Herbstgewitter über Dächern - Mieterverein
Herbstgewitter über Dächern - Mieterverein
Herbstgewitter über Dächern - Mieterverein
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7. JG. Nr. 26, IV/2011<br />
Deutsche Annington:<br />
<strong>Herbstgewitter</strong><br />
<strong>Herbstgewitter</strong><br />
<strong>über</strong> <strong>über</strong> <strong>Dächern</strong><br />
<strong>Dächern</strong><br />
Beitragsanpassung Winterpflichten
Angebote für Mitglieder<br />
2<br />
Strommessgeräte<br />
Wieviel Strom verbraucht Ihre Waschmaschine bei<br />
30 Grad? Oder wieviel Ihr Fernseher im Standby-Betrieb?<br />
Das sagen Ihnen unsere Strommessgeräte aufs<br />
Watt genau.<br />
Sie können die Geräte bei uns für maximal eine<br />
Woche kostenfrei ausleihen. Erst bei längerer Ausleihe<br />
wird ein Entgelt fällig. Einzige Bedingung: Es ist eine<br />
Kaution in Höhe von 50 Euro zu hinterlegen, die Ihnen<br />
bei ordnungsgemäßer Rückgabe selbstverständlich wieder<br />
ausgezahlt wird.<br />
Details zu den Regeln der Ausleihe erfahren Sie unter<br />
der Rufnummer 0234 – 96 11 40.<br />
Ortstermine<br />
Wohnungsmängel? Feuchtigkeitsschäden? Begleitung<br />
bei der Wohnungs<strong>über</strong>gabe?<br />
Unser Mann im Außendienst kommt zu Ihnen nach<br />
Hause. Dipl. Ing. Bernd Eckstein ist Baubiologe und<br />
Energieberater mit BAFA-Zulassung. Im Preis von 75 €<br />
(Preisänderungen vorbehalten) sind Anfahrt, Kurzgutachten<br />
und Mehrwertsteuer enthalten.<br />
Kontakt: T: 02302 / 58 54 77, F: 02302 / 58 54 75,<br />
Mail: b-eckstein@versanet.de. In Zweifelsfällen klären<br />
Sie die Notwendigkeit einer Ortsbegehung vorher mit<br />
Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin.<br />
Verbraucherzentrale<br />
Rabatte für Mitglieder des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum gibt es<br />
bei der Verbraucherzentrale in der Großen Beckstraße 15. So<br />
ist die Nutzung der „Infothek“, die normalerweise 3 € kostet,<br />
für unsere Mitglieder kostenlos. Beim Kauf von Broschüren<br />
oder anderen Publikationen gibt es einen Preisnachlass von<br />
10 Prozent.<br />
Eine Bescheinigung <strong>über</strong> Ihre Mitgliedschaft erhalten<br />
Sie in unserer Bochumer Geschäftsstelle, die nur 200 Meter<br />
entfernt ist. Auf Wunsch senden wir Sie Ihnen auch per Post<br />
nach Hause.<br />
Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale:<br />
Mo: 9.30 - 13.00 + 14.00 - 17.00<br />
Di: 9:30 - 17.00<br />
Mi: nach Vereinbarung<br />
Do: 9:30 - 13.00 + 14.00 - 19.00<br />
Fr: 9:30 - 14.00<br />
Tel: 0234 / 66044<br />
Mediation<br />
Bei Streit unter Mietern <strong>über</strong>nimmt der <strong>Mieterverein</strong><br />
keine rechtliche Vertretung. Das verbietet unsere Satzung.<br />
Wir bieten aber die Möglichkeit einer Mediation an. Sie kann<br />
helfen, Nachbarschaftskonflikte ohne Krieg zu lösen.<br />
Wir arbeiten zu diesem Zweck mit Anja Buschmann<br />
zusammen, Dozentin für Physiotherapie und erfahrene<br />
Mediatorin. Ihre Methode ist die der „gewaltfreien Kommunikation“<br />
nach Dr. Marshall Rosenberg.<br />
Wenn Sie das Angebot interessiert, wenden Sie sich<br />
zunächst an Ihre/n zuständige/n Rechtsberater/in. Es folgt<br />
dann zunächst ein 4-Augen-Gespräch mit Frau Buschmann<br />
und anschließend - wenn die andere Seite mitmacht - die<br />
eigentliche Mediation. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos.
Internes:<br />
Beitragsanpassung ab 2012 S. 4<br />
<strong>Mieterverein</strong> warnt vor<br />
Annington-Inkasso S. 5<br />
Malerviertel:<br />
Ende eines Streits S. 6<br />
Evonik-THS-Fusion:<br />
Neuer Imobilienriese S. 7<br />
Deutsche Annington:<br />
<strong>Herbstgewitter</strong><br />
<strong>über</strong> <strong>Dächern</strong><br />
S. 8 - 9<br />
Kündigungsschutz in NRW:<br />
Rot-Grüner Murks S. 10<br />
Neu:<br />
Betriebskostenspiegel NRW S. 11<br />
Recht:<br />
Winterpflichten S. 12 - 13<br />
Satire:<br />
Der Weihnachtsmann,<br />
der zu viel wusste<br />
S. 14<br />
Befreit die Wohnraumförderung!<br />
Inhalt<br />
S. 15<br />
BGH-Urteile:<br />
Betriebskosten S. 16<br />
Kaution S. 17<br />
Neuer Heizspiegel:<br />
Gutschein für kostenfreies<br />
Heizgutachten S. 18<br />
Mietspiegel Hattingen verlängert<br />
Kosten der Unterkunft:<br />
Bochumer Praxis rechtswidrig S. 20<br />
Soziales:<br />
Ein Ticket, dass den Namen<br />
nicht verdient S. 21<br />
Familienfreundlich<br />
Wohnen?<br />
Kinder sind unsere Zukunft.<br />
Aber wohnen in einer Strohhütte?<br />
Wir bauen sichere Häuser.<br />
Sie können helfen, mit uns!<br />
www.deswos.de<br />
Deutsche Entwicklungshilfe<br />
für soziales Wohnungs- und<br />
Siedlungswesen e.V.<br />
Spendenkonto DESWOS 660 22 21<br />
Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98<br />
S. 19<br />
3
Intern<br />
4<br />
Beitragsanpassung<br />
Zum 01. Januar 2012 werden<br />
die Mitgliedsbeträge nach drei<br />
Jahren leicht angepasst. Dies ist<br />
notwendig, um die Preissteigerungen<br />
aufzufangen, die seit der<br />
letzten Beitragsanpassung zum<br />
01. Januar 2009 bei rund 4,5 Prozent<br />
lagen.<br />
„Wesentlicher Kostenfaktor sind bei uns<br />
die Personalkosten,“ betont Geschäftsführer<br />
Michael Wenzel. Beim Personal<br />
sei seit 2009 aber auch viel getan<br />
worden, etwa durch eine dauerhafte<br />
Personalaufstockung in der Rechtsberatung<br />
und durch Neueinstellungen im<br />
Servicebereich. „Es ist einfach so, dass<br />
die Mitglieder uns wesentlich häufiger<br />
Sie<br />
haben<br />
gewonnen<br />
Na gut - unsere Hoffnung, mit dem<br />
Preisausschreiben eine Massenteilnahme<br />
an der Mietspiegel-Befragung<br />
auszulösen, haben sich nicht erfüllt.<br />
Ganze 105 Fragebögen sind bis zum 30.<br />
November bei uns eingetrudelt. Aber<br />
versprochen ist versprochen. Deshalb<br />
haben wir – selbstverständlich unter<br />
Ausschluss des Rechtswegs – folgende<br />
Gewinner ausgelost:<br />
1. Der Hauptpreis, ein Kurzurlaub im<br />
Ringhotel „Weißer Hirsch“ in Wernigerode<br />
(großes Bild), geht an Rolf Ricke<br />
aus Weitmar.<br />
2. - 5. Preis: Die ECE-Einkaufsgutscheine<br />
im Wert von je 50 Euro haben<br />
gewonnen: Yvonne Kleinert aus Eppen-<br />
in Anspruch nehmen, als in früheren<br />
Zeiten,“ so Wenzel. Dies sei aber nur<br />
mit einem verstärkten Personaleinsatz<br />
zu bewältigen, denn kein Mitglied sei<br />
heutzutage noch bereit, drei Wochen<br />
auf einen Beratungstermin zu warten.<br />
Selbstverständlich besteht für Mitglieder<br />
mit geringem Einkommen weiterhin<br />
die Möglichkeit, ihren Beitrag<br />
um 25 Prozent reduzieren zu lassen.<br />
Inzwischen machen rund 1.000 Mitglieder<br />
von dieser Möglichkeit Gebrauch.<br />
Einfach in einer unserer Geschäftsstellen<br />
einen Bescheid des Jobcenters, der<br />
Wohngeldkasse, des Sozial- oder des<br />
Bafög-Amtes vorlegen. Wichtig: Eine<br />
rückwirkende Beitragsermäßigung ist<br />
aus organisatorischen Gründen nicht<br />
möglich!<br />
dorf, Rolf Marik aus Gerthe, Karl Josef<br />
Schmücker aus Querenburg und Dieter<br />
Jansen aus Weitmar.<br />
6. - 10.Preis: Fünf Gutscheine im Wert<br />
von 20 Euro gehen an: Horst Müller aus<br />
Weitmar, Vera Smolka aus Hofstede, Lothar<br />
Glodde aus Weitmar, Walter Plutta<br />
aus Dahlhausen und Friedhelm Kaffke<br />
aus Langendreer.<br />
Die Anpassung betrifft alle Beitragsklassen.<br />
Die Standard-Mitgliedschaft kostet<br />
künftig glatte 7, die Premium-Mitgliedschaft<br />
9 und der U 27-Tarig 5 Euro im<br />
Monat. Die Basis-Mitgliedschaft wird<br />
ab 1. Januar einmalig 50 Euro kosten.<br />
Gewerbemieter zahlen einheitlich 1<br />
Euro mehr. Und für Altmitglieder, die<br />
noch nicht ins neue Beitragssystem<br />
<strong>über</strong>führt sind, steigt das monatliche<br />
Salär um 30 Cent.<br />
Wenn Sie Fragen zu den neuen Beiträgen<br />
oder zum Thema Beitragsermäßigung<br />
haben, wenden Sie sich bitte an<br />
die Bochumer Geschäftsstelle unter<br />
(0234) 96 11 40 oder direkt an die Geschäftsführung<br />
unter (0234) 96 11 440.<br />
11. - 15.<br />
Preis: Und<br />
das Mieterlexikon<br />
haben<br />
gewonnen:<br />
Anna-Maria<br />
Schwalm aus<br />
Höntrop, Karola<br />
Zahn aus<br />
Gerthe, Nils<br />
Wagenknecht<br />
aus Hamme,<br />
Norbert Sullei<br />
aus Werne und Sigrid Bierman aus<br />
Wiemelhausen.<br />
Herzlichen Glückwunsch!
