurden vom Bahnumweltzentrum der<br />
DB AG 2006 für das Jahr 2015 vorgegeben.<br />
Bei der Berechnung der Geräuschimmissionen <strong>des</strong> Gleises wird entsprechend der<br />
Schall 03 im Bereich <strong>des</strong> Bahnüberganges ein Fahrbahnzuschlag von 3 dB vergeben. Der Berechnung<br />
der Geräuschemissionen der Bahntrasse liegen die in Tabelle 4-2 aufgeführten Streckenbelegungen<br />
zugrunde.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 9<br />
Straßenn<strong>am</strong>e Ident Ga Bl RQ Stg. DTV Tag Nacht<br />
m<br />
%<br />
M<br />
Kfz/h<br />
Lkw-<br />
Anteil<br />
%<br />
v-Pkw<br />
km/h<br />
v-Lkw<br />
km/h<br />
Pegel<br />
Lm,E<br />
afi afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
M<br />
Kfz/h<br />
Lkw-Anteil<br />
Sythener Str. L 652 West - L 1 1 0,0 6846 410,8 2,8 <strong>70</strong> <strong>70</strong> 61,3 54,77 6.8 <strong>70</strong> <strong>70</strong> 54,3<br />
Sythener Str. L 652 Ost - L 1 1 0,0 6318 379,1 3 50 50 58,7 50,54 4 50 50 50,5<br />
Sythener Str. L 652 Ost - L 1 1 0,0 6318 379,1 3 <strong>70</strong> <strong>70</strong> 61,1 50,54 4 <strong>70</strong> <strong>70</strong> 52,8<br />
Lehmbrakener Str. Nord - K 1 1 0,0 4064 243,8 3 50 50 56,8 32,51 3 50 50 48,0<br />
Lehmbrakener Str. Süd - K 1 1 0,0 3550 213 1 50 50 54,9 28,4 1 50 50 46,1<br />
Erschließung A - G 3 1 0,0 268 16,08 3 30 30 44,6 2,948 0 30 30 35,2<br />
Erschließung B - G 3 1 0,0 268 16,08 3 30 30 44,6 2,948 0 30 30 35,2<br />
Erschließung C - G 3 1 0,0 400 24 3 30 30 46,3 4,4 0 30 30 37,0<br />
Erschließung D - G 3 1 0,0 132 7,92 3 30 30 41,5 1,452 0 30 30 32,2<br />
Erschließung E - G 3 1 0,0 168 10,08 3 30 30 42,5 1,848 0 30 30 33,2<br />
Erschließung F - G 3 1 0,0 378 22,68 3 30 30 46,1 4,158 0 30 30 36,7<br />
Erschließung G - G 3 1 0,0 210 12, 3 30 30 43,5 2,31 0 30 30 34,2<br />
Erschließung I - G 3 1 0,0 144 8,64 3 30 30 41,9 1,584 0 30 30 32,6<br />
Erschließung H - G 3 1 0,0 336 20,16 3 30 30 45,6 3,696 0 30 30 36,2<br />
Brinkweg - G 1 1 0,0 500 30 3 50 50 47,7 5,5 0 50 50 38,1<br />
Melkenweg - G 1 1 0,0 500 30 3 30 30 45,3 5,5 0 30 30 36,0<br />
Mossk<strong>am</strong>p Ost - G 1 1 0,0 750 45 3 30 30 47,0 8,25 0 30 30 37,7<br />
Mossk<strong>am</strong>p West - G 1 1 0,0 500 30 3 30 30 45,3 5,5 0 30 30 36,0<br />
Erläuterung zur Tabelle :<br />
Kennzeichnung der Strassengattungen (Ga) sind:<br />
A = Bun<strong>des</strong>autobahn<br />
B = Bun<strong>des</strong>strassen<br />
L,K,V = Lan<strong>des</strong>-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstrassen<br />
G = Gemein<strong>des</strong>trassen<br />
Besondere Kennzeichnungen sind:<br />
* = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90<br />
V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung<br />
Tabelle 4-1: Emissionskenngrößen nach RLS-90<br />
%<br />
v-Pkw<br />
km/h<br />
v-Lkw<br />
Klassen <strong>des</strong> Fahrbahnbelages (Bl) sind:<br />
1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt<br />
2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte<br />
3 = Pflaster mit ebener Oberfläche<br />
4 = sonstige Pflaster<br />
- zusätzliche Fahrbahnbeläge für Ausserortsstrassen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Strassenbau <strong>Nr</strong>. 14/1991 -<br />
5 = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter<br />
6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch<br />
7 = Asphaltbetone = 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11<br />
9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8<br />
Km/h<br />
Pegel<br />
Lm,E
Bericht B0551 10<br />
Projekt: B-Plan Elterbreischlag<br />
Variante:<br />
Gleisabschnitt: Strecke 2200 nordöstl. <strong>Haltern</strong><br />
Hbf<br />
Der Emissionspegel ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand und 3,5 m Höhe über der Schienenoberkante.<br />
