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Herbstgewitter über Dächern - Mieterverein

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7. JG. Nr. 26, IV/2011<br />

Deutsche Annington:<br />

<strong>Herbstgewitter</strong><br />

<strong>Herbstgewitter</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>über</strong> <strong>Dächern</strong><br />

<strong>Dächern</strong><br />

Beitragsanpassung Winterpflichten


Angebote für Mitglieder<br />

2<br />

Strommessgeräte<br />

Wieviel Strom verbraucht Ihre Waschmaschine bei<br />

30 Grad? Oder wieviel Ihr Fernseher im Standby-Betrieb?<br />

Das sagen Ihnen unsere Strommessgeräte aufs<br />

Watt genau.<br />

Sie können die Geräte bei uns für maximal eine<br />

Woche kostenfrei ausleihen. Erst bei längerer Ausleihe<br />

wird ein Entgelt fällig. Einzige Bedingung: Es ist eine<br />

Kaution in Höhe von 50 Euro zu hinterlegen, die Ihnen<br />

bei ordnungsgemäßer Rückgabe selbstverständlich wieder<br />

ausgezahlt wird.<br />

Details zu den Regeln der Ausleihe erfahren Sie unter<br />

der Rufnummer 0234 – 96 11 40.<br />

Ortstermine<br />

Wohnungsmängel? Feuchtigkeitsschäden? Begleitung<br />

bei der Wohnungs<strong>über</strong>gabe?<br />

Unser Mann im Außendienst kommt zu Ihnen nach<br />

Hause. Dipl. Ing. Bernd Eckstein ist Baubiologe und<br />

Energieberater mit BAFA-Zulassung. Im Preis von 75 €<br />

(Preisänderungen vorbehalten) sind Anfahrt, Kurzgutachten<br />

und Mehrwertsteuer enthalten.<br />

Kontakt: T: 02302 / 58 54 77, F: 02302 / 58 54 75,<br />

Mail: b-eckstein@versanet.de. In Zweifelsfällen klären<br />

Sie die Notwendigkeit einer Ortsbegehung vorher mit<br />

Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin.<br />

Verbraucherzentrale<br />

Rabatte für Mitglieder des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum gibt es<br />

bei der Verbraucherzentrale in der Großen Beckstraße 15. So<br />

ist die Nutzung der „Infothek“, die normalerweise 3 € kostet,<br />

für unsere Mitglieder kostenlos. Beim Kauf von Broschüren<br />

oder anderen Publikationen gibt es einen Preisnachlass von<br />

10 Prozent.<br />

Eine Bescheinigung <strong>über</strong> Ihre Mitgliedschaft erhalten<br />

Sie in unserer Bochumer Geschäftsstelle, die nur 200 Meter<br />

entfernt ist. Auf Wunsch senden wir Sie Ihnen auch per Post<br />

nach Hause.<br />

Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale:<br />

Mo: 9.30 - 13.00 + 14.00 - 17.00<br />

Di: 9:30 - 17.00<br />

Mi: nach Vereinbarung<br />

Do: 9:30 - 13.00 + 14.00 - 19.00<br />

Fr: 9:30 - 14.00<br />

Tel: 0234 / 66044<br />

Mediation<br />

Bei Streit unter Mietern <strong>über</strong>nimmt der <strong>Mieterverein</strong><br />

keine rechtliche Vertretung. Das verbietet unsere Satzung.<br />

Wir bieten aber die Möglichkeit einer Mediation an. Sie kann<br />

helfen, Nachbarschaftskonflikte ohne Krieg zu lösen.<br />

Wir arbeiten zu diesem Zweck mit Anja Buschmann<br />

zusammen, Dozentin für Physiotherapie und erfahrene<br />

Mediatorin. Ihre Methode ist die der „gewaltfreien Kommunikation“<br />

nach Dr. Marshall Rosenberg.<br />

Wenn Sie das Angebot interessiert, wenden Sie sich<br />

zunächst an Ihre/n zuständige/n Rechtsberater/in. Es folgt<br />

dann zunächst ein 4-Augen-Gespräch mit Frau Buschmann<br />

und anschließend - wenn die andere Seite mitmacht - die<br />

eigentliche Mediation. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos.


Internes:<br />

Beitragsanpassung ab 2012 S. 4<br />

<strong>Mieterverein</strong> warnt vor<br />

Annington-Inkasso S. 5<br />

Malerviertel:<br />

Ende eines Streits S. 6<br />

Evonik-THS-Fusion:<br />

Neuer Imobilienriese S. 7<br />

Deutsche Annington:<br />

<strong>Herbstgewitter</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>Dächern</strong><br />

S. 8 - 9<br />

Kündigungsschutz in NRW:<br />

Rot-Grüner Murks S. 10<br />

Neu:<br />

Betriebskostenspiegel NRW S. 11<br />

Recht:<br />

Winterpflichten S. 12 - 13<br />

Satire:<br />

Der Weihnachtsmann,<br />

der zu viel wusste<br />

S. 14<br />

Befreit die Wohnraumförderung!<br />

Inhalt<br />

S. 15<br />

BGH-Urteile:<br />

Betriebskosten S. 16<br />

Kaution S. 17<br />

Neuer Heizspiegel:<br />

Gutschein für kostenfreies<br />

Heizgutachten S. 18<br />

Mietspiegel Hattingen verlängert<br />

Kosten der Unterkunft:<br />

Bochumer Praxis rechtswidrig S. 20<br />

Soziales:<br />

Ein Ticket, dass den Namen<br />

nicht verdient S. 21<br />

Familienfreundlich<br />

Wohnen?<br />

Kinder sind unsere Zukunft.<br />

Aber wohnen in einer Strohhütte?<br />

Wir bauen sichere Häuser.<br />

Sie können helfen, mit uns!<br />

www.deswos.de<br />

Deutsche Entwicklungshilfe<br />

für soziales Wohnungs- und<br />

Siedlungswesen e.V.<br />

Spendenkonto DESWOS 660 22 21<br />

Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98<br />

S. 19<br />

3


Intern<br />

4<br />

Beitragsanpassung<br />

Zum 01. Januar 2012 werden<br />

die Mitgliedsbeträge nach drei<br />

Jahren leicht angepasst. Dies ist<br />

notwendig, um die Preissteigerungen<br />

aufzufangen, die seit der<br />

letzten Beitragsanpassung zum<br />

01. Januar 2009 bei rund 4,5 Prozent<br />

lagen.<br />

„Wesentlicher Kostenfaktor sind bei uns<br />

die Personalkosten,“ betont Geschäftsführer<br />

Michael Wenzel. Beim Personal<br />

sei seit 2009 aber auch viel getan<br />

worden, etwa durch eine dauerhafte<br />

Personalaufstockung in der Rechtsberatung<br />

und durch Neueinstellungen im<br />

Servicebereich. „Es ist einfach so, dass<br />

die Mitglieder uns wesentlich häufiger<br />

Sie<br />

haben<br />

gewonnen<br />

Na gut - unsere Hoffnung, mit dem<br />

Preisausschreiben eine Massenteilnahme<br />

an der Mietspiegel-Befragung<br />

auszulösen, haben sich nicht erfüllt.<br />

Ganze 105 Fragebögen sind bis zum 30.<br />

November bei uns eingetrudelt. Aber<br />

versprochen ist versprochen. Deshalb<br />

haben wir – selbstverständlich unter<br />

Ausschluss des Rechtswegs – folgende<br />

Gewinner ausgelost:<br />

1. Der Hauptpreis, ein Kurzurlaub im<br />

Ringhotel „Weißer Hirsch“ in Wernigerode<br />

(großes Bild), geht an Rolf Ricke<br />

aus Weitmar.<br />

2. - 5. Preis: Die ECE-Einkaufsgutscheine<br />

im Wert von je 50 Euro haben<br />

gewonnen: Yvonne Kleinert aus Eppen-<br />

in Anspruch nehmen, als in früheren<br />

Zeiten,“ so Wenzel. Dies sei aber nur<br />

mit einem verstärkten Personaleinsatz<br />

zu bewältigen, denn kein Mitglied sei<br />

heutzutage noch bereit, drei Wochen<br />

auf einen Beratungstermin zu warten.<br />

Selbstverständlich besteht für Mitglieder<br />

mit geringem Einkommen weiterhin<br />

die Möglichkeit, ihren Beitrag<br />

um 25 Prozent reduzieren zu lassen.<br />

Inzwischen machen rund 1.000 Mitglieder<br />

von dieser Möglichkeit Gebrauch.<br />

Einfach in einer unserer Geschäftsstellen<br />

einen Bescheid des Jobcenters, der<br />

Wohngeldkasse, des Sozial- oder des<br />

Bafög-Amtes vorlegen. Wichtig: Eine<br />

rückwirkende Beitragsermäßigung ist<br />

aus organisatorischen Gründen nicht<br />

möglich!<br />

dorf, Rolf Marik aus Gerthe, Karl Josef<br />

Schmücker aus Querenburg und Dieter<br />

Jansen aus Weitmar.<br />

6. - 10.Preis: Fünf Gutscheine im Wert<br />

von 20 Euro gehen an: Horst Müller aus<br />

Weitmar, Vera Smolka aus Hofstede, Lothar<br />

Glodde aus Weitmar, Walter Plutta<br />

aus Dahlhausen und Friedhelm Kaffke<br />

aus Langendreer.<br />

Die Anpassung betrifft alle Beitragsklassen.<br />

Die Standard-Mitgliedschaft kostet<br />

künftig glatte 7, die Premium-Mitgliedschaft<br />

9 und der U 27-Tarig 5 Euro im<br />

Monat. Die Basis-Mitgliedschaft wird<br />

ab 1. Januar einmalig 50 Euro kosten.<br />

Gewerbemieter zahlen einheitlich 1<br />

Euro mehr. Und für Altmitglieder, die<br />

noch nicht ins neue Beitragssystem<br />

<strong>über</strong>führt sind, steigt das monatliche<br />

Salär um 30 Cent.<br />

Wenn Sie Fragen zu den neuen Beiträgen<br />

oder zum Thema Beitragsermäßigung<br />

haben, wenden Sie sich bitte an<br />

die Bochumer Geschäftsstelle unter<br />

(0234) 96 11 40 oder direkt an die Geschäftsführung<br />

unter (0234) 96 11 440.<br />

11. - 15.<br />

Preis: Und<br />

das Mieterlexikon<br />

haben<br />

gewonnen:<br />

Anna-Maria<br />

Schwalm aus<br />

Höntrop, Karola<br />

Zahn aus<br />

Gerthe, Nils<br />

Wagenknecht<br />

aus Hamme,<br />

Norbert Sullei<br />

aus Werne und Sigrid Bierman aus<br />

Wiemelhausen.<br />

Herzlichen Glückwunsch!


