Dipl.-Ing. Christian HOLZHAMMERDipl.-Ing. Dr. Andreas PFEILER8unterschiedliche Schichtanforderungen (Tragfähigkeit,Verdichtung) zugeordnet. Je höher der Anteil gebrochenerOberfläche umso höhere Tragfähigkeitswertewerden gefordert.Ungebundene Untere Tragschicht,Klassen U6 bis U8:Die Einführung der 3-Teilung innerhalb der ungebundenenunteren Tragschichten dient ebenso wie beiden Klassen U3-U5 dazu, die Materialanforderungenund die zugehörigen Schichtanforderungen, wieTragfähigkeit und Verdichtung, eindeutig je Klassefestlegen zu können. Bei der Ausschreibung kanndadurch mit der Klassenbezeichnung das gewünschteProdukt so präzisiert werden, ohne dass weiterematerialspezifische Details in der Position festgeschriebenwerden müssen.Tragschichten ohne gebundener Überbauung,Klassen U9 und U10:Die Klassen U9 und U10 für Tragschichten ohnegebundener Überbauung sind erstmals festgeschrieben.Im Wesentlichen wird durch die Klassenbezeichnungnur die Wahl zwischen einem Mindestanteilvon Körnern mit gebrochener Oberfläche (C50/30)oder keiner Anforderung an den Anteil gebrochenerOberfläche (CNR) getroffen. Im Gegensatz zu denungebundenen Tragschichten (U1-U8) für gebundeneÜberbauungen wird dabei ein großzügigererÜberkornanteil zugelassen und keine Anforderungan die Frostsicherheit festgelegt. Das Festschreibendieser Klassen soll verhindern, dass für derartigeAnwendungen wie Forst- und Güterwege, Materialienmit unpassenden oder übertriebenen Anforderungenausgeschrieben und verwendet werden.Die Forderung der Frostsicherheit ist für diesenAnwendungsbereich, die durchschnittlich belastetenForst- und Güterwege, in der Regel nicht erforderlich.Die Anforderung an die Tragfähigkeit mussinfolge der sehr unterschiedlichen Belastungsszenarienohnehin zumeist über den Bauvertrag festgelegtwerden. Der Vorteil für den Produzenten bestehtdarin, sein Produkt entsprechend dieser RVS08.15.01 zu bezeichnen und auf den Markt zubringen.Rezyklierte GesteinskörnungenWie eingangs erwähnt, musste infolge der Vorgabender europäischen Mutternorm eine Festlegung zurKlassifizierung der Bestandteile von rezykliertenGesteinskörnungen getroffen werden. Hier wurdenjene Klassen ausgewählt, die auch mit den bisherigenVorgaben der RVS kompatibel waren.Der maximal mögliche Ziegelanteil für Tragschichtmaterialienwurde mit der nach der EN <strong>132</strong>42kleinstmöglichen Klasse von maximal 10% begrenzt.Höhere Anteile würden zu einer relevanten Verringerungder Frostbeständigkeit des Gesamtgemischesführen. Für Tragschichten ohne gebundener Überbauungist dieser maximale Ziegelanteil im Bauvertragentsprechend den angegebenen Klassen festzulegen.Höhere Ziegelanteile mit geringer Frostbe-ständigkeit, deren Einzelkörner durch Wassereinlagerungund Frostsprengung über die Jahre eineZerkleinerung erfahren und durch den Verkehr nachverdichtetwerden, sind für diesem Anwendungsbereichmeist unerheblich, sofern nicht mit besonderenBelastungen zu rechnen ist.UmweltverträglichkeitIn der ÖNORM B3<strong>132</strong> wurden die Anforderungenan die Parameter für die Umweltverträglichkeit vonrezyklierten Gesteinskörnungen, basierend auf denRegelungen des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2006,neu aufgenommenen. Diese sind unabhängig vonstraßenbautechnischen