nicht-hoheitliche Verwaltung - Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
nicht-hoheitliche Verwaltung - Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
nicht-hoheitliche Verwaltung - Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Rechtsvorschriften§ 16 (1) ForstG: „Jede Waldverwüstung ist verboten.Dieses Verbot richtet sich gegen jedermann“.§ 174 (1) ForstG: „Wera) ... 3. das Waldverwüstungsverbot des § 16 Abs 1<strong>nicht</strong> befolgt; ... begeht eine <strong>Verwaltung</strong>sübertretung.Diese Übertretungen sind in den Fällen1. der lit a mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Eurooder mit Arrest bis zu vier Wochen ... zu ahnden“.