<strong>Mieterverein</strong> warnt vor<br />
Annington-Inkasso<br />
Die Deutsche Annington ist<br />
Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen<br />
– und offenbar in<br />
Geldnöten. In diesem Sommer<br />
hat sie sich einen neuen Trick ausgedacht,<br />
an das Geld ihrer Mieter<br />
heranzukommen. Sie gründete<br />
ein Tochter-Unternehmen namens<br />
„Deutsche Wohn-Inkasso<br />
GmbH“. Das <strong>über</strong>nimmt seither<br />
das Mahnwesen, wenn Mieter<br />
vermeintliche oder tatsächliche<br />
Zahlungsrückstände haben –<br />
gegen einen saftigen Aufpreis.<br />
Jetzt gibt es auch in Bochum und<br />
Hattingen erste Opfer.<br />
Yvonne Külgen wohnt schon viele Jahre<br />
an der Blankensteiner Straße in der Hattinger<br />
Nordstadt. Und seit die Häuser<br />
der Deutschen Annington gehören,<br />
gibt es immer wieder Ärger. Vor allem<br />
mit den Heiz- und Nebenkostenabrechnungen<br />
stimmt immer irgendetwas<br />
nicht. Deshalb ist sie Stammkundin<br />
beim <strong>Mieterverein</strong>, der eine dicke Akte<br />
führt.<br />
Immer wieder hat der <strong>Mieterverein</strong> Abrechnungen<br />
beanstandet und Yvonne<br />
Külgen hat die Zahlungen gekürzt. Zuletzt<br />
behielt sie knapp 40 Euro ein, weil<br />
die Warmwasserkosten ausschließlich<br />
nach qm umgelegt worden waren – was<br />
unzulässig ist. Mahnungen ihrer Vermieterin<br />
sind ihr deshalb nichts Neues.<br />
Neu war aber, was sie am 14. Oktober<br />
im Briefkasten hatte.<br />
Das war eine Mahnung der Deutschen<br />
Wohn-Inkasso, die 112,09 € von ihr<br />
verlangte. Interessant war die Zusammensetzung<br />
des Betrags: 35,59 € betrug<br />
die Hauptforderung, 31,50 € die Mahngebühren<br />
inklusive Vormonate, dazu<br />
kamen 37,50 € Inkassogebühren und<br />
7,50 € Auslagenpauschale.<br />
Angefügt war ein „Kostenblatt“, das<br />
in langen Zahlenreihen sämtliche<br />
Forderungen und Zahlungen seit Jahresbeginn<br />
auflistet, aus dem aber weder<br />
hervorgeht, worin die eigentliche<br />
Hauptforderung bestehen soll, noch,<br />
wann die ganzen Mahngebühren entstanden<br />
sein sollen. Aufgelistet ist nur<br />
eine einzige Mahngebühr von 4,50 €.<br />
Genauso aufgeblasen wirkt die Wohn-<br />
Inkasso-Forderung an Maud Herrlein<br />
vom Freigrafendamm in Bochum. Bei<br />
Ihr werden aus 16,99 € Hauptforderung<br />
Gesamtkosten in Höhe von stolzen<br />
70,99 €. Darin enthalten auch 9 €<br />
Mahngebühren – obwohl sie gar keine<br />
Zahlungserinnerungen bekommen<br />
hatte. So ist auch ihr nicht klar, worin<br />
<strong>über</strong>haupt die Forderung der Deutschen<br />
Annington besteht.<br />
Rechtsanwältin Jutta Hüppop vom<br />
<strong>Mieterverein</strong> hält das ganze Verfahren<br />
für unzulässig: „Vermieter sind zu einer<br />
sparsamen Bewirtschaftung verpflichtet<br />
und dürfen ihren Mietern keine<br />
unnötigen Kosten aufhalsen. Und von<br />
professionellen Wohnungsunternehmen<br />
verlangen die Gerichte, dass sie<br />
normale Tätigkeiten selbst durchführen.<br />
Schließlich beschäftigen sie genug<br />
fachkundiges Personal. Selbst eine<br />
Kündigung, an der nichts besonders<br />
kompliziert ist, dürfen sie nicht einem<br />
Anwalt <strong>über</strong>geben, sondern müssen das<br />
selbst machen. Und da soll eine simple<br />
zweite Mahnung solche Kosten nach<br />
sich ziehen?“<br />
Der <strong>Mieterverein</strong> hat die Forderung<br />
zurückgewiesen – und rät allen anderen<br />
Betroffenen, dies ebenfalls zu tun. Die<br />
Deutsche Annington selbst nennt diese<br />
dreiste Abzocke übrigens einen „neuen<br />
Service für säumige Mieter“.<br />
Kundendienst?<br />
Fremdwort!<br />
Vermieter<br />
Dass die Deutsche Annington ein<br />
Problem mit dem Service hat,<br />
seit sie das Callcenter eingerichtet<br />
hat, pfeiffen die Spatzen von<br />
allen <strong>Dächern</strong>. Wahrscheinlich<br />
deshalb ist jetzt die Rückkehrt der<br />
Hausmeister angekündigt worden<br />
(siehe Seite 8). Aber was Volker<br />
Hecht* aus Hattingen im Oktober<br />
erlebte, hat nun wirklich einsame<br />
Qualität.<br />
Volker Hechts Rollade vor dem Küchenfenster<br />
ist kaputt. Eine Lamelle ist<br />
durchgebrochen. Der Mieter musste sie<br />
notdürftig mit einer Latte abstützen.<br />
Seither ließ sie sich natürlich nicht<br />
mehr bewegen.<br />
Dreimal hat Volker Hecht versucht, die<br />
Deutsche Annington telefonisch von<br />
dem Mangel in Kenntnis zu setzen -<br />
ohne Erfolg. Auch auf seine schriftliche<br />
Eingabe erfolgte keine Reaktion. Da<br />
begab er sich persönlich in die Philippstraße<br />
3 zum Firmensitz.<br />
Der Pförtner teilte ihm mit, es befinde<br />
sich ein Telefon im Erdgeschoss - er<br />
müsse nur die Nummer 2 wählen. Das<br />
tat Volker Hecht. Er erreichte eine Bandansage,<br />
die mitteilte, dass der Notruf<br />
nur montags bis freitags zur Verfügung<br />
stehe. Auf seine Erklärung, es sei Freitag,<br />
wurde die Verbindung getrennt!<br />
* Name geändert<br />
Annington-Wohnungen an der Blankensteiner Straße: Die „Deutsche Wohn-Inkasso<br />
GmbH“ hat die Hattinger Nordstadt erreicht.<br />
5
Mieter<br />
Ende eines Streits<br />
Am 20. September wurde im Amtsgericht<br />
Bochum ein Kriegsbeil begraben, dass<br />
etliche Menschen und Institutionen in<br />
Bochum drei Jahre lang in Atem gehalten<br />
hat. Genossenschaft und Mieter im Malerviertel<br />
schlossen einen Vergleich, der nun<br />
auch den juristischen Teil des Streits um<br />
die Bäume beendet hat.<br />
6<br />
Zum ersten mal waren tatsächlich<br />
alle fünf Beklagten da, als Amtsrichter<br />
Haardt die Verhandlung eröffnete. Fünf<br />
Menschen, deren Namen die Polizei<br />
notiert hatte an jenem Rosenmontag im<br />
Jahre 2010, weil sie unter den Bäumen<br />
gestanden hatten, die die Baugenossenschaft<br />
Bochum fällen lassen wollte.<br />
Fünf Menschen, die mehr oder weniger<br />
willkürlich herausgegriffen worden<br />
waren, die nichts anderes getan hatten<br />
als ein Dutzend Andere auch. Doch Etliche<br />
waren wohl der Aufmerksamkeit<br />
der Polizei entgangen, Andere von der<br />
Genossenschaft „begnadigt“ worden.<br />
Von diesen fünf aber – eine war nicht<br />
einmal Mieterin im Malerviertel, sondern<br />
nur zu Besuch – wollte die Baugenossenschaft<br />
Schadensersatz in Höhe<br />
von 654,35 Euro. Die Mehrkosten sollen<br />
entstanden sein dadurch, dass die Firma<br />
Emkes an diesem Morgen wieder abrücken<br />
musste, ohne alle Bäume gefällt<br />
zu haben.<br />
Zahlreiche Appelle von außen – dass<br />
so ein Rechtsstreit unpassend ist, wenn<br />
um den eigentlichen Streitgegenstand<br />
inzwischen ein Kompromiss gefunden<br />
wurde und die Kontrahenten wieder<br />
aufeinander zugehen (wir berichteten)<br />
– hatten allerdings dazu geführt, dass<br />
die Vergleichsbereitschaft auf beiden<br />
Seiten recht hoch war.<br />
Die Anwälte hatten gründlich vorgearbeitet,<br />
und so war bereits ausgehandelt,<br />
dass man sich sowohl bei der<br />
eigentlichen Schadensersatzforderung<br />
als auch bei den Verfahrenskosten auf<br />
halbem Wege treffen wollte. Die Genossenschaft<br />
bestand aber darauf, dass die<br />
Mieter die Gesetzwidrigkeit ihres damaligen<br />
Handelns schriftlich einräumten.<br />
Dazu waren diese sogar bereit – es ging<br />
nur noch um die Formulierung. Und<br />
Amtsrichter Haardt besaß das Geschick,<br />
eine zu finden, auf die sich beide Seiten<br />
einigen konnten. Damit endete ein<br />
dreijähriger Krieg, bei dem es auf allen<br />
Seiten nur Verlierer gab:<br />
• die Mieter, die letztlich nur einen der<br />
bedrohten Bäume retten konnten,<br />
aber eine anspruchsvollere Neubepflanzung<br />
durchsetzten (und sich<br />
ansonsten heillos untereinander<br />
zerstritten);<br />
• die Genossenschaft, die sich <strong>über</strong><br />
Jahre schlechte Presse wegen Betonpolitik<br />
einhandelte;<br />
• die Stadtverwaltung, deren Fällgenehmigungen<br />
sich als äußerst<br />
zweifelhaft entpuppten;<br />
• und sogar der <strong>Mieterverein</strong> musste<br />
sich gelegentlich den Vorwurf anhören,<br />
kein Erfolg versprechendes<br />
Konzept gehabt zu haben.<br />
Die Umbauten und Modernisierungen<br />
im Malerviertel, denen die Bäume<br />
im Wege waren, sind noch in vollem<br />
Gange. Nur die Zeit wird zeigen, ob die<br />
Kontrahenten<br />
aus den Erfahrungen<br />
der<br />
Vergangenheit<br />
gelernt haben,<br />
künftig den<br />
Konsens zu suchen,<br />
bevor es<br />
wieder kracht.<br />
Die neuen Bäume<br />
im Malerviertel<br />
stehen in Mulden,<br />
damit nach<br />
der geplanten<br />
Geländeumkehr<br />
alles passt.<br />
Personalia<br />
Im Landesvorstand<br />
Die NRW-Landesdelegiertenversammlung<br />
des Deutschen Mieterbundes hat<br />
am 15. Oktober unter anderem einen<br />
neuen Vorstand gewählt. Mit dabei ist<br />
Sabine Mosler, 45, seit 2007 Rechtsberaterin<br />
und seit 2011 stellvertretende<br />
Geschäftsführerin beim <strong>Mieterverein</strong><br />
Bochum.<br />
In Ausbildung<br />
Im September hat Kateryna Cherevko,<br />
19, ihre Ausbildung bei uns angefangen.<br />
Zuvor hat sie ihr Fachabitur am Louis-<br />
Baare-Berufskolleg gemacht, und wenn<br />
alles glatt geht, wird sie in drei Jahren<br />
ihren Abschluss als Bürokauffrau machen.<br />
An der Stelle beim <strong>Mieterverein</strong><br />
hat sie vor allem interessiert, dass sie<br />
hier viel Kundenkontakt hat und nicht<br />
nur am PC sitzt.
Die Leinwand ist dunkel, und aus dem Off hört man Stimmen sagen, was so gut daran ist,<br />
für dieses Unternehmen zu arbeiten. Schnitt. Zu gewaltiger Musik schwebt von links der<br />
Name der Stadt Essen ein, Firmensitz von Evonik Wohnen. Von rechts kommt Gelsenkirchen,<br />
wo die THS zu Hause ist. Beide drehen sich umeinander, scheinen miteinander zu tanzen.<br />
Weitere Städtenamen kommen hinzu, Lünen, Herne, Bochum, Dortmund, Aachen, immer<br />
mehr, 79 insgesamt, so viele, wie die beiden Unternehmen zusammen Standorte haben. Die<br />
Namen wirbeln eine Weile umeinander herum und bilden schließlich ein Herz, das schlägt.<br />
Schnitt. Der neue Name des aus Evonik und THS entstehenden Unternehmens leuchtet auf:<br />
VIVAWEST. Wohnen, wo das Herz schlägt. Minutenlanger Applaus folgt.<br />
Ein bisschen war die Show ja schon<br />
gestohlen, als sich am Nachmittag des<br />
2. Dezember gut 1500 Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter der beiden Unternehmen<br />
zur Belegschaftsversammlung in<br />
der „Kraftzentrale“ des Landschaftsparks<br />
Nord in Duisburg trafen. Denn die<br />
WAZ hatte den Namen, den das neue<br />
Unternehmen tragen wird, am Morgen<br />
bereits veröffentlicht. Journalismus als<br />
Spielverderber.<br />
Dennoch war die Inszenierung aufwändig.<br />
In der riesigen Halle waren Tribünen<br />
für die Anwesenden aufgebaut,<br />
die von weißen Vorhängen umgeben<br />
waren. Auf zwei Leinwänden wurde<br />
der neue Werbefilm gezeigt. Dann<br />
weißt eine Stimme auf die Fusion hin,<br />
die zum 1. Januar wirksam wird. Doch:<br />
„Bereits heute geht der Vorhang auf!“<br />
Und plötzlich war der weiße Vorhang<br />
hinter der Bühne weg, und dahinter<br />
waren noch einmal genauso viele voll<br />
besetzte Tribünen. Effektvoll gemacht:<br />
Das Beste aus zwei Welten, eines der<br />
zahlreichen Mottos des Tages.<br />
Die folgenden zwei Stunden enthielten<br />
eine Menge Reden. Und eine beeindruckende<br />
Tanz-Show. Robert Schmitt<br />
(Vorsitzender der Geschäftsführung),<br />
Personalvorstand Thomas Wessel, Ministerpräsidentin<br />
Hannelore Kraft (die<br />
