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Cloud Computing - AKDB

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<strong>Cloud</strong>-Dienste können technisch mit einer Zirkulation von<br />

Daten rund um den Globus verbunden sein, müssen aber<br />

nicht. Nicht das <strong>Cloud</strong> <strong>Computing</strong> als solches ist rechtlich<br />

bedenklich: vielmehr bestimmte Erscheinungsformen, die<br />

das europäische und deutsche Datenschutzrecht nicht zulässt.<br />

Deshalb arbeitet man an rechtlich maßgeschneiderten<br />

Angeboten wie der geografischen„Nationalen <strong>Cloud</strong>“,<br />

einer institutionellen „Community <strong>Cloud</strong>“ oder einer funktionalen<br />

„Private <strong>Cloud</strong>“. Datenherrschaft erfordert nicht<br />

die Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle,<br />

sondern durch eine vertrauenswürdige Stelle – Gedanke<br />

der „Trusted <strong>Cloud</strong>“. Vertrauenswürdig für kommunale<br />

Auftraggeber sind insbesondere jene IT-Dienstleister, die<br />

als juristische Personen des öffentlichen Rechts Professionalität<br />

der Aufgabenerfüllung mit Gemeinwohlbindung<br />

und dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung<br />

verbinden. Das erleichtert die Auswahlentscheidung nach<br />

report<br />

SChWERPUnKt<br />

§ 11 BDSG, dessen Sorgfaltskriterien durch solche <strong>Cloud</strong>-<br />

Anbieter leichter erfüllt werden können. Vertrauensstiftung<br />

ist auch eine Frage konvergenter Interessen. Die Geschäftsmodelle<br />

öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister werden im<br />

Bereich des <strong>Cloud</strong> <strong>Computing</strong> für Behörden gleichsam auf<br />

Rechtskonformität „geeicht“.<br />

So gehen beispielsweise die auf kommunale Aufgaben<br />

zugeschnittenen „<strong>Cloud</strong>-Services“ der <strong>AKDB</strong> zum Teil aus<br />

bestehenden Outsourcing-Angeboten hervor, entwickeln<br />

aber auch weitergehende Innovationen. Dabei werden die<br />

Vorteile der Skalierung und Virtualisierung genutzt, wenn<br />

etwa die ganze Bandbreite von bilateralen Online-Anträgen<br />

(„Bürgerservice-Portal“) bis hin zu einem Mix aus dezentralen<br />

Registern und zentralisierten Abfragemöglichkeiten<br />

(„Meldecloud“) abgedeckt wird, ohne die <strong>Cloud</strong>-Technologien<br />

zu Lasten von Datenschutz und Datensicherheit zu<br />

überzustrapazieren. Eine solche auf die Nutzerbedürfnisse<br />

abgestimmte Verknüpfung von ebenenübergreifenden<br />

Diensten unterscheidet die <strong>Cloud</strong> gegenüber herkömmlichem<br />

IT-Outsourcing. Davon können auch kommunale<br />

Aufgabenträger profitieren, deren zahlreiche Fachverfahren<br />

„in der <strong>Cloud</strong>“ effektiv gebündelt werden können.<br />

<strong>Cloud</strong> <strong>Computing</strong> ist aber nicht nur eine Option, es kann<br />

auch ein „Muss“ sein. IT-Sicherheit lässt sich in bestimmten<br />

Fällen über <strong>Cloud</strong>-Dienste sogar besser verwirklichen als<br />

„auf der eigenen Festplatte“. Pointiert ausgedrückt: Wenn<br />

Behörden angesichts zunehmender Komplexität und Gefährdung<br />

der IT das Vertrauen in die Beherrschbarkeit der<br />

eigenen Abläufe verlieren, müssen sie sogar vertrauenswürdige<br />

Dritte, professionelle, gegebenenfalls öffentlichrechtliche<br />

IT-Dienstleister in Anspruch nehmen. Professionalisierung<br />

im Umgang mit IT ist die richtige Antwort auf<br />

die erhöhte Angreifbarkeit und Verletzlichkeit von Daten<br />

und IT-Systemen. IT-Nutzung „auf gut Glück“ widerspricht<br />

demgegenüber rechtsstaatlichen Anforderungen der Verfahrensherrschaft<br />

und Informationskontrolle. Dann wird<br />

<strong>Cloud</strong> <strong>Computing</strong> zum willkürlichen Fog <strong>Computing</strong>.<br />

Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Universität<br />

Passau, ausgewiesener Experte für IT-Sicherheitsrecht<br />

und Internetrecht<br />

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