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Ergebnisse der Begleitforschung zu Artikel 11 ... - BiBB

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vermittelt werden.<br />

b) Das Projekt wendet sich auch an berufsschulpflichtige<br />

arbeitslose Jugendliche in einer Jungarbeiterklasse eines<br />

Berufskollegs.<br />

c) Jugendliche werden durch das Jugend- o<strong>der</strong> Sozialamt, durch<br />

Maßnahmeträger o<strong>der</strong> Jugendeinrichtungen an die<br />

Beratungsstelle vermittelt beziehungsweise in den<br />

Jugendeinrichtungen direkt von <strong>der</strong> Projektmitarbeiterin<br />

angesprochen.<br />

d) Die Beratungsstelle bietet Dienstags von 9.00 bis <strong>11</strong>.00 Uhr<br />

und Donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr offene Sprechzeiten<br />

an.<br />

Die nicht direkt vom Arbeitsamt vermittelten Jugendlichen sollen<br />

<strong>zu</strong>nächst an das Arbeitsamt herangeführt, später in Kooperation mit<br />

dem Arbeitsamt in Ausbildung, Schule o<strong>der</strong> Arbeit vermittelt werden.<br />

Nach <strong>der</strong> Kontaktaufnahme werden die jungen Menschen in sieben<br />

Phasen beraten, begleitet und betreut. In die Vermittlungsphase will<br />

man möglichst nach maximal sechs Monaten einmünden. Dieser<br />

Zeitraum kann jedoch durch Therapien, Jugendarrest,<br />

Krankheitszeiten, Schwangerschaften etc. individuell verlängert<br />

werden.<br />

Informationsphase – Einzel- und Gruppengespräche <strong>zu</strong>m<br />

Beratungsangebot; Diagnosephase – Diagnosetraining,<br />

Überprüfung <strong>der</strong> sozialen Kompetenzen, Erstellung eines<br />

individuellen För<strong>der</strong>plans; Freiwerdephase – Aufarbeitung<br />

vordringlicher persönlicher Probleme; För<strong>der</strong>phase –<br />

Zusatzangebote <strong>zu</strong>r Kompensierung fehlen<strong>der</strong> Qualifikationen,<br />

Training sozialer Kompetenzen; Praxisphase – Vermittlung in<br />

Kurzpraktika in Betrieben <strong>der</strong> Region; Vermittlungsphase – je nach<br />

individueller Vorausset<strong>zu</strong>ng; in enger Kooperation mit dem<br />

Arbeitsamt; Beschäftigungsphase – Abgabe an an<strong>der</strong>e<br />

Einrichtungen o<strong>der</strong> Begleitung während <strong>der</strong> ersten<br />

Beschäftigungsphase.<br />

Anmerkungen Als großer Vorteil hat sich die Anbindung <strong>der</strong> Beratungsstelle direkt<br />

im Gebäude des Arbeitsamtes erwiesen. Hierdurch sind die<br />

Informationswege kurz, spontan und zeitnah. So finden Jugendliche<br />

oft direkt nach dem Gespräch mit dem Berufsberater o<strong>der</strong><br />

Arbeitsvermittler den Weg <strong>zu</strong>r Beratungsstelle. Neben <strong>der</strong><br />

Zeitersparnis min<strong>der</strong>t diese Anbindung auch die Berührungsangst <strong>zu</strong><br />

neuen Institutionen.<br />

Vorläufige<br />

<strong>Ergebnisse</strong><br />

Insgesamt wurden vom 01.10.2001 bis <strong>zu</strong>m 01.07.2002 68<br />

Jugendliche in <strong>der</strong> Beratungsstelle „at once“ betreut. Etwa ein Viertel<br />

<strong>der</strong> beratenen Jugendlichen konnte in berufsvorbereitende<br />

Maßnahmen, Ausbildung o<strong>der</strong> Arbeit vermittelt werden.<br />

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