Gesichtspunkten einzuhalten.Die zu prüfenden Parameter sind in der Norm angegeben,wobei die einzuhaltenden Grenzwerte in derRichtlinie für Recyclingbaustoffe, <strong>Ausgabe</strong> 2009,sowie dem Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 angeführtsind.AUSWIRKUNGEN - SCHICHTENDie Anforderungen an die fertige Schicht wurdennicht neu festgelegt sondern lediglich den entsprechendenGesteinsklassen (U1-U10) zugeordnet. DieAnforderung an die Tragfähigkeit der Tragschichtwar bislang dann um 20% zu erhöhen, wenn entsprechendgebrochenes Material eingebaut wurde.Ein derartiges Material wurde früher als Kantkornbezeichnet. Gemäß der europäischen Definition istdies vergleichbar mit einem Gesteinskörnungsgemischmit der Kategorie für den Anteil gebrochener Oberflächevon mindestens C50/30. Diese Anforderungan die Tragfähigkeit ist in der neuen RVS 08.15.01direkt an die zu verwendende Gesteinsklassegebunden. Mit der Forderung eines EV1-Wertes von120 MN/m² für die Tragfähigkeit bei Verwendungder Klasse U1 (C90/3, LA30), wird auch die ZentralGemischte Kantkörnung der Bautype 2 der RVS03.08.63 „Oberbaubemessung“ erfasst.Schichtanforderungen für den ländlichenStraßenbau:Die etwas abgemilderten Abnahmewerte für ungebundeneTragschichten für den ländlichen Straßenbauwurden von der RVS 08.16.08 „BituminöseTrag-Deck- und Tragdeckschichten für den ländlichenStraßenbau“ übernommen. Diese müssen jedoch imBauvertrag festgelegt werden. Die RVS 08.16.08selbst wurde bereits zurückgezogen, nachdem dieInhalte für den Asphalt für den ländlichen Straßenbaubereits im neuen RVS Asphalt-Paket 2010berücksichtigt wurden.AUSWIRKUNGEN – EIGNUNGSPRÜFUNGDie Anforderungen an eine gültige Eignungsprüfungsind grundsätzlich unverändert geblieben. Explizitausformuliert wurde hingegen, dass auch eine Erstprüfungaus der Werkseigenen Produktionskontrolle(WPK) des Herstellers, sofern der Prüfumfang dieserRVS erfüllt wird und diese nicht älter als ein Jahr ist,
als Eignungsprüfung anzuerkennen ist. Letztendlichsoll mit dieser Formulierung bezweckt werden, dassdem AG ein Eignungsnachweis vorzulegen ist. Obdieser Eignungsnachweis über die Zusammenfassungder Ergebnisse aus der Werkseigenen Produktionskontrolledes Herstellers – sofern die Prüfzeugnissenicht älter als ein Jahr sind – erfolgt oder über eineigens angefertigtes Eignungsprüfungsattest spieltdabei keine Rolle. Einzige Ausnahme ist der Nachweisdes Tonmineralbestandes, dieser hat eine Gültigkeitvon zwei Jahren.Auch bisher war bereits impliziert, dass der Auftragnehmerauf Änderungen der Ausgangsstoffe zu reagierenhat. Die Verpflichtung des Auftragnehmersden Auftraggeber schriftlich zu informieren und eineneue Eignungsprüfung zu erstellen hat, ist nun eindeutigfestgeschrieben.AUSWIRKUNGEN KONTROLL- UNDABNAHMEPRÜFUNG:Der Umfang und die Häufigkeit der verpflichtenddurchzuführenden Kontrollprüfungen bleiben unverändertund sind nach wie vor vom AN zu veranlassenund dem AG vorzulegen. Die Häufigkeit der durchzuführendenAbnahmeprüfungen für die Kornverteilungund der Frostsicherheit wurde von 4.000m³ auf12.000m² umgestellt. Dadurch bleibt die Prüflosteilungfür untere und obere Tragschicht gleich, unabhängigvon der jeweiligen Schichtdicke. Umfang undHäufigkeit der Abnahme von Tragfähigkeit, Verdichtungsverhältnisund