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Gestrata Journal Ausgabe 132 (Mai 2011)

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als Eignungsprüfung anzuerkennen ist. Letztendlichsoll mit dieser Formulierung bezweckt werden, dassdem AG ein Eignungsnachweis vorzulegen ist. Obdieser Eignungsnachweis über die Zusammenfassungder Ergebnisse aus der Werkseigenen Produktionskontrolledes Herstellers – sofern die Prüfzeugnissenicht älter als ein Jahr sind – erfolgt oder über eineigens angefertigtes Eignungsprüfungsattest spieltdabei keine Rolle. Einzige Ausnahme ist der Nachweisdes Tonmineralbestandes, dieser hat eine Gültigkeitvon zwei Jahren.Auch bisher war bereits impliziert, dass der Auftragnehmerauf Änderungen der Ausgangsstoffe zu reagierenhat. Die Verpflichtung des Auftragnehmersden Auftraggeber schriftlich zu informieren und eineneue Eignungsprüfung zu erstellen hat, ist nun eindeutigfestgeschrieben.AUSWIRKUNGEN KONTROLL- UNDABNAHMEPRÜFUNG:Der Umfang und die Häufigkeit der verpflichtenddurchzuführenden Kontrollprüfungen bleiben unverändertund sind nach wie vor vom AN zu veranlassenund dem AG vorzulegen. Die Häufigkeit der durchzuführendenAbnahmeprüfungen für die Kornverteilungund der Frostsicherheit wurde von 4.000m³ auf12.000m² umgestellt. Dadurch bleibt die Prüflosteilungfür untere und obere Tragschicht gleich, unabhängigvon der jeweiligen Schichtdicke. Umfang undHäufigkeit der Abnahme von Tragfähigkeit, Verdichtungsverhältnisund Verdichtungsgrad bleibt wie beider Kontrollprüfung unverändert bei einer Prüflosgrößevon 4.000 m². Die Probenahme der Abnahmeprüfunghat weiterhin der AG zu veranlassen.ZUSAMMENFASSUNGFasst man die oben angeführten Auswirkungenzusammen ergeben sich folgende Änderungen:• Schaffung von 10 U-Klassen in Abhängigkeit vonder Verkehrsbelastung• Zusammenfassung der verschiedene Gesteinskörnungsparameterzu einer U-Klasse• Schaffung neuer Anforderungen für Tragschichtenohne gebundener Überbauung (Forst- undGüterwege)• Verknüpfung der Materialqualität mit denAnforderungen an die eingebaute Tragschicht(Tragfähigkeit, Verdichtungsgrad)• Die Anforderungen an rezyklierte und industriellhergestellte Gesteinskörnungen wurden berücksichtigt• Die Anforderungen an die Umweltverträglichkeitwurden berücksichtigt• Der Umfang und die Häufigkeit von verpflichtenddurchzuführenden Kontrollprüfungen wurdepräzisiert, und jener der Abnahmeprüfungengeändert• Verbesserung der Übersichtlichkeit und Anpassungder Begriffe an das europäische RegelwerkAUSBLICKDie RVS 08.15.01 ist am 1.7.2010 erschienen, dennochist mittelfristig mit Abänderungen zu rechnen.Dies liegt vor allem am Auftrag der EuropäischenKommission an das europäische Komitee für NormungCEN, die Normen einem stetigen Begutachtungsprozesszu unterwerfen. Die sogenannte5-Jahresumfrage für den Zeitraum 2004-2009 ist inder finalen Phase, eine Veröffentlichung der überarbeitetenEN <strong>132</strong>42 wird daher in naher Zukunfterwartet. Die verpflichtende Umsetzung ins nationaleRegelwerk binnen 18 Monaten bedingt in weitererFolge auch eine Überarbeitung der RVS 08.15.01.Auch wenn das sich stetig ändernde Regelwerkvielfach für Unmut sorgt, so darf nicht vergessenwerden, dass sich auch die Arbeitsprozesse, Technikenund Produkte weiterentwickeln. Will man denFortschritt nicht nachhaltig bremsen, ist eine Anpassungdes Regelwerkes an diese Entwicklungen einunabdingbares Erfordernis.LITERATUR• ON EN <strong>132</strong>42 „Gesteinskörnungen für hydraulischgebundene und ungebundene Gemischefür den Ingenieur- und Straßenbau“, <strong>Ausgabe</strong>1.3.2008• ON B 3<strong>132</strong> „Regeln zur Umsetzung der EN <strong>132</strong>42Gesteinskörnungen für hydraulisch gebundeneund ungebundene Gemische für den IngenieurundStraßenbau“, <strong>Ausgabe</strong> 1.8.2010• Richtlinien und Vorschriften für das StraßenwesenRVS 08.15.01 Technische Vertragsbedingungen,Unterbauplanum und ungebundene Tragschichten,Ungebundene Tragschichten, <strong>Ausgabe</strong>1.7.2010• Richtlinien und Vorschriften für das StraßenwesenRVS 03.08.63 Straßenplanung, Bautechnisches,Bautechnische Details, Oberbaubemessung,<strong>Ausgabe</strong> 1.4.2008• Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 8.Auflagevom 1.9.2009Dipl.-Ing. Christian HOLZHAMMERAmt der Niederösterreichischen Landesregierung,Gruppe Straße Abt. ST3-Landesstraßenbau,Bautechnik-Richtlinien-Schulungen3109 St.Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17christian.holzhammer@noel.gv.atUniv.-Lektor Dipl.-Ing. Dr. Andreas PFEILERGüteschutzverband der österr. Kies-, Splitt undSchotterwerke Forum mineralische Rohstoffe im FVder Stein- und keramischen Industrie1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63office@strassenbaustoffe.at9

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