Vorsitzende des Kuratoriums der RAG-<br />
Stiftung ist), Klaus Engel (Vorstandsvorsitzender<br />
der Evonik Industries) und<br />
IGBCE-Chef Michael Vassiliadis hielten<br />
Grußworte, die jedoch wenig Neues<br />
brachten. Denn die Einzelheiten zur<br />
Fusion sind seit langem bekannt.<br />
VIVAWEST wird 130.000 Wohnungen<br />
bewirtschaften und damit das größte<br />
Immobilienunternehmen in NRW und<br />
das drittgrößte in Deutschland sein.<br />
Vier annähernd gleich stark beteiligte<br />
Eigentümer tragen die Firma: Evonik<br />
Industries, derzeit noch Allein-Eigentü-<br />
merin von Evonik Wohnen; der Evonik<br />
Pensions-Treuhand Fond; die IGBCE,<br />
der jetzt die Hälfte der THS gehört; und<br />
die RAG-Stiftung, die bisher 75 % der<br />
Anteile an Evonik Industries hält.<br />
Evonik Industries allerdings wird sich<br />
– auch das ist bekannt – ab 2013 nach<br />
und nach zurückziehen. „Als Chemieunternehmen<br />
sind wir langfristig nicht<br />
der richtige Partner für Sie, weil wir<br />
einen anderen Weg am Kapitalmarkt<br />
gehen müssen“, sagte Klaus Engel den<br />
Beschäftigten. „Ihr Weg führt nicht an<br />
die Börse und nicht nach Übersee, sondern<br />
hier in diese Region, mit stabilen<br />
Eigentümern.“ Engel versprach noch<br />
einmal, dass ein langfristig engagierter<br />
Gesellschafter gesucht werde. „Wir<br />
sind nicht in Eile und nicht unter<br />
Zugzwang!“<br />
1800 Beschäftigte in fünf Dienstleistungsgesellschaften<br />
mit 14 Kundencentern<br />
und zahlreichen Servicebüros in<br />
den Quartieren sowie eine neue, zentrale<br />
Kundenberatung am künftigen<br />
gemeinsamen Firmensitz im Gelsenkirchener<br />
Nordstern-Park sollen sich<br />
um die 300.000 Menschen kümmern,<br />
Vermieter<br />
Ein neuer Stern am Immobilienhimmel?<br />
die in den Wohnungen leben. Ein Call-<br />
Center werde das ganz sicher nicht werden.<br />
Denn, so weiß Klaus Engel, „viele<br />
Mieter kontaktieren uns nur, wenn sie<br />
Probleme haben, und sie messen uns an<br />
der Schnelligkeit der Problemlösung.“<br />
Da will VIVAWEST ganz vorne sein –<br />
und sieht in der Nähe zum Mieter und<br />
in einer nachhaltigen Bewirtschaftung<br />
einen Wettbewerbsvorteil. Robert<br />
Schmitt erinnerte daran, wer noch<br />
vor 20 Jahren die großen Wohnungsunternehmen<br />
in NRW waren: VEBA<br />
Wohnen, Thyssen-Krupp-Immobilien,<br />
Gagfah und LEG. Heute heißt die<br />
Hälfte von ihnen anders und alle vier<br />
gehören Real-Estate-Trusts oder REITs –<br />
also ausschließlich renditeorientierten<br />
Anlegern.<br />
VIVAWEST soll in NRW verwurzelt<br />
bleiben und einen „dritten Weg“ gehen.<br />
Wenn alle Versprechen gehalten werden,<br />
die an diesem Freitagnachmittag<br />
gegeben wurden, könnte tatsächlich<br />
das Korrektiv zu den „Heuschrecken“<br />
entstehen, dass der Wohnungsmarkt an<br />
Rhein und Ruhr so dringend braucht.<br />
(aha)<br />
7
Vermieter<br />
8<br />
In der vergangenen Ausgabe des<br />
MieterForums berichteten wir<br />
<strong>über</strong> die neugegründete Inkasso-<br />
Tochter DeutscheWohn-Inkasso<br />
GmbH“ der Deutschen Annington.<br />
Die Anmahnung unberechtigter<br />
Forderungen, aber auch die<br />
zu horrenden Mahngebühren<br />
sorgten für harsche Kritik von<br />
Seiten der Mieter und <strong>Mieterverein</strong>e.<br />
Im November kündigte die<br />
Deutsche Annington dann eine<br />
vollständige Neuorganisation<br />
ihrer Unternehmensstruktur an.<br />
Erst vor zwei Jahren war mit der Einführung<br />
des so genannten Customer<br />
Care - Callcenters der Service weg von<br />
lokalen Hausmeistern hin zu anonymen<br />
Callcenter-Mitarbeitern verlagert worden.<br />
Dieses Callcenter zeigte sich als enorm<br />
fehlerhaft und sorgte für viel Kritik<br />
bei den Mietern. Viele Mieter griffen zur<br />
Selbsthilfe, wenn es etwas zu reparieren<br />
gab. Manche minderten die Miete. Andere<br />
zogen aus. Binnen weniger Monate<br />
stieg die bundesweite Leerstandsquote<br />
der Deutschen Annington von 3,9 auf<br />
5,9 Prozent.<br />
„Kein Problem“, sagte die Annington<br />
noch im letzten Jahr. Die eingesparten<br />
Herbst-<br />
gewitter<br />
<strong>über</strong><br />
<strong>Dächern</strong><br />
Umstrukturierung bei der<br />
Deutschen Annington –<br />
Call-Center-Konzept gescheitert?<br />
Personalkosten seien höher als die damit<br />
einher gehenden Mietausfälle. Jetzt<br />
aber will der Konzern angeblich hunderte<br />
zusätzlicher Arbeitsplätze schaffen,<br />
weil es ohne „Objektbetreuer“ doch<br />
nicht geht. Auf den ersten Blick scheint<br />
es für die Mieter daher erfreulich, wenn<br />
die Deutsche Annington ankündigt,<br />
1000 Neueinstellungen vornehmen zu<br />
wollen und wieder örtliche Ansprechpartner<br />
einzuführen. MieterForum hat<br />
die Hintergründe für die Neustrukturierung<br />
recherchiert.<br />
Rückkehr der Hausmeister?!<br />
Für ca. je 500 Wohneinheiten wurde<br />
durch die Deutsche Annington jetzt<br />
ein sogenannter „Objektbetreuer“ angekündigt,<br />
der für die Mieter eines Wohnbereichs<br />
als fester Ansprechpartner<br />
zuständig sein soll. Mit dem so genannten<br />
„Customer-Care-Center“ hatte die<br />
Deutsche Annington vor zwei Jahren<br />
alle Vor-Ort-Büros aufgelöst und durch<br />
ein einziges bundesweites Call-Center<br />
ersetzt. Rund 200 Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter wurden entlassen.<br />
Daneben gibt es seitdem einige „mobile“<br />
Mitarbeiter, die vom Call-Center<br />
zu Wohnsiedlungen gelotst werden.<br />
Da alle Kundenbetreuer für alle Wohnungen<br />
zuständig waren, hatten Mieter<br />
bei jedem Anruf einen anderen<br />
Mitarbeiter am Telefon. In der Realität<br />
wurden dabei viele Informationen<br />
von Anrufen verloren. Mieter mussten<br />
das gleiche Anliegen häufig mehrmals<br />
vortragen. „Die Wiedereinführung<br />
lokaler Mitarbeiter ist für uns das Eingeständnis<br />
des Scheiterns des Customer-<br />
Care-Center-Konzeptes“, stellt Aichard<br />
Hoffmann vom <strong>Mieterverein</strong> Bochum<br />
fest. “Unsicher sind wir, ob das neue<br />
Konzept für Mieter einen verbesserten<br />
Service bedeuten wird.“<br />
Die negativen Folgen<br />
Die angekündigten Neueinstellungen<br />
vermitteln ein falsches Bild. Zwar werden<br />
wirklich ca. 800 neue Arbeitsplätze<br />
bei einer neuen Annington-Tochter, die<br />
zusammen m dem bundesweiten Anbieter<br />
von Handwerkerdienstleistungen<br />
B&O Service & Messtechnik gegründet<br />
wurde, geschaffen. Da handwerkliche<br />
Arbeiten (Maler-, Klempner-, Maurer-<br />
und Glaserarbeiten...) zukünftig<br />
nur durch die eigene Tochter erledigt<br />
werden sollen, bedeutet das aber gleichzeitig<br />
den Abbau vieler Arbeitsplätze<br />
lokaler Handwerksbetriebe. Außerdem
Fortsetzung von Seite 8<br />
sollen Gartenarbeiten, Winterdienst,<br />
Straßen-, Gehweg- und Hausreinigungen<br />
in Zukunft komplett an die<br />
Firma „Alba Facility Services“ vergeben<br />
werden. Bisher waren das ca. 80 Aufträge<br />
an verschiedene Firmen.<br />
Wie die Redaktion des MieterForums<br />
einem Bericht der Immobilien Zeitung<br />
entnehmen konnte, ist es Ziel der Deutschen<br />
Annington mit der Umstrukturierung<br />
„... eine Kostenersparnis von 5%<br />
bis 10%...“ zu erreichen.<br />
Die zuständige Gewerkschaft ver.di<br />
befürchtet Lohndumping und den<br />
faktischen Abbau von Arbeitnehmerrechten.<br />
Die im MieterForum Ruhr<br />
zusammenarbeitenden <strong>Mieterverein</strong>e<br />
befürchten Qualitätsverluste bei der<br />
Durchführung von Reparaturen.<br />
Hier zeigt sich auch, dass die aktuellen<br />
Umstrukturierungen insgesamt keinen<br />
„Kurswechsel“ bedeuten; die für Finanzinvestoren<br />
typische Strategie der<br />
Gewinnoptimierung wird keineswegs<br />
aufgegeben. „Dass ausgerechnet im<br />
Instandhaltungsbereich erneute Kostenreduzierungen<br />
durchgesetzt werden<br />
sollen, ist sowohl für die Mieter wie<br />
letztlich auch betroffene Arbeitnehmer<br />
eine schlechte Nachricht.“, erläutert<br />
Dr. Tobias Scholz vom <strong>Mieterverein</strong><br />
Dortmund.<br />
Annington unter Kostendruck<br />
– Milliarden-Kredite müssen<br />
refinanziert werden!<br />
Dass die Ankündigung „einer Verdoppelung<br />
der Mitarbeiterzahl bis 2013“ nur<br />
eine Mogelpackung ist, stößt bei den<br />
<strong>Mieterverein</strong>en auf keine Überraschung.<br />
Das Kernproblem der Deutschen Annington<br />
ist die Refinanzierung von<br />
Krediten in Höhe von ca. 4,8 Milliarden<br />
Euro im Jahr 2013.<br />
Vor diesem Hintergrund sind auch die<br />
Einsparungen zu verstehen. Die Annington<br />
steht hier unter dem enormen<br />
Druck, die höheren Zinsbelastungen<br />
erwirtschaften zu können. Denn die<br />
Zinsen für solche Geschäfte sind durch<br />
die Fianzkrise gestiegen. „Die aktuelle<br />
Umstrukturierung steht für uns eindeutig<br />
im Zusammenhang mit dem<br />
Kostendruck und nicht mit dringend<br />
erforderlichen Serviceverbesserungen<br />
für die Mieter“, sagt Martin Krämer,<br />
Büroleiter beim MieterForum Ruhr.<br />
„Jahr 13“ rückt näher<br />
Ob Annington, Gagfah, Immeo<br />
oder Speymill/Goal: Alle großen<br />
Wohnungskäufe wurden um<br />
das Jahr 2006 <strong>über</strong> sogenannte<br />
Immobilien-Verbriefungen umgeschuldet.<br />
Hierbei handelt es sich<br />
um frei handelbare Anleihen, die<br />
<strong>über</strong> eine komplizierte Firmenkonstruktion<br />
mit den Hypotheken<br />
und Mieten der Wohnungen in<br />
Deutschland besichert sind. Sie<br />
haben nur eine begrenzte Laufzeit.<br />
Im Jahr 2013 laufen die wichtigsten<br />
Großverbriefungen der Mietwohnungs-<br />
Käufe aus. Restverbindlichkeiten in<br />
Höhe von <strong>über</strong> 10 Mrd. Euro müssen<br />
bis dahin umgeschuldet werden, und<br />
das unter Bedingungen weltweiter Finanzcrashs.<br />
Annington muss 4,8 Milliarden<br />
auftreiben<br />
Die mit Abstand größte Verbriefung<br />
von Immobilien in Europa ging 2006<br />
der Annington-Konzern für die Refinan-<br />
Vermieter<br />
Die Verbriefungsbombe<br />
Das war wohl nichts mit dem tollen neuen<br />
Service. Archivbild von 2009<br />
zierung des Viterra-Kaufs ein. Dazu belastete<br />
der Finanzinvestor den Großteil<br />
seiner Wohnungen mit Inhaberschuldverschreibungen<br />
mit einem Volumen<br />
von 5,416 Mrd. € und verkaufte diese<br />
an die einzig für diesen Zweck gegründete<br />
irische Gesellschaft „GRAND plc.“.<br />
GRAND plc. wiederum emittierte in<br />
gleicher Höhe Schuldverschreibungen<br />
an Investoren auf dem Kapitalmarkt,<br />
um die Ablösung der Bankenkredite zu<br />
finanzieren. Von diesem Großkredit<br />
waren Ende 2010 noch 4,772 Mrd. Euro<br />
zurückzuzahlen, und zwar bis zum Juli<br />
2013. Dieser Betrag macht etwa 54 %<br />
aller Schulden, 56 % der Immobilienwerte<br />
und 45 % der Bilanzsumme der<br />
Annington aus.<br />
In Voraussicht dieser Anhäufung von<br />
Refinanzierungsproblemen um das Jahr<br />
13 haben die Ratingagenturen die deutschen<br />
Wohnimmobilien-Verbriefungen<br />
– darunter auch GRAND– mehrfach abgewertet.<br />
Die Ratingagentur Fitch hatte<br />
zuerst 2009 Abwertungen vorgenommen,<br />
die seitdem nicht zum besseren<br />
korrigiert wurden. Zuletzt im vergangenen<br />
Sommer wertete auch Moody’s die<br />
GRAND-Verbriefung ab. Dies bedeutet,<br />
dass die Geldbeschaffung noch schwieriger<br />
und vor allem teurer wird.<br />
Annington kämpt um die<br />
Stundung<br />
Das Management der Annington gibt<br />
seit Juni diesen Jahres zu, dass die Rückzahlung<br />