Zugart Scheiben- Anzahl/ Anzahl/ Länge je Zug Fahrge- Korrektur Korrektur Korrektur Korrektur Mittelungspegel<br />
bremsen- Tag Nacht schwindigkeit Fahrzeugart Scheibenbr.- Zuglänge Geschwind. Tag Nacht<br />
anteil Anteil Tag Nacht<br />
[%] [m] [km/h] [dB] [dB] [dB] [dB] [dB] [dB] [dB]<br />
p nT nN l v DFz DD Dl T Dl N Dv Lm,e T Lm,e N<br />
ICE 100 4 0 360 160 -3 0,00 -0,46 0,00 4,08 51,62 0,00<br />
ICE 2 100 4 0 200 160 -3 0,00 -3,01 0,00 4,08 49,07 0,00<br />
IC/EC 100 5,5 0,5 330 160 0 0,00 0,55 -6,86 4,08 55,63 48,23<br />
Regionalbahn 100 9 2 150 120 0 0,00 -0,74 -4,26 1,58 51,85 48,32<br />
Regionalexpress 100 16 1 150 160 0 0,00 1,76 -7,27 4,08 56,84 47,81<br />
RBET 100 16 4 140 140 -2 0,00 1,46 -1,55 2,92 53,38 50,37<br />
Güterzug Fernverkehr 10 10 9 <strong>70</strong>0 120 0 6,63 6,41 8,96 1,58 65,62 68,17<br />
Güterzug Fernverkehr 10 0 5 <strong>70</strong>0 100 0 6,63 0,00 6,41 0,00 0,00 64,04<br />
D-Zug 100 0 4 280 160 0 0,00 0,00 1,46 4,08 0,00 56,54<br />
Weitere Korrekturen in Abhängigkeit von dem Gleisabschnitt Zuschläge<br />
Schienenbonus -5,00 -5,00<br />
sonst. Zuschläge Zuschlag für Betonschwellen 2,00 2,00<br />
Emissionspegel Lm, E <strong>des</strong> Gleisabschnittes 64,07 66,94<br />
Tabelle 4-2: Emissionskenngrößen der Gleise Essen/Münster je Richtung nach Schall 03<br />
afi afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 11<br />
4.2 Sportlärm<br />
Westlich <strong>des</strong> Brinkweges befindet sich<br />
• ein Sportplatz,<br />
• eine Tennisanlage mit 5 Spielfeldern,<br />
• eine Werferanlage<br />
• ein Schießstand für Luftdruckwaffen im Vereinsheim und<br />
• ein Freibad.<br />
Die Nutzungszeiten der Sportanlage wurden beim Nutzer erfragt. Für den Fußballplatz hat der<br />
Verein eine Zuschauerzahl von <strong>70</strong>-80 Zuschauern für Spiele der 1. Mannschaft angegeben. In<br />
der Prognose wird pessimistisch davon ausgegangen, daß bei Spitzenspielen auch doppelt so<br />
viele Zuschauer kommen können. Ein Nachtbetrieb findet nicht statt.<br />
Die Spiele der 1. und 2. Mannschaft werden als Normalbetrieb der Sportanlage<br />
eingestuft. Im Kalenderjahr dürfen an 18 Kalendertagen seltene Ereignisse stattfinden. Eine<br />
Auswertung der Spieltermine <strong>des</strong> Spielplans 2007 ergibt schon min<strong>des</strong>tens 13 Heimspiele an<br />
Sonntagen. Zusätzlich fanden in 2007 noch min<strong>des</strong>tens 8 weitere Veranstaltungen<br />
(Kinderolympiade, Kreismeisterschaften H<strong>am</strong>merwerfen, Werfermeeting, Springermeeting,<br />
Feldhandball, Juxturnier, Ein Dorf rettet sein Freibad, Karibische Nacht im Freibad) statt. Bei<br />
Berücksichtigung der Meisterschaftsspiele der 1. und 2. Mannschaft und der zusätzlichen<br />
Veranstaltungen würde die Anzahl von 18 Kalendertage für seltene Ereignisse deutlich<br />
überschritten. Die Bauleitplanung stellt eine langfristige Planung dar, die auch die zukünftigen<br />
Entwicklungen der Sportanlage berücksichtigen muß. Für die Sportanlage sind in der<br />
Baugenehmigung die Betriebszeiten nicht eingeschränkt. Auch zukünftig sollen die<br />
Betriebszeiten nicht beschränkt werden. D<strong>am</strong>it ist zukünftig auch eine Steigerung der Anzahl<br />
der Sonntage mit Fußballspielen in der Mittagszeit möglich. Um auch diese langfristigen<br />
Entwicklungen zu berücksichtigen, können die Fußballspiele nicht als seltene Ereignisse<br />
eingestuft werden.<br />
Es wird bei der <strong>Beurteilung</strong> der Geräuschimmissionen von folgenden Nutzungszeiten<br />
ausgegangen:<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 12<br />
Sportanlage Schallquelle Betriebszeit Bemerkung<br />
Sportplatz werktags Fußballtraining 15-22 Uhr<br />
Sportplatz s<strong>am</strong>stags 4 Fußballspiele mit je 10-18 Uhr<br />
30 Zuschauern<br />
Sportplatz sonntags 1 Fußballspiel 1. zwischen 14 und 16 Maßgebliche Schall-<br />