<strong>Mieterverein</strong> warnt vor<br />

Annington-Inkasso<br />

Die Deutsche Annington ist<br />

Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen<br />

– und offenbar in<br />

Geldnöten. In diesem Sommer<br />

hat sie sich einen neuen Trick ausgedacht,<br />

an das Geld ihrer Mieter<br />

heranzukommen. Sie gründete<br />

ein Tochter-Unternehmen namens<br />

„Deutsche Wohn-Inkasso<br />

GmbH“. Das <strong>über</strong>nimmt seither<br />

das Mahnwesen, wenn Mieter<br />

vermeintliche oder tatsächliche<br />

Zahlungsrückstände haben –<br />

gegen einen saftigen Aufpreis.<br />

Jetzt gibt es auch in Bochum und<br />

Hattingen erste Opfer.<br />

Yvonne Külgen wohnt schon viele Jahre<br />

an der Blankensteiner Straße in der Hattinger<br />

Nordstadt. Und seit die Häuser<br />

der Deutschen Annington gehören,<br />

gibt es immer wieder Ärger. Vor allem<br />

mit den Heiz- und Nebenkostenabrechnungen<br />

stimmt immer irgendetwas<br />

nicht. Deshalb ist sie Stammkundin<br />

beim <strong>Mieterverein</strong>, der eine dicke Akte<br />

führt.<br />

Immer wieder hat der <strong>Mieterverein</strong> Abrechnungen<br />

beanstandet und Yvonne<br />

Külgen hat die Zahlungen gekürzt. Zuletzt<br />

behielt sie knapp 40 Euro ein, weil<br />

die Warmwasserkosten ausschließlich<br />

nach qm umgelegt worden waren – was<br />

unzulässig ist. Mahnungen ihrer Vermieterin<br />

sind ihr deshalb nichts Neues.<br />

Neu war aber, was sie am 14. Oktober<br />

im Briefkasten hatte.<br />

Das war eine Mahnung der Deutschen<br />

Wohn-Inkasso, die 112,09 € von ihr<br />

verlangte. Interessant war die Zusammensetzung<br />

des Betrags: 35,59 € betrug<br />

die Hauptforderung, 31,50 € die Mahngebühren<br />

inklusive Vormonate, dazu<br />

kamen 37,50 € Inkassogebühren und<br />

7,50 € Auslagenpauschale.<br />

Angefügt war ein „Kostenblatt“, das<br />

in langen Zahlenreihen sämtliche<br />

Forderungen und Zahlungen seit Jahresbeginn<br />

auflistet, aus dem aber weder<br />

hervorgeht, worin die eigentliche<br />

Hauptforderung bestehen soll, noch,<br />

wann die ganzen Mahngebühren entstanden<br />

sein sollen. Aufgelistet ist nur<br />

eine einzige Mahngebühr von 4,50 €.<br />

Genauso aufgeblasen wirkt die Wohn-<br />

Inkasso-Forderung an Maud Herrlein<br />

vom Freigrafendamm in Bochum. Bei<br />

Ihr werden aus 16,99 € Hauptforderung<br />

Gesamtkosten in Höhe von stolzen<br />

70,99 €. Darin enthalten auch 9 €<br />

Mahngebühren – obwohl sie gar keine<br />

Zahlungserinnerungen bekommen<br />

hatte. So ist auch ihr nicht klar, worin<br />

<strong>über</strong>haupt die Forderung der Deutschen<br />

Annington besteht.<br />

Rechtsanwältin Jutta Hüppop vom<br />

<strong>Mieterverein</strong> hält das ganze Verfahren<br />

für unzulässig: „Vermieter sind zu einer<br />

sparsamen Bewirtschaftung verpflichtet<br />

und dürfen ihren Mietern keine<br />

unnötigen Kosten aufhalsen. Und von<br />

professionellen Wohnungsunternehmen<br />

verlangen die Gerichte, dass sie<br />

normale Tätigkeiten selbst durchführen.<br />

Schließlich beschäftigen sie genug<br />

fachkundiges Personal. Selbst eine<br />

Kündigung, an der nichts besonders<br />

kompliziert ist, dürfen sie nicht einem<br />

Anwalt <strong>über</strong>geben, sondern müssen das<br />

selbst machen. Und da soll eine simple<br />

zweite Mahnung solche Kosten nach<br />

sich ziehen?“<br />

Der <strong>Mieterverein</strong> hat die Forderung<br />

zurückgewiesen – und rät allen anderen<br />

Betroffenen, dies ebenfalls zu tun. Die<br />

Deutsche Annington selbst nennt diese<br />

dreiste Abzocke übrigens einen „neuen<br />

Service für säumige Mieter“.<br />

Kundendienst?<br />

Fremdwort!<br />

Vermieter<br />

Dass die Deutsche Annington ein<br />

Problem mit dem Service hat,<br />

seit sie das Callcenter eingerichtet<br />

hat, pfeiffen die Spatzen von<br />

allen <strong>Dächern</strong>. Wahrscheinlich<br />

deshalb ist jetzt die Rückkehrt der<br />

Hausmeister angekündigt worden<br />

(siehe Seite 8). Aber was Volker<br />

Hecht* aus Hattingen im Oktober<br />

erlebte, hat nun wirklich einsame<br />

Qualität.<br />

Volker Hechts Rollade vor dem Küchenfenster<br />

ist kaputt. Eine Lamelle ist<br />

durchgebrochen. Der Mieter musste sie<br />

notdürftig mit einer Latte abstützen.<br />

Seither ließ sie sich natürlich nicht<br />

mehr bewegen.<br />

Dreimal hat Volker Hecht versucht, die<br />

Deutsche Annington telefonisch von<br />

dem Mangel in Kenntnis zu setzen -<br />

ohne Erfolg. Auch auf seine schriftliche<br />

Eingabe erfolgte keine Reaktion. Da<br />

begab er sich persönlich in die Philippstraße<br />

3 zum Firmensitz.<br />

Der Pförtner teilte ihm mit, es befinde<br />

sich ein Telefon im Erdgeschoss - er<br />

müsse nur die Nummer 2 wählen. Das<br />

tat Volker Hecht. Er erreichte eine Bandansage,<br />

die mitteilte, dass der Notruf<br />

nur montags bis freitags zur Verfügung<br />

stehe. Auf seine Erklärung, es sei Freitag,<br />

wurde die Verbindung getrennt!<br />

* Name geändert<br />

Annington-Wohnungen an der Blankensteiner Straße: Die „Deutsche Wohn-Inkasso<br />

