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Offenlegungsbericht 2012 (pdf) - Sparkasse zu Lübeck

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s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGDie Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz,die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechniken.Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments <strong>zu</strong>rKreditrisikominderung trifft die <strong>Sparkasse</strong> im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und derKreditrisikostrategie. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der SolvV alsSicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:a) Gewährleistungen• Bürgschaften und Garantien• Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten• an die <strong>Sparkasse</strong> abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen, BausparguthabenBei den Gewährleistungsgebern für die von der <strong>Sparkasse</strong> angerechneten Gewährleistungen handelt essich hauptsächlich um öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute und Unternehmen, die über einexternes langfristiges Rating von mindestens BBB+ (S&P) oderBaa1 (Moody’s) verfügen. Kreditderivatewerden nur in Einzelfällen genutzt.b) Finanzielle Sicherheiten• Bareinlagen in der <strong>Sparkasse</strong>• Barrengold im Besitz der <strong>Sparkasse</strong>Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereichder Sicherungsinstrumente.Die <strong>Sparkasse</strong> nutzt <strong>zu</strong>r Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte alswesentliches Instrument <strong>zu</strong>r Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Dieprivilegierten Grundpfandrechte werden im KSA als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt(vgl. in Kapitel 5 „Angemessenheit der Eigenmittel“ die Tabelle „Kapitalanforderungen“) und daher hiernicht weiter behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des §35 SolvV i.V.m. § 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden dieBeleihungsgrundsätze für Immobilien sowie die Vorgaben der BelWertV <strong>zu</strong> Grunde gelegt.Seite: 19 von 25

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