der Restschuld im Juli 2013<br />
auf keinen Fall eingehalten werden<br />
kann. Mitte November 2011 erklärte<br />
Annington-Finanzvorstand Dr. Kirsten<br />
In einem Interview mit dem WDR<br />
Dortmund, man rede seit Monaten mit<br />
den Gläubigern, um die Rückzahlung<br />
dieser Restschuld „<strong>über</strong> mehrere Jahre<br />
zu strecken“. Zugleich wolle man „einzelne<br />
Teile heraus nehmen und einzeln<br />
refinanzieren.“<br />
Nach der der geglückten Refinanzierung<br />
muss wegen wahrscheinlich höherer<br />
Zinsen mit einem gesteigerten Verwertungsdruck<br />
gerechnet werden. Außerdem<br />
soll dann der der „Exit“ – zum<br />
Beispiel durch Börsengang – folgen.<br />
Und dafür muss Annington noch mehr<br />
auf Gewinn getrimmt werden.<br />
9
Wohnungspolitik<br />
10<br />
Die alte, schwarz-gelbe Landesregierung hat in<br />
nur fünf Jahren eine Menge wohnungspolitisches<br />
Geschirr zerschlagen. Die neue Regierung Kraft<br />
hat versprochen, alles, was irgend geht, wieder<br />
zu kitten. Manches davon – nämlich das,<br />
was kein Geld kostet – sollte sogar schnell gehen.<br />
Dazu gehören zwei Verordnungen, die die<br />
Rüttgers-Regierung einfach außer Kraft gesetzt<br />
hat: Das Zweckentfremdungsverbot und der<br />
verbesserte Kündigungsschutz für Mieter nach<br />
Umwandlung der Wohnung in Eigentum. Doch<br />
selbst hier tut sich die neue Regierung schwer.<br />
Rot-grüner<br />
Murks<br />
Als der Rechtsanwalt Klaus-Peter<br />
T. 2005 seine Kanzlei in einer früheren<br />
Mietwohnung einrichtete, brauchte er<br />
dazu noch eine Genehmigung der Kommune.<br />
Die hat er bekommen, weil es in<br />
dem Viertel noch keinen Anwalt gab –<br />
und weil er eine Ablösesumme zahlte,<br />
<strong>über</strong> die sich der Kämmerer freute. Nur<br />
ein Jahr später hätte er das Gleiche<br />
einfach so tun können, ohne <strong>über</strong>haupt<br />
irgendeine Behörde in Kenntnis setzen<br />
zu müssen.<br />
Denn die Umnutzung von Wohnraum<br />
zu Gewerbezwecken ist – ebenso wie<br />
absichtlicher Leerstand oder Abriss<br />
– eine Zweckentfremdung. Und die<br />
war genehmigungspflichtig, bis die<br />
Regierung Rüttgers die zu Grunde liegende<br />
Verordnung abschaffte. Rot-Grün<br />
versprach im Wahlkampf, sie wieder<br />
einzusetzen, vereinbarte das auch im<br />
Koalitionsvertrag – und will sich nun<br />
nicht so richtig daran halten.<br />
Statt einer landesweiten Verordnung<br />
soll es nun ein Recht der Kommunen geben,<br />
Zweckentfremdungsverbote durch<br />
Ortssatzung zu erlassen. Das, so könnte<br />
man meinen, ist genau so viel wert.<br />
Denn auch eine Landesverordnung<br />
bringt nur etwas, wenn die Kommune<br />
sie auch anwendet – und das tat in der<br />
Vergangenheit beileibe nicht jede.<br />
Doch für eine Ortssatzung braucht<br />
man im Stadtrat eine Mehrheit. Und<br />
die sieht, je nachdem, wie die letzte<br />
Kommunalwahl ausgegangen ist,<br />
<strong>über</strong>all anders aus – und kann nach<br />
der nächsten Wahl wieder anders aussehen.<br />
Ein Flickenteppich droht, denn<br />
dass CDU und FDP keine Freunde von<br />
Einschränkungen des Eigentumsrechts<br />
sind, ist bekannt. Statt von der Lage am<br />
örtlichen Wohnungsmarkt wird es künftig<br />
von den Mehrheitsverhältnissen im<br />
Rathaus abhängen, ob Zweckentfremdung<br />
generell erlaubt ist oder ob eine<br />
Genehmigung eingeholt werden muss.<br />
Kaum Kündigungsschutz<br />
Wieder einführen will die Landesregierung<br />
dagegen die Kündigungssperrfristverordnung.<br />
Sie räumt Mietern, deren<br />
Wohnung in eine Eigentumswohnung<br />
umgewandelt und dann verkauft worden<br />
ist, mehr Kündigungsschutz ein als<br />
die drei Jahre, die im Gesetz stehen. Erst<br />
2004 hatte Rot-Grün eine Verordnung<br />
erlassen, die für 57 Kommunen in NRW<br />
acht Jahre und für 48 weitere sechs Jahre<br />
vorsah. Auch die wurde von Rüttgers<br />
und Co. ohne jede Untersuchung der<br />
Marktlage ersatzlos gestrichen.<br />
Statt diese alte Verordnung – die bis<br />
2014 gültig gewesen wäre – einfach<br />
wieder in Kraft zu setzen, will die<br />
neue Landesregierung nun eine neue<br />
Verordnung stricken. Dazu hat sie ein<br />
Gutachten in Auftrag gegeben, das jetzt<br />
Umwandlung hat oft Eigenbedarfskündigungen zur Folge.<br />
Das führt zu unfreiwilligen Umzügen. (Foto: C. Steiner)<br />
vorliegt – und enttäuschender kaum<br />
hätte sein können.<br />
Die beauftragte „F+B“ (Forschung +<br />
Beratung für Wohnen, Immobilien<br />
und Umwelt GmbH) schlägt acht Jahre<br />
Sperrfrist für ganze vier Städte vor (Köln,<br />
Bonn, Düsseldorf und Münster) sowie<br />
fünf Jahre für 33 weitere. Im östlichen<br />
Ruhrgebiet gehören dazu nur Dortmund,<br />
Hattingen und Waltrop. Andere<br />
Städte wie Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen,<br />
Bochum und Witten, die<br />
2004 noch acht oder sechs Jahre hatten,<br />
gehen leer aus – ohne dass sich dem<br />
Ortskundigen erschließt, warum der<br />
Wohnungsmarkt hier so viel entspannter<br />
sein soll als im ländlichen Waltrop.<br />
Zwar kann kein Zweifel daran bestehen,<br />
dass nach dem Gesetz eine längere Kündigungssperrfrist<br />
nur zulässig ist, wenn<br />
vor Ort „die Versorgung der Bevölkerung<br />
mit angemessenem Wohnraum zu<br />
zumutbaren Bedingungen besonders gefährdet<br />
ist“ – so sieht es § 577a des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches vor. Wer aber,<br />
wie F+B, fast nichts Anderes untersucht,<br />
als wie viele Transferleistungsempfänger<br />
und wie viele Sozialwohnungen es in einer<br />
Stadt gibt, wird dieser Fragestellung<br />
kaum gerecht.<br />
Die <strong>Mieterverein</strong>e haben das Gutachten<br />
bereits scharf kritisiert und Nachbesserung<br />
gefordert.
Neuer Betriebskostenspiegel NRW:<br />
Drei Euro pro qm<br />
Rechnet man alle nach der Betriebskostenverordnung<br />
denkbaren 15 Betriebskostenarten<br />
einschließlich der<br />
Heizkosten zusammen, zahlen Mieter<br />
in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich<br />
3,02 Euro pro Quadratmeter im<br />
Monat für Betriebskosten. Dies ist das<br />
Ergebnis aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel,<br />
den der Mieterbund<br />
Nordrhein-Westfalen auf Grundlage<br />
der Abrechnungsdaten des Jahres 2009<br />
jetzt vorlegt.<br />
Mieter in östlichen Bundesländern<br />
zahlten 2009 durchschnittlich 2,59<br />
Euro pro Quadratmeter und Monat.<br />
Für die westlichen Bundesländer liegt<br />
der Durchschnittswert bei 3,01 Euro.<br />
Im bundesweiten Vergleich liegt Nordrhein-Westfalen<br />
damit an der Spitze.<br />
Größter Kostenfaktor sind wie immer<br />
die Heizkosten mit 0,83 Euro, die gegen<strong>über</strong><br />
2008 um durchschnittlich 7%<br />
gesunken sind. Hauptursache war das<br />
Absinken der Energiepreise. Insbesondere<br />
Heizöl war um 30,7% preiswerter<br />
als 2008.<br />
Bei den Abrechnungen für das Jahr<br />
2010, die Millionen in den nächsten<br />
Wochen erhalten werden, müssen<br />
Mieter, deren Heizung mit Öl betrieben<br />
wird, wieder mit deutlich höheren Heizkosten<br />
rechnen, da in 2010 die Ölpreise<br />
um 22,6% gestiegen sind. Die Kosten<br />
für Gas und Fernwärme sanken dagegen<br />
um 8,6% bzw. 8,4%. Bei den Angaben<br />
des Betriebskostenspiegels ist zu beachten,<br />
dass es sich um Durchschnittswerte<br />
handelt und die tatsächlichen<br />
Betriebskosten im Einzelfall höher oder<br />
niedriger sein können.<br />
Was der Spiegel kann<br />
Der Betriebskostenspiegel ist eine sehr<br />
gute Möglichkeit für Mieter, die Höhe<br />
Ihrer Betriebskosten im Vergleich zu<br />
denen anderer Mieter einzuschätzen:<br />
eher hoch oder eher niedrig? Das kann<br />
Anlass geben, weitere Fragen zu stellen<br />
oder sich zwecks Überprüfung der<br />
Abrechnung an den <strong>Mieterverein</strong> zu<br />
wenden. Zu einem allerdings taugt er<br />
nicht: Er kann nicht als Begründung für<br />
die Nicht-Angemessenheit von Betriebskosten<br />
vor Gericht verwendet werden.<br />
Hier sind die tatsächlichen Kosten im<br />
Einzelfall entscheidend.<br />
… und was nicht<br />
Das hat in diesem Jahr kein Geringerer<br />
als der Bundesgerichtshof entschieden.<br />
Ein Mieterpaar aus Heidelberg hatte<br />
525 € für Müllgebühren zahlen sollen,<br />
anhand des bundesweiten Betriebskostenspiegels,<br />
den es auch gibt, aber<br />
Betriebskosten<br />
ausgerechnet, dass nur 185 € angemessen<br />
wären – und die Differenz schlicht<br />
einbehalten.<br />
Die Klage der Vermieterin hiergegen<br />
hatte in drei Instanzen Erfolg. Am 6. Juli<br />
stellte zuletzt der BGH fest: „Überregional<br />
auf empirischer Basis ermittelten<br />
Betriebskostenzusammenstellungen<br />
kommt angesichts der je nach Region<br />
und Kommune unterschiedlichen<br />
Kostenstruktur keine Aussagekraft im<br />
Einzelfall zu.“ Zwar sei der Vermieter<br />
verpflichtet, sparsam zu wirtschaften,<br />
aber der Mieter müsse darlegen, dass<br />
er diese Pflicht verletzt habe – und<br />
das geht nicht einfach mit Verweis auf<br />
Durchschnittswerte im Betriebskostenspiegel.<br />
(AZ: BGH VIII ZR 340/1)<br />
Kommentar: Der stets streitbare Geschäftsführer<br />
von Haus+Grund Bochum,<br />
Erwin Köhler, hat das BGH-Urteil sofort<br />
zum Anlass genommen, von DMB und<br />
<strong>Mieterverein</strong>en zu fordern, den Betriebskostenspiegel<br />
ersatzlos abzuschaffen.<br />
Das werden wir natürlich nicht tun! Dass<br />
Hauseigentümer es gut finden, wenn ihre<br />
Mieter gar keine Vergleichsmöglichkeiten<br />
haben, ist klar - vor allem, wenn sie teuer<br />
sind. Ebenso klar aber ist, dass wir nicht<br />
dazu da sind, das zu tun, was Hauseigentümern<br />
gefällt!<br />
(ts/aha)<br />
11
Rechtstipp<br />
12<br />
Foto: Thomas Max Müller/pixelio.de<br />
Wer ist grundsätzlich zur Schnee-<br />
und Eisbeseitigung verpflichtet?<br />
Die Verkehrssicherungspflicht und damit<br />
auch die Pflicht, Wege schnee- und<br />
eisfrei zu halten, richtet sich zunächst<br />
nach den Eigentumsverhältnissen. Auf<br />
dem Hausgrundstück ist der Eigentümer,<br />
somit der Vermieter, zuständig. Auf<br />
den im Eigentum der Stadt stehenden<br />
angrenzenden Flächen, Gehwegen und<br />
Straßen ist es die Stadt.<br />
Schnee- und Eisbeseitigung kann<br />
auf Mieter <strong>über</strong>tragen werden.<br />
Auf privaten Grundstücken liegt die<br />
Schnee- und Eisbeseitigungspflicht zwar<br />
beim Eigentümer, die Stadt hat allerdings<br />
auch die eigentlich ihr obliegende<br />
Reinigungspflicht auf den Gehwegen<br />
durch die Straßenreinigungssatzung auf<br />
die anliegenden Eigentümer <strong>über</strong>tragen.<br />
Mietrechtlich ist es dann möglich, dass<br />
durch den Mietvertrag oder die dazu<br />
gehörende Hausordnung der Eigentümer<br />
wiederum die Mieter verpflichtet,<br />
für die Schnee- und Eisbeseitigung zu<br />
sorgen.<br />
Nachträglich kann eine Pflicht zur<br />
Schnee- und Eisbeseitigung nicht eingeführt<br />
werden, der Vermieter kann dieses<br />
SCHNEE UND EIS:<br />
Winterpflichten des Mieters<br />
Die beiden letzten Winter war lang und schneereich. Damit Sie in diesem Jahr<br />
nicht ins Schleudern geraten, informieren wir Sie <strong>über</strong> die Rechte und Pflichten<br />
von Mieterinnen und Mietern rund ums Thema Schnee und Eis.<br />
einseitig nicht ändern. Allerdings kann<br />
der Mietvertrag einvernehmlich dahingehend<br />
geändert werden. Von einer<br />
einvernehmlichen Änderung kann auch<br />
ausgegangen werden, wenn ein Mieter<br />