Mannschaft mit ca. Uhr<br />
quelle in der sonntäg-<br />
150 Zuschauern<br />
lichen Mittagszeit<br />
Sportplatz sonntags 1 Fußballspiel 2. zwischen 12 und 14 Maßgebliche Schall-<br />
Mannschaft mit ca. 30 Uhr<br />
quelle in der sonntäg-<br />
Zuschauern<br />
lichen Mittagszeit<br />
Tennisplätze Tennisspiele 8-21 Uhr Maßgebliche Schallquelle<br />
in der sonntäglichen<br />
Mittagszeit<br />
Parkplatz Sportplatz Parkbewegungen der 12–17 Uhr Maßgebliche Schall-<br />
Pkw<br />
quelle in der sonntäglichen<br />
Mittagszeit<br />
Werferanlage Keine relevanten<br />
Schallquellen<br />
Schießstand für Keine relevanten<br />
Luftdruckwaffen Schallquellen<br />
Freibad Liegewiesen, 7-19 Uhr Maßgebliche Schall-<br />
Schwimmbecken,<br />
quelle in der sonntäg-<br />
Rutsche,Volleyballfeld<br />
lichen Mittagszeit<br />
Tabelle 4-3: Nutzungszeiten der Sportanlagen<br />
Aus akustischer Sicht ist die Ruhezeit Sonntag mittags die kritische Nutzungszeit. In dieser<br />
Zeit liegt die höchste zeitliche Ausnutzung <strong>des</strong> <strong>Beurteilung</strong>szeitraums von 2 h aller Sportanlagen<br />
vor und es gelten die strengeren Immissionsrichtwerte für die Ruhezeit von 50 dB(A) für<br />
allgemeine Wohngebiete. Wenn in der sonntäglichen Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr die<br />
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV eingehalten werden, werden sie auch in den anderen<br />
Teilzeiten eingehalten. Die Emissionsansätze für den Sportplatz, die Tennisanlage und das<br />
Freibad sind der VDI Richtlinie 37<strong>70</strong> Emissionskenngrößen – Sport- und Freizeitanlagen und<br />
die Emissionen für das Volleyballfeld sind der Studie zu Trendsportanlagen Teil 2 <strong>des</strong><br />
Bayerischen Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>tes für Umwelt entnommen. Die Lage der Schallquellen ist in der Karte<br />
4 dargestellt.<br />
Schallquelle Zeit Sportart Zuschauer Schalleistungspegel<br />
(bezogen auf den <strong>Beurteilung</strong>szeitraum)<br />
Sport Zuschauer<br />
Anzahl n [dB(A)]<br />
Sonntags Ruhezeit (13:00 – 15:00 Uhr)<br />
Sportplatz 12:30-14:00 Spiel 2. Mannschaft 15 (West), 15 (Ost) 103,3 je 92<br />
Sportplatz 14:15-15:45 Spiel 1. Mannschaft 75 (West), 75 (Ost) 105,3 je 98,8<br />
Tabelle 4-4: Schallemissionen der Spieler und Zuschauer <strong>des</strong> Sportplatzes sonntags mittags<br />
Für die mittägliche Ruhezeit ergibt sich d<strong>am</strong>it ein Mittelungspegel für die Zuschauer und das<br />
Spielfeld von:<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 13<br />
Schallquelle Zeit Sportart<br />
Schalleistungspegel<br />
(bezogen auf den <strong>Beurteilung</strong>szeitraum)<br />
Sport Zuschauer<br />
[dB(A)]<br />
Sportplatz 13:00-15:00 Fußballspiel 103,8 je 95,5<br />
Tabelle 4-5: Schallemissionen der Spieler und Zuschauer <strong>des</strong> Sportplatzes sonntags mittags<br />
Auf den Tennisplätzen ist an Sonntagen als pessimistische Annahme von einer Vollbelegung<br />
von 8.00 bis 21.00 Uhr auszugehen. Zuschauer werden nicht angenommen. Es gibt<br />
5 Außenplätzen für die je Platz zwei Spieler angesetzt werden. D<strong>am</strong>it ergeben sich für die<br />
Tennisanlage folgende Ansätze:<br />
Schallquelle Betriebszeit<br />
Höhe über Platz<br />
Schalleistungspegel je Spieler<br />
LwA<br />
dB(A)<br />
h<br />
m<br />
Tennisspieler 1 9:00 – 21:00 1,6 89,8<br />
Tennisspieler 2 9:00 – 21:00 1,6 88,2<br />
Tennisspieler 3 9:00 – 21:00 1,6 86,7<br />
Tennisspieler 4 9:00 – 21:00 1,6 85,1<br />
Tennisspieler 5 9:00 – 21:00 1,6 83,6<br />
Tennisspieler 6 9:00 – 21:00 1,6 82,0<br />
Tennisspieler 7 9:00 – 21:00 1,6 80,5<br />
Tennisspieler 8 9:00 – 21:00 1,6 78,9<br />
Tennisspieler 9 9:00 – 21:00 1,6 77,4<br />
Tennisspieler 10 9:00 – 21:00 1,6 75,8<br />