GmbH“ hat die Hattinger Nordstadt erreicht.<br />

5


Mieter<br />

Ende eines Streits<br />

Am 20. September wurde im Amtsgericht<br />

Bochum ein Kriegsbeil begraben, dass<br />

etliche Menschen und Institutionen in<br />

Bochum drei Jahre lang in Atem gehalten<br />

hat. Genossenschaft und Mieter im Malerviertel<br />

schlossen einen Vergleich, der nun<br />

auch den juristischen Teil des Streits um<br />

die Bäume beendet hat.<br />

6<br />

Zum ersten mal waren tatsächlich<br />

alle fünf Beklagten da, als Amtsrichter<br />

Haardt die Verhandlung eröffnete. Fünf<br />

Menschen, deren Namen die Polizei<br />

notiert hatte an jenem Rosenmontag im<br />

Jahre 2010, weil sie unter den Bäumen<br />

gestanden hatten, die die Baugenossenschaft<br />

Bochum fällen lassen wollte.<br />

Fünf Menschen, die mehr oder weniger<br />

willkürlich herausgegriffen worden<br />

waren, die nichts anderes getan hatten<br />

als ein Dutzend Andere auch. Doch Etliche<br />

waren wohl der Aufmerksamkeit<br />

der Polizei entgangen, Andere von der<br />

Genossenschaft „begnadigt“ worden.<br />

Von diesen fünf aber – eine war nicht<br />

einmal Mieterin im Malerviertel, sondern<br />

nur zu Besuch – wollte die Baugenossenschaft<br />

Schadensersatz in Höhe<br />

von 654,35 Euro. Die Mehrkosten sollen<br />

entstanden sein dadurch, dass die Firma<br />

Emkes an diesem Morgen wieder abrücken<br />

musste, ohne alle Bäume gefällt<br />

zu haben.<br />

Zahlreiche Appelle von außen – dass<br />

so ein Rechtsstreit unpassend ist, wenn<br />

um den eigentlichen Streitgegenstand<br />

inzwischen ein Kompromiss gefunden<br />

wurde und die Kontrahenten wieder<br />

aufeinander zugehen (wir berichteten)<br />

– hatten allerdings dazu geführt, dass<br />

die Vergleichsbereitschaft auf beiden<br />

Seiten recht hoch war.<br />

Die Anwälte hatten gründlich vorgearbeitet,<br />

und so war bereits ausgehandelt,<br />

dass man sich sowohl bei der<br />

eigentlichen Schadensersatzforderung<br />

als auch bei den Verfahrenskosten auf<br />

halbem Wege treffen wollte. Die Genossenschaft<br />

bestand aber darauf, dass die<br />

Mieter die Gesetzwidrigkeit ihres damaligen<br />

Handelns schriftlich einräumten.<br />

Dazu waren diese sogar bereit – es ging<br />

nur noch um die Formulierung. Und<br />

Amtsrichter Haardt besaß das Geschick,<br />

eine zu finden, auf die sich beide Seiten<br />

einigen konnten. Damit endete ein<br />

dreijähriger Krieg, bei dem es auf allen<br />

Seiten nur Verlierer gab:<br />

• die Mieter, die letztlich nur einen der<br />

bedrohten Bäume retten konnten,<br />

aber eine anspruchsvollere Neubepflanzung<br />

durchsetzten (und sich<br />

ansonsten heillos untereinander<br />

zerstritten);<br />

• die Genossenschaft, die sich <strong>über</strong><br />

Jahre schlechte Presse wegen Betonpolitik<br />

einhandelte;<br />

• die Stadtverwaltung, deren Fällgenehmigungen<br />

sich als äußerst<br />

zweifelhaft entpuppten;<br />

• und sogar der <strong>Mieterverein</strong> musste<br />

sich gelegentlich den Vorwurf anhören,<br />

kein Erfolg versprechendes<br />

Konzept gehabt zu haben.<br />

Die Umbauten und Modernisierungen<br />

im Malerviertel, denen die Bäume<br />

im Wege waren, sind noch in vollem<br />

Gange. Nur die Zeit wird zeigen, ob die<br />

Kontrahenten<br />

aus den Erfahrungen<br />

der<br />

Vergangenheit<br />

gelernt haben,<br />

künftig den<br />

Konsens zu suchen,<br />

bevor es<br />

wieder kracht.<br />

Die neuen Bäume<br />

im Malerviertel<br />

stehen in Mulden,<br />

damit nach<br />

der geplanten<br />

Geländeumkehr<br />

alles passt.<br />

Personalia<br />

Im Landesvorstand<br />

Die NRW-Landesdelegiertenversammlung<br />

des Deutschen Mieterbundes hat<br />

am 15. Oktober unter anderem einen<br />

neuen Vorstand gewählt. Mit dabei ist<br />

Sabine Mosler, 45, seit 2007 Rechtsberaterin<br />

und seit 2011 stellvertretende<br />

Geschäftsführerin beim <strong>Mieterverein</strong><br />

Bochum.<br />

In Ausbildung<br />

Im September hat Kateryna Cherevko,<br />

19, ihre Ausbildung bei uns angefangen.<br />

Zuvor hat sie ihr Fachabitur am Louis-<br />

Baare-Berufskolleg gemacht, und wenn<br />

alles glatt geht, wird sie in drei Jahren<br />

ihren Abschluss als Bürokauffrau machen.<br />

An der Stelle beim <strong>Mieterverein</strong><br />

hat sie vor allem interessiert, dass sie<br />

hier viel Kundenkontakt hat und nicht<br />

nur am PC sitzt.


Die Leinwand ist dunkel, und aus dem Off hört man Stimmen sagen, was so gut daran ist,<br />

für dieses Unternehmen zu arbeiten. Schnitt. Zu gewaltiger Musik schwebt von links der<br />

Name der Stadt Essen ein, Firmensitz von Evonik Wohnen. Von rechts kommt Gelsenkirchen,<br />

wo die THS zu Hause ist. Beide drehen sich umeinander, scheinen miteinander zu tanzen.<br />

Weitere Städtenamen kommen hinzu, Lünen, Herne, Bochum, Dortmund, Aachen, immer<br />

mehr, 79 insgesamt, so viele, wie die beiden Unternehmen zusammen Standorte haben. Die<br />

Namen wirbeln eine Weile umeinander herum und bilden schließlich ein Herz, das schlägt.<br />

Schnitt. Der neue Name des aus Evonik und THS entstehenden Unternehmens leuchtet auf:<br />

