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Bürgermeisterbrief Dezember 2003 - Gemeindeamt Lofer - Salzburg.at

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Amtliche Mitteilung An einen Haushalt Postgebühr bar bezahltDERMARKTGEMEINDE LOFERAusgabe 5/<strong>Dezember</strong> <strong>2003</strong> AktuellesBeschlüsse der letzten Gemeindesitzung vom 19. 11. <strong>2003</strong>Sommer- und Jahresst<strong>at</strong>istikGästeanmeldungSchneeräumungBüchereiöffnungszeiten Wintersaison <strong>2003</strong>/2004Abbrennen von Feuerwerkskörpern In eigener SacheStellenausschreibung BademeisterSprechtage der Pensionsversicherungsanstalten 2004Gestaltung MarktstraßeNeue Besamungstechniker Jahresrückblick BeilagenGedanken zum Jahr der Menschen mit BehinderungInform<strong>at</strong>ion DeponieverordnungMüllabfuhrtermine 2004Inform<strong>at</strong>ion der BergrettungInform<strong>at</strong>ion der Gendarmerie<strong>Salzburg</strong> bekommt neue JugendkarteInfo PraxiseröffnungHerausgeber, Verleger: Marktgemeinde <strong>Lofer</strong> Für den Inhalt verantwortlich:Bgm. Dir. Kurt PühringerInternet:www.lofer.salzburg.<strong>at</strong>e.mail meldeamt@gde-lofer.salzburg.<strong>at</strong>Tel. 06588/8208 Fax : 77


BESCHLÜSSE DER LETZTEN GEMEINDE-VERTRETUNGSSITZUNG VOM 19. NOVEMBER <strong>2003</strong>:Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dass sich die Marktgemeinde <strong>Lofer</strong>an der Eigenmittelaufbringung für die Errichtung der Therme in der Höhe von€ 3 Mio., im Verhältnis der bisher getätigten Stammeinlagen, beteiligt.Dieser Betrag wird von der THEBA Saalachtal als Kredit aufgenommen und durch diezu erwartenden Steuern und Abgaben getilgt. Der Anteil der Gemeinde <strong>Lofer</strong> beträgthierbei 18,87 %.Es wird einstimmig beschlossen, die Wassergebühr ab 1.1.2004 von derzeit€ 0,16/m³ auf € 0,24/m³ inkl. Mwst. zu erhöhen. Diese Maßnahme ist infolgevon sehr wesentlichen Verbesserungsarbeiten im Zuge des Kanalbaues erforderlich,da diese Kosten aus den laufenden Betrieb der Wassergebühren nicht gedeckt werdenkönnen.WASSER- und KANALGEBÜHREN – WICHTIGER HINWEIS!!Aus gegebenen Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass jegliche Abzweigungvon Wasser vor dem Wasserzähler strengstens verboten und strafbar ist.So ist laut Erlass der Landesregierung jeder Wasserverbrauch aus der öffentlichenWasserleitung auch für Gartenbewässerung, für Schwimmbäder, für das Waschenvon Autos ect. wasser- und kanalgebührenpflichtig!!!!.Freibrunnen aus der öffentlichen Wasserleitung ohne Wasserzähler sind unzulässig.Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Regenwasser bzw. Wasservon Priv<strong>at</strong>- oder Genossenschaftsleitungen für Brauchwasser ( Toiletten, Abwaschwasser,Waschmaschinen ect.), welches in den Kanal eingeleitet wird, bei der Gemeindeanzeigepflichtig ist! Dieses Wasser ist mit einem geeichten Zähler zu erfassenund n<strong>at</strong>ürlich kanalgebührenpflichtig!Es werden diesbezüglich in nächster Zeit unangemeldete Kontrollen durchgeführtwerden.Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig folgende Änderungen bei der Müllabfuhrberechnung:1. die Verrechnung der entleerten Restmülltonnen erfolgt ab 1.1.2004 durchVerwiegung.