Tabelle 4-6: Schalleistungspegel der Tennisplätze (Spielfelder und Wand)<br />
Die Zuordnung der Emissionen zu den Tennisspielern hängt vom Abstand zwischen Spieler<br />
und Immissionsort ab. Der nächstgelegenen Spieler bekommt den höchsten Emissionswert<br />
zugewiesen, der zweitnächste den nächstniedrigeren usw.<br />
Für das Freibad werdem die Emissionswerte entsprechend der VDI 37<strong>70</strong> angesetzt. In<br />
dem Freibad soll zukünftig eine Riesenrutsche betrieben werden. Die Rutsche ist zur Zeit<br />
noch nicht aufgebaut und soll frühestens im Jahr 2008 installiert werden. Für die<br />
Riesenrutsche wird angenommen, daß sich auf dem oberen Po<strong>des</strong>t bzw. Treppenteil ca. 10<br />
Kinder aufhalten (Schalleistungspegel je Kind 85 dB(A)) und <strong>am</strong> Endpunkt der Rutsche ein<br />
Schalleistungspegel von 100 dB(A) vorliegt. Die Rutsche darf nach Angaben der Stadt<br />
<strong>Haltern</strong> nur tagsüber außerhalb der Ruhezeiten geöffnet werden.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 14<br />
Schallquelle Betriebszeit<br />
Höhe über Grund<br />
Fläche<br />
flächenbezogener<br />
Schalleistungspegel<br />
h<br />
m<br />
m² dB(A)/m²<br />
dB(A)<br />
Liegewiesen 7:00 – 19:00 1 7985 62 101,0<br />
LwA’’<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Schalleistungspegel<br />
Kinderbecken 7:00 – 19:00 0.5 120 80 100,8<br />
Schwimmerbe-<br />
cken<br />
7:00 – 19:00<br />
LwA<br />
0.5 1240 65 95,9<br />
Sprungbecken 7:00 – 19:00 0.5 105 75 95,2<br />
Rutschenpo<strong>des</strong>t<br />
Rutschenende<br />
9:00 – 13:00;<br />
15:00 – 20:00<br />
9:00 – 13:00;<br />
15:00 – 20:00<br />
8.6 - 95,0<br />
0.5 - 100,0<br />
Volleyballfeld 7:00 – 19:00 1.6 211 74,8 93,0*<br />
* Beachvolleyballfeld mit 4 Spielern inkl. Impulszuschlag<br />
Tabelle 4-7: Schalleistungspegel <strong>des</strong> Freiba<strong>des</strong><br />
Die Emissionen <strong>des</strong> Parkplatzes der Sportanlagen ergeben sich aus der Bayerischen Parkplatzlärmstudie<br />
(4. Ausgabe 2003). Es wird angenommen, dass vor dem Spiel der 2. Mannschaft<br />
25 Pkw die Stellplätze belegen und dann zum Spiel der 1. Mannschaft je Stellplatz der<br />
75 vorhandenen Stellplätze eine Parkbewegung stattfindet. Nach dem Spiel der 1. Mannschaft<br />
werden alle Stellplätze wieder geräumt. D<strong>am</strong>it ergibt sich für den Parkplatz <strong>am</strong> Sportplatz<br />
eine Wechselrate von<br />
• 25 Kfz zwischen 12 und 13 Uhr,<br />
• 75 Kfz zwischen 14 und 15 Uhr,<br />
• 75 Kfz zwischen 16 und 17 Uhr.<br />
Für den Parkplatz <strong>des</strong> Freiba<strong>des</strong> wird von einer Wechselrate von 0,5 Kfz/h je Stellplatz bei 79<br />
Stellplätzen ausgegangen.<br />
D<strong>am</strong>it ergeben sich die Schallemissionen aus :<br />
LwmA,1h = LW0 + ∆LPA + 10 lg nPark + KI<br />
LW0 : 63 dB(A) Ausgangsschalleistungspegel für eine Bewegung/h<br />
∆LPA : Zuschlag für die Parkplatzart - 0 dB(A) wie für P&R Parkplätze<br />
∆LTM : Zuschlag für Berücksichtigung der Messungen <strong>des</strong> Schalleistungspegels nach dem<br />
Taktmaximalpegelverfahren –<br />
nPark : Parkplatzbewegungen je Stunde<br />
4 dB(A)<br />
KI : Impulszuschlag von 4 dB<br />
Parkplatz Betriebszeit Tag Parkbewegungen/h Schalleistungspegel LwmA, 1h<br />
h<br />
nPark<br />
dB(A)<br />
Parkplatz Freibad 8.00 – 19.00 39,5 83,0<br />
Parkplatz Sportplatz 14.00 – 15.00 75 85,8<br />
Tabelle 4-8: Schallemissionen der Pkw-Stellplätze<br />
4.3 Maximalpegel <strong>des</strong> Sportlärms<br />
Als kurzzeitige Geräuschspitzen kann für den Sportplatz eine Trillerpfeife angesetzt werden.<br />
In Tabelle 4-9 ist der Abstand aufgeführt, ab dem die Schallimmissionen dieses Geräusches<br />
unter dem Immissionsrichtwert der 18. BImSchV von 80 dB(A) für allgemeine Wohngebiete<br />
für kurzzeitige Geräuschspitzen liegen.
