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PROTOKOLL

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Seit 2010 werden alle Projekte von Gemeinden gesammelt, welche im Regionalprogrammaufgenommen und geprüft werden. Ein Vorteil für künftige Umsetzungen ist, dassstrategische Umweltprüfungen nicht für jedes einzelne Projekt beantragt werden müssen. Essind keine zusätzlichen Prüfungen notwendig. Im Rahmen des Regionalprogrammes wurdenumfangreiche Grundlagenermittlungen durchgeführt und Rahmenbedingungen erhobenwodurch sich die Gemeinden Kosten ersparen. 2010 wurde dieses Regionalprogramm mit derEntscheidungsverlagerung auf die regionale Ebene beschlossen. Jede Gemeinde muss diesesRegionalprogramm beschließen, welches vom Land Salzburg bestätigt und in Folge verordnetwird. Damit ist die Verbindlichkeit für alle Genehmigungsstellen und Gemeinden gegeben.Im Jänner 2011 war in Hinterglemm der offizielle Start; es gab mittlerweile im ganzenPinzgau Workshops zu verschiedenen Thematiken. Im Mai und Juni folgtenInfoveranstaltungen.Es wurden nach Themenbereichen Ziele formuliert und in folgender Weise dargestellt:1. Siedlungsstruktur und –entwicklung2. Wirtschaft und Betriebsstandorte3. Land- und Forstwirtschaft4. Naturraum und Umwelt, Landschaft5. Freizeit und Erholung6. Tourismus7. Verkehr und Verkehrsentwicklung8. Technische InfrastrukturDen einzelnen Zielen wurden Maßnahmen und Empfehlungen zugeordnet. Maßnahmenbekommen im Regionalprogramm Verordnungscharakter, Empfehlungen haben einenvorschlagenden Charakter und keinen Verordnungscharakter.Der Bürgermeister Günther Brennsteiner erklärt, dass ein Beschluss in Ermächtigung derGemeindevertretung gefasst werden muss, welcher direkt dem Regionalmanagementmitgeteilt wird.Wortmeldungen:Steiner Josef fragt welche Projekte von der Gemeinde Niedernsill eingereicht wurden.Bgm. Brennsteiner berichtet, dass alle Projekte welche von der Gemeinde Niedernsilleingebracht wurden berücksichtigt sind. Das GG Lengdorf, GG Steindorf-West,Freizeitgelände und Feriendorf. Lediglich die Osteinfahrt in den Ortsteil Jesdorf fand imRegionalprogramm keinen Niederschlag, da es sich dabei um ein örtliches Projekt handeltwelches über ein normales Raumordnungsverfahren bewilligungsfähig ist und keine regionaleBedeutung hat.Koller Manfred fragt ob das für Brüssel auch von Interesse ist und ob es AuswirkungenRichtung Raumordnungsverfahren und Flächenwidmungsverfahren gibt.Vize-Bürgermeisterin Marianne Auer-Enzinger erkundigt sich: Sind die Maßnahmengewünscht bzw. wollen wir das sie umgesetzt werden? Was passiert wenn eine Maßnahmenicht umgesetzt wird?Dr. Schmidjell antwortet: Diese Maßnahmen erleichtern Verfahren in der Raumordnung. Siesind keine Verpflichtung, sollen jedoch die Ziele/Entwicklung der Gemeinden erleichtern. z.B.zusätzlich Bauland auszuweisen.Protokoll Bauausschuss 28.03.2013 Seite 2 / 7

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