<strong>über</strong> einen langen Zeitraum hinweg<br />
Schnee und Eis beseitigt hat. Wenige<br />
Jahre reichen dafür aber nicht aus.<br />
Schwierig wird es, wenn einige Mieter<br />
mit älteren Mietverträgen nicht zum<br />
Winterdienst verpflichtet sind, während<br />
bei später hinzugezogenen Mietern eine<br />
entsprechende Klausel im Mietvertrag<br />
steht. Hier gilt: Das mag ungerecht sein,<br />
aber Vertrag ist Vertrag. Der Vermieter<br />
hat keine Möglichkeit, von den Mietern<br />
ohne Räumpflicht eine nachträgliche<br />
Änderung des Mietvertrages verlangen<br />
zu können. Allerdings heißt das nicht,<br />
das nun die Mieter mit Schneeklausel<br />
im Vertrag für die ohne Klausel mit<br />
räumen müssen. Denn statt derer ist natürlich<br />
der Vermieter selber dran. Dasselbe<br />
gilt, wenn einzelne Wohnungen<br />
im Hause leer stehen.<br />
Vermieter muss organisieren und<br />
Streumaterialen stellen.<br />
Ein Vermieter, der seine Mieter durch<br />
Mietvertrag zur Schneereinigung verpflichtet,<br />
bleibt dennoch in der Pflicht,<br />
die Schneereinigung zu organisieren<br />
und zu <strong>über</strong>wachen. Das heißt, dass<br />
zum Beispiel ein Schneeplan angefertigt<br />
werden muss, aber auch, dass ein<br />
Vermieter die Ausführung <strong>über</strong>wachen<br />
muss. Wird die Schneereinigung von<br />
einem Mieter verweigert, haftet neben<br />
ihm auch der Vermieter.<br />
Ist die Räumpflicht wirksam auf die<br />
Mieter abgewälzt, muss die Regelung<br />
halbwegs gerecht sein. Üblich – aber<br />
keineswegs immer gerecht – sind Regelungen<br />
mit wöchentlichem Wechsel.<br />
Hier ist es reine Glücksache, ob es grade<br />
in der Woche, in der man selber dran<br />
ist, schneit oder nicht. Gerechter sind<br />
„Schneekarten“, die jeweils von einem<br />
Mieter an den anderen weitergereicht<br />
werden, wenn tatsächlich geräumt werden<br />
musste. Allerdings haben Sie den<br />
Nachteil, dass man schlechter planen<br />
kann, wenn man einen oder mehrere<br />
Tage nicht da ist. Aber auch Regelungen,<br />
nach denen nur die Parterre-Mieter<br />
Schnee räumen müssen, die anderen<br />
dafür andere Pflichten <strong>über</strong>nehmen,<br />
sind möglich.<br />
Wenn die Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung<br />
auf die Mieter <strong>über</strong>tragen<br />
wurde, ist und bleibt der Vermieter<br />
verpflichtet, die dafür erforderlichen
Materialien zu stellen. Die Pflicht, einen<br />
Schneeschieber und einen Eiskratzer<br />
sowie Streugut (Sand, Granulat oder<br />
Streusalz) vorzuhalten und zu beschaffen<br />
liegt allein beim Vermieter. Mit<br />
der Übertragung der Reinigungspflicht<br />
wird daher keineswegs das Kostenrisiko<br />
oder das Beschaffungsrisiko für einen<br />
Schneeschieber oder Streusalz <strong>über</strong>tragen.<br />
Mietvertraglich ist so etwas nur<br />
dann denkbar, wenn im Vertrag dafür<br />
ein Kostenrahmen genannt wird. Dieses<br />
ist bei bislang keinem Mietvertrag<br />
der Fall.<br />
Schnee- und Eisbeseitigung bei<br />
Krankheit oder Verhinderung<br />
des Mieters?<br />
Wie ist die Rechtslage, wenn ein Mieter<br />
im Winter verreist ist oder krankheitsbedingt<br />
nicht Schnee schieben oder Eis<br />
kratzen kann? Diese Situation ist rechtlich<br />
leider ungeklärt. Vorsorglich muss<br />
man davon ausgehen, dass dadurch die<br />
Pflicht nicht entfällt. Das bedeutet, dass<br />
man bei Abwesenheit jemand Anderes<br />
beauftragen muss, zur Not jemanden<br />
hierfür engagieren oder bezahlen muss.<br />
Sehr schwierig ist die Situation für alte<br />
oder gebrechliche Menschen, denen<br />
kein Geld zur Verfügung steht, um<br />
jemanden zu beauftragen. In einer<br />
solchen Situation sollte sofort der Vermieter<br />
informiert werden. Auch wenn<br />
Karikatur: Peter Löwenhagen<br />
ein Vermieter seine Schneereinigungspflicht<br />
auf den Mieter <strong>über</strong>tragen hat,<br />
bleibt er zur Überwachung und Organisation<br />
verpflichtet. Das heißt: Wenn<br />
der Vermieter weiß, dass sein Mieter<br />
faktisch nicht Schnee schieben kann,<br />
bleibt die Reinigungspflicht bei ihm.<br />
In einer solchen Situation haftet dann<br />
auch der Vermieter, wenn ein Unfall<br />
passiert.<br />
Wann, wie und in welchem<br />
Umfang muss Schnee und Eis<br />
beseitigt werden?<br />
Nach der Stadtreinigungssatzung muss<br />
auf Gehwegen in einer Breite von 1,50<br />
m Schnee geräumt werden. Was sonst<br />
noch geräumt werden muss, bestimmt<br />
der Mietvertrag. Meist sind es die Wege<br />
zur Haaustür und den Mülltonnen,<br />
Manchmal auch zu Garagen und Kellerausgängen.<br />
Zwischen 7.00 und 20.00 h muss Schnee<br />
unverzüglich nach Ende des Schneefalls,<br />
ab 20.00 h gefallener Schnee muss<br />
bis 7.00 h morgens geräumt werden. Bei<br />
länger anhaltendem Schneefall ist zwar<br />
niemand verpflichtet, alle halbe Stunde<br />
den Besen zu schwingen, aber durchaus<br />
mehrmals. Das gilt sogar für berufstätige<br />
Mieter, die tags<strong>über</strong> gar nicht zu Hause<br />
sind. Können sie ihrer Pflicht selbst<br />
nicht nachkommen, müssen sie für<br />
Vertretung sorgen.<br />
Rechtstipps<br />
Bei Schnee- und Eisglätte muss gestreut<br />
werden. Der Einsatz von Salz ist<br />
grundsätzlich verboten, es sei denn, bei<br />
Eisregen und ähnlichen Situationen<br />
nutzen Sand oder Granulat nichts. Salz<br />
darf ausnahmsweise auch an Treppen,<br />
Rampen und Wegen mit Gefälle eingesetzt<br />
werden.<br />
Worauf sollten Mieter achten?<br />
Wer als Mieter zum Schneereinigen<br />
verpflichtet ist, sollte auf jeden Fall eine<br />
Haftpflichtversicherung abschließen.<br />
Haftungsfragen sind sehr diffizil und<br />
eine fahrlässige Pflichtverletzung ist<br />
leicht und ungewollt möglich. Umgekehrt<br />
sollte man nicht darauf vertrauen,<br />
dass andere Eigentümer oder die Stadt<br />
ihren Streupflichten nachkommen. Der<br />
letzte Winter hat gezeigt, dass auch die<br />
Stadt von einem schnell <strong>über</strong>fordert<br />
ist und auch öffentliche Flächen durch<br />
Schnee und Eis leicht verwahrlosen.<br />
Vorsicht ist hier besser, als einen Sturz<br />
oder Unfall zu riskieren.<br />
Wann muss ein Mieter<br />
Kosten für die Schnee- und<br />
Eisbeseitigung zahlen?<br />
Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung<br />
sind dann Betriebskosten, wenn keine<br />
Pflicht für den Mieter besteht, selbst<br />
tätig zu werden. Dann können solche<br />
Kosten abgerechnet werden, aber nur,<br />
wenn im Mietvertrag<br />
Kosten der<br />
Straßenreinigung<br />
auch als Betriebskostenvereinbart<br />
wurden. Oft<br />
lohnt es sich, solche<br />
Kosten genau<br />
zu prüfen. Bei<br />
der Beauftragung<br />
eines gewerblichenUnternehmens<br />
mit einer<br />
zeitlich schlecht<br />
vorhersehbaren<br />
Schnee- und Eisbeseitigunglassen<br />
sich Vorhaltekosten<br />
kaum vermeiden.<br />
Gerade<br />
größere Vermieter<br />
können hier<br />
aber ihre Marktsituation<br />
nutzen<br />
und Apothekenpreise<br />
vermeiden.<br />
(hg/aha)<br />
13
Satire<br />
14<br />
Der Weihnachtsmann,<br />
Weil die Weihnachtsfeiern bei<br />
Schneemann & Co. in den vergangenen<br />
Jahren an Frohsinn kränkelten, sollte<br />
letztes Jahr ein Weihnachtsmann mit<br />
launigen Worten für Lacher und gute<br />
Stimmung sorgen. Den Zuschlag für<br />
diese Rolle erhielt – auf Empfehlung<br />
des kulturbeflissenen Hausboten - ein<br />
am hiesigen Theater agierender Endsechziger,<br />
der sich nicht nur mit einem<br />
bescheidenen Honorar begnügte, sondern<br />
auch das Weihnachtskostüm aus<br />
dem Theaterfundus kostenlos stellen<br />
wollte. Nach nur dreimonatigen Verhandlungen<br />
einigten sich Personalchef<br />
und Betriebsrat darauf, dem Darsteller<br />
jeweils fünf ausführlichere Stichworte<br />
<strong>über</strong> innerbetriebliche Ereignisse zu<br />
liefern, wobei jede der beiden Seiten<br />
nicht wissen durfte, welche Stichworte<br />
dem Weihnachtsmann von der anderen<br />
Seite gegeben worden waren. Ein wenig<br />
Überraschung sollte schon sein.<br />
Freundlicher Applaus empfing den<br />
Nikolaus, als er den gut gefüllten Kantinensaal<br />
betrat. Am meisten freute sich<br />
die Putzkolonne, denn der zu lange,<br />
feuerrote Mantel sorgte gleich für die<br />
Bodenreinigung. Dass ihm die weite<br />
Mütze ständig ins Gesicht rutschte und<br />
die Augen zudeckte, entlockte vielen<br />
Mitarbeitern ein Schmunzeln. Nur der<br />
Personalchef wirkte etwas angespannt,<br />
denn er hatte den Schauspieler schließlich<br />
engagiert. Der Nikolaus holte aus<br />
seiner Manteltasche zwei Papierbögen<br />
und begann mit offensichtlich verstellter<br />
Stimme laut vorzulesen. Er rügte die<br />
Hektik in der Werbeabteilung, dann fiel<br />
der Satz: „Und deshalb gibt‘s auch bei<br />
Herrn Krause, fast täglich eine heit‘re<br />
Sause.“ Werbeleiter Krause fiel fast vom<br />
Stuhl, wurde feuerrot, konnte seine<br />
Aufregung aber mit einem zufällig herumstehenden<br />
Cognac lindern während<br />
das Publikum lauthals lachte.<br />
Anschließend durfte sich Controller<br />
Kleinlich anhören: „Am liebsten prüft<br />
er Reisespesen, er wär’ so gern dabei<br />
gewesen!“ Zustimmendes Grinsen<br />
beim Außendienst. „Wer Ruhe schätzt,<br />
der zu viel wusste<br />
Satire von Klaus Britting<br />
Erholung sucht, Herrn Leberecht recht<br />
gern besucht.“ Der rundliche Buchhaltungschef<br />
wurde erst weiß, dann rot<br />
im Gesicht und schnappte nach Luft.<br />
Der Weihnachtsmann wandte sich<br />
dann zu Oswald, dem smarten Direktionsassistenten:<br />
„Am schönsten ist es<br />
im Vertrieb, da hab‘ ich alle Mädchen<br />
lieb.“ Einige Mitarbeiter schrien vor<br />
Vergnügen und klopften sich auf die<br />
Schenkel. Der Geschäftsführer schien<br />
das weniger lustig zu finden. Dann fuhr<br />
der Weihnachtsmann fort: „Wer Ärger<br />
sucht und kargen Lohn, begibt sich in<br />
die Produktion.“ Erbost schaute der<br />
Personalchef zum Betriebsrat und wollte<br />
wütend aufspringen. Doch er wusste,<br />
jetzt endlich würden „seine“ fünf Stichworte<br />
kommen, die dem Hause zum Lob<br />
und zur Ehre gereichen sollten.<br />
Der Nikolaus zupfte sich die<br />
Mütze aus dem Gesicht und fuhr<br />
unbeirrt fort, bestimmte Zustände<br />
in Versform anzuprangern. Die<br />
Blicke des Personalchefs irrten<br />
zum Betriebsrat, der hilflos mit<br />
den Schultern zuckte. Und als der<br />
Weihnachtsmann am Schluss zum<br />
Personalchef sprach „So zeigt er<br />
uns nun Tag für Tag, wie gern er<br />
Mitarbeiter mag“, färbte sich<br />
der Teint bei eini- gen Mitarbeiterinnen<br />
auf- fallend<br />
rot, andere kicher- t e n .<br />
Der Personalchef<br />
aber verließ unter<br />
einem Vorwand<br />
den Kantinensaal,<br />
begab<br />
sich in sein<br />
Büro und<br />
brütete dar<strong>über</strong><br />
nach,<br />
wer ihm<br />
wohl diesen<br />
Streich<br />
gespielt haben<br />
konnte.<br />
Nach zwanzig<br />
Minuten<br />
stand er ratlos<br />
auf, denn er<br />
musste wohl oder übel wieder an der<br />
Weihnachtsfeier teilnehmen. Nachdenklich<br />
ging er das Treppenhaus<br />
hinab, da stürmte ihm der Hausbote<br />
mit einer großen Sporttasche entgegen.<br />
„Schönen Abend“, rief der, ohne<br />
anzuhalten. Der Personalchef sah im<br />
<strong>über</strong>rascht nach. Aus der Sporttasche<br />
baumelte ein roter Ärmel mit weißer<br />
Fellumrandung.<br />
Schneemann & Co. machen dieses<br />
Jahr wieder eine nette Weihnachtsfeier.<br />
Streng geheim: den Weihnachtsmann<br />
spielt der Personalchef selbst!
