Ergebnisse der Begleitforschung zu Artikel 11 ... - BiBB
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vermittelt werden.<br />
b) Das Projekt wendet sich auch an berufsschulpflichtige<br />
arbeitslose Jugendliche in einer Jungarbeiterklasse eines<br />
Berufskollegs.<br />
c) Jugendliche werden durch das Jugend- o<strong>der</strong> Sozialamt, durch<br />
Maßnahmeträger o<strong>der</strong> Jugendeinrichtungen an die<br />
Beratungsstelle vermittelt beziehungsweise in den<br />
Jugendeinrichtungen direkt von <strong>der</strong> Projektmitarbeiterin<br />
angesprochen.<br />
d) Die Beratungsstelle bietet Dienstags von 9.00 bis <strong>11</strong>.00 Uhr<br />
und Donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr offene Sprechzeiten<br />
an.<br />
Die nicht direkt vom Arbeitsamt vermittelten Jugendlichen sollen<br />
<strong>zu</strong>nächst an das Arbeitsamt herangeführt, später in Kooperation mit<br />
dem Arbeitsamt in Ausbildung, Schule o<strong>der</strong> Arbeit vermittelt werden.<br />
Nach <strong>der</strong> Kontaktaufnahme werden die jungen Menschen in sieben<br />
Phasen beraten, begleitet und betreut. In die Vermittlungsphase will<br />
man möglichst nach maximal sechs Monaten einmünden. Dieser<br />
Zeitraum kann jedoch durch Therapien, Jugendarrest,<br />
Krankheitszeiten, Schwangerschaften etc. individuell verlängert<br />
werden.<br />
Informationsphase – Einzel- und Gruppengespräche <strong>zu</strong>m<br />
Beratungsangebot; Diagnosephase – Diagnosetraining,<br />
Überprüfung <strong>der</strong> sozialen Kompetenzen, Erstellung eines<br />
individuellen För<strong>der</strong>plans; Freiwerdephase – Aufarbeitung<br />
vordringlicher persönlicher Probleme; För<strong>der</strong>phase –<br />
Zusatzangebote <strong>zu</strong>r Kompensierung fehlen<strong>der</strong> Qualifikationen,<br />
Training sozialer Kompetenzen; Praxisphase – Vermittlung in<br />
Kurzpraktika in Betrieben <strong>der</strong> Region; Vermittlungsphase – je nach<br />
individueller Vorausset<strong>zu</strong>ng; in enger Kooperation mit dem<br />
Arbeitsamt; Beschäftigungsphase – Abgabe an an<strong>der</strong>e<br />
Einrichtungen o<strong>der</strong> Begleitung während <strong>der</strong> ersten<br />
Beschäftigungsphase.<br />
Anmerkungen Als großer Vorteil hat sich die Anbindung <strong>der</strong> Beratungsstelle direkt<br />
im Gebäude des Arbeitsamtes erwiesen. Hierdurch sind die<br />
Informationswege kurz, spontan und zeitnah. So finden Jugendliche<br />
oft direkt nach dem Gespräch mit dem Berufsberater o<strong>der</strong><br />
Arbeitsvermittler den Weg <strong>zu</strong>r Beratungsstelle. Neben <strong>der</strong><br />
Zeitersparnis min<strong>der</strong>t diese Anbindung auch die Berührungsangst <strong>zu</strong><br />
neuen Institutionen.<br />
Vorläufige<br />
<strong>Ergebnisse</strong><br />
Insgesamt wurden vom 01.10.2001 bis <strong>zu</strong>m 01.07.2002 68<br />
Jugendliche in <strong>der</strong> Beratungsstelle „at once“ betreut. Etwa ein Viertel<br />
<strong>der</strong> beratenen Jugendlichen konnte in berufsvorbereitende<br />
Maßnahmen, Ausbildung o<strong>der</strong> Arbeit vermittelt werden.<br />
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