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Ausgabe Dezember 2011 bis Februar 2012 - Ev. Kirchengemeinden ...

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18 Nachgefragt<br />

Kirchenwahlen <strong>2012</strong><br />

Am 18. März <strong>2012</strong> sind wieder Kirchenwahlen in der Landeskirche Hannovers. Auch<br />

Wahlen in der Kirche - wer oder was<br />

wird da gewählt?<br />

Bei den Kirchenwahlen werden in allen<br />

Gemeinden die Kirchenvorstände für die<br />

nächsten sechs Jahre neu gebildet.<br />

Der größte Teil der Mitglieder des Kirchenvorstands<br />

wird bei der Kirchenvorstandswahl<br />

gewählt. Der Pastor oder die Pastorin<br />

einer Gemeinde sind durch ihr Amt Mitglieder<br />

des Kirchenvorstands und werden daher<br />

nicht gewählt. Zusätzlich zu den gewählten<br />

Mitgliedern muss mindestens eine<br />

Person in den Kirchenvorstand berufen<br />

werden.<br />

Wie wird gewählt?<br />

Die Kirchenvorstandswahlen sind Personenwahlen.<br />

Sie geben Ihre Stimmen einzelnen<br />

Kandidatinnen und Kandidaten, die<br />

auf dem Stimmzettel verzeichnet sind.<br />

Wieviele Stimmen Sie haben, hängt von der<br />

Größe Ihrer Kirchengemeinde ab.<br />

Wer kandidiert, erfahren Sie in unserer<br />

nächsten <strong>Ausgabe</strong> von UNS KARK, in den<br />

Gottesdiensten Anfang März und in der Tagespresse.<br />

Was macht ein Kirchenvorstand?<br />

Nach unserer Kirchenverfassung und<br />

evangelischem Grundverständnis leitet der<br />

Kirchenvorstand gemeinsam mit dem<br />

Pfarramt die Kirchengemeinde. Leitung<br />

bedeutet: planen, entwickeln, ordnen, entscheiden.<br />

Bei der Arbeit des Kirchenvorstands<br />

geht es also um strategische und<br />

konzeptionelle Festlegungen.<br />

Der Kirchenvorstand trifft die Grundentscheidungen<br />

für die Entwicklung einer<br />

Gemeinde. Dabei geht es um Glaubens-<br />

fragen ebenso, wie um finanzielle und<br />

personelle Entscheidungen. Welche Arbeitsschwerpunkte<br />

werden gesetzt angesichts<br />

knapper werdender Finanzmittel?<br />

Welche Projekte sollen besonders gefördert<br />

werden?<br />

Wohin der Weg Ihrer Gemeinde in den<br />

nächsten Jahren gehen wird, das entscheidet<br />

vor allem der Kirchenvorstand.<br />

Wer kann gewählt werden?<br />

Alle Mitglieder einer Kirchengemeinde, die<br />

über 18 Jahre alt sind und länger als drei<br />

Monate in der Gemeinde sind, können in<br />

den Kirchenvorstand gewählt werden.<br />

Wer kann wählen?<br />

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder,<br />

die <strong>bis</strong> zum Wahltag das 16.<br />

Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag<br />

der Kirchengemeinde angehören und in die<br />

Wählerliste eingetragen sind.<br />

Etwa vier Wochen vor der Wahl erhalten<br />

Sie eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Was mache ich, wenn ich keine<br />

Benachrichtigung bekomme?<br />

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung

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