Bericht B0551 15<br />
Geräusch Sportstätte Schalleistungspegel<br />
LwAmax<br />
dB(A)<br />
Immissionsrichtwert<br />
dB(A)<br />
Nutzung Abstand<br />
Trillerpfeife Sportplatz 118 80 WA 32<br />
Tabelle 4-9: Einzuhaltender Min<strong>des</strong>tabstand zu allgemeinen Wohngebieten bei kurzzeitigen<br />
Geräuschspitzen nach der 18. BImSchV<br />
Der Abstand der Wohnbebauung zu den Sportflächen von 50 bis <strong>70</strong> m überschreitet den oben<br />
genannten Abstand. D<strong>am</strong>it sind durch kurzzeitige Geräuschspitzen keine Konflikte zu<br />
erwarten. Auf eine genauere Berechnung der Geräuschimmissionen durch kurzzeitige<br />
Geräuschspitzen wird <strong>des</strong>halb verzichtet.<br />
5 Schallimmissionen Verkehrslärm<br />
Freiflächen tagsüber<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden in 2 m über Grund tagsüber in folgenden<br />
Bereichen überschritten (siehe Karte 5):<br />
• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Lehmbrakener Straße,<br />
• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Sythener Straße,<br />
• bahnzugewandte Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes,<br />
• Straßenraum Brinkweg,<br />
• Straßenraum Mossk<strong>am</strong>p,<br />
• Straßenraum Melkenweg.<br />
In den straßenzugewandten Freiflächen der Gebäude an der Lehmbrakener Straße sind <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />
zwischen 58 und 63 dB(A) zu erwarten. Der Orientierungswert der DIN 18005<br />
von 55 dB(A) wird hier um mehr als 3 dB überschritten. Die Baufelder parallel zur Lehmbrakener<br />
Straße sind so groß ausgelegt, daß die Außenwohnbereiche der Gebäude auch auf den<br />
straßenabgewandten Seiten der Gebäude eingerichtet werden können. Hier sind <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />
< 55 dB(A) zu erwarten. Durch die Möglichkeit dieser akustisch besseren Gebäu<strong>des</strong>tellung<br />
ist ein ausreichender Lärmschutz für die Außenwohnbereiche der Gebäude an der<br />
Lehmbrakener Straße möglich. Auf die Festsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />
kann <strong>des</strong>halb an der Lehmbrakener Straße verzichtet werden.<br />
In den straßenzugewandten Freiflächen der drei nordwestlichsten Plangebäude wird<br />
der Orientierungswert der DIN 18005 ebenfalls um mehr als 3 dB überschritten (<strong>Beurteilung</strong>spegel<br />
zwischen 58 und 60 dB(A)). Auch hier besteht für die Bauherren durch die Größe<br />
der Baufelder die Möglichkeit, die Außenwohnbereich auf den straßenabgewandten Gebäu<strong>des</strong>eiten<br />
in Süd- oder Südostausrichtung anzuordnen. Dadurch werden in den Freiflächen <strong>Beurteilung</strong>spegel<br />
< 55 dB(A) erreicht und es ist ein ausreichender Schallschutz der Außenwohnbereiche<br />
gegeben.<br />
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Sythener Straße im Bereich der Bebauung<br />
Elterbreischlag auf 50 km/h gesenkt, sind an den Nordseiten der Gebäude an der<br />
Sythener Straße ca. 2-3 dB niedrigere Immissionspegel zu erwarten. An den Nordfassaden der<br />
nordwestlichsten Gebäude im Plangebiet lägen dann noch <strong>Beurteilung</strong>spegel in Höhe von<br />
58 dB(A) tagsüber in 2 m über Grund vor. D<strong>am</strong>it wären in den nördlich gelegenen<br />
Außenwohnbereichen nur noch Überschreitungen der DIN 18005 von höchstens 3 dB zu<br />
erwarten.<br />
In allen anderen der Sythener Straße und der Bahntrasse zugewandten Freiflächen wird<br />
der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB um höchstens 3 dB überschritten.<br />
In allen anderen Außenwohnbereichen der geplanten Gebäude werden die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 unterschritten.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
m
Bericht B0551 16<br />
Fassadenpegel an den Gebäuden<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A) nachts für<br />
Verkehrslärm werden allein aufgrund <strong>des</strong> Bahnlärms im ges<strong>am</strong>ten Plangebiet überschritten.<br />
Hinzu kommen noch Lärmimmissionen im Randbereich der Sythener Straße und der<br />
Lehmbrakener Straße.<br />
An den in Karte 16 daraufgeführten Fassaden der Gebäude im Plangebiet werden die<br />
Orientierungswerte der DIN 18005 um min<strong>des</strong>tens 3 dB überschritten. Zur Gewährleistung<br />
eines ausreichenden Schutzes der Innenräume vor Verkehrslärm ist für Gebäude im Plangebiet<br />
die Festsetzung von passivem Schallschutz erforderlich.<br />
6 Schallimmissionen Sportlärm<br />
6.1 Schallimmissionen Sportlärm mit bestehendem Vereinshaus TUS Sythen<br />
Werden keine Lärmschutzhindernisse gebaut, können im Plangebiet 20 bisher geplante Baufelder<br />
nicht bebaut werden und auf 9 Baufeldern wären in den Süd-, West- und Nordfassaden<br />
im 1. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen unzulässig.<br />
In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden<br />
die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von<br />
50 dB(A) für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn folgende Schallschutzmaßnahmen<br />
umgesetzt werden:<br />
• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />
Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />
8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />
feiertags.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />
und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />
Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />
dargestellt.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Vereinsheim auf dem<br />
Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen Sportplatz und Brinkweg<br />
mit einer Höhe von 4 m ü. Sportplatzniveau <strong>am</strong> südlichen Punkt <strong>des</strong><br />
Hindernisses auf einer Länge von 20 m parallel zum Brinkweg und<br />