Verdichtungsgrad bleibt wie beider Kontrollprüfung unverändert bei einer Prüflosgrößevon 4.000 m². Die Probenahme der Abnahmeprüfunghat weiterhin der AG zu veranlassen.ZUSAMMENFASSUNGFasst man die oben angeführten Auswirkungenzusammen ergeben sich folgende Änderungen:• Schaffung von 10 U-Klassen in Abhängigkeit vonder Verkehrsbelastung• Zusammenfassung der verschiedene Gesteinskörnungsparameterzu einer U-Klasse• Schaffung neuer Anforderungen für Tragschichtenohne gebundener Überbauung (Forst- undGüterwege)• Verknüpfung der Materialqualität mit denAnforderungen an die eingebaute Tragschicht(Tragfähigkeit, Verdichtungsgrad)• Die Anforderungen an rezyklierte und industriellhergestellte Gesteinskörnungen wurden berücksichtigt• Die Anforderungen an die Umweltverträglichkeitwurden berücksichtigt• Der Umfang und die Häufigkeit von verpflichtenddurchzuführenden Kontrollprüfungen wurdepräzisiert, und jener der Abnahmeprüfungengeändert• Verbesserung der Übersichtlichkeit und Anpassungder Begriffe an das europäische RegelwerkAUSBLICKDie RVS 08.15.01 ist am 1.7.2010 erschienen, dennochist mittelfristig mit Abänderungen zu rechnen.Dies liegt vor allem am Auftrag der EuropäischenKommission an das europäische Komitee für NormungCEN, die Normen einem stetigen Begutachtungsprozesszu unterwerfen. Die sogenannte5-Jahresumfrage für den Zeitraum 2004-2009 ist inder finalen Phase, eine Veröffentlichung der überarbeitetenEN <strong>132</strong>42 wird daher in naher Zukunfterwartet. Die verpflichtende Umsetzung ins nationaleRegelwerk binnen 18 Monaten bedingt in weitererFolge auch eine Überarbeitung der RVS 08.15.01.Auch wenn das sich stetig ändernde Regelwerkvielfach für Unmut sorgt, so darf nicht vergessenwerden, dass sich auch die Arbeitsprozesse, Technikenund Produkte weiterentwickeln. Will man denFortschritt nicht nachhaltig bremsen, ist eine Anpassungdes Regelwerkes an diese Entwicklungen einunabdingbares Erfordernis.LITERATUR• ON EN <strong>132</strong>42 „Gesteinskörnungen für hydraulischgebundene und ungebundene Gemischefür den Ingenieur- und Straßenbau“, <strong>Ausgabe</strong>1.3.2008• ON B 3<strong>132</strong> „Regeln zur Umsetzung der EN <strong>132</strong>42Gesteinskörnungen für hydraulisch gebundeneund ungebundene Gemische für den IngenieurundStraßenbau“, <strong>Ausgabe</strong> 1.8.2010• Richtlinien und Vorschriften für das StraßenwesenRVS 08.15.01 Technische Vertragsbedingungen,Unterbauplanum und ungebundene Tragschichten,Ungebundene Tragschichten, <strong>Ausgabe</strong>1.7.2010• Richtlinien und Vorschriften für das StraßenwesenRVS 03.08.63 Straßenplanung, Bautechnisches,Bautechnische Details, Oberbaubemessung,<strong>Ausgabe</strong> 1.4.2008• Richtlinie für Recycling-Baustoffe, 8.Auflagevom 1.9.2009Dipl.-Ing. Christian HOLZHAMMERAmt der Niederösterreichischen Landesregierung,Gruppe Straße Abt. ST3-Landesstraßenbau,Bautechnik-Richtlinien-Schulungen3109 St.Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17christian.holzhammer@noel.gv.atUniv.-Lektor Dipl.-Ing. Dr. Andreas PFEILERGüteschutzverband der österr. Kies-, Splitt undSchotterwerke Forum mineralische Rohstoffe im FVder Stein- und keramischen Industrie1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63office@strassenbaustoffe.at9