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STADT IM - Wirtschaftsregion Heilbronn - Franken

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KREISVERKEHR SCHW. HALL<br />

Neuer Automat<br />

Die Deutsche Bahn AG (DB) hat<br />

Anfang Juli im Einkaufszentrum<br />

Kocherquartier in Schwäbisch<br />

Hall einen neuen Fahrkartenautomaten<br />

installiert. Rund 25 000<br />

Euro investierte die DB in den<br />

Automaten, an dem die Kunden<br />

Fern- und Nahverkehrstickets<br />

sowie Verbundkarten und Fahrplanauskünfte<br />

erhalten oder<br />

Reservierungen tätigen können.<br />

Die intuitive Bedienung durch<br />

Fingerdruck auf dem Bildschirm<br />

ist aufgrund der halbhohen Monitore<br />

und einer speziellen Software<br />

gerade für mobilitätseingeschränkte<br />

Kunden besonders<br />

einfach.<br />

INFO: www.kreisverkehr-sha.de<br />

BERA<br />

Zukunftsweisende Projekte<br />

Nach dem Rekordjahr 2010<br />

zeichnet sich für die Bera Personaldienstleistungen<br />

GmbH,<br />

Schwäbisch Hall auch 2011 eine<br />

beeindruckende Entwicklung<br />

ab. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum<br />

hat sich der Umsatz<br />

mit etwa 20 Millionen Euro bereits<br />

mehr als verdoppelt. Auch<br />

die Mitarbeiterzahl wuchs um<br />

ein Drittel auf nunmehr 1400.<br />

Als besonders erfolgreich erwiesen<br />

sich die Bereiche Personalberatung<br />

und internationale<br />

Fachkräfteüberlassung. Massiv<br />

investiert die Bera in den wachsenden<br />

Bereich der Persönlichkeitsentwicklung<br />

und Gesundheitsvorsorge.<br />

Im neuen Ge-<br />

schäftsbereich Gesundheit werden<br />

Ärzte und Pflegepersonal<br />

vermittelt. Im unternehmenseigenen<br />

Schloss zu Hopferau<br />

(Bayern) entsteht ein Seminarzentrum,<br />

in dem Workshops zu<br />

Work-Life-Balance und Burnout-<br />

Vorsorge angeboten werden.<br />

Dort finden auch die Module<br />

der neuen Bera Corporate University<br />

statt. Die berufsbegleitende<br />

modulare Weiterbildung<br />

für Mitarbeiter wurde in Kooperation<br />

mit der German Graduate<br />

School of Management & Law<br />

(GGS) gegründet. Das langfristig<br />

angelegte Projekt wird durch<br />

die GGS betreut, die gerade erst<br />

vom Wissenschaftsrat, der die<br />

Lehre und Forschung privater<br />

Hochschulen prüft, reakkreditiert<br />

wurde. Schwerpunkte sind die<br />

Themen Recht, Managementtechniken,<br />

Personalführung,<br />

Marketing und Vertrieb.<br />

INFO: www.bera.eu<br />

Steuern · Wirtschaft · Recht – KANZLEI STERR & KOLLEGEN<br />

Vorteilhafte steuerliche Gestaltung – wer übernimmt Ausbildungs-<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen<br />

des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn,<br />

wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegend<br />

eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers<br />

durchgeführt werden. Dieses ist anzunehmen,<br />

wenn die Maßnahme die Einsatzfähigkeit<br />

des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers<br />

erhöht.<br />

Fortbildungs- und Weiterbildungskosten<br />

Diesbezüglich hat sich folgende Neuerung ergeben:<br />

Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung<br />

vom Arbeitgeber ist nun auch dann möglich,<br />

wenn der Arbeitnehmer selbst Rechnungsempfänger<br />

(bzgl. der Bildungsmaßnahme)<br />

ist. Allerdings müssen noch zwei weitere<br />

Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

– Der Arbeitgeber muss die Übernahme bzw.<br />

den Ersatz der Kosten vor (!) Vertragsabschluss<br />

durch den Arbeitnehmer schriftlich<br />

zugesagt haben<br />

– der Arbeitgeber muss auf der ihm vom Arbeitnehmer<br />

vorgelegten Originalrechnung<br />

oder Fortbildungskosten der Mitarbeiter?<br />

die Höhe der Kostenübernahme vermerken<br />

und eine Kopie dieser Rechnung mit diesem<br />

Vermerk als Beleg zum Lohnkonto nehmen.<br />

Das Problem in dieser Fallkonstellation ist allerdings,<br />

dass der Arbeitgeber nicht (!) zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt ist, da er ja nicht der<br />

Rechnungsempfänger ist. Insbesondere vor diesem<br />

Hintergrund sollte deshalb – soweit möglich<br />

– auch weiterhin der Weg präferiert werden,<br />

dass der Arbeitgeber Vertragspartner der externen<br />

Fortbildungseinrichtung wird.<br />

Berufsausbildungskosten/Kosten für Erst-<br />

oder Zweitstudium<br />

Diese Art von Kosten kann nach Auffassung der<br />

Finanzverwaltung grundsätzlich nicht lohnsteuerfrei<br />

vom Arbeitgeber erstattet werden.<br />

Es gibt jedoch eine Ausnahme:<br />

Im Rahmen des sog. „dualen Systems“ (Berufsakademien),<br />

bei dem grundsätzlich ein Ausbildungsdienstverhältnis<br />

zwischen Studierendem<br />

und Betrieb besteht, ist die Möglichkeit einer<br />

steuerfreien Erstattung von Studiengebühren<br />

vorgesehen:<br />

– 1. Fall: wenn der Arbeitgeber die Gebühren<br />

auf Grund eines Kooperationsvertrages mit<br />

der Berufsakademie als unmittelbarer Schuldner<br />

trägt<br />

– 2. Fall: es liegt eine arbeitsvertragliche Verpflichtung<br />

des Arbeitgebers sowie eine Rückzahlungsverpflichtung<br />

des Studierenden für<br />

den Fall vor, dass dieser das ausbildende Unternehmen<br />

innerhalb von zwei Jahren nach<br />

Studienabschluss verlässt<br />

Studieren Sie mit uns an<br />

der DHBW Mosbach:<br />

KANZLEI STERR & KOLLEGEN, Marcalistraße 36, 74653 Künzelsau<br />

Tel. 0 79 40/91 10-0, Fax 0 79 40/91 10-90, www.sterr.de<br />

FOTO: BERA<br />

Kooperation: Bera-Geschäftsführer<br />

Bernd Rath (li.) und<br />

Prof. Dr. Dirk Zupancic (GGS).<br />

Andrea Angelone<br />

Steuerberaterin<br />

PRO-MAGAZIN 8/2011 47

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