Wohnungspolitik<br />
Befreit die Wohnraumförderung!<br />
Laut rot-grünem Koalitionsvertrag<br />
soll <strong>über</strong>prüft werden,<br />
ob das ehemalige Wohnungsbauvermögen<br />
aus der Haftung<br />
für die NRW-Bank befreit und<br />
wieder ausschließlich für sozialen<br />
Wohnungsbau eingesetzt<br />
werden kann. Doch bisher hat<br />
die Regierung dazu noch nichts<br />
unternommen.<br />
Mehr und mehr Wohnungen in NRW<br />
sind veraltet oder werden heruntergewirtschaftet,<br />
fallen aus Sozial- und<br />
Belegungsbindungen, werden luxusmodernisiert<br />
oder kaputtspekuliert.<br />
Lässt man den „Markt“ allein gewähren,<br />
wird das soziale Wohnen zerstört,<br />
werden die Ärmeren aus den Städten<br />
ausgegrenzt. Um das zu verhindern,<br />
braucht es öffentliche Wohnungsbau-<br />
Förderung. Und eine Quelle, aus der<br />
eine solche Förderung dauerhaft finanziert<br />
werden kann. Dafür stand<br />
einmal ein Kapitalstock des Landes zur<br />
Verfügung: die fast 19 Milliarden Euro<br />
des Wohnungsbausondervermögens.<br />
Diese Quelle sozialen Wohnungsbaus<br />
wurde seit 1956 aus zurückfließenden<br />
öffentlichen Wohnungsbaukrediten,<br />
aus Fehlbelegerabgaben und aus Haushaltsmitteln<br />
aufgebaut.<br />
Als dieses Sondervermögen im Dezember<br />
2009 auf Beschluss der CDU/FDP-<br />
Regierung in haftendes Eigenkapital<br />
der NRW-Bank verwandelt wurde, stieß<br />
dies zu Recht auf großen Widerspruch<br />
der SPD und der Grünen. Sogar eine<br />
Verfassungsklage bereiteten ihre Ageordneten<br />
vor. Das <strong>über</strong>zeugte auch Mieterforum<br />
Ruhr. Nach der Wahl forderten<br />
wir, dass die Minderheitsregierung die<br />
Opferung dieses Vermögens soweit als<br />
möglich wieder rückgängig macht. Und<br />
immerhin schrieb die neue Koalition<br />
daraufhin in ihr Programm, dass sie eine<br />
solche „Rückabwicklung“ prüfen werde.<br />
Und dass sie, sollte die Rückabwicklung<br />
nicht möglich sein, in jedem Fall der<br />
Politik Vorrang <strong>über</strong> Bank-Interessen<br />
einräumen werde.<br />
Inzwischen sind <strong>über</strong> anderthalb Jahre<br />
vergangen. Es gab zwar eine Kürzung<br />
der Wohnungsbaufördermittel, weil<br />
angeblich nicht genug Geld im Vermögenstopf<br />
war, – aber keine Offenlegung<br />
der Vermögensverhältnisse. Es gab<br />
zwar Debatten <strong>über</strong> die Zukunft der<br />
WestLB, – aber nicht <strong>über</strong> die Zukunft<br />
der Wohnraumförderung. Es gibt die<br />
Absicht, eine Verschuldungsbremse<br />
in die NRW-Verfassung zu schreiben,<br />
- davon, das Recht auf Wohnen, (auch<br />
ein Versprechen von Rot-Grün), in<br />
die Verfassung aufzunehmen und die<br />
Wohnungsbauförderung vor dem Zusammenbruch<br />
der Staatsfinanzen zu<br />
schützen, hört man aber nichts.<br />
Die ursprünglich beabsichtigte Klage<br />
der SPD- und Grünen-Abgeordneten für<br />
mehr Transparenz der NRW-Bank wurde<br />
durch eisiges Schweigen ersetzt. Nun<br />
hat dafür der Landesrechnungshof eine<br />
Verfassungsklage eingereicht. Die NRW-<br />
Bank soll dem Rechnungshof – und damit<br />
dem Landtag – offen legen, welche<br />
internationalen Bankengeschäfte sie<br />
mit den Mietermilliarden tätigt.<br />
Der Grund für die Untätigkeit der Landesregierung:<br />
Wenn das Vermögen des<br />
sozialen Wohnungsbaus der NRW-Bank<br />
entzogen würde, wäre diese sofort pleite.<br />
Denn neben den ehemaligen Wohnungsbau<br />
-milliarden gibt es fast kein<br />
Kapital in der Bank. Damit die anderen<br />
Fördergeschäfte und die internationalen<br />
Geschäfte der Bank abgesichert werden<br />
können, müssten – so heißt es – fünf<br />
Milliarden Euro nachgeschossen werden.<br />
Das also, so darf man daraus schließen,<br />
ist die Größenordnung, um die das<br />
Wohnungsbauvermögen bereits durch<br />
das Land „erleichtert“ wurde. Höchste<br />
Zeit, dass dieser Raubbau an dem Kapitalstock<br />
beendet wird und dass endlich<br />
ehrlich gesagt wird, was uns diese Bank<br />
kostet.<br />
Aber das wollen weder die alten noch<br />
die neuen Regierungsparteien im Landtag<br />
bislang so genau wissen. Kommt<br />
eine Prüfung der Rückabwicklung zu<br />
dem Schluss, dass diese nicht finanzierbar<br />
ist, ist das für Rot-Grün peinlich.<br />
Und es wäre gefährlich für die Politik<br />
der Ausgabenkürzung, die unter dem<br />
Namen „Schuldenbremse“ längst alles<br />
in Düsseldorf beherrscht.<br />
So leicht lässt sich ein öffentlich verkündetes<br />
Koalitionsversprechen aber<br />
nicht vergessen. Mieterforum Ruhr<br />
hat die Wohnungspolitiker von SPD<br />
und Grünen an ihre Zusagen erinnert.<br />
Der Mieterbund NRW hat auf seiner<br />
letzten Landestagung noch einmal<br />
unmissverständlich eine Prüfung der<br />
Rückabwicklung verlangt. Und nun<br />
Versprechen halten ist mitunter schwieriger als drei Finger heben. (Bild: SPD NRW)<br />
sind nach längerem Zögern immerhin<br />
wenigstens die Linken im Landtag aufgewacht.<br />
Die beantragen eine Prüfung,<br />
mir der ermittelt wird, ob, wie und mit<br />
welchen Folgen das ehemalige Wohnungsbauvermögen<br />
aus der NRW.Bank<br />
herausgezogen werden könnte.<br />
Der Zustimmung zu dem Antrag auf<br />
Erfüllung des eigenen Koalitionsvertrages<br />
kann sich nun Rot-Grün schwer<br />
entziehen, wollen sie nicht als Umfaller<br />
dastehen. Zumal die Linke außerdem<br />
noch einen Antrag auf mehr Transparenz<br />
in der NRW-Bank gestellt hat. Er ist<br />
exakt aus einem alten Antrag der SPD<br />
und der Grünen abgeschrieben. Einem<br />
Antrag aus dem Frühling vor der letzten<br />
Wahl versteht sich.<br />
15
Urteile<br />
16<br />
Zeichnung: Gisel Bongardt/report.age<br />
In einem vor wenigen Wochen veröffentlichten<br />
Urteil hat der Bundesgerichtshof<br />
(BGH) klargestellt, nach welchen<br />
Grundsätzen Vorauszahlungen<br />
für Heiz- und Betriebskosten angepasst<br />
werden dürfen. Gesetzlich ist geregelt,<br />
dass Vorauszahlungen nur nach einer<br />
erteilten Abrechnung angepasst werden<br />
können. Also keineswegs nur auf Verdacht,<br />
oder „weil ja alles teurer wird“.<br />
Sowohl Vermieter, als auch Mieter dürfen<br />
nach einer erteilten Abrechnung eine<br />
Anpassung verlangen, z.B. weil die<br />
Abrechnung mit einem erheblichen<br />
Guthaben endet.<br />
Der BGH hat nun entschieden, wie<br />
nach Erteilung einer Abrechung eine<br />
neue Vorauszahlung zu kalkulieren wäre.<br />
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten<br />
des abgerechneten Jahres durch zwölf<br />
Monate geteilt werden. Über den so ermittelten<br />
Betrag hinaus hat der Vermieter<br />
keinen Anspruch auf einen sog. Si-<br />
BETRIEBSKOSTEN<br />
Wann und wie dürfen<br />
Betriebskosten-Vorauszahlungen<br />
angepasst werden?<br />
cherheitszuschlag, kann also keinesfalls<br />
einen Aufschlag von 5% oder gar 20%<br />
verlangen. Ein solches Anpassungsverlangen<br />
ist unwirksam. Allerdings wäre<br />
es möglich, bereits feststehende zwischenzeitliche<br />
Kostensteigerungen in<br />
eine Anpassung einzubeziehen. Dieses<br />
ist aber nur denkbar, wenn die Vorauszahlungen<br />
sich auf nur eine Kostenart<br />
(z.B. Heizkosten) beziehen und diese<br />
Kosten tatsächlich zwischenzeitlich erheblich<br />
gestiegen sind.<br />
Z.B. könnte ein Vermieter im November<br />
2011 die Heiz- und Betriebs -<br />
kostenabrechnung für das Jahr 2010 erstellen.<br />
Aus den für 2010 abgerechneten<br />
Kosten (geteilt durch 12) ergibt sich<br />
die Vorauszahlung für die Zukunft. Erhebliche<br />
Kostensteigerungen bei Gas<br />
und Öl seit Ende 2010 sind nicht bekannt;<br />
ein Sicherheitszuschlag ist nicht<br />
zulässig. Auf diesen Betrag kann dann<br />
ein Vermieter eine Erhöhung der Vor-<br />
auszahlungen oder aber der Mieter eine<br />
Absenkung der Vorauszahlungen verlangen.<br />
Dieses schriftliche Verlangen<br />
bestimmt die verbindliche Höhe der<br />
neuen Bruttomiete.<br />
Der BGH hat entschieden, dass eine<br />
solche Anpassung auch auf eine alte<br />
Abrechnung gestützt werden kann, solange<br />
es die zuletzt erteilte Abrechnung<br />
ist. Erteilt der Vermieter im August<br />
2011 z.B. erst die Abrechnung für das<br />
Jahr 2009, kann er – da die Abrechnungserteilungsfrist<br />
lange abgelaufen<br />
ist – zwar keine Nachzahlung mehr verlangen,<br />
wohl aber nach den o.g.<br />
Grundsätzen die Vorauszahlungen anheben.<br />
Oder aber der Mieter könnte bis<br />
zur nächsten Abrechnung die Senkung<br />
der Vorauszahlung verlangen.<br />
BGH VIII ZR 271/10 Urteil<br />
v. 18.05.2011 und<br />
BGH VIII ZR 271/10 Urteil<br />
v. 18.05.2011
Mietvertraglich kann vereinbart<br />
werden, dass der Mieter eine Kaution<br />
oder andere Sicherheitsleistungen (z.B.<br />
eine Bürgschaft) erbringen muss.<br />
Nach Ende des Mietverhältnisses muss<br />
die Kaution, zum einen hinsichtlich<br />
der zwischenzeitlich angefallenen Zinsen,<br />
zum anderen <strong>über</strong> berechtigte Gegenforderungen<br />
des Vermieters, abgerechnet<br />
werden. Der Rückzahlungsanspruch<br />
wird erst nach Ende des Mietverhältnisses<br />
und Ablauf einer Prüfungs-<br />
und Abrechnungsfrist fällig.<br />
Wenn im laufenden Mietverhältnis der<br />
Eigentümer und Vermieter gewechselt<br />
hat, besteht das Mietverhältnis fort,<br />
auch die Kaution muss dann vom Verkäufer<br />
an den Käufer (oder Erben) des<br />
Grundstücks oder der Wohnung weitergegeben<br />
werden. Dieses bedarf keiner<br />
Veranlassung oder gar Zustimmung seitens<br />
des Mieters. Nach Ende des Mietverhältnisses<br />
stellt sich die Frage, von<br />
welchem Vermieter die Kaution zurückverlangt<br />
werden kann. Diese Frage ist<br />
2001 gesetzlich neu geregelt worden.<br />
Dazu hat nun auch der BGH klargestellt.<br />
Bei einem nach dem 01.09.2001<br />
abgeschlossenen Mietvertrag haften alle<br />
Eigentümer für die Rückzahlung der<br />
Kaution, selbst dann, wenn nur der ers -<br />
te Eigentümer diese erhalten und nach<br />
zahlreichen Verkäufen der letzte Eigentümer<br />
und Vermieter die Kaution<br />
niemals gesehen hat. Der ausziehende<br />
Mieter kann sich immer an seinen letzten<br />
Vermieter halten. Das gilt auch,<br />
wenn der letzte Eigentümerwechsel<br />
nach dem 01.09.2001 erfolgte. Auch in<br />
jenem Fall ist die neue Rechtslage anwendbar.<br />
Anders wäre es, wenn der<br />
letzte Vermieterwechsel vor dem<br />
01.09.2001 stattfand. Dann muss nur<br />
der Vermieter zahlen, der die Kaution<br />
auch tatsächlich erhalten hat.<br />
BGH VIII ZR 304/10<br />
Urteil v.01.06.2011<br />
Gesetzlich ist ebenfalls geregelt, dass die<br />
