STADT IM - Wirtschaftsregion Heilbronn - Franken
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KREISVERKEHR SCHW. HALL<br />
Neuer Automat<br />
Die Deutsche Bahn AG (DB) hat<br />
Anfang Juli im Einkaufszentrum<br />
Kocherquartier in Schwäbisch<br />
Hall einen neuen Fahrkartenautomaten<br />
installiert. Rund 25 000<br />
Euro investierte die DB in den<br />
Automaten, an dem die Kunden<br />
Fern- und Nahverkehrstickets<br />
sowie Verbundkarten und Fahrplanauskünfte<br />
erhalten oder<br />
Reservierungen tätigen können.<br />
Die intuitive Bedienung durch<br />
Fingerdruck auf dem Bildschirm<br />
ist aufgrund der halbhohen Monitore<br />
und einer speziellen Software<br />
gerade für mobilitätseingeschränkte<br />
Kunden besonders<br />
einfach.<br />
INFO: www.kreisverkehr-sha.de<br />
BERA<br />
Zukunftsweisende Projekte<br />
Nach dem Rekordjahr 2010<br />
zeichnet sich für die Bera Personaldienstleistungen<br />
GmbH,<br />
Schwäbisch Hall auch 2011 eine<br />
beeindruckende Entwicklung<br />
ab. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum<br />
hat sich der Umsatz<br />
mit etwa 20 Millionen Euro bereits<br />
mehr als verdoppelt. Auch<br />
die Mitarbeiterzahl wuchs um<br />
ein Drittel auf nunmehr 1400.<br />
Als besonders erfolgreich erwiesen<br />
sich die Bereiche Personalberatung<br />
und internationale<br />
Fachkräfteüberlassung. Massiv<br />
investiert die Bera in den wachsenden<br />
Bereich der Persönlichkeitsentwicklung<br />
und Gesundheitsvorsorge.<br />
Im neuen Ge-<br />
schäftsbereich Gesundheit werden<br />
Ärzte und Pflegepersonal<br />
vermittelt. Im unternehmenseigenen<br />
Schloss zu Hopferau<br />
(Bayern) entsteht ein Seminarzentrum,<br />
in dem Workshops zu<br />
Work-Life-Balance und Burnout-<br />
Vorsorge angeboten werden.<br />
Dort finden auch die Module<br />
der neuen Bera Corporate University<br />
statt. Die berufsbegleitende<br />
modulare Weiterbildung<br />
für Mitarbeiter wurde in Kooperation<br />
mit der German Graduate<br />
School of Management & Law<br />
(GGS) gegründet. Das langfristig<br />
angelegte Projekt wird durch<br />
die GGS betreut, die gerade erst<br />
vom Wissenschaftsrat, der die<br />
Lehre und Forschung privater<br />
Hochschulen prüft, reakkreditiert<br />
wurde. Schwerpunkte sind die<br />
Themen Recht, Managementtechniken,<br />
Personalführung,<br />
Marketing und Vertrieb.<br />
INFO: www.bera.eu<br />
Steuern · Wirtschaft · Recht – KANZLEI STERR & KOLLEGEN<br />
Vorteilhafte steuerliche Gestaltung – wer übernimmt Ausbildungs-<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen<br />
des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn,<br />
wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegend<br />
eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers<br />
durchgeführt werden. Dieses ist anzunehmen,<br />
wenn die Maßnahme die Einsatzfähigkeit<br />
des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers<br />
erhöht.<br />
Fortbildungs- und Weiterbildungskosten<br />
Diesbezüglich hat sich folgende Neuerung ergeben:<br />
Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung<br />
vom Arbeitgeber ist nun auch dann möglich,<br />
wenn der Arbeitnehmer selbst Rechnungsempfänger<br />
(bzgl. der Bildungsmaßnahme)<br />
ist. Allerdings müssen noch zwei weitere<br />
Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
– Der Arbeitgeber muss die Übernahme bzw.<br />
den Ersatz der Kosten vor (!) Vertragsabschluss<br />
durch den Arbeitnehmer schriftlich<br />
zugesagt haben<br />
– der Arbeitgeber muss auf der ihm vom Arbeitnehmer<br />
vorgelegten Originalrechnung<br />
oder Fortbildungskosten der Mitarbeiter?<br />
die Höhe der Kostenübernahme vermerken<br />
und eine Kopie dieser Rechnung mit diesem<br />
Vermerk als Beleg zum Lohnkonto nehmen.<br />
Das Problem in dieser Fallkonstellation ist allerdings,<br />
dass der Arbeitgeber nicht (!) zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt ist, da er ja nicht der<br />
Rechnungsempfänger ist. Insbesondere vor diesem<br />
Hintergrund sollte deshalb – soweit möglich<br />
– auch weiterhin der Weg präferiert werden,<br />
dass der Arbeitgeber Vertragspartner der externen<br />
Fortbildungseinrichtung wird.<br />
Berufsausbildungskosten/Kosten für Erst-<br />
oder Zweitstudium<br />
Diese Art von Kosten kann nach Auffassung der<br />
Finanzverwaltung grundsätzlich nicht lohnsteuerfrei<br />
vom Arbeitgeber erstattet werden.<br />
Es gibt jedoch eine Ausnahme:<br />
Im Rahmen des sog. „dualen Systems“ (Berufsakademien),<br />
bei dem grundsätzlich ein Ausbildungsdienstverhältnis<br />
zwischen Studierendem<br />
und Betrieb besteht, ist die Möglichkeit einer<br />
steuerfreien Erstattung von Studiengebühren<br />
vorgesehen:<br />
– 1. Fall: wenn der Arbeitgeber die Gebühren<br />
auf Grund eines Kooperationsvertrages mit<br />
der Berufsakademie als unmittelbarer Schuldner<br />
trägt<br />
– 2. Fall: es liegt eine arbeitsvertragliche Verpflichtung<br />
des Arbeitgebers sowie eine Rückzahlungsverpflichtung<br />
des Studierenden für<br />
den Fall vor, dass dieser das ausbildende Unternehmen<br />
innerhalb von zwei Jahren nach<br />
Studienabschluss verlässt<br />
Studieren Sie mit uns an<br />
der DHBW Mosbach:<br />
KANZLEI STERR & KOLLEGEN, Marcalistraße 36, 74653 Künzelsau<br />
Tel. 0 79 40/91 10-0, Fax 0 79 40/91 10-90, www.sterr.de<br />
FOTO: BERA<br />
Kooperation: Bera-Geschäftsführer<br />
Bernd Rath (li.) und<br />
Prof. Dr. Dirk Zupancic (GGS).<br />
Andrea Angelone<br />
Steuerberaterin<br />
PRO-MAGAZIN 8/2011 47