2. Infolge der Umstellung der Müllabfuhrberechnung für Restmülltonnen aufVerwiegung, wird die Abfuhrgebühr ab 1.1.2004 mit € 0,26/kg inkl. Mwst.festgelegt.Durch diese Tarifumstellung erfolgt keine Erhöhung der Abfuhrgebühren!AKTUELLES:SALZBURGER SAALACHTAL <strong>2003</strong> (01.05.<strong>2003</strong> – 31.10.<strong>2003</strong>)GemeindeNächtigungen2001Nächtigungen2002Nächtigungen<strong>2003</strong>NächtigungenCampingpl<strong>at</strong>zDifferenz in%Unken 53.759 54.366 62.418 1.408 + 14,8<strong>Lofer</strong> 106.423 102.809 93.104 - 9,4St. Martin 91.114 86.035 90.254 26.605 + 4,9Weißbach 19.202 18.668 19.075 3.391 + 2,2Saalachtal 270.359 261.878 264.851 31.404 + 1,14SALZBURGER SAALACHTAL <strong>2003</strong> (01.11.2002 – 31.10.<strong>2003</strong>)GemeindeNächtigungen2000/2001Nächtigungen2001/2002Nächtigungen2002/<strong>2003</strong>NächtigungenCampingpl<strong>at</strong>zDifferenz in%Unken 90.672 95.073 98.747 1.418 + 3,9<strong>Lofer</strong> 227.080 219.052 207.680 - 5,2St. Martin 146.229 140.538 144.679 26.616 + 2,9Weißbach 26.754 26.046 26.585 3.391 + 2,1Saalachtal 490.595 480.709 477.691 31.425 - 0,6Zu Beginn der neuen Saison dürfen wir Sie wieder darauf hinweisen, dass die ankommendenGäste innerhalb von 24 Stunden anzumelden sind. Sie erleichternuns die EDV-mäßige Erfassung, indem sie leserlich und komplett ausgefüllte Meldezettelabgeben. Vielen Dank für die rasche Abgabe der Gästemeldungen im <strong>Gemeindeamt</strong>.Achtung: Es ist nicht möglich, auf einem Gästemeldebl<strong>at</strong>t mehrere Personen mitunterschiedlichen An- und/oder Abreised<strong>at</strong>um einzutragen. In solchen Fällen mussfür den Gast, der früher od. bzw. später an- oder abreist, ein eigenes Gästemeldebl<strong>at</strong>tausgefüllt werden.PERSONAL IST INNERHALB VON DREI TAGEN ANZUMELDEN!!!!


Pflichten der Anrainer gem. § 93 Straßenverkehrsordnung:♦ Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten (auch unbebaute Bauflächen)haben dafür zu sorgen, dass ein entlang der Liegenschaft verlaufender, nichtweiter als 3 m entfernter, dem öffentlichen Verkehr dienender Gehsteig bzw.Gehweg einschließlich Stiegenanlagen in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr vonSchnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Gl<strong>at</strong>teis bestreutsein muss. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand inder Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtungtrifft die Eigentümer von Verkaufshütten.♦ In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtungfür einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.♦ Die Hausbesitzer haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen(Eiszapfen) von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäudebzw. Verkaufshütten entfernt werden.Die Gemeinde ist stets bemüht, die Räumungs- und Streuarbeiten so gut wie möglichdurchzuführen, die Verpflichtung und Haftung dafür obliegt aber alleine demGrundeigentümer. Um eine für alle zufriedenstellende Arbeit zu gewährleisten, sollteauf o.g. Verpflichtungen Bedacht genommen werden!Achten Sie darauf die Räumungsarbeiten nicht durch parkende Autos, etc. zu behindern.Weiters wird ersucht, den Schnee nicht vom eigenen Grundstück einfach aufdie Gemeindestraßen zu räumen.Bei heftigen Schneefällen bitten wir um etwas Geduld und ersuchen um Mithilfe derBevölkerung. Die Räumungs- und Streuarbeiten können nun einmal nicht überallgleichzeitig durchgeführt werden!Die Gemeindebücherei h<strong>at</strong> in der Zeit von 1. November bis 30. April ihre Pforten amMontag und Freitag jeweils von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.Es wurden auch heuer wieder eine Vielzahl von neuen Büchern angekauft. KommenSie doch einmal vorbei und überzeugen Sie sich selbst von der großen Auswahl.ICH LESE FÜR MEIN LEBEN GERN!


Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II in Ortsgebieten ist laut PyrotechnikgesetzBGBl. 282/74 vom 1. Juli 1974 verboten.Die Wirtschaftskammer <strong>Salzburg</strong> empfiehlt auch dieses Jahr wieder allen Bürgermeisterndes Landes, diese Verordnung für die Silvesternacht aufzuheben, wenn keinerleiSicherheitsgefährdung bzw. unzumutbare Lärmbelästigung vorliegt.Dies bedeutet für den Jahreswechsel in unserer Gemeinde, dass es im Sinne desBrauchtums und aus fremdenverkehrspolitischen Gründen gest<strong>at</strong>tet ist, vom Abbrennenvon Feuerwerkskörper Gebrauch zu machen!IN EIGENER SACHE:Unser langjähriger Mitarbeiter und Bademeister, Martin Wimmer, geht mit Ende desJahres in den wohlverdienten Ruhestand.Wir suchen daher zum ehestmöglichen Eintritt eine/n BADEMEISTER/IN.Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Gemeindevertragsbedienstetengesetz.Anstellungserfordernisse: Unbescholtenheit, Bereitschaft zum Wochenenddienst,Bademeisterprüfung ( kann nachgeholt werden), bei männl. Bewerbern ist weitersder abgeleistete Militärdienst erforderlich.Die Bewerbung h<strong>at</strong> schriftlich, mit Lebenslauf beim <strong>Gemeindeamt</strong> <strong>Lofer</strong> zu erfolgen.Für nähere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.Bewerbungsschluss: 30. <strong>Dezember</strong> <strong>2003</strong>Sozialversicherungsanstalt der Bauernjeweils Dienstag von 9.00 – 11.00 Uhr im Marktgemeindeamt <strong>Lofer</strong> - Sitzungssaal20. Jänner 06. Juli02. März 31. August04. Mai 02. November


Sozialversicherungsanstalt der Angestellten und Arbeiterjeweils von 8:00 – 9:30 Uhr im Stadtamt Saalfeldenjeden MontagSozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaftjeweils von 8.00 – 12.00 und von 13.00 – 15.00 Uhr im Schulstr. 14, Zell am See15. Jänner 18. März 19. Mai 15. Juli 16. Sept. 18. Nov.05. Februar 01. April 03. Juni 05. Aug. 07. Okt. 02. Dez.19. Februar 15. April 17. Juni 19. Aug. 21. Okt. 16. Dez.04. März 06. Mai 01. Juli 02. Sept. 04. Nov.Sie sind oder waren in Österreich oder Deutschland tätig?Experten der Sozialversicherungsträger ber<strong>at</strong>en Sie:Intern<strong>at</strong>ionale Sprechtage – Rentenber<strong>at</strong>ungjeweils von 8.30 – 12.00 Uhr und von 13.00 - 15.30 Uhr in der Außenstelle der PVAder Angestellten in <strong>Salzburg</strong>, Ignaz von Heffter-Str. 3 – 5,Tel. 0662/882283*0(Bitte unbedingt vorher telefonisch anmelden!!)07. Jänner 05. Mai 01. September04. Februar 02. Juni 06. Oktober03. März 07. Juli 03. November07. April 04. August 01. <strong>Dezember</strong>Nach einer Bauzeit von 8 Wochen wurde pünktlich zum 1. Adventwochenende diePflasterung in Bereich der Marktstraße, unter der Bauleitung von Arch. Schmid, Zellam See, fertiggestellt. Die Plasterarbeiten wurden von der Fa. Czizek, Saalfeldenausgeführt. Für die Arbeiten im Bereich Tiefbau war die Fa. Terrag Asdag, Zell amSee zuständig.Man kann sicher sagen, dass die Gestaltung sehr gelungen ist und ein weitererwichtiger Beitrag zur Verschönerung unseres Ortes erfolgt ist.Bei allen Anrainern möchte ich mich auf diesem Wege noch einmal für ihr Entgegenkommenund das Verständnis während der Bauarbeiten bedanken.Eine Bitte in diesem Zusammenhang: es handelt sich bei der Marktstraße um eineWOHNSTRASSE, es wird daher ersucht nur wenn es unbedingt notwendig ist durchzufahren,parken ist nicht erlaubt. Es stehen am großen Parkpl<strong>at</strong>z genügend kostenloseParkplätze zur Verfügung. DANKE !!!