weiterführend Richtung Norden mit einer Höhe von 3,5 m über<br />
Sportplatzniveau. Das Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong><br />
Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />
dargestellt.<br />
• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 ist eine Bebauung<br />
auszuschließen.<br />
• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />
nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />
auszuschließen.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 17<br />
6.2 Schallimmissionen Sportlärm mit erweitertem Vereinshaus TUS Sythen<br />
In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />
für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn das Vereinsheim wie in Anlage I<br />
dargestellt gebaut wird und folgende Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden:<br />
• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />
Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />
8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />
feiertags.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />
und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />
Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />
dargestellt.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Neubau <strong>des</strong><br />
Vereinsgebäu<strong>des</strong> auf dem Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen<br />
Sportplatz und Brinkweg mit einer Höhe von 3,5 m ü. Sportplatzniveau. Das<br />
Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong><br />
Lärmschutzhindernisses ist in Karte 20 dargestellt.<br />
• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 ist eine Bebauung<br />
auszuschließen.<br />
• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />
Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />
nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />
auszuschließen.<br />
7 Veranstaltungen im Prickingshof<br />
Konflikte durch Gewerbelärm von Veranstaltungen auf dem Gelände <strong>des</strong> Prickingshofes sind<br />
nicht zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm müssen schon <strong>am</strong> Ortsrand von<br />
<strong>Haltern</strong> Lehmbraken in einem Abstand von 200 m durch den Betreiber eingehalten werden.<br />
Bei einem Abstand von 400 m zum Plangebiet sind min<strong>des</strong>tens 6 dB niedrigere Geräuschimmissionen<br />
zu erwarten. So daß bei einer Einstufung der Ortslage Lehmbraken als Dorfgebiet<br />
(60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts) die Immissionsrichtwerte im geplanten allgemeinen<br />
Wohngebiet (55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) ebenfalls eingehalten werden.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 18<br />
8 Schlußfolgerung<br />
Verkehr<br />
Freiflächen tagsüber<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden in 2 m über Grund tagsüber werden in folgenden<br />
Bereichen überschritten (siehe Karte 5):<br />
• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Lehmbrakener Straße,<br />
• Straßenraum und straßenzugewandte Freiflächen an der Sythener Straße,<br />
• bahnzugewandte Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes,<br />
• Straßenraum Brinkweg,<br />
• Straßenraum Mossk<strong>am</strong>p,<br />
• Straßenraum Melkenweg<br />
Der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB(A) wird in den straßenzugewandten Freiflächen<br />
der Gebäude an der Lehmbrakener Straße um mehr als 3 dB überschritten. Die Baufelder<br />
parallel zur Lehmbrakener Straße sind so groß ausgelegt, daß die Außenwohnbereiche der<br />
Gebäude auch auf den straßenabgewandten Seiten der Gebäude eingerichtet werden können.<br />
Hier sind <strong>Beurteilung</strong>spegel < 55 dB(A) zu erwarten. Durch die Möglichkeit dieser akustisch<br />
besseren Gebäu<strong>des</strong>tellung ist ein ausreichender Lärmschutz für die Außenwohnbereiche der<br />
Gebäude an der Lehmbrakener Straße möglich. Auf die Festsetzung von aktiven Schallschutzmaßnahmen<br />
kann <strong>des</strong>halb an der Lehmbrakener Straße verzichtet werden.<br />
In den straßenzugewandten Freiflächen der drei nordwestlichsten Plangebäude wird<br />
der Orientierungswert der DIN 18005 ebenfalls um mehr als 3 dB überschritten (<strong>Beurteilung</strong>spegel<br />
zwischen 58 und 60 dB(A)). Auch hier besteht für die Bauherren durch die Größe<br />
der Baufelder die Möglichkeit, die Außenwohnbereich auf den straßenabgewandten Gebäu<strong>des</strong>eiten<br />
in Süd- oder Südostausrichtung in Bereichen mit <strong>Beurteilung</strong>spegeln < 55 dB(A) anzuordnen.<br />
Dadurch ist ein ausreichender Schallschutz der Außenwohnbereiche gegeben. Wird<br />
die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Sythener Straße im Bereich der Bebauung Elterbreischlag<br />
auf 50 km/h gesenkt, sind an den Nordseiten dieser Gebäude ca. 2-3 dB niedrigere<br />
Immissionspegel zu erwarten (<strong>Beurteilung</strong>spegel ≤ in Höhe von 58 dB(A) tagsüber in 2 m<br />
über Grund vor.<br />
In allen anderen der Sythener Straße und der Bahntrasse zugewandten Freiflächen wird<br />
der Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB um höchstens 3 dB überschritten.<br />
Zum Schutz der Freiflächen <strong>am</strong> östlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes könnte die<br />
vorhandene Lärmschutzwand an der Bahntrasse lückenlos vom Bahnübergang Melkenweg bis<br />
zur Brücke verlängert werden. Dies ist aufgrund <strong>des</strong> vorhandenen Bahnüberganges nicht<br />
möglich. Die Wirkung dieser Verlängerung der Lärmschutzwand mit einer Reduzierung der<br />
Geräuschimmissionen von < 2 dB im Plangebiet ist gering. Aufgrund der geringen<br />
Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 um bis zu 3 dB in den Terrassenbereichen<br />