VIVAWEST. Wohnen, wo das Herz schlägt. Minutenlanger Applaus folgt.<br />

Ein bisschen war die Show ja schon<br />

gestohlen, als sich am Nachmittag des<br />

2. Dezember gut 1500 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der beiden Unternehmen<br />

zur Belegschaftsversammlung in<br />

der „Kraftzentrale“ des Landschaftsparks<br />

Nord in Duisburg trafen. Denn die<br />

WAZ hatte den Namen, den das neue<br />

Unternehmen tragen wird, am Morgen<br />

bereits veröffentlicht. Journalismus als<br />

Spielverderber.<br />

Dennoch war die Inszenierung aufwändig.<br />

In der riesigen Halle waren Tribünen<br />

für die Anwesenden aufgebaut,<br />

die von weißen Vorhängen umgeben<br />

waren. Auf zwei Leinwänden wurde<br />

der neue Werbefilm gezeigt. Dann<br />

weißt eine Stimme auf die Fusion hin,<br />

die zum 1. Januar wirksam wird. Doch:<br />

„Bereits heute geht der Vorhang auf!“<br />

Und plötzlich war der weiße Vorhang<br />

hinter der Bühne weg, und dahinter<br />

waren noch einmal genauso viele voll<br />

besetzte Tribünen. Effektvoll gemacht:<br />

Das Beste aus zwei Welten, eines der<br />

zahlreichen Mottos des Tages.<br />

Die folgenden zwei Stunden enthielten<br />

eine Menge Reden. Und eine beeindruckende<br />

Tanz-Show. Robert Schmitt<br />

(Vorsitzender der Geschäftsführung),<br />

Personalvorstand Thomas Wessel, Ministerpräsidentin<br />

Hannelore Kraft (die<br />

Vorsitzende des Kuratoriums der RAG-<br />

Stiftung ist), Klaus Engel (Vorstandsvorsitzender<br />

der Evonik Industries) und<br />

IGBCE-Chef Michael Vassiliadis hielten<br />

Grußworte, die jedoch wenig Neues<br />

brachten. Denn die Einzelheiten zur<br />

Fusion sind seit langem bekannt.<br />

VIVAWEST wird 130.000 Wohnungen<br />

bewirtschaften und damit das größte<br />

Immobilienunternehmen in NRW und<br />

das drittgrößte in Deutschland sein.<br />

Vier annähernd gleich stark beteiligte<br />

Eigentümer tragen die Firma: Evonik<br />

Industries, derzeit noch Allein-Eigentü-<br />

merin von Evonik Wohnen; der Evonik<br />

Pensions-Treuhand Fond; die IGBCE,<br />

der jetzt die Hälfte der THS gehört; und<br />

die RAG-Stiftung, die bisher 75 % der<br />

Anteile an Evonik Industries hält.<br />

Evonik Industries allerdings wird sich<br />

– auch das ist bekannt – ab 2013 nach<br />

und nach zurückziehen. „Als Chemieunternehmen<br />

sind wir langfristig nicht<br />

der richtige Partner für Sie, weil wir<br />

einen anderen Weg am Kapitalmarkt<br />

gehen müssen“, sagte Klaus Engel den<br />

Beschäftigten. „Ihr Weg führt nicht an<br />

die Börse und nicht nach Übersee, sondern<br />

hier in diese Region, mit stabilen<br />

Eigentümern.“ Engel versprach noch<br />

einmal, dass ein langfristig engagierter<br />

Gesellschafter gesucht werde. „Wir<br />

sind nicht in Eile und nicht unter<br />

Zugzwang!“<br />

1800 Beschäftigte in fünf Dienstleistungsgesellschaften<br />

mit 14 Kundencentern<br />

und zahlreichen Servicebüros in<br />

den Quartieren sowie eine neue, zentrale<br />

Kundenberatung am künftigen<br />

gemeinsamen Firmensitz im Gelsenkirchener<br />

Nordstern-Park sollen sich<br />

um die 300.000 Menschen kümmern,<br />

Vermieter<br />

Ein neuer Stern am Immobilienhimmel?<br />

die in den Wohnungen leben. Ein Call-<br />

Center werde das ganz sicher nicht werden.<br />

Denn, so weiß Klaus Engel, „viele<br />

Mieter kontaktieren uns nur, wenn sie<br />

Probleme haben, und sie messen uns an<br />

der Schnelligkeit der Problemlösung.“<br />

Da will VIVAWEST ganz vorne sein –<br />

und sieht in der Nähe zum Mieter und<br />

in einer nachhaltigen Bewirtschaftung<br />

einen Wettbewerbsvorteil. Robert<br />

Schmitt erinnerte daran, wer noch<br />

vor 20 Jahren die großen Wohnungsunternehmen<br />

in NRW waren: VEBA<br />

Wohnen, Thyssen-Krupp-Immobilien,<br />

Gagfah und LEG. Heute heißt die<br />

Hälfte von ihnen anders und alle vier<br />

gehören Real-Estate-Trusts oder REITs –<br />

also ausschließlich renditeorientierten<br />

Anlegern.<br />

VIVAWEST soll in NRW verwurzelt<br />

bleiben und einen „dritten Weg“ gehen.<br />

Wenn alle Versprechen gehalten werden,<br />

die an diesem Freitagnachmittag<br />

gegeben wurden, könnte tatsächlich<br />

das Korrektiv zu den „Heuschrecken“<br />

entstehen, dass der Wohnungsmarkt an<br />

Rhein und Ruhr so dringend braucht.<br />

(aha)<br />

7


Vermieter<br />

8<br />

In der vergangenen Ausgabe des<br />

MieterForums berichteten wir<br />

<strong>über</strong> die neugegründete Inkasso-<br />

Tochter DeutscheWohn-Inkasso<br />

GmbH“ der Deutschen Annington.<br />

Die Anmahnung unberechtigter<br />

Forderungen, aber auch die<br />

zu horrenden Mahngebühren<br />

sorgten für harsche Kritik von<br />

Seiten der Mieter und <strong>Mieterverein</strong>e.<br />

Im November kündigte die<br />

Deutsche Annington dann eine<br />

vollständige Neuorganisation<br />

ihrer Unternehmensstruktur an.<br />

Erst vor zwei Jahren war mit der Einführung<br />

des so genannten Customer<br />

Care - Callcenters der Service weg von<br />

lokalen Hausmeistern hin zu anonymen<br />

Callcenter-Mitarbeitern verlagert worden.<br />

Dieses Callcenter zeigte sich als enorm<br />

fehlerhaft und sorgte für viel Kritik<br />

bei den Mietern. Viele Mieter griffen zur<br />

Selbsthilfe, wenn es etwas zu reparieren<br />

gab. Manche minderten die Miete. Andere<br />

zogen aus. Binnen weniger Monate<br />

stieg die bundesweite Leerstandsquote<br />

der Deutschen Annington von 3,9 auf<br />

5,9 Prozent.<br />

„Kein Problem“, sagte die Annington<br />

noch im letzten Jahr. Die eingesparten<br />

Herbst-<br />

gewitter<br />

<strong>über</strong><br />

<strong>Dächern</strong><br />

Umstrukturierung bei der<br />

Deutschen Annington –<br />

Call-Center-Konzept gescheitert?<br />

Personalkosten seien höher als die damit<br />

einher gehenden Mietausfälle. Jetzt<br />

aber will der Konzern angeblich hunderte<br />

zusätzlicher Arbeitsplätze schaffen,<br />

weil es ohne „Objektbetreuer“ doch<br />

nicht geht. Auf den ersten Blick scheint<br />

es für die Mieter daher erfreulich, wenn<br />

die Deutsche Annington ankündigt,<br />

1000 Neueinstellungen vornehmen zu<br />

wollen und wieder örtliche Ansprechpartner<br />

einzuführen. MieterForum hat<br />

die Hintergründe für die Neustrukturierung<br />

recherchiert.<br />

Rückkehr der Hausmeister?!<br />

Für ca. je 500 Wohneinheiten wurde<br />

durch die Deutsche Annington jetzt<br />

ein sogenannter „Objektbetreuer“ angekündigt,<br />

der für die Mieter eines Wohnbereichs<br />

als fester Ansprechpartner<br />

zuständig sein soll. Mit dem so genannten<br />

„Customer-Care-Center“ hatte die<br />

Deutsche Annington vor zwei Jahren<br />

alle Vor-Ort-Büros aufgelöst und durch<br />

ein einziges bundesweites Call-Center<br />

ersetzt. Rund 200 Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter wurden entlassen.<br />