Laut Mitteilung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in <strong>Salzburg</strong> sind ab sofortHerr Holzer Fritz, 5092 St. Martin b. <strong>Lofer</strong> 44 und Herr Schmuck Ernst, 5092 St.Martin b. <strong>Lofer</strong> 118 als neue Besamungstechniker für die Gemeinden Weißbach, St.Martin b. <strong>Lofer</strong>, <strong>Lofer</strong> und Unken zugelassen.Am 25. 12. <strong>2003</strong> wird in der Sendung „Klingendes Österreich“ um 20:15 Uhr ORF 2der Singkreis St. Martin – <strong>Lofer</strong> auftreten. Bitte vormerken!!!!WIR BEDANKEN UNS:Herzlichen Dank an alle, die auch dieses Jahr wieder für die Gemeinde freiwilligeund unentgeltliche Dienste geleistet haben.Besonderer Dank gilt wieder einmal Herrn Fritz Ennsmann, der unermüdlich 1065Arbeitsstunden für die Gemeinde, den Tourismusverband und die Bergbahn geleisteth<strong>at</strong> und dazu den finanziellen Aufwand in Höhe von Euro 306,23 an die Gemeindegespendet h<strong>at</strong>. DANKE!Für die am Postamtgebäude angebrachte Mozart-Gedenktafel konnte erfreulicherweiseunter Mithilfe von Altbürgermeister Sepp Färbinger ein Sponsor gefundenwerden. Fam. Haupt aus Bielefeld, langjährige Gäste in <strong>Lofer</strong>, h<strong>at</strong> zur Gänze dieKosten für die wunderschöne Marmortafel übernommen. Herzlichen Dank für diegroßzügige Spende!Die Marmortafel wurde nach einer Idee von Frau Margot Adler und nach Textvorschlägenvon Max Faistauer gestaltet und von unserer einheimischen BildhauermeisterinMartina Rohrmoser geplant, fertiggestellt und montiert.Auch dafür gebührt ein herzliches Dankeschön!JAHRESRÜCKBLICKZu Beginn des Jahres <strong>2003</strong> h<strong>at</strong>ten wir es erneut mit einem K<strong>at</strong>astrophenereignis zutun. Die Hangrutschung beim Schlusshang unserer Schiabfahrt am Faschingsonntag<strong>2003</strong> ist uns noch allen in guter Erinnerung. Obwohl dieses Ereignis einen großenm<strong>at</strong>eriellen Schaden verursacht h<strong>at</strong>, müssen wir alle dankbar sein, dass keine Personenzu Schaden gekommen sind. Mittlerweile konnte rechtzeitig zu Saisonbeginn,dank der sofort eingeleiteten Planungs- und Sanierungsarbeiten durch die Geschäftsführungder <strong>Lofer</strong>er Bergbahnen, die erforderlichen Arbeiten erfolgreich abgeschlossenwerden. Der hohe finanzielle Aufwand wird zu 70 % vom K<strong>at</strong>astrophenfonddes Landes <strong>Salzburg</strong> getragen. Die restlichen 30 % teilen sich die Bergbahnund die Gemeinde <strong>Lofer</strong> im Verhältnis 80:20.Neben vielen notwendigen Entscheidungen und Beschlüssen wurden im abgelaufenenJahr von der Gemeinde folgende wichtige Vorhaben in die T<strong>at</strong> umgesetzt.


