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Bibliographie 2011 (2,6 MB) - VG Wort

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Buch und Wissenschaft XV<br />

schaftliche Ergebnisse als Habilitationen, während die Verhältnisse früher<br />

umgekehrt waren: Habilitationen durchliefen einen strengen Prüfungsritus,<br />

es war an einigen guten Universitäten durchaus üblich, daß mehr<br />

als zehn Gutachten zu einem Buch eingeholt wurden, das natürlich nicht<br />

die ganze Breite eines Faches widerspiegeln konnte, wohl aber in einem<br />

größeren Gebiet »Forschung« war. Heute werden Habilitationsschriften<br />

über enge Themen zuweilen nur von zwei Gutachtern beurteilt –<br />

einem vor Ort und einem auswärtigen, und manchmal auch nur in einem<br />

»Sammelgutachten«. Andererseits gibt es (noch) deutsche Universitäten,<br />

die für eine »summa«-Dissertation mindestens drei, gelegentlich sogar<br />

fünf Voten einholen. Dementsprechend sind denn oft auch die dem<br />

Ausschuß vorgelegten Arbeiten. Erstklassige Dissertationen mit einem<br />

Umfang von sechshundert Seiten sind keine Seltenheit, Habilitationen<br />

tragen gelegentlich die unübersehbaren Spuren einer raschen Verfertigung<br />

und begnügen sich nicht selten mit wenig mehr als zweihundert<br />

Seiten.<br />

Natürlich kann man Wissenschaft nicht quantifizieren. Aber es hat<br />

sich doch der Eindruck verstärkt, daß Habilitationen »leichter« geworden<br />

sind, und es gibt Universitäten, an denen man sich heute quasi in<br />

aller Stille habilitieren kann: drei Mentoren reichen aus, um eine Habilitationsschrift<br />

auf ihre Dignität hin zu prüfen, und wenn die sich einig<br />

sind, die Arbeit anzunehmen, wenn Dekan und Fakultätsrat einverstanden<br />

sind, ist die Habilitation damit erledigt – die Fakultät, früher<br />

die kritische Instanz, vor der ein Habilitand zusätzlich mit Vortrag und<br />

gründlicher Diskussionen zu bestehen hatte, erfährt nur noch durch ein<br />

Rundschreiben von der vollzogenen Habilitation eines derart geprüften<br />

(oder auch nichtgeprüften) Kandidaten. Das ist die »Habilitation light«,<br />

wie Spötter sagen. Entsprechend ist denn auch zuweilen die Qualität<br />

derart durchgekommener Habilitationsschriften – und die Arbeit des<br />

Bewilligungsausschusses wird schwieriger, wird er doch zur kritischen<br />

Instanz, die früher in den Universitäten angesiedelt war. Dissertationen<br />

hingegen werden vielfach öffentlich ausgelegt, jedes Fakultätsmitglied<br />

hat das Recht, sie einzusehen und, wenn er es für erforderlich hält, Kritik<br />

zu üben und Einspruch zu erheben. Da ist ein Filter eingebaut, der<br />

bei an sich höherrangigen Arbeiten oft fehlt.<br />

Diese universitären Gewichtsverschiebungen spiegeln sich in den<br />

Anträgen, die dem Bewilligungsausschuß der <strong>VG</strong> <strong>Wort</strong> vorgelegt werden.DessenArbeitwirdaberauchnochinandererHinsichterschwert,<br />

nämlich durch die beunruhigend große Zahl von Dissertationen, die mit

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