Cloud Computing - AKDB
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<strong>Cloud</strong>-Dienste können technisch mit einer Zirkulation von<br />
Daten rund um den Globus verbunden sein, müssen aber<br />
nicht. Nicht das <strong>Cloud</strong> <strong>Computing</strong> als solches ist rechtlich<br />
bedenklich: vielmehr bestimmte Erscheinungsformen, die<br />
das europäische und deutsche Datenschutzrecht nicht zulässt.<br />
Deshalb arbeitet man an rechtlich maßgeschneiderten<br />
Angeboten wie der geografischen„Nationalen <strong>Cloud</strong>“,<br />
einer institutionellen „Community <strong>Cloud</strong>“ oder einer funktionalen<br />
„Private <strong>Cloud</strong>“. Datenherrschaft erfordert nicht<br />
die Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle,<br />
sondern durch eine vertrauenswürdige Stelle – Gedanke<br />
der „Trusted <strong>Cloud</strong>“. Vertrauenswürdig für kommunale<br />
Auftraggeber sind insbesondere jene IT-Dienstleister, die<br />
als juristische Personen des öffentlichen Rechts Professionalität<br />
der Aufgabenerfüllung mit Gemeinwohlbindung<br />
und dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung<br />
verbinden. Das erleichtert die Auswahlentscheidung nach<br />
report<br />
SChWERPUnKt<br />
§ 11 BDSG, dessen Sorgfaltskriterien durch solche <strong>Cloud</strong>-<br />
Anbieter leichter erfüllt werden können. Vertrauensstiftung<br />
ist auch eine Frage konvergenter Interessen. Die Geschäftsmodelle<br />
öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister werden im<br />
Bereich des <strong>Cloud</strong> <strong>Computing</strong> für Behörden gleichsam auf<br />
Rechtskonformität „geeicht“.<br />
So gehen beispielsweise die auf kommunale Aufgaben<br />
zugeschnittenen „<strong>Cloud</strong>-Services“ der <strong>AKDB</strong> zum Teil aus<br />
bestehenden Outsourcing-Angeboten hervor, entwickeln<br />
aber auch weitergehende Innovationen. Dabei werden die<br />
Vorteile der Skalierung und Virtualisierung genutzt, wenn<br />
etwa die ganze Bandbreite von bilateralen Online-Anträgen<br />
(„Bürgerservice-Portal“) bis hin zu einem Mix aus dezentralen<br />
Registern und zentralisierten Abfragemöglichkeiten<br />
(„Meldecloud“) abgedeckt wird, ohne die <strong>Cloud</strong>-Technologien<br />
zu Lasten von Datenschutz und Datensicherheit zu<br />
überzustrapazieren. Eine solche auf die Nutzerbedürfnisse<br />
abgestimmte Verknüpfung von ebenenübergreifenden<br />
Diensten unterscheidet die <strong>Cloud</strong> gegenüber herkömmlichem<br />
IT-Outsourcing. Davon können auch kommunale<br />
Aufgabenträger profitieren, deren zahlreiche Fachverfahren<br />
„in der <strong>Cloud</strong>“ effektiv gebündelt werden können.<br />
<strong>Cloud</strong> <strong>Computing</strong> ist aber nicht nur eine Option, es kann<br />
auch ein „Muss“ sein. IT-Sicherheit lässt sich in bestimmten<br />
Fällen über <strong>Cloud</strong>-Dienste sogar besser verwirklichen als<br />
„auf der eigenen Festplatte“. Pointiert ausgedrückt: Wenn<br />
Behörden angesichts zunehmender Komplexität und Gefährdung<br />
der IT das Vertrauen in die Beherrschbarkeit der<br />
eigenen Abläufe verlieren, müssen sie sogar vertrauenswürdige<br />
Dritte, professionelle, gegebenenfalls öffentlichrechtliche<br />
IT-Dienstleister in Anspruch nehmen. Professionalisierung<br />
im Umgang mit IT ist die richtige Antwort auf<br />
die erhöhte Angreifbarkeit und Verletzlichkeit von Daten<br />
und IT-Systemen. IT-Nutzung „auf gut Glück“ widerspricht<br />
demgegenüber rechtsstaatlichen Anforderungen der Verfahrensherrschaft<br />
und Informationskontrolle. Dann wird<br />
<strong>Cloud</strong> <strong>Computing</strong> zum willkürlichen Fog <strong>Computing</strong>.<br />
Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Universität<br />
Passau, ausgewiesener Experte für IT-Sicherheitsrecht<br />
und Internetrecht<br />
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