Daneben gibt es seitdem einige „mobile“<br />

Mitarbeiter, die vom Call-Center<br />

zu Wohnsiedlungen gelotst werden.<br />

Da alle Kundenbetreuer für alle Wohnungen<br />

zuständig waren, hatten Mieter<br />

bei jedem Anruf einen anderen<br />

Mitarbeiter am Telefon. In der Realität<br />

wurden dabei viele Informationen<br />

von Anrufen verloren. Mieter mussten<br />

das gleiche Anliegen häufig mehrmals<br />

vortragen. „Die Wiedereinführung<br />

lokaler Mitarbeiter ist für uns das Eingeständnis<br />

des Scheiterns des Customer-<br />

Care-Center-Konzeptes“, stellt Aichard<br />

Hoffmann vom <strong>Mieterverein</strong> Bochum<br />

fest. “Unsicher sind wir, ob das neue<br />

Konzept für Mieter einen verbesserten<br />

Service bedeuten wird.“<br />

Die negativen Folgen<br />

Die angekündigten Neueinstellungen<br />

vermitteln ein falsches Bild. Zwar werden<br />

wirklich ca. 800 neue Arbeitsplätze<br />

bei einer neuen Annington-Tochter, die<br />

zusammen m dem bundesweiten Anbieter<br />

von Handwerkerdienstleistungen<br />

B&O Service & Messtechnik gegründet<br />

wurde, geschaffen. Da handwerkliche<br />

Arbeiten (Maler-, Klempner-, Maurer-<br />

und Glaserarbeiten...) zukünftig<br />

nur durch die eigene Tochter erledigt<br />

werden sollen, bedeutet das aber gleichzeitig<br />

den Abbau vieler Arbeitsplätze<br />

lokaler Handwerksbetriebe. Außerdem


Fortsetzung von Seite 8<br />

sollen Gartenarbeiten, Winterdienst,<br />

Straßen-, Gehweg- und Hausreinigungen<br />

in Zukunft komplett an die<br />

Firma „Alba Facility Services“ vergeben<br />

werden. Bisher waren das ca. 80 Aufträge<br />

an verschiedene Firmen.<br />

Wie die Redaktion des MieterForums<br />

einem Bericht der Immobilien Zeitung<br />

entnehmen konnte, ist es Ziel der Deutschen<br />

Annington mit der Umstrukturierung<br />

„... eine Kostenersparnis von 5%<br />

bis 10%...“ zu erreichen.<br />

Die zuständige Gewerkschaft ver.di<br />

befürchtet Lohndumping und den<br />

faktischen Abbau von Arbeitnehmerrechten.<br />

Die im MieterForum Ruhr<br />

zusammenarbeitenden <strong>Mieterverein</strong>e<br />

befürchten Qualitätsverluste bei der<br />

Durchführung von Reparaturen.<br />

Hier zeigt sich auch, dass die aktuellen<br />

Umstrukturierungen insgesamt keinen<br />

„Kurswechsel“ bedeuten; die für Finanzinvestoren<br />

typische Strategie der<br />

Gewinnoptimierung wird keineswegs<br />

aufgegeben. „Dass ausgerechnet im<br />

Instandhaltungsbereich erneute Kostenreduzierungen<br />

durchgesetzt werden<br />

sollen, ist sowohl für die Mieter wie<br />

letztlich auch betroffene Arbeitnehmer<br />

eine schlechte Nachricht.“, erläutert<br />

Dr. Tobias Scholz vom <strong>Mieterverein</strong><br />

Dortmund.<br />

Annington unter Kostendruck<br />

– Milliarden-Kredite müssen<br />

refinanziert werden!<br />

Dass die Ankündigung „einer Verdoppelung<br />

der Mitarbeiterzahl bis 2013“ nur<br />

eine Mogelpackung ist, stößt bei den<br />

<strong>Mieterverein</strong>en auf keine Überraschung.<br />

Das Kernproblem der Deutschen Annington<br />

ist die Refinanzierung von<br />

Krediten in Höhe von ca. 4,8 Milliarden<br />

Euro im Jahr 2013.<br />

Vor diesem Hintergrund sind auch die<br />

Einsparungen zu verstehen. Die Annington<br />

steht hier unter dem enormen<br />

Druck, die höheren Zinsbelastungen<br />

erwirtschaften zu können. Denn die<br />

Zinsen für solche Geschäfte sind durch<br />

die Fianzkrise gestiegen. „Die aktuelle<br />

Umstrukturierung steht für uns eindeutig<br />

im Zusammenhang mit dem<br />

Kostendruck und nicht mit dringend<br />

erforderlichen Serviceverbesserungen<br />

für die Mieter“, sagt Martin Krämer,<br />

Büroleiter beim MieterForum Ruhr.<br />

„Jahr 13“ rückt näher<br />

Ob Annington, Gagfah, Immeo<br />

oder Speymill/Goal: Alle großen<br />

Wohnungskäufe wurden um<br />

das Jahr 2006 <strong>über</strong> sogenannte<br />

Immobilien-Verbriefungen umgeschuldet.<br />

Hierbei handelt es sich<br />

um frei handelbare Anleihen, die<br />

<strong>über</strong> eine komplizierte Firmenkonstruktion<br />

mit den Hypotheken<br />

und Mieten der Wohnungen in<br />

Deutschland besichert sind. Sie<br />

haben nur eine begrenzte Laufzeit.<br />

Im Jahr 2013 laufen die wichtigsten<br />

Großverbriefungen der Mietwohnungs-<br />

Käufe aus. Restverbindlichkeiten in<br />

Höhe von <strong>über</strong> 10 Mrd. Euro müssen<br />

bis dahin umgeschuldet werden, und<br />

das unter Bedingungen weltweiter Finanzcrashs.<br />

Annington muss 4,8 Milliarden<br />

auftreiben<br />

Die mit Abstand größte Verbriefung<br />

von Immobilien in Europa ging 2006<br />

der Annington-Konzern für die Refinan-<br />

Vermieter<br />

Die Verbriefungsbombe<br />

Das war wohl nichts mit dem tollen neuen<br />

Service. Archivbild von 2009<br />

zierung des Viterra-Kaufs ein. Dazu belastete<br />

der Finanzinvestor den Großteil<br />

seiner Wohnungen mit Inhaberschuldverschreibungen<br />

mit einem Volumen<br />

von 5,416 Mrd. € und verkaufte diese<br />

an die einzig für diesen Zweck gegründete<br />

irische Gesellschaft „GRAND plc.“.<br />

GRAND plc. wiederum emittierte in<br />

gleicher Höhe Schuldverschreibungen<br />

an Investoren auf dem Kapitalmarkt,<br />

um die Ablösung der Bankenkredite zu<br />

finanzieren. Von diesem Großkredit<br />

waren Ende 2010 noch 4,772 Mrd. Euro<br />

zurückzuzahlen, und zwar bis zum Juli<br />

2013. Dieser Betrag macht etwa 54 %<br />

aller Schulden, 56 % der Immobilienwerte<br />

und 45 % der Bilanzsumme der<br />

Annington aus.<br />

In Voraussicht dieser Anhäufung von<br />

Refinanzierungsproblemen um das Jahr<br />

13 haben die Ratingagenturen die deutschen<br />

Wohnimmobilien-Verbriefungen<br />

– darunter auch GRAND– mehrfach abgewertet.<br />

Die Ratingagentur Fitch hatte<br />

zuerst 2009 Abwertungen vorgenommen,<br />

die seitdem nicht zum besseren<br />

korrigiert wurden. Zuletzt im vergangenen<br />

Sommer wertete auch Moody’s die<br />

GRAND-Verbriefung ab. Dies bedeutet,<br />

dass die Geldbeschaffung noch schwieriger<br />

und vor allem teurer wird.<br />

Annington kämpt um die<br />

Stundung<br />

Das Management der Annington gibt<br />

seit Juni diesen Jahres zu, dass die Rückzahlung<br />

der Restschuld im Juli 2013<br />

auf keinen Fall eingehalten werden<br />

kann. Mitte November 2011 erklärte<br />

Annington-Finanzvorstand Dr. Kirsten<br />

In einem Interview mit dem WDR<br />

Dortmund, man rede seit Monaten mit<br />

den Gläubigern, um die Rückzahlung<br />

dieser Restschuld „<strong>über</strong> mehrere Jahre<br />

zu strecken“. Zugleich wolle man „einzelne<br />

Teile heraus nehmen und einzeln<br />

refinanzieren.“<br />

Nach der der geglückten Refinanzierung<br />

muss wegen wahrscheinlich höherer<br />

Zinsen mit einem gesteigerten Verwertungsdruck<br />

gerechnet werden. Außerdem<br />

soll dann der der „Exit“ – zum<br />

Beispiel durch Börsengang – folgen.<br />

Und dafür muss Annington noch mehr<br />

auf Gewinn getrimmt werden.<br />

9


Wohnungspolitik<br />

10<br />

Die alte, schwarz-gelbe Landesregierung hat in<br />

nur fünf Jahren eine Menge wohnungspolitisches<br />

Geschirr zerschlagen. Die neue Regierung Kraft<br />

hat versprochen, alles, was irgend geht, wieder<br />

zu kitten. Manches davon – nämlich das,<br />

was kein Geld kostet – sollte sogar schnell gehen.<br />

Dazu gehören zwei Verordnungen, die die<br />

Rüttgers-Regierung einfach außer Kraft gesetzt<br />

hat: Das Zweckentfremdungsverbot und der<br />

verbesserte Kündigungsschutz für Mieter nach<br />

Umwandlung der Wohnung in Eigentum. Doch<br />

selbst hier tut sich die neue Regierung schwer.<br />

Rot-grüner<br />

Murks<br />

Als der Rechtsanwalt Klaus-Peter<br />

T. 2005 seine Kanzlei in einer früheren<br />

Mietwohnung einrichtete, brauchte er<br />

dazu noch eine Genehmigung der Kommune.<br />

Die hat er bekommen, weil es in<br />

dem Viertel noch keinen Anwalt gab –<br />

und weil er eine Ablösesumme zahlte,<br />

<strong>über</strong> die sich der Kämmerer freute. Nur<br />

ein Jahr später hätte er das Gleiche<br />

einfach so tun können, ohne <strong>über</strong>haupt<br />

irgendeine Behörde in Kenntnis setzen<br />

zu müssen.<br />

Denn die Umnutzung von Wohnraum<br />

zu Gewerbezwecken ist – ebenso wie<br />

absichtlicher Leerstand oder Abriss<br />

– eine Zweckentfremdung. Und die<br />

war genehmigungspflichtig, bis die<br />

Regierung Rüttgers die zu Grunde liegende<br />

Verordnung abschaffte. Rot-Grün<br />

versprach im Wahlkampf, sie wieder<br />

einzusetzen, vereinbarte das auch im<br />

Koalitionsvertrag – und will sich nun<br />

nicht so richtig daran halten.<br />

Statt einer landesweiten Verordnung<br />

soll es nun ein Recht der Kommunen geben,<br />

Zweckentfremdungsverbote durch<br />

Ortssatzung zu erlassen. Das, so könnte<br />

man meinen, ist genau so viel wert.<br />

Denn auch eine Landesverordnung<br />

bringt nur etwas, wenn die Kommune<br />

sie auch anwendet – und das tat in der<br />

Vergangenheit beileibe nicht jede.<br />

Doch für eine Ortssatzung braucht<br />

man im Stadtrat eine Mehrheit. Und<br />

die sieht, je nachdem, wie die letzte<br />

Kommunalwahl ausgegangen ist,<br />

<strong>über</strong>all anders aus – und kann nach<br />

der nächsten Wahl wieder anders aussehen.<br />

Ein Flickenteppich droht, denn<br />

dass CDU und FDP keine Freunde von<br />

Einschränkungen des Eigentumsrechts<br />

sind, ist bekannt. Statt von der Lage am<br />

örtlichen Wohnungsmarkt wird es künftig<br />

von den Mehrheitsverhältnissen im<br />

Rathaus abhängen, ob Zweckentfremdung<br />

generell erlaubt ist oder ob eine<br />

Genehmigung eingeholt werden muss.<br />

Kaum Kündigungsschutz<br />

Wieder einführen will die Landesregierung<br />

dagegen die Kündigungssperrfristverordnung.<br />

Sie räumt Mietern, deren<br />

Wohnung in eine Eigentumswohnung<br />

umgewandelt und dann verkauft worden<br />

ist, mehr Kündigungsschutz ein als<br />

die drei Jahre, die im Gesetz stehen. Erst<br />

2004 hatte Rot-Grün eine Verordnung<br />

erlassen, die für 57 Kommunen in NRW<br />

acht Jahre und für 48 weitere sechs Jahre<br />

vorsah. Auch die wurde von Rüttgers<br />

und Co. ohne jede Untersuchung der<br />

Marktlage ersatzlos gestrichen.<br />

Statt diese alte Verordnung – die bis<br />

2014 gültig gewesen wäre – einfach<br />

wieder in Kraft zu setzen, will die<br />

neue Landesregierung nun eine neue<br />

Verordnung stricken. Dazu hat sie ein<br />

Gutachten in Auftrag gegeben, das jetzt<br />

Umwandlung hat oft Eigenbedarfskündigungen zur Folge.<br />

Das führt zu unfreiwilligen Umzügen. (Foto: C. Steiner)<br />

vorliegt – und enttäuschender kaum<br />

hätte sein können.<br />

Die beauftragte „F+B“ (Forschung +<br />

Beratung für Wohnen, Immobilien<br />

und Umwelt GmbH) schlägt acht Jahre<br />

Sperrfrist für ganze vier Städte vor (Köln,<br />

Bonn, Düsseldorf und Münster) sowie<br />

fünf Jahre für 33 weitere. Im östlichen<br />

Ruhrgebiet gehören dazu nur Dortmund,<br />

Hattingen und Waltrop. Andere<br />

Städte wie Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen,<br />

Bochum und Witten, die<br />

2004 noch acht oder sechs Jahre hatten,<br />

gehen leer aus – ohne dass sich dem<br />

Ortskundigen erschließt, warum der<br />

Wohnungsmarkt hier so viel entspannter<br />

sein soll als im ländlichen Waltrop.<br />

Zwar kann kein Zweifel daran bestehen,<br />

dass nach dem Gesetz eine längere Kündigungssperrfrist<br />

nur zulässig ist, wenn<br />

vor Ort „die Versorgung der Bevölkerung<br />

mit angemessenem Wohnraum zu<br />

zumutbaren Bedingungen besonders gefährdet<br />

ist“ – so sieht es § 577a des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches vor. Wer aber,<br />

wie F+B, fast nichts Anderes untersucht,<br />

als wie viele Transferleistungsempfänger<br />

und wie viele Sozialwohnungen es in einer<br />

Stadt gibt, wird dieser Fragestellung<br />

kaum gerecht.<br />

Die <strong>Mieterverein</strong>e haben das Gutachten<br />

bereits scharf kritisiert und Nachbesserung<br />

gefordert.


