Eine neue - KreisLauf Magazin
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<strong>KreisLauf</strong>-<strong>Magazin</strong><br />
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Landtags-Politiker aus der Region<br />
Christa Matschl,<br />
Stimmkreis-Abgeordnete für Erlangen-<br />
Höchstadt im Bayerischen Landtag,<br />
zum Thema:<br />
Länderfinanzausgleich<br />
neu ordnen<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
Bayern ist nach wie vor größter Zahler im Länderfinanzausgleich<br />
mit einer <strong>neue</strong>n Rekordsumme und weit vor allen anderen. Erstmals entfällt<br />
mehr als die Hälfte der Zahllast auf den Freistaat. Im vergangenen Jahr waren<br />
es rund 3,66 Milliarden Euro. Betrachtet man den bundesstaatlichen Finanzausgleich<br />
insgesamt - also einschließlich der Umsatzsteuerverteilung - hat Bayern fast<br />
5,4 Milliarden Euro abgegeben. Damit gehen aktuell 16 Prozent der bayerischen<br />
Steuereinnahmen an die anderen Länder. Nach Artikel 107 des Grundgesetzes hat<br />
der Länderfinanzausgleich den Zweck, „dass die unterschiedliche Finanzkraft der<br />
Länder angemessen ausgeglichen wird.“ Wir als CSU-Fraktion stellen nicht den Solidaritätsgedanken<br />
als solchen in Frage, aber es ist nicht akzeptabel, dass der Freistaat<br />
über die Hälfte der bundesweiten Ausgleichsumme alleine stemmen muss. Der<br />
Finanzausgleich ist Ausdruck der länderübergreifenden Solidarität. Auch Bayern hat<br />
jahrzehntelang davon profitiert. Aber Bayern hat es geschafft, mit den Ausgleichsmitteln<br />
vom Empfänger zum inzwischen stärksten Zahler aufzusteigen. Dies ist eine<br />
Erfolgsgeschichte, die den eigentlichen Sinn des Länderfinanzausgleichs deutlich<br />
macht: Hilfe zur Selbsthilfe. Von Empfängerländern ist zu erwarten, dass sie sich<br />
um eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Situation bemühen.<br />
Auch von Bayern ist das erwartet worden. Mit Blick auf die enorme bayerische<br />
Zahllast stellt sich jedoch die Frage nach den Grenzen der Solidarität. Das Grundgesetz<br />
spricht von einem angemessenen Ausgleich, der meines Erachtens nicht mehr<br />
gegeben ist. Das geltende Ausgleichssystem ist dringend reformbedürftig mit dem<br />
Ziel eines maßvollen und gerechten Finanzausgleichs, der seinen eigentlichen Sinn<br />
wieder erfüllt. Der Umstand, dass die aktuellen Regelungen bis 2019 gelten, kann<br />
nicht bedeuten, dass alle Schwächen und Ungerechtigkeiten bis dahin Bestand haben<br />
dürfen. Ihre Christa Matschl<br />
Der Vizepräsident des Bayerischen Landtags<br />
und Bezirksvorsitzende der FDP-Mittelfranken,<br />
Jörg Rohde MdL, zum Thema:<br />
Neues bürgerfreundlicheres<br />
Kommunalwahlrecht für Bayern<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
nach über zwei Jahren intensiver Debatte im Landtag hat<br />
die Regierungskoalition aus CSU und FDP das Kommunalwahlrecht novelliert. Besonders<br />
freut es mich, dass die Bürgerfreundlichkeit des Wahlrechts für die Kommunalparlamente<br />
erhöht werden konnte. So kann beispielsweise schon bei der nächsten<br />
Kommunalwahl 2014 jeder Bürger nach seiner Wahl an einem seiner Wohnorte<br />
als Stadt-, Gemeinde- oder Kreisrat kandidieren und ist nicht mehr an den Ort des<br />
sogenannten Schwerpunkts der Lebensbeziehungen gefesselt. Heute sind mehrere<br />
Wohnorte nicht mehr eine Ausnahme und Umzüge gehören zur alltäglichen Lebenswirklichkeit;<br />
darauf muss das Wahlrecht Rücksicht nehmen. Im Privatleben der<br />
Bewerber herumzuschnüffeln, um einen "Schwerpunkt" zu finden, ist unwürdig:<br />
Der Wähler soll darüber entscheiden, wer in den Kommunalparlamenten sitzt, und<br />
nicht der Ort, in dem der Kandidat die höhere Wasserrechnung hat. Gleichzeitig<br />
senkte die Regierungskoalition die Mindestaufenthaltsdauer im Wahlkreis zur Erlangung<br />
des aktiven Wahlrechts (Stimmabgabe) von drei auf zwei Monate. Das<br />
passive Wahlrecht (Kandidatur) setzt statt nach sechs Monaten künftig schon nach<br />
drei ein. Auch wird künftig allen Bürgern die Briefwahl ermöglicht, ohne dass besondere<br />
Gründe angegeben werden müssen. Die Altersgrenze für die Wählbarkeit<br />
zu ersten Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten wird von 21 auf 18<br />
Jahre gesenkt sowie die Höchstaltersgrenze am Tag des Beginns der Amtszeit für<br />
hauptamtliche Bürgermeister und Landräte ab dem Jahr 2020 von 65 auf 67 Jahre<br />
erhöht. Damit entspricht die Anhebung des Höchstalters für potentielle Kandidaten<br />
dem zukünftigen Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Ihr Jörg Rohde<br />
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