sind keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Außenwohnbereiche erforderlich.<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind nicht als unbedingt einzuhaltende Grenzwerte<br />
gedacht. Sie dienen als Kriterium bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange bei<br />
der städtebaulichen Planung. In der vorliegenden Situation ist eine Vorbelastung durch die<br />
Sythener Straße, die Lehmbrakener Straße und die Bahntrasse Münster/Essen gegeben. Die<br />
<strong>Beurteilung</strong>spegel liegen in einem schon kurz nach Einführung der DIN diskutierten Toleranzbereich<br />
von 3 dB für bebaute oder vorbelastete Gebiete (Hinzen, A., Castro, D.: Planerische<br />
Auswirkungen der DIN 18005; Zeitschrift für Lärmbekämpfung Jahrg. 31 1984). Eine<br />
Abschirmung <strong>des</strong> Lärms der Sythener Straße wäre nur durch ein 2-3 m hohes Lärmschutzhindernis<br />
entlang der Sythener Straße möglich. Dies Maßnahme erscheint aufgrund der geringen<br />
Überschreitungen der DIN 18005 unverhältnismäßig.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 19<br />
In allen anderen Außenwohnbereichen der geplanten Gebäude werden die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 unterschritten.<br />
Fassadenpegel an den Gebäuden<br />
Die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 45 dB(A) nachts für<br />
Verkehrslärm werden allein aufgrund <strong>des</strong> Bahnlärms im ges<strong>am</strong>ten Plangebiet überschritten.<br />
An den in Karte 16 daraufgeführten Fassaden der Gebäude im Plangebiet werden die<br />
Orientierungswerte der DIN 18005 um min<strong>des</strong>tens 3 dB überschritten. Zur Gewährleistung<br />
eines ausreichenden Schutzes der Innenräume vor Verkehrslärm ist für Gebäude im Plangebiet<br />
die Festsetzung von passivem Schallschutz erforderlich. Für die in Karte 16 ausgewiesenen<br />
Baufelder sind min<strong>des</strong>tens einzuhaltende Bau-Schalldämm-Maße und schallgedämmte Lüftungseinrichtungen<br />
für Schlaf- und Kinderzimmer festzusetzen. In den Lärmpegelbereichen I<br />
und II (<strong>Beurteilung</strong>spegel < 58 dB(A)) müssen die Fassaden ein erforderliches Bau-Schalldämm-Maß<br />
von 30 dB aufweisen. Auf eine Festsetzung dieser Bau-Schalldämm-Maße wird<br />
verzichtet. Es ist davon auszugehen, daß bei einem Neubau aufgrund der Wärmeschutzanforderungen<br />
diese Schalldämm-Maße eingehalten werden. Zur Gewährleistung eines ausreichenden<br />
Schutzes der Innenräume vor Lärm sind für die in der Karte 16 gekennzeichneten Baufelder<br />
Festsetzungen von passivem Schallschutz erforderlich. Als mögliche Festsetzungen<br />
schlage ich folgende Formulierungen vor:<br />
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen gemäß § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 24<br />
BauGB<br />
Die Außenfassaden von Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer,<br />
Wohnküchen) und Dächer über zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen<br />
Räumen müssen min<strong>des</strong>tens die in der folgenden Tabelle aufgeführten Bauschalldämm-Maße<br />
R’W nach DIN 4109, Ausg. 1989 aufweise.<br />
Alle Schlaf- und Kinderzimmer im Plangebiet müssen mit einer schallgedämmten Zusatzbelüftung<br />
versehen werden.<br />
Unter der Voraussetzung, daß der Nachweis erbracht wird, daß die entsprechenden<br />
Innenpegel auf andere Weise eingehalten werden, können die Anforderungen <strong>des</strong> zugeordneten<br />
Lärmpegelbereiches unterschritten werden.<br />
Baufeld Fassade Wohnnutzung<br />
Schalldämm-Maß<br />
(dB)<br />
A Nord, West 35<br />
B Nord 35<br />
C Ost, Süd 35<br />
D Ost 35<br />
E Ost, Nord 35<br />
F West, Süd 35<br />
G West 35<br />
H West, Nord 35<br />
Tabelle 8-1: Fassadenbereiche mit Festsetzungen für passiven Schallschutz<br />
Bei allen angegebenen bewerteten Schalldämm-Maßen R’w handelt es sich um Bau-Schalldämm-Maße<br />
entsprechend DIN 4109, Anhang A, KapitelA.6.3, Ausg. 1989.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 20<br />
Sportlärm bei bestehendem Vereinsgebäude<br />
In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />
für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn folgende Schallschutzmaßnahmen<br />
umgesetzt werden:<br />
• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />
Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />
8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />
feiertags.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />
und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />
Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />
dargestellt.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Vereinsheim auf dem<br />
Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen Sportplatz und Brinkweg<br />
mit einer Höhe von 4 m ü. Sportplatzniveau <strong>am</strong> südlichen Punkt <strong>des</strong><br />
Hindernisses auf einer Länge von 20 m parallel zum Brinkweg und<br />
weiterführend Richtung Norden mit einer Höhe von 3,5 m über<br />
Sportplatzniveau. Das Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong><br />
Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />
dargestellt.<br />
• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 ist eine Bebauung<br />
auszuschließen.<br />
• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd- und<br />
Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 15 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />
nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />
auszuschließen.<br />
Die Lärmschutzwände können sowohl reflektierend als auch absorbierend oder<br />
hochabsorbierend ausgeführt werden. Das erforderliche Schalldämmaß der Wand muß<br />