Neuer Betriebskostenspiegel NRW:<br />

Drei Euro pro qm<br />

Rechnet man alle nach der Betriebskostenverordnung<br />

denkbaren 15 Betriebskostenarten<br />

einschließlich der<br />

Heizkosten zusammen, zahlen Mieter<br />

in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich<br />

3,02 Euro pro Quadratmeter im<br />

Monat für Betriebskosten. Dies ist das<br />

Ergebnis aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel,<br />

den der Mieterbund<br />

Nordrhein-Westfalen auf Grundlage<br />

der Abrechnungsdaten des Jahres 2009<br />

jetzt vorlegt.<br />

Mieter in östlichen Bundesländern<br />

zahlten 2009 durchschnittlich 2,59<br />

Euro pro Quadratmeter und Monat.<br />

Für die westlichen Bundesländer liegt<br />

der Durchschnittswert bei 3,01 Euro.<br />

Im bundesweiten Vergleich liegt Nordrhein-Westfalen<br />

damit an der Spitze.<br />

Größter Kostenfaktor sind wie immer<br />

die Heizkosten mit 0,83 Euro, die gegen<strong>über</strong><br />

2008 um durchschnittlich 7%<br />

gesunken sind. Hauptursache war das<br />

Absinken der Energiepreise. Insbesondere<br />

Heizöl war um 30,7% preiswerter<br />

als 2008.<br />

Bei den Abrechnungen für das Jahr<br />

2010, die Millionen in den nächsten<br />

Wochen erhalten werden, müssen<br />

Mieter, deren Heizung mit Öl betrieben<br />

wird, wieder mit deutlich höheren Heizkosten<br />

rechnen, da in 2010 die Ölpreise<br />

um 22,6% gestiegen sind. Die Kosten<br />

für Gas und Fernwärme sanken dagegen<br />

um 8,6% bzw. 8,4%. Bei den Angaben<br />

des Betriebskostenspiegels ist zu beachten,<br />

dass es sich um Durchschnittswerte<br />

handelt und die tatsächlichen<br />

Betriebskosten im Einzelfall höher oder<br />

niedriger sein können.<br />

Was der Spiegel kann<br />

Der Betriebskostenspiegel ist eine sehr<br />

gute Möglichkeit für Mieter, die Höhe<br />

Ihrer Betriebskosten im Vergleich zu<br />

denen anderer Mieter einzuschätzen:<br />

eher hoch oder eher niedrig? Das kann<br />

Anlass geben, weitere Fragen zu stellen<br />

oder sich zwecks Überprüfung der<br />

Abrechnung an den <strong>Mieterverein</strong> zu<br />

wenden. Zu einem allerdings taugt er<br />

nicht: Er kann nicht als Begründung für<br />

die Nicht-Angemessenheit von Betriebskosten<br />

vor Gericht verwendet werden.<br />

Hier sind die tatsächlichen Kosten im<br />

Einzelfall entscheidend.<br />

… und was nicht<br />

Das hat in diesem Jahr kein Geringerer<br />

als der Bundesgerichtshof entschieden.<br />

Ein Mieterpaar aus Heidelberg hatte<br />

525 € für Müllgebühren zahlen sollen,<br />

anhand des bundesweiten Betriebskostenspiegels,<br />

den es auch gibt, aber<br />

Betriebskosten<br />

ausgerechnet, dass nur 185 € angemessen<br />

wären – und die Differenz schlicht<br />

einbehalten.<br />

Die Klage der Vermieterin hiergegen<br />

hatte in drei Instanzen Erfolg. Am 6. Juli<br />

stellte zuletzt der BGH fest: „Überregional<br />

auf empirischer Basis ermittelten<br />

Betriebskostenzusammenstellungen<br />

kommt angesichts der je nach Region<br />

und Kommune unterschiedlichen<br />

Kostenstruktur keine Aussagekraft im<br />

Einzelfall zu.“ Zwar sei der Vermieter<br />

verpflichtet, sparsam zu wirtschaften,<br />

aber der Mieter müsse darlegen, dass<br />

er diese Pflicht verletzt habe – und<br />

das geht nicht einfach mit Verweis auf<br />

Durchschnittswerte im Betriebskostenspiegel.<br />

(AZ: BGH VIII ZR 340/1)<br />

Kommentar: Der stets streitbare Geschäftsführer<br />

von Haus+Grund Bochum,<br />

Erwin Köhler, hat das BGH-Urteil sofort<br />

zum Anlass genommen, von DMB und<br />

<strong>Mieterverein</strong>en zu fordern, den Betriebskostenspiegel<br />

ersatzlos abzuschaffen.<br />

Das werden wir natürlich nicht tun! Dass<br />

Hauseigentümer es gut finden, wenn ihre<br />

Mieter gar keine Vergleichsmöglichkeiten<br />

haben, ist klar - vor allem, wenn sie teuer<br />

sind. Ebenso klar aber ist, dass wir nicht<br />

dazu da sind, das zu tun, was Hauseigentümern<br />

gefällt!<br />

(ts/aha)<br />

11


Rechtstipp<br />

12<br />

Foto: Thomas Max Müller/pixelio.de<br />

Wer ist grundsätzlich zur Schnee-<br />

und Eisbeseitigung verpflichtet?<br />

Die Verkehrssicherungspflicht und damit<br />

auch die Pflicht, Wege schnee- und<br />

eisfrei zu halten, richtet sich zunächst<br />

nach den Eigentumsverhältnissen. Auf<br />

dem Hausgrundstück ist der Eigentümer,<br />

somit der Vermieter, zuständig. Auf<br />

den im Eigentum der Stadt stehenden<br />

angrenzenden Flächen, Gehwegen und<br />

Straßen ist es die Stadt.<br />

Schnee- und Eisbeseitigung kann<br />

auf Mieter <strong>über</strong>tragen werden.<br />

Auf privaten Grundstücken liegt die<br />

Schnee- und Eisbeseitigungspflicht zwar<br />

beim Eigentümer, die Stadt hat allerdings<br />

auch die eigentlich ihr obliegende<br />

Reinigungspflicht auf den Gehwegen<br />

durch die Straßenreinigungssatzung auf<br />

die anliegenden Eigentümer <strong>über</strong>tragen.<br />

Mietrechtlich ist es dann möglich, dass<br />

durch den Mietvertrag oder die dazu<br />

gehörende Hausordnung der Eigentümer<br />

wiederum die Mieter verpflichtet,<br />

für die Schnee- und Eisbeseitigung zu<br />

sorgen.<br />

Nachträglich kann eine Pflicht zur<br />

Schnee- und Eisbeseitigung nicht eingeführt<br />

werden, der Vermieter kann dieses<br />

SCHNEE UND EIS:<br />

Winterpflichten des Mieters<br />

Die beiden letzten Winter war lang und schneereich. Damit Sie in diesem Jahr<br />

nicht ins Schleudern geraten, informieren wir Sie <strong>über</strong> die Rechte und Pflichten<br />

