12.07.2015 Aufrufe

nicht-hoheitliche Verwaltung - Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

nicht-hoheitliche Verwaltung - Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

nicht-hoheitliche Verwaltung - Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>hoheitliche</strong> - <strong>nicht</strong><strong>hoheitliche</strong> <strong>Verwaltung</strong>Begriffsfelder:• öffentlich-rechtlich - privatrechtlich• R<strong>und</strong>funk ist eine „öffentliche Aufgabe“• Universaldienst•„Ausübung öffentlicher Gewalt“ (Art 51 AEUV;vgl auch Art 45/4, 62 AEUV)• „Der Gemeinde sind zur Besorgung im eigenenWirkungsbereich die behördlichen Aufgaben insbin folgenden Angelegenheiten gewährleistet ...“(Art 118 Abs 3 B-VG)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!