• Ankauf eines Unimogs mit Schneeschleuder und Streugerät• Fertigstellung des Kanalbauabschnittes BA 06 ( Marktstraße–Bierkellergasse)• Hauptschulsanierung bzw. Umbau mit Turnsaalsanierung – 1. Bauetappe• Marktstraßengestaltung• Bauhofverlegung in die PostgarageIch möchte zum Jahresschluss allen Vereinen, den Sportverbänden, den engagiertenMitbürgern im Kultur- und Sozialwesen, den Sicherheits- Hilfs- und Rettungsdienstenund allen freiwilligen Helfern, die sich in den Dienst der Allgemeinheit gestellthaben meinen herzlichen Dank aussprechen.Ein besonderer Dank gilt der Gemeindevertretung und allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnender Marktgemeinde <strong>Lofer</strong> für die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit.Nur gemeinsam können auch die Aufgaben der Zukunft bewältigt werden.In diesem Sinne wünsche ich der Bevölkerung von <strong>Lofer</strong> und unseren GästenGesegnete Weihnachten und ein Erfolgreiches Neues Jahr 2004Euer BürgermeisterKurt PühringerW E I H N A C H T E NWenn die Weihnachtsglocken läutenin das Herz den Frieden ein,wollen wir die Hand uns reichen,alle Menschen groß und klein.Leget ab die Last des Alltags!Seht den hellen Kerzenschein!Alle Menschen auf der Erdesollen heute sich erfreu´n.Zündet an das Licht der Liebe!Leuchtet dem, der geht in Nacht,bis auch er vom Licht ergriffen,aus der Dunkelheit erwacht!Läutet Glocken, leuchtet Herzen,in die Weihnachtszeit hinein!Alle Menschen auf der Erdesollen heute Brüder sein.


Zum Jahr der Menschen mit BehinderungGedankenspiel für nicht behinderte Menschen„Verdrehte Welt“Um Ihnen das Thema Diskriminierung behinderter Menschen etwas näher zu bringen,möchte ich Ihre Vorstellungskraft für kurze Zeit herausfordern. Nehmen wir an,Sie sind Politiker/in.Stellen Sie sich vor, dass die sonst übliche Morgenlektüre der Tageszeitung für Sienicht mehr möglich ist, weil sämtliche Zeitungen auf Grund eines Putsches durch dieBehindertenbewegung nur noch in Blindenschrift erscheinen werden. Diejenigen, diedie Blindenschrift nicht beherrschen, können sich diese M<strong>at</strong>erialien ja bei Gelegenheitvon Bekannten, die blind sind, vorlesen lassen. Damit nicht genug!Aus dem Radio erfahren Sie, dass für Sie, da Sie nicht behindert sind, besondereBeförderungsbestimmungen gelten. Sie dürfen keinen Bus, keine Straßenbahn, keinenZug und keine U-Bahn benutzen. Sie dürfen nur einen Sonderfahrdienst benutzenund das nur 8-malig im Mon<strong>at</strong>. Manchmal dürfen Sie einen Krankenwagen benutzen,obwohl Sie nicht krank sind und zwei junge Herren im klinischweißen Kittelbegleiten Sie zur Arbeit, ins Kino oder halt zu Ihren Freunden. Dem nicht genug!Nachdem Sie den ersten Schock überwunden haben und der Malteser Hilfsdienstoder der Arbeiter-Samariter-Bund Sie zur Arbeit gebracht haben, kommen Sie sichauf der Arbeitsbesprechung sehr hilflos vor. Sie verstehen gar nichts. Seit heutesind alle Besprechungen in Gebärdensprache. Frustriert und die Welt nicht mehrverstehend, versuchen Sie in einem Cafe in der Nähe Zuflucht zu finden, um die Lagezu überdenken. Doch Sie kommen nicht hinein. Sie haben keine besondereScheckkarte zur Verfügung gestellt bekommen, um in Cafes, Kinos oder Restaurantzu kommen. Für die Toilettenbenützung gilt das Gleiche.In zähen Verhandlungen mit der Behindertenbewegung, die jetzt an der Macht ist,haben Sie erreicht, dass einige öffentliche Toiletten ohne besondere Scheckkarte zubenutzen sind. Resigniert und gleich empört über die für Sie neue Lebenssitu<strong>at</strong>ion,die Aussonderung bedeutet, beschließen Sie, mit Ihresgleichen einen Erholungsurlaubin der Türkei anzutreten. Sie hoffen, dass sich die Lage danach wieder entspannth<strong>at</strong>.Beim gemütlichen Essen im Restaurant beschweren sich behinderte Gäste, dass Sieimmer über Golf, Aktien und Anstand reden. Die T<strong>at</strong>sache, solche bedrückendenThemen mit anhören zu müssen, so sagen sie, würde den Urlaubsgenuss erheblichbeeinträchtigen. Kurz nach Ihrer Rückkehr erreicht Sie ein Schreiben vom Reisebüro,bei dem Sie die Reise gebucht haben.. Es tut ihnen leid, schreiben sie, dass siein Zukunft für Sie keine Reise mehr buchen, aber Ihre fast vergessenen Tischnachbarnaus dem Urlaub haben auf Schadeners<strong>at</strong>z geklagt. Das Gericht h<strong>at</strong> ihnen leiderRecht gegeben.Es habe unanfechtbar festgestellt, dass die Anwesenheit von Nichtbehinderten eineMinderung des Urlaubsgenusses darstellt und es Urlaubern, die Erholung von ihrenAlltagssorgen suchen, nicht zumutbar sei, sich auch noch während der Urlaubszeitzwangsweise mit den Problemen dieser Welt – Golf, Aktien und Anstand – zu beschäftigenund dieses besonders bei Einnahme einer Mahlzeit.Keine Angst, dieses war nur ein Gedankenspiel und im Grunde ist die Weltdoch gar nicht so schlecht. Oder?Alles, was Sie sich jetzt mit viel Fantasie vorstellen mussten, ist für behinderteMenschen Realität. Behinderte Menschen erleben tagtäglich dieseAussonderung und Diskriminierungen der beschriebenen Art.


