nicht-hoheitliche Verwaltung - Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
nicht-hoheitliche Verwaltung - Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
nicht-hoheitliche Verwaltung - Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>hoheitliche</strong> - <strong>nicht</strong>-<strong>hoheitliche</strong> <strong>Verwaltung</strong>§ 5 (2) DatenschutzG: „Auftraggeber desöffentlichen Bereichs sind alle Auftraggeber,1. die in Formen des öffentlichen Rechts eingerichtetsind, insbesondere auch als Organ einerGebietskörperschaft, oder2. soweit sie trotz ihrer Einrichtung in Formendes Privatrechts in Vollziehung der Gesetzetätig sind.“