min<strong>des</strong>tens 25 dB betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn das Flächengewicht der<br />
Wand an der dünnsten Stelle 40 kg je m² nicht unterschreitet.<br />
Konflikte durch kurzzeitige Geräuschspitzen <strong>des</strong> Sportlärms (Schiedsrichterpfeife) sind nicht<br />
zu erwarten.<br />
Werden keine Lärmschutzhindernisse gebaut, können im Plangebiet 20 bisher geplante<br />
Baufelder nicht bebaut werden und auf 9 Baufeldern wären in den Süd-, West- und Nordfassaden<br />
im 1. Obergeschoß der Gebäude öffenbare Fenster von Aufenthaltsräumen unzulässig.<br />
Sportlärm mit neuem Anbau an das Vereinsgebäude<br />
In der nutzungsstärksten Nutzungszeit, <strong>am</strong> Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr, werden die<br />
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutz-Verordnung von 50 dB(A)<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 21<br />
für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten, wenn das Vereinsheim wie in Anlage I<br />
dargestellt gebaut wird und folgende Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden:<br />
• Einhausung <strong>des</strong> Rutschenaufganges und <strong>des</strong> Rutschenpo<strong>des</strong>tes oder<br />
Einschränkung derNutzungszeit der zukünftig geplanten Riesenrutsche auf<br />
8:00-20:00 Uhr werktags und 9:00-13:00 und 15:00-20:00 Uhr sonn- und<br />
feiertags.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses zwischen dem Restaurant <strong>am</strong> Freibad<br />
und dem Vereinsheim auf dem Sportplatz mit einer Höhe von 3,5 m ü.<br />
Freibadniveau. Die Lage <strong>des</strong> Lärmschutzhindernisses ist in Karte 12<br />
dargestellt.<br />
• Errichtung eines Lärmschutzhindernisses beginnend <strong>am</strong> Neubau <strong>des</strong><br />
Vereinsgebäu<strong>des</strong> auf dem Sportplatz verlaufend in Richtung Norden zwischen<br />
Sportplatz und Brinkweg mit einer Höhe von 3,5 m ü. Sportplatzniveau. Das<br />
Hindernis endet <strong>am</strong> Nordrand <strong>des</strong> Spielfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> Fußballplatzes. Die Lage <strong>des</strong><br />
Lärmschutzhindernisses ist in Karte 20 dargestellt.<br />
• Auf den mit W gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 ist eine Bebauung<br />
auszuschließen.<br />
• Auf den mit X gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit X* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />
Westfassaden im 1. und 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von<br />
Aufenthaltsräumen nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 1. und 2.<br />
Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
• Auf den mit Y gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd-, West-<br />
und Nordfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />
nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist<br />
auszuschließen.<br />
• Auf den mit Y* gekennzeichneten Baufeldern in Karte 20 sind in den Süd- und<br />
Westfassaden im 2. Obergeschoß der Gebäude Fenster von Aufenthaltsräumen<br />
nicht zulässig oder die Wohnnutzung im 2. Obergeschoß ist auszuschließen.<br />
Die Lärmschutzwände können sowohl reflektierend als auch absorbierend oder<br />
hochabsorbierend ausgeführt werden. Das erforderliche Schalldämmaß der Wand muß<br />
min<strong>des</strong>tens 25 dB betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn das Flächengewicht der<br />
Wand an der dünnsten Stelle 40 kg je m² nicht unterschreitet.<br />
Konflikte durch kurzzeitige Geräuschspitzen <strong>des</strong> Sportlärms (Schiedsrichterpfeife) sind nicht<br />
zu erwarten.<br />
Veranstaltungen im Prickingshof<br />
Konflikte durch Gewerbelärm von Veranstaltungen auf dem Gelände <strong>des</strong> Prickingshofes sind<br />
nicht zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm müssen schon <strong>am</strong> Ortsrand von<br />
<strong>Haltern</strong> Lehmbraken in einem Abstand von 200 m durch den Betreiber eingehalten werden.<br />
Bei einem Abstand von 400 m zum Plangebiet sind min<strong>des</strong>tens 6 dB niedrigere Geräuschimmissionen<br />
und d<strong>am</strong>it das Einhalten der Immissionsrichtwerte im geplanten allgemeinen<br />
Wohngebiet (55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts)zu erwarten.<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551<br />
Anlage I<br />
afi afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik, <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>
Bericht B0551 Anlage I<br />
Lageplan und Ansichten <strong>des</strong> geplanten Anbaus Vereinsgebäude TUS Sythen<br />
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Bericht B0551 Anlage I<br />
Lageplan und Ansichten <strong>des</strong> geplanten Anbaus Vereinsgebäude TUS Sythen<br />
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Bericht B0551 Anlage I<br />
Lageplan und Ansichten <strong>des</strong> geplanten Anbaus Vereinsgebäude TUS Sythen<br />
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Bericht B0551<br />
Karten<br />
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Bericht B0551<br />
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Bericht B0551<br />
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Bericht B0551<br />
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Bericht B0551<br />
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Bericht B0551<br />
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Bericht B0551<br />
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Bericht B0551<br />
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Bericht B0551<br />
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Bericht B0551<br />
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Bericht B0551<br />
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