Höhe einer solchen Kaution oder Sicherheitsleistung<br />
den Betrag von drei vereinbarten<br />
Kaltmieten nicht <strong>über</strong>schreiten<br />
darf. Jede dar<strong>über</strong> hinausgehende Vereinbarung<br />
ist kraft Gesetzes nichtig.<br />
D.h., dass der drei Kaltmieten <strong>über</strong>stei-<br />
KAUTION<br />
Wann kann eine Kaution<br />
zurückgefordert werden,<br />
wann verjährt dieser Anspruch?<br />
gende Betrag jederzeit vom Vermieter<br />
zurückgefordert werden kann und das<br />
Ende des Mietverhältnisses nicht abgewartet<br />
werden muss. Im laufenden Mietverhältnis<br />
kann mit dem <strong>über</strong>schießenden<br />
Betrag auch die Aufrechnung erklärt<br />
werden; dieser Betrag kann dann mit der<br />
laufenden Miete oder Nachzahlungen<br />
aus Heiz- und Betriebskostenabrechnungen<br />
verrechnet werden.<br />
Im Laufe des Jahres hat der BGH zu der<br />
Frage entschieden, wann ein solcher<br />
Rückforderungsanspruch eines <strong>über</strong>höhten<br />
Kautionsteils verjährt. Nach<br />
Auffassung des BGH gilt eine Verjährungsfrist<br />
von drei Jahren, beginnend<br />
mit dem Ende des Jahres in dem<br />
der <strong>über</strong>höhte Kautionsanteil gezahlt<br />
wurde. Ist diese Frist abgelaufen, muss<br />
mit der Rückforderung auch dieses Kau-<br />
tionsanteils bis zum Ende des Mietverhältnisses<br />
gewartet werden.<br />
BGH VIII ZR 91/10<br />
Urteil v. 01.06.2011<br />
Verjährung<br />
Verjährung ist ein tückisches Instrument,<br />
weil dadurch berechtigte Ansprüche<br />
bereits nach Ablauf eines kurzen<br />
Zeitraumes verloren gehen können.<br />
Im Mietrecht spielen zwei Verjährungsfristen<br />
eine Rolle. Es gibt es eine kurze,<br />
sechsmonatige, Verjährungsfrist. Diese<br />
betrifft insbesondere Schadensersatzan-<br />
sprüche des Vermieters. Diese Frist beginnt<br />
mit dem Rückerhalt der gemieteten<br />
Wohnung. Bei Mietern fallen lediglich<br />
Ansprüche auf Aufwendungsersatz<br />
unter die kurze Verjährung. Insbesondere<br />
Ersatzansprüche, wenn ein Mieter<br />
Kosten für eine Renovierung aufgewandt<br />
hat, obwohl nach dem Mietvertrag<br />
der Vermieter hätte renovieren<br />
müssen. Für den Mieter beginnt die Verjährungsfrist<br />
mit dem Ende des Mietverhältnisses.<br />
Alle anderen Ansprüche<br />
verjähren nach drei Jahren. Diese Frist<br />
beginnt immer mit Ablauf des Jahres,<br />
in dem die Zahlung erfolgte, endet somit<br />
immer am 31.12. Dieses ist – so hat<br />
der BGH nun entschieden – unabhängig<br />
davon, ob die Rechtslage bekannt<br />
war. (hg)<br />
BGH VIII ZR 30/10<br />
Urteil v. 29.06.2011<br />
17
Verbraucher<br />
18<br />
BUNDESWEITER HEIZSPIEGEL 2011<br />
Gutschein für<br />
kostenfreies Heizgutachten<br />
Die Heizkosten ölbeheizter Häuser sind im vergangenen Jahr um rund 35 Prozent gestiegen.<br />
Bei Erdgas und Fernwärme fiel der Anstieg weniger drastisch aus. Das geht aus dem<br />
Bundesweiten Heizspiegel hervor, den die gemeinnützige co2online GmbH im Oktober diesen<br />
Jahres zum siebten Mal veröffentlicht hat. Projektpartner vor Ort sind der <strong>Mieterverein</strong> Bochum,<br />
Hattingen und Umgegend e.V., der <strong>Mieterverein</strong> Dortmund und Umgebung e.V. und die<br />
Mietergemeinschaft Essen e.V. als Mitglieder im Deutschen Mieterbund (DMB).<br />
Kostenfreies Heizgutachten<br />
Der vom Bundesumweltministerium<br />
geförderte „Bundesweite Heizspiegel<br />
2011“ liefert Vergleichswerte zu<br />
Heizkosten, Heizenergieverbrauch und<br />
CO 2<br />
-Emissionen zentral beheizter<br />
Wohngebäude für das Abrechnungsjahr<br />
2010. Mit diesen Werten und Ihrer<br />
Heizkostenabrechnung können<br />
Mieter und Eigentümer feststellen, ob<br />
die aktuellen Heizkosten günstig oder<br />
zu hoch sind.<br />
Für den Heizspiegel wurden bundesweit<br />
knapp 88.000 Gebäudedaten ausgewertet.<br />
Die Broschüre ist inklusive eines<br />
Gutscheins für ein kostenloses<br />
Heizgutachten kostenfrei in den Geschäftsstellen<br />
erhältlich oder auf den<br />
Internetseiten der Vereine verfügbar.<br />
Dort ist auch der kostenfreie HeizCheck<br />
in Zusammenarbeit mit der co2online<br />
GmbH abrufbar. Er ermöglicht einen<br />
interaktiven Vergleich der eigenen Verbrauchsdaten.<br />
Wie diese reduziert werden<br />
können, verraten unsere nebenstehenden<br />
Heiztipps.<br />
Wer seine Betriebskostenabrechnung<br />
jedoch rechtlich <strong>über</strong>prüfen lassen<br />
möchte, ist bei der Rechtsberatung der<br />
<strong>Mieterverein</strong>e an der richtigen Adresse.<br />
Voraussetzung dafür ist jedoch eine<br />
Mitgliedschaft im jeweiligen <strong>Mieterverein</strong>.<br />
(ts)<br />
Richtig heizen<br />
Grundsätzlich gilt: Bewohnte Räume müssen beheizt werden. Eine unbewohnte<br />
Wohnung muss nicht beheizt werden. Während eines Winterurlaubs<br />
muss jedoch sichergestellt werden, dass Heizung und Wasserleitungen nicht<br />
einfrieren. Wurde die Wohnung vor Verlassen gut gelüftet, ist dar<strong>über</strong> hinausgehendes<br />
Heizen nicht nötig. Wird in der Wohnung gelebt, muss sie ausreichend<br />
beheizt werden, um ein Kondensieren der unvermeidlichen Luftfeuchtigkeit<br />
an zu kalten Wohnungswänden zu vermeiden.<br />
Ideal- bis Maximaltemperaturen für die Wohnräume:<br />
Wohnräume: 20°-22°C, Küche: 18°-20°C, Schlafzimmer: 16°-18°C, Bad: max.<br />
23°C. Das Absenken der Temperatur um 1°C spart 6% der Heizenergie.<br />
Jeder Raum der Wohnung sollte separat geheizt werden!<br />
Ein sparsames und effektives Beheizen der Wohnung durch den Betrieb nur eines<br />
Heizkörpers und geöffneten Zimmertüren, ist nicht möglich. Ein kurzzeitiges<br />
Abführen warmer Zimmerluft in ein kaltes Zimmer führt nur dazu, dass<br />
die feuchtere Warmluft im bislang unbeheizten Zimmer kondensieren kann.<br />
Fenster nicht auf „Dauerkipp“ stellen!<br />
Hier können die höchsten Wärmeverluste entstehen. Räume und Mobiliar<br />
kühlen durch dauerhaft gekippte Fenster aus. Auch Bauteile wie Fensterstürze<br />
können auskühlen, sodass Feuchtigkeit kondensiert und Schimmel entsteht.<br />
Mehrmals täglich kräftig lüften!<br />
Das verbessert das Raumklima und stoppt den Schimmel. Verwenden Sie Thermohygrometer!<br />
Möbel und Gardinen gehören nie direkt vor die Heizung! Stehen<br />
dort Möbel oder ist die Heizung mit Gardinen verhangen, kostet das bis<br />
zu 15% der abgegebenen Wärme.<br />
Abdichtung von Fenstern und Türen mit selbstklebenden Streifen!<br />
Diese sind in jedem Baumarkt erhältlich, kosten nicht viel und sind leicht<br />
selbst anzubringen. (hg)
Jobcenter Bochum informiert:<br />
Gesetzesänderung<br />
bei Konto-<br />
Pfändungsschutz<br />
Bisher gilt: Wird die Sozialleistung auf<br />
ein Konto bei Ihrem Kreditinstitut <strong>über</strong>wiesen,<br />
kann sie erst 14 Kalendertage<br />
nach der Gutschrift gepfändet oder mit<br />
einer Forderung Ihres Kreditinstituts<br />
verrechnet werden.<br />
Doch dieser Pfändungsschutz gilt nur<br />
noch bis zum 31. Dezember 2011. Ab<br />
dem 1. Januar 2012 gibt es Kontopfändungsschutz<br />
nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto<br />
(„P-Konto“)!<br />
Um Ihre Sozialleistung auch zukünftig<br />
vor Kontopfändung oder Verrechnung<br />
zu schützen, müssen Sie jetzt aktiv werden:<br />
Ist Ihr Konto bereits gepfändet oder<br />
<strong>über</strong>zogen, müssen Sie es bis spätestens<br />
Ende 2011 in ein Pfändungsschutzkonto<br />
(„P-Konto“) umwandeln – sonst geht<br />
Ihr Geld ab Januar 2012 an den Gläubiger<br />
oder an Ihr Kreditinstitut.<br />
Nur noch auf einem P-Konto können<br />
bestimmte Freibeträge nicht gepfändet<br />
werden, nur noch auf einem P-Konto<br />
besteht ein Verrechnungsschutz für<br />
Sozialleistungen! Informieren Sie sich<br />
<strong>über</strong> die genauen Bedingungen bei Ihrer<br />
Bank. Legen Sie dazu Ihren aktuellen<br />
Bewilligungsbescheid vor.<br />
Neben dem Basisschutz auf dem P-<br />
Konto haben Sie die Möglichkeit, einen<br />
höheren Betrag schützen zu lassen,<br />
wenn Sie z. B. für weitere Personen unterhaltspflichtig<br />
sind. Über die Einzelheiten<br />
informieren Sie die in Bochum<br />
tätigen Schuldnerberatungsstellen:<br />
• Bochumer Schuldnerschutz e. V.,<br />
Hans-Böckler-Str. 8, 44787 Bochum,<br />
Telefon: 0234/ 66033<br />
• Sozialdienst katholischer Frauen<br />
und Männer Wattenscheid e. V.,<br />
Stresemannstr. 13, 44866 Bochum,<br />
Telefon: 02327/ 919207<br />
• Verbraucherzentrale NRW, Große<br />
Beckstraße 15, 44787 Bochum, Telefon:<br />
0234/ 66044<br />
• Caritas-Schuldnerberatung, Lohbergstr.<br />
2, 44789 Bochum, Telefon:<br />
0234/ 307050 (vorrangig für eigene<br />
Kunden; sonst nach Kapazität, telefonische<br />
Anfrage erforderlich)<br />
• Madonna e.V. (Schuldnerberatungsstelle<br />
ausschließlich für Prostituierte),<br />
Alleestr. 50 (im Hof), 44793<br />
Bochum, Telefon: 0234/ 685750<br />
Lokales<br />
Mietspiegel Hattingen<br />
gilt weiter<br />
Die Gültigkeit des Hattinger Mietspiegels<br />
ist um zwei Jahre verlängert worden.<br />
Darauf einigte sich der Arbeitskreis<br />
Mietspiegel (der aus Stadt, Haus + Grund<br />
und <strong>Mieterverein</strong> besteht), bereits im<br />
Mai. Die Zustimmung von Haus+Grund<br />
hatte sich jedoch verzögert. Damit gilt<br />
der bisherigen Mietspiegel (siehe unten)<br />
nun bis zum 31. Mai 2013.<br />
Ein kleiner Unterschied: Er trägt nicht<br />
mehr das Merkmal „qualifiziert“. Dazu<br />
wäre eine Stichprobe aus den Daten<br />
von 2009 erforderlich gewesen, um<br />
Veränderungen messen zu können. Dies<br />
war aufgrund einer Datenpanne bei der<br />
Stadt nicht möglich.<br />
Einzige Alternative: Eine Fortschreibung<br />
nach offizieller Inflationsrate. Die jedoch<br />
wäre nicht sachgerecht gewesen,<br />
da die allgemeinen Lebenshaltungskosten<br />
seit Jahren viel stärker steigen als<br />
die Mieten in der Schrumpfungsregion<br />
Ruhrgebiet.<br />
Rechtsanwältin Jutta Hüppop kann<br />
damit aber gut leben: „Einfache Mietspiegel<br />
sind vom Bundesgerichtshof<br />
kürzlich deutlich aufgewertet worden.<br />
Und ich bin <strong>über</strong>zeugt, dass die Werte,<br />
die wir 2009 so aufwändig ermittelt<br />
haben, nach wie vor die Mieten in<br />
Hattingen zuverlässig widerspiegeln.“<br />
19
Mobilität<br />
Am 1.November wurde in Teilen des<br />
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR)<br />
ein Ticket für Menschen mit geringem<br />
Einkommen eingeführt. Die Monatskarte<br />
kostet 29.90 Euro und firmiert als<br />
Sozialticket. Diesen Namen verdient<br />
dieses Angebot allerdings nicht, findet<br />