von Mieterinnen und Mietern rund ums Thema Schnee und Eis.<br />

einseitig nicht ändern. Allerdings kann<br />

der Mietvertrag einvernehmlich dahingehend<br />

geändert werden. Von einer<br />

einvernehmlichen Änderung kann auch<br />

ausgegangen werden, wenn ein Mieter<br />

<strong>über</strong> einen langen Zeitraum hinweg<br />

Schnee und Eis beseitigt hat. Wenige<br />

Jahre reichen dafür aber nicht aus.<br />

Schwierig wird es, wenn einige Mieter<br />

mit älteren Mietverträgen nicht zum<br />

Winterdienst verpflichtet sind, während<br />

bei später hinzugezogenen Mietern eine<br />

entsprechende Klausel im Mietvertrag<br />

steht. Hier gilt: Das mag ungerecht sein,<br />

aber Vertrag ist Vertrag. Der Vermieter<br />

hat keine Möglichkeit, von den Mietern<br />

ohne Räumpflicht eine nachträgliche<br />

Änderung des Mietvertrages verlangen<br />

zu können. Allerdings heißt das nicht,<br />

das nun die Mieter mit Schneeklausel<br />

im Vertrag für die ohne Klausel mit<br />

räumen müssen. Denn statt derer ist natürlich<br />

der Vermieter selber dran. Dasselbe<br />

gilt, wenn einzelne Wohnungen<br />

im Hause leer stehen.<br />

Vermieter muss organisieren und<br />

Streumaterialen stellen.<br />

Ein Vermieter, der seine Mieter durch<br />

Mietvertrag zur Schneereinigung verpflichtet,<br />

bleibt dennoch in der Pflicht,<br />

die Schneereinigung zu organisieren<br />

und zu <strong>über</strong>wachen. Das heißt, dass<br />

zum Beispiel ein Schneeplan angefertigt<br />

werden muss, aber auch, dass ein<br />

Vermieter die Ausführung <strong>über</strong>wachen<br />

muss. Wird die Schneereinigung von<br />

einem Mieter verweigert, haftet neben<br />

ihm auch der Vermieter.<br />

Ist die Räumpflicht wirksam auf die<br />

Mieter abgewälzt, muss die Regelung<br />

halbwegs gerecht sein. Üblich – aber<br />

keineswegs immer gerecht – sind Regelungen<br />

mit wöchentlichem Wechsel.<br />

Hier ist es reine Glücksache, ob es grade<br />

in der Woche, in der man selber dran<br />

ist, schneit oder nicht. Gerechter sind<br />

„Schneekarten“, die jeweils von einem<br />

Mieter an den anderen weitergereicht<br />

werden, wenn tatsächlich geräumt werden<br />

musste. Allerdings haben Sie den<br />

Nachteil, dass man schlechter planen<br />

kann, wenn man einen oder mehrere<br />

Tage nicht da ist. Aber auch Regelungen,<br />

nach denen nur die Parterre-Mieter<br />

Schnee räumen müssen, die anderen<br />

dafür andere Pflichten <strong>über</strong>nehmen,<br />

sind möglich.<br />

Wenn die Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung<br />

auf die Mieter <strong>über</strong>tragen<br />

wurde, ist und bleibt der Vermieter<br />

verpflichtet, die dafür erforderlichen


Materialien zu stellen. Die Pflicht, einen<br />

Schneeschieber und einen Eiskratzer<br />

sowie Streugut (Sand, Granulat oder<br />

Streusalz) vorzuhalten und zu beschaffen<br />

liegt allein beim Vermieter. Mit<br />

der Übertragung der Reinigungspflicht<br />

wird daher keineswegs das Kostenrisiko<br />

oder das Beschaffungsrisiko für einen<br />

Schneeschieber oder Streusalz <strong>über</strong>tragen.<br />

Mietvertraglich ist so etwas nur<br />

dann denkbar, wenn im Vertrag dafür<br />

ein Kostenrahmen genannt wird. Dieses<br />

ist bei bislang keinem Mietvertrag<br />

der Fall.<br />

Schnee- und Eisbeseitigung bei<br />

Krankheit oder Verhinderung<br />

des Mieters?<br />

Wie ist die Rechtslage, wenn ein Mieter<br />

im Winter verreist ist oder krankheitsbedingt<br />

nicht Schnee schieben oder Eis<br />

kratzen kann? Diese Situation ist rechtlich<br />

leider ungeklärt. Vorsorglich muss<br />

man davon ausgehen, dass dadurch die<br />

Pflicht nicht entfällt. Das bedeutet, dass<br />

man bei Abwesenheit jemand Anderes<br />

beauftragen muss, zur Not jemanden<br />

hierfür engagieren oder bezahlen muss.<br />

Sehr schwierig ist die Situation für alte<br />

oder gebrechliche Menschen, denen<br />

kein Geld zur Verfügung steht, um<br />

jemanden zu beauftragen. In einer<br />

solchen Situation sollte sofort der Vermieter<br />

informiert werden. Auch wenn<br />

Karikatur: Peter Löwenhagen<br />

ein Vermieter seine Schneereinigungspflicht<br />

auf den Mieter <strong>über</strong>tragen hat,<br />

bleibt er zur Überwachung und Organisation<br />

verpflichtet. Das heißt: Wenn<br />

der Vermieter weiß, dass sein Mieter<br />

faktisch nicht Schnee schieben kann,<br />

bleibt die Reinigungspflicht bei ihm.<br />

In einer solchen Situation haftet dann<br />

auch der Vermieter, wenn ein Unfall<br />

passiert.<br />

Wann, wie und in welchem<br />

Umfang muss Schnee und Eis<br />

beseitigt werden?<br />

Nach der Stadtreinigungssatzung muss<br />

auf Gehwegen in einer Breite von 1,50<br />

m Schnee geräumt werden. Was sonst<br />

noch geräumt werden muss, bestimmt<br />

der Mietvertrag. Meist sind es die Wege<br />

zur Haaustür und den Mülltonnen,<br />

Manchmal auch zu Garagen und Kellerausgängen.<br />

Zwischen 7.00 und 20.00 h muss Schnee<br />

unverzüglich nach Ende des Schneefalls,<br />

ab 20.00 h gefallener Schnee muss<br />

bis 7.00 h morgens geräumt werden. Bei<br />

länger anhaltendem Schneefall ist zwar<br />

niemand verpflichtet, alle halbe Stunde<br />

den Besen zu schwingen, aber durchaus<br />

mehrmals. Das gilt sogar für berufstätige<br />

Mieter, die tags<strong>über</strong> gar nicht zu Hause<br />

sind. Können sie ihrer Pflicht selbst<br />

nicht nachkommen, müssen sie für<br />

Vertretung sorgen.<br />

Rechtstipps<br />

Bei Schnee- und Eisglätte muss gestreut<br />

werden. Der Einsatz von Salz ist<br />

grundsätzlich verboten, es sei denn, bei<br />

Eisregen und ähnlichen Situationen<br />

nutzen Sand oder Granulat nichts. Salz<br />

darf ausnahmsweise auch an Treppen,<br />

Rampen und Wegen mit Gefälle eingesetzt<br />

werden.<br />

Worauf sollten Mieter achten?<br />

Wer als Mieter zum Schneereinigen<br />

verpflichtet ist, sollte auf jeden Fall eine<br />

Haftpflichtversicherung abschließen.<br />

Haftungsfragen sind sehr diffizil und<br />

eine fahrlässige Pflichtverletzung ist<br />

leicht und ungewollt möglich. Umgekehrt<br />

sollte man nicht darauf vertrauen,<br />

dass andere Eigentümer oder die Stadt<br />

ihren Streupflichten nachkommen. Der<br />

letzte Winter hat gezeigt, dass auch die<br />

Stadt von einem schnell <strong>über</strong>fordert<br />

ist und auch öffentliche Flächen durch<br />

Schnee und Eis leicht verwahrlosen.<br />

Vorsicht ist hier besser, als einen Sturz<br />

oder Unfall zu riskieren.<br />

Wann muss ein Mieter<br />

Kosten für die Schnee- und<br />

Eisbeseitigung zahlen?<br />

Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung<br />

sind dann Betriebskosten, wenn keine<br />

Pflicht für den Mieter besteht, selbst<br />

tätig zu werden. Dann können solche<br />

Kosten abgerechnet werden, aber nur,<br />

wenn im Mietvertrag<br />

Kosten der<br />

Straßenreinigung<br />

auch als Betriebskostenvereinbart<br />

wurden. Oft<br />

lohnt es sich, solche<br />

Kosten genau<br />

zu prüfen. Bei<br />

der Beauftragung<br />

eines gewerblichenUnternehmens<br />

mit einer<br />

zeitlich schlecht<br />

vorhersehbaren<br />

Schnee- und Eisbeseitigunglassen<br />

sich Vorhaltekosten<br />

kaum vermeiden.<br />

Gerade<br />

größere Vermieter<br />

können hier<br />

aber ihre Marktsituation<br />

nutzen<br />

und Apothekenpreise<br />

vermeiden.<br />

(hg/aha)<br />

13


Satire<br />

14<br />

Der Weihnachtsmann,<br />

Weil die Weihnachtsfeiern bei<br />

Schneemann & Co. in den vergangenen<br />

Jahren an Frohsinn kränkelten, sollte<br />

letztes Jahr ein Weihnachtsmann mit<br />

launigen Worten für Lacher und gute<br />

Stimmung sorgen. Den Zuschlag für<br />

diese Rolle erhielt – auf Empfehlung<br />

des kulturbeflissenen Hausboten - ein<br />

am hiesigen Theater agierender Endsechziger,<br />

der sich nicht nur mit einem<br />

bescheidenen Honorar begnügte, sondern<br />

auch das Weihnachtskostüm aus<br />

dem Theaterfundus kostenlos stellen<br />

wollte. Nach nur dreimonatigen Verhandlungen<br />

einigten sich Personalchef<br />

und Betriebsrat darauf, dem Darsteller<br />

jeweils fünf ausführlichere Stichworte<br />

<strong>über</strong> innerbetriebliche Ereignisse zu<br />

liefern, wobei jede der beiden Seiten<br />

nicht wissen durfte, welche Stichworte<br />

dem Weihnachtsmann von der anderen<br />

Seite gegeben worden waren. Ein wenig<br />

Überraschung sollte schon sein.<br />

