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Eine neue - KreisLauf Magazin

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Landtags-Politiker aus der Region<br />

Christa Matschl,<br />

Stimmkreis-Abgeordnete für Erlangen-<br />

Höchstadt im Bayerischen Landtag,<br />

zum Thema:<br />

Länderfinanzausgleich<br />

neu ordnen<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

Bayern ist nach wie vor größter Zahler im Länderfinanzausgleich<br />

mit einer <strong>neue</strong>n Rekordsumme und weit vor allen anderen. Erstmals entfällt<br />

mehr als die Hälfte der Zahllast auf den Freistaat. Im vergangenen Jahr waren<br />

es rund 3,66 Milliarden Euro. Betrachtet man den bundesstaatlichen Finanzausgleich<br />

insgesamt - also einschließlich der Umsatzsteuerverteilung - hat Bayern fast<br />

5,4 Milliarden Euro abgegeben. Damit gehen aktuell 16 Prozent der bayerischen<br />

Steuereinnahmen an die anderen Länder. Nach Artikel 107 des Grundgesetzes hat<br />

der Länderfinanzausgleich den Zweck, „dass die unterschiedliche Finanzkraft der<br />

Länder angemessen ausgeglichen wird.“ Wir als CSU-Fraktion stellen nicht den Solidaritätsgedanken<br />

als solchen in Frage, aber es ist nicht akzeptabel, dass der Freistaat<br />

über die Hälfte der bundesweiten Ausgleichsumme alleine stemmen muss. Der<br />

Finanzausgleich ist Ausdruck der länderübergreifenden Solidarität. Auch Bayern hat<br />

jahrzehntelang davon profitiert. Aber Bayern hat es geschafft, mit den Ausgleichsmitteln<br />

vom Empfänger zum inzwischen stärksten Zahler aufzusteigen. Dies ist eine<br />

Erfolgsgeschichte, die den eigentlichen Sinn des Länderfinanzausgleichs deutlich<br />

macht: Hilfe zur Selbsthilfe. Von Empfängerländern ist zu erwarten, dass sie sich<br />

um eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Situation bemühen.<br />

Auch von Bayern ist das erwartet worden. Mit Blick auf die enorme bayerische<br />

Zahllast stellt sich jedoch die Frage nach den Grenzen der Solidarität. Das Grundgesetz<br />

spricht von einem angemessenen Ausgleich, der meines Erachtens nicht mehr<br />

gegeben ist. Das geltende Ausgleichssystem ist dringend reformbedürftig mit dem<br />

Ziel eines maßvollen und gerechten Finanzausgleichs, der seinen eigentlichen Sinn<br />

wieder erfüllt. Der Umstand, dass die aktuellen Regelungen bis 2019 gelten, kann<br />

nicht bedeuten, dass alle Schwächen und Ungerechtigkeiten bis dahin Bestand haben<br />

dürfen. Ihre Christa Matschl<br />

Der Vizepräsident des Bayerischen Landtags<br />

und Bezirksvorsitzende der FDP-Mittelfranken,<br />

Jörg Rohde MdL, zum Thema:<br />

Neues bürgerfreundlicheres<br />

Kommunalwahlrecht für Bayern<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

nach über zwei Jahren intensiver Debatte im Landtag hat<br />

die Regierungskoalition aus CSU und FDP das Kommunalwahlrecht novelliert. Besonders<br />

freut es mich, dass die Bürgerfreundlichkeit des Wahlrechts für die Kommunalparlamente<br />

erhöht werden konnte. So kann beispielsweise schon bei der nächsten<br />

Kommunalwahl 2014 jeder Bürger nach seiner Wahl an einem seiner Wohnorte<br />

als Stadt-, Gemeinde- oder Kreisrat kandidieren und ist nicht mehr an den Ort des<br />

sogenannten Schwerpunkts der Lebensbeziehungen gefesselt. Heute sind mehrere<br />

Wohnorte nicht mehr eine Ausnahme und Umzüge gehören zur alltäglichen Lebenswirklichkeit;<br />

darauf muss das Wahlrecht Rücksicht nehmen. Im Privatleben der<br />

Bewerber herumzuschnüffeln, um einen "Schwerpunkt" zu finden, ist unwürdig:<br />

Der Wähler soll darüber entscheiden, wer in den Kommunalparlamenten sitzt, und<br />

nicht der Ort, in dem der Kandidat die höhere Wasserrechnung hat. Gleichzeitig<br />

senkte die Regierungskoalition die Mindestaufenthaltsdauer im Wahlkreis zur Erlangung<br />

des aktiven Wahlrechts (Stimmabgabe) von drei auf zwei Monate. Das<br />

passive Wahlrecht (Kandidatur) setzt statt nach sechs Monaten künftig schon nach<br />

drei ein. Auch wird künftig allen Bürgern die Briefwahl ermöglicht, ohne dass besondere<br />

Gründe angegeben werden müssen. Die Altersgrenze für die Wählbarkeit<br />

zu ersten Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten wird von 21 auf 18<br />

Jahre gesenkt sowie die Höchstaltersgrenze am Tag des Beginns der Amtszeit für<br />

hauptamtliche Bürgermeister und Landräte ab dem Jahr 2020 von 65 auf 67 Jahre<br />

erhöht. Damit entspricht die Anhebung des Höchstalters für potentielle Kandidaten<br />

dem zukünftigen Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Ihr Jörg Rohde<br />

Werben kostet Geld - nicht werben kostet Kunden!<br />

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