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nicht-hoheitliche Verwaltung - Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

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Privatrechtsakte der <strong>Verwaltung</strong><strong>nicht</strong>:VÖEST• „fiskalische Hilfsgeschäfte“zB Kaufverträge („Amtstinte“)Werkverträge (Baumaßnahmen)Mietverträge (Gemeindewohnung)gemischte Verträge (zB „Contracting“)• Dienstverträge (Vertragsbedienstete)• Gesellschaftsverträge (öffentliche Unternehmen)• Vergabe öffentlicher Aufträge• Förderungsverwaltung (Subventionen)(„Zusicherung“ <strong>und</strong> Förderungsvertrag; kein Bescheid! zB UmwFG ua SelbstbindungsGe)

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