Michael Hermund, Vorsitzender der<br />
Region Ruhr-Mark des Deutschen<br />
Gewerkschaftsbundes, in seinem<br />
Gastbetrag für MieterForum.<br />
Unsozialticket<br />
20<br />
Ein Sozialticket, das aus Sicht des DGB<br />
diesen Namen verdient, dürfte höchstens<br />
15 Euro kosten. Dies entspricht<br />
auch etwa dem Anteil für Nahverkehr<br />
im Regelsatz von Hartz IV. Wenn wir<br />
jetzt eine sozialpolitisch, ökologisch<br />
und ökonomisch unsinnige Entscheidung<br />
vorfinden, dann kann man das<br />
nur verstehen, wenn man die unterschiedlichen<br />
partei-, macht- und unternehmenspolitischen<br />
Ränkespielchen<br />
kennt, die sich in den letzten Jahren<br />
abgespielt haben.<br />
Bis 2009 war alles klar. CDU und FDP<br />
hatten in den VRR-Gremien die Mehrheit.<br />
Sie waren gegen ein Sozialticket.<br />
SPD und Grüne votierten dafür und<br />
demonstrierten in Dortmund, welch<br />
großen Bedarf es für ein Sozialticket<br />
gibt.<br />
Bei der Kommunalwahl 2009 verloren<br />
CDU und FDP ihre Mehrheit im VRR.<br />
Überraschend einigten sich CDU und<br />
Grüne auf eine Koalition im VRR. Viele<br />
sahen hierin ein Signal für die bevorstehende<br />
Landtagswahl. Die CDU ließ<br />
sich diesen Machterhalt im VRR und<br />
die Perspektive auf einen Machterhalt<br />
in Düsseldorf etwas kosten: Sie unterschrieb<br />
im VRR-Koalitionsvertrag, dass<br />
ein Sozialticket eingeführt wird, das<br />
in seiner günstigsten Variante 15 Euro<br />
kosten sollte.<br />
Doch die CDU merkte bald, dass ihre<br />
Parteibasis das Sozialticket nicht mitträgt.<br />
Die Einführung des Sozialtickets<br />
wurde vertagt und eine „Marktforschungs-Studie“<br />
in Auftrag gegeben.<br />
Aus schwarz-grün in NRW wurde nichts.<br />
Gleichzeitig starteten die Verkehrsunternehmen<br />
– allen voran der Vorstand<br />
der BOGESTRA – eine in diesem Umfang<br />
bisher nie dagewesene Kampagne gegen<br />
das Sozialticket.<br />
Die BOGESTRA entwickelte Schreckensszenarien.<br />
Dabei wurde so getan, als<br />
wenn der Nahverkehr wirtschaftlich<br />
arbeitet und durch das Sozialticket<br />
ins Defizit gerate. Fakt ist, dass der<br />
öffentliche Nahverkehr als öffentliche<br />
Daseinsvorsorge nur zu rd. 50 % aus<br />
eigenen Einnahmen finanziert wird.<br />
Die andere Hälfte wird von öffentlichen<br />
Zuschüssen gedeckt. Der Ballungsraum<br />
Ruhrgebiet wäre schon lange einem<br />
Mobilitätskollaps erlegen, würde nicht<br />
der öffentliche Nahverkehr die Straßen<br />
entlasten.<br />
Im VRR Bereich gibt es 1,2 Millionen<br />
Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
II, Sozialgeld oder Wohngeld<br />
haben. Sie werden von der öffentlichen<br />
Daseinsvorsorge Nahverkehr ausgeschlossen.<br />
Sie sind nicht in der Lage eine<br />
Monatskarte zu kaufen, ohne Abstriche<br />
z. B. beim Essen oder anderen existenziellen<br />
Dingen zu machen. Nur eine<br />
kleine Minderheit von ihnen ist Abo-<br />
Kunde der Nahverkehrsunternehmen.<br />
Das „Sozial“-Ticket für 30 Euro wird<br />
jetzt z. B. von Aufstockern genutzt.<br />
Sie erhalten einen so niedrigen Lohn,<br />
dass sie zusätzlich Hartz IV zum Leben<br />
brauchen. Sie müssen bisher die teuren<br />
Monatskarten für die Fahrt zur Arbeit<br />
nutzen und freuen sich, dass sie jetzt<br />
Michael Hermund hat seit Jahren die Kampagne<br />
für ein echtes Sozialticket mit getragen. Hier 2008<br />
auf dem Husemannplatz. Bild: Stefan Nölle<br />
20 Euro weniger im Monat zahlen müssen,<br />
dafür allerdings weniger Leistung<br />
in Kauf nehmen. Als Gewerkschafter<br />
begrüße ich diese Einkommensverbesserung.<br />
In Dortmund haben in der Versuchsphase<br />
2009 <strong>über</strong> 24.000 Menschen das Sozialticket<br />
zum Preis von 15 € abonniert.<br />
CDU und SPD haben inzwischen den<br />
Preis auf 31 Euro erhöht. Nur 7.700<br />
Nutzer sind übrig geblieben.<br />
Aus Marketinggesichtspunkten muss<br />
das Sozialticket also so attraktiv sein,<br />
dass viele neue Kunden gewonnen werden.<br />
Nur so können die Verluste durch<br />
Bestandskunden, die auf das billigere<br />
Ticket wechseln, ausgeglichen werden.<br />
Gerade das wird mit einem Preis von<br />
29.90 € in keiner Weise erreicht. Die<br />
ersten vorliegenden Zahlen bestätigen<br />
unsere Prognose: Mit dem 30-Euro-<br />
Ticket werden kaum neue Kunden gewonnen.<br />
Das ganze erweist sich als der<br />
von uns vorhergesagte Flop. Weniger<br />
als 3 Prozent der Berechtigten haben im<br />
November in Bochum und Hattingen<br />
das Ticket gekauft. Alles andere wäre<br />
nach den Erfahrungen in Dortmund<br />
auch eine Sensation gewesen.<br />
Am Ende der Versuchsphase in 12<br />
Monaten wird sich die Frage neu stellen:<br />
Gibt es endlich eine Lösung die<br />
ökonomisch gut für die Verkehrsunternehmen,<br />
ökologisch notwendig für<br />
das Ruhrgebiet und noch leistbar für die<br />
Betroffenen ist. Dann wären wir wieder<br />
bei einem verbundweiten Variante von<br />
15 €.
Immer wieder müssen sich Arbeitslosengeld-II Empfänger gegen<br />
ungerechtfertigte Kürzungen wehren - besonders häufig im<br />
Bereich „Kosten der Unterkunft“. Denn hier gibt es, anders als<br />
beim Regelbedarf, Spielräume. Und die nutzen viele Städte zu<br />
ihren Gunsten, obwohl es, nach nunmehr sieben Jahren Hartz<br />
IV, jede Menge eindeutige Rechtsprechung bis hinauf zum<br />
Bundessozialgericht gibt. Jetzt hat sich das Jobcenter Bochum eine<br />
deutliche Mahnung des zuständigen Sozialgerichts Dortmund<br />
eingefangen.<br />
Sozialgericht an Jobcenter:<br />
„Erhebliche Bedenken an<br />
der Rechtmäßigkeit“<br />
Angela Bischof ist 50 Jahre alt und vor<br />
neun Jahren arbeitslos geworden. Seit<br />
2001 wohnt sie in Bochum. Damals bekam<br />
die Diplom-Ingenieurin eine Stelle<br />
in Castrop-Rauxel, doch nach nur elf<br />
Monaten wurde ihr gekündigt. Seit 2005<br />
bezieht sie Arbeitslosengeld II, seit 2006<br />
jedoch nur noch als „Aufstockerin“.<br />
Denn längst hat sie wieder einen Job,<br />
genaugenommen sogar zwei. Eine<br />
Teilzeitstelle in einer Anwaltskanzlei<br />
in Gerthe und einen Minijob in Langendreer.<br />
Zusammen macht das 30 bis<br />
33 Stunden Arbeitszeit pro Woche, und<br />
wegen der vielen Hin- und Herfahrerei<br />
ist sie so viel unterwegs wie eine<br />
Vollzeit-Beschäftigte. Trotzdem reicht<br />
es nicht zum Leben. Deshalb bezieht<br />
sie ergänzend Alg II, zur Zeit 215 Euro<br />
im Monat.<br />
Seit Anfang des Jahres wohnt sie in<br />
der Breddestraße in Wattenscheid. Der<br />
Umzug war notwendig, da ihr vorheriger<br />
Vermieter eine Kündigung zu<br />
Ende März angekündigt hatte. Sie kam<br />
der Kündigung zuvor, weil sie schnell<br />
eine Ersatzwohnung fand - die an der<br />
Breddestraße. Die Miete lag im Rahmen<br />
dessen, was beim Jobcenter als angemessen<br />
gilt: 233 € kalt. Da stört es nicht,<br />
dass die Wohnung mit 53,47 qm etwas<br />
größer war als für einen Ein-Personen-<br />
Haushalt vorgesehen.<br />
Nach einigem Hin und Her erkannte das<br />
Jobcenter denn auch die Notwendigkeit<br />
des Umzugs an und zahlte sowohl für<br />
den Umzug als auch für die Erstrenovierung.<br />
Das böse Erwachen kam mit<br />
dem Bescheid des Jobcenters vom 20.<br />
Januar 2011: Von den 413 € Gesamtmiete<br />
wurden nur 377 € anerkannt.<br />
Sowohl die Heiz- als auch die kalten<br />
Betriebskosten wurden anteilig gekürzt,<br />
weil die Wohnung größer ist als 45 qm.<br />
„Ich habe auf der Homepage des Jobcenters<br />
Bochum nachgesehen, wie hoch die<br />
Miete sein darf“, sagt Angela Bischof im<br />
Gespräch mit MieterForum. „Da stand<br />
kein Wort von Kürzung der Heiz- und<br />
Nebenkosten, wenn die qm-Zahl nicht<br />
stimmt.“ Kein Wunder, denn diese Praxis<br />
in Bochum ist rechtswidrig.<br />
Rechtswidrige Praxis<br />
Diese Praxis sieht so aus: Die angemessene<br />
Miete, die nach dem 2. Sozialgesetzbuch<br />
<strong>über</strong>nommen werden muss, ist<br />
ein Produkt aus einer abstrakten Wohnungsgröße<br />
(für eine Person 45 qm) und<br />
einer ebenso abstrakten qm-Miete, die<br />
nach dem Mietspiegel ermittelt wird. Ist<br />
die Wohnung größer, aber die qm-Miete<br />
billiger als vorgesehen, kann die Gesamtmiete<br />
durchaus angemessen sein.<br />
Nur: Das Jobcenter kürzt dann die Heiz<br />
und Nebenkosten. Beispiel: Wohnung<br />
50 statt 45 qm -> Kürzung um 10 %.<br />
Das machen nicht alle Städte so, aber<br />
eine ganze Reihe, nicht nur Bochum.<br />
Deshalb gibt es dazu inzwischen auch<br />
etliche Urteile bis hinauf zum Bundessozialgericht.<br />
Und das urteilt immer<br />
wieder: Solche Kürzungen sind nicht<br />
zulässig. Wenn die Kaltmiete angemessen<br />
ist, müssen auch die Betriebs- und<br />
Heizkosten in voller Höhe <strong>über</strong>nommen<br />
werden.<br />
Hartz IV<br />
Angela Bischof wehrt sich<br />
gegen Kürzungen<br />
Angela Bischof legte also Widerspruch<br />
gegen den Bescheid ein, und als der<br />
abgelehnt wurde, klagte sie. Ein Urteil<br />
gibt es noch nicht, aber einen bemerkenswerten<br />
Hinweis: Am 31. Oktober<br />
schrieb das Sozialgericht Dortmund<br />
das Jobcenter Bochum an: „Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass ... erhebliche<br />
Bedenken an der Rechtmäßigkeit der<br />
Berechnung der Betriebs- und Heizkosten<br />
bestehen. ... Es wird daher um<br />
Überprüfung des angefochtenen Bescheids<br />
gebeten.“ Das heißt im Nicht-<br />
Juristen-Alltagsdeutsch: Übernehmt die<br />
Kosten freiwillig, oder wir verurteilen<br />
euch dazu.<br />
„Wir erfüllen unsere Aufgaben im Bereich<br />
des SGB II nach den Vorgaben<br />
des kommunalen Kostenträgers“, sagt<br />
Johannes Rohleder, Pressesprecher des<br />
Bochumer Jobcenters, auf die Frage,<br />
warum seine Behörde die einschlägige<br />
Rechtsprechung ignoriert. „Und diese<br />
Vorgaben besagen, dass wir uns bei<br />
den Heiz- und Nebenkosten nach der<br />
angemessenen Wohnungsgröße zu<br />
richten haben.“<br />
Der Schwarze Peter liegt also nicht beim<br />
Jobcenter, sondern bei der Stadt. Da die<br />
die Musik bezahlen muss, bestimmt<br />
sie auch, was gespielt wird. Schlimm<br />
genug. Doch nun ist Besserung in Sicht.<br />
Denn das Jobcenter hat das Schreiben<br />
des Sozialgerichts an die Stadt weitergeleitet.<br />
„Dort“, weiß Johannes Rohleder,<br />
„hat man den Hinweis zum Anlass<br />
genommen, die Regeln kritisch zu <strong>über</strong>prüfen.<br />
Wir stehen dabei in ständigem<br />
Kontakt.“<br />
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Service<br />
22<br />
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