Umsetzung der Deponieverordnung bringt ab 2004 besseren Schutzvon Gesundheit und UmweltWas ändert sich ?Die Deponieverordnung legt fest, dass ab 2004 nur mehr vorbehandelte (mechanisch-biologisch,thermisch) Abfälle deponiert werden dürfen.• Es müssen strenge Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden.• Heizwertreiche Abfälle müssen aussortiert und energetisch verwertetwerden.Mit der Umsetzung der Deponieverordnung setzt die Abfallwirtschaft einen wichtigenSchritt in Richtung Nachhaltigkeit. Die Belastung der Umwelt durch Treibhausgasesinkt, das Grundwasser wird langfristig geschützt und künftige Gener<strong>at</strong>ionen werdennicht mit der teuren Sanierung risikoreicher Altlasten konfrontiert.Jüngste Meldungen über die Deponieverordnung, speziell über die damit verbundeneÄnderung der Verpackungssammlung in der Stadt <strong>Salzburg</strong> sind häufig falschals das Ende der „Abfalltrennung“ verstanden worden.Die Entsorgungsstruktur der Stadt <strong>Salzburg</strong> samt den technischen Möglichkeitenbringt dort unter den neuen Rahmenbedingungen Sinn für eine veränderte Sammelschiene.Die getrennte Sammlung von verwertbaren Altstoffen wie Papier, Biomüll,Verpackungen aus Glas, Metall, Kunststoff und Verbundstoffen sowie Problemstoffenbleibt aus ökologischen und ökonomischen Gründen weiterhinenorm wichtig.Was ändert sich für den Konsumenten in den Landgemeinden ?Im Pinzgau bleibt das Sammelsystem 2004 völlig unverändert !Es wäre für die Landgemeinden aktuell teurer, die stofflich nicht verwertbaren Verpackungsabfälleüber den Hausabfall zu entsorgen. Jeder Bürger hätte hier die Kostendoppelt (über den Produktpreis und die Abfallgebühr) zu tragen.Die beste Lösung bleibt die Vermeidung.Abfall, der nicht entsteht, kann keine Probleme verursachen. Es liegt also auch inunserer Verantwortung umweltschonend einzukaufen nach dem Motto: saisonal,regional, langlebig und repar<strong>at</strong>urfreundlich.

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