Freundlicher Applaus empfing den<br />

Nikolaus, als er den gut gefüllten Kantinensaal<br />

betrat. Am meisten freute sich<br />

die Putzkolonne, denn der zu lange,<br />

feuerrote Mantel sorgte gleich für die<br />

Bodenreinigung. Dass ihm die weite<br />

Mütze ständig ins Gesicht rutschte und<br />

die Augen zudeckte, entlockte vielen<br />

Mitarbeitern ein Schmunzeln. Nur der<br />

Personalchef wirkte etwas angespannt,<br />

denn er hatte den Schauspieler schließlich<br />

engagiert. Der Nikolaus holte aus<br />

seiner Manteltasche zwei Papierbögen<br />

und begann mit offensichtlich verstellter<br />

Stimme laut vorzulesen. Er rügte die<br />

Hektik in der Werbeabteilung, dann fiel<br />

der Satz: „Und deshalb gibt‘s auch bei<br />

Herrn Krause, fast täglich eine heit‘re<br />

Sause.“ Werbeleiter Krause fiel fast vom<br />

Stuhl, wurde feuerrot, konnte seine<br />

Aufregung aber mit einem zufällig herumstehenden<br />

Cognac lindern während<br />

das Publikum lauthals lachte.<br />

Anschließend durfte sich Controller<br />

Kleinlich anhören: „Am liebsten prüft<br />

er Reisespesen, er wär’ so gern dabei<br />

gewesen!“ Zustimmendes Grinsen<br />

beim Außendienst. „Wer Ruhe schätzt,<br />

der zu viel wusste<br />

Satire von Klaus Britting<br />

Erholung sucht, Herrn Leberecht recht<br />

gern besucht.“ Der rundliche Buchhaltungschef<br />

wurde erst weiß, dann rot<br />

im Gesicht und schnappte nach Luft.<br />

Der Weihnachtsmann wandte sich<br />

dann zu Oswald, dem smarten Direktionsassistenten:<br />

„Am schönsten ist es<br />

im Vertrieb, da hab‘ ich alle Mädchen<br />

lieb.“ Einige Mitarbeiter schrien vor<br />

Vergnügen und klopften sich auf die<br />

Schenkel. Der Geschäftsführer schien<br />

das weniger lustig zu finden. Dann fuhr<br />

der Weihnachtsmann fort: „Wer Ärger<br />

sucht und kargen Lohn, begibt sich in<br />

die Produktion.“ Erbost schaute der<br />

Personalchef zum Betriebsrat und wollte<br />

wütend aufspringen. Doch er wusste,<br />

jetzt endlich würden „seine“ fünf Stichworte<br />

kommen, die dem Hause zum Lob<br />

und zur Ehre gereichen sollten.<br />

Der Nikolaus zupfte sich die<br />

Mütze aus dem Gesicht und fuhr<br />

unbeirrt fort, bestimmte Zustände<br />

in Versform anzuprangern. Die<br />

Blicke des Personalchefs irrten<br />

zum Betriebsrat, der hilflos mit<br />

den Schultern zuckte. Und als der<br />

Weihnachtsmann am Schluss zum<br />

Personalchef sprach „So zeigt er<br />

uns nun Tag für Tag, wie gern er<br />

Mitarbeiter mag“, färbte sich<br />

der Teint bei eini- gen Mitarbeiterinnen<br />

auf- fallend<br />

rot, andere kicher- t e n .<br />

Der Personalchef<br />

aber verließ unter<br />

einem Vorwand<br />

den Kantinensaal,<br />

begab<br />

sich in sein<br />

Büro und<br />

brütete dar<strong>über</strong><br />

nach,<br />

wer ihm<br />

wohl diesen<br />

Streich<br />

gespielt haben<br />

konnte.<br />

Nach zwanzig<br />

Minuten<br />

stand er ratlos<br />

auf, denn er<br />

musste wohl oder übel wieder an der<br />

Weihnachtsfeier teilnehmen. Nachdenklich<br />

ging er das Treppenhaus<br />

hinab, da stürmte ihm der Hausbote<br />

mit einer großen Sporttasche entgegen.<br />

„Schönen Abend“, rief der, ohne<br />

anzuhalten. Der Personalchef sah im<br />

<strong>über</strong>rascht nach. Aus der Sporttasche<br />

baumelte ein roter Ärmel mit weißer<br />

Fellumrandung.<br />

Schneemann & Co. machen dieses<br />

Jahr wieder eine nette Weihnachtsfeier.<br />

Streng geheim: den Weihnachtsmann<br />

spielt der Personalchef selbst!


Wohnungspolitik<br />

Befreit die Wohnraumförderung!<br />

Laut rot-grünem Koalitionsvertrag<br />

soll <strong>über</strong>prüft werden,<br />

ob das ehemalige Wohnungsbauvermögen<br />

aus der Haftung<br />

für die NRW-Bank befreit und<br />

wieder ausschließlich für sozialen<br />

Wohnungsbau eingesetzt<br />

werden kann. Doch bisher hat<br />

die Regierung dazu noch nichts<br />

unternommen.<br />

Mehr und mehr Wohnungen in NRW<br />

sind veraltet oder werden heruntergewirtschaftet,<br />

fallen aus Sozial- und<br />

Belegungsbindungen, werden luxusmodernisiert<br />

oder kaputtspekuliert.<br />

Lässt man den „Markt“ allein gewähren,<br />

wird das soziale Wohnen zerstört,<br />

werden die Ärmeren aus den Städten<br />

ausgegrenzt. Um das zu verhindern,<br />

braucht es öffentliche Wohnungsbau-<br />

Förderung. Und eine Quelle, aus der<br />

eine solche Förderung dauerhaft finanziert<br />

werden kann. Dafür stand<br />

einmal ein Kapitalstock des Landes zur<br />

Verfügung: die fast 19 Milliarden Euro<br />

des Wohnungsbausondervermögens.<br />

Diese Quelle sozialen Wohnungsbaus<br />

wurde seit 1956 aus zurückfließenden<br />

öffentlichen Wohnungsbaukrediten,<br />

aus Fehlbelegerabgaben und aus Haushaltsmitteln<br />

aufgebaut.<br />

Als dieses Sondervermögen im Dezember<br />

2009 auf Beschluss der CDU/FDP-<br />

Regierung in haftendes Eigenkapital<br />

der NRW-Bank verwandelt wurde, stieß<br />

dies zu Recht auf großen Widerspruch<br />

der SPD und der Grünen. Sogar eine<br />

Verfassungsklage bereiteten ihre Ageordneten<br />

vor. Das <strong>über</strong>zeugte auch Mieterforum<br />

Ruhr. Nach der Wahl forderten<br />

wir, dass die Minderheitsregierung die<br />

Opferung dieses Vermögens soweit als<br />

möglich wieder rückgängig macht. Und<br />

immerhin schrieb die neue Koalition<br />

daraufhin in ihr Programm, dass sie eine<br />

solche „Rückabwicklung“ prüfen werde.<br />

Und dass sie, sollte die Rückabwicklung<br />

nicht möglich sein, in jedem Fall der<br />

Politik Vorrang <strong>über</strong> Bank-Interessen<br />

einräumen werde.<br />

Inzwischen sind <strong>über</strong> anderthalb Jahre<br />

vergangen. Es gab zwar eine Kürzung<br />

der Wohnungsbaufördermittel, weil<br />

angeblich nicht genug Geld im Vermögenstopf<br />

war, – aber keine Offenlegung<br />

der Vermögensverhältnisse. Es gab<br />

zwar Debatten <strong>über</strong> die Zukunft der<br />

WestLB, – aber nicht <strong>über</strong> die Zukunft<br />

der Wohnraumförderung. Es gibt die<br />

Absicht, eine Verschuldungsbremse<br />

in die NRW-Verfassung zu schreiben,<br />

- davon, das Recht auf Wohnen, (auch<br />

ein Versprechen von Rot-Grün), in<br />

die Verfassung aufzunehmen und die<br />

Wohnungsbauförderung vor dem Zusammenbruch<br />

der Staatsfinanzen zu<br />

schützen, hört man aber nichts.<br />

Die ursprünglich beabsichtigte Klage<br />

der SPD- und Grünen-Abgeordneten für<br />

mehr Transparenz der NRW-Bank wurde<br />

durch eisiges Schweigen ersetzt. Nun<br />

hat dafür der Landesrechnungshof eine<br />

Verfassungsklage eingereicht. Die NRW-<br />

Bank soll dem Rechnungshof – und damit<br />

dem Landtag – offen legen, welche<br />

internationalen Bankengeschäfte sie<br />

mit den Mietermilliarden tätigt.<br />

Der Grund für die Untätigkeit der Landesregierung:<br />

Wenn das Vermögen des<br />

sozialen Wohnungsbaus der NRW-Bank<br />

entzogen würde, wäre diese sofort pleite.<br />

Denn neben den ehemaligen Wohnungsbau<br />

-milliarden gibt es fast kein<br />

Kapital in der Bank. Damit die anderen<br />

Fördergeschäfte und die internationalen<br />

Geschäfte der Bank abgesichert werden<br />

können, müssten – so heißt es – fünf<br />

Milliarden Euro nachgeschossen werden.<br />

Das also, so darf man daraus schließen,<br />

ist die Größenordnung, um die das<br />

Wohnungsbauvermögen bereits durch<br />

das Land „erleichtert“ wurde. Höchste<br />

Zeit, dass dieser Raubbau an dem Kapitalstock<br />

beendet wird und dass endlich<br />

ehrlich gesagt wird, was uns diese Bank<br />

kostet.<br />

Aber das wollen weder die alten noch<br />

die neuen Regierungsparteien im Landtag<br />

bislang so genau wissen. Kommt<br />

eine Prüfung der Rückabwicklung zu<br />

dem Schluss, dass diese nicht finanzierbar<br />

ist, ist das für Rot-Grün peinlich.<br />

Und es wäre gefährlich für die Politik<br />

der Ausgabenkürzung, die unter dem<br />

Namen „Schuldenbremse“ längst alles<br />

in Düsseldorf beherrscht.<br />

So leicht lässt sich ein öffentlich verkündetes<br />

Koalitionsversprechen aber<br />

nicht vergessen. Mieterforum Ruhr<br />

hat die Wohnungspolitiker von SPD<br />

und Grünen an ihre Zusagen erinnert.<br />

Der Mieterbund NRW hat auf seiner<br />

letzten Landestagung noch einmal<br />

unmissverständlich eine Prüfung der<br />

Rückabwicklung verlangt. Und nun<br />

Versprechen halten ist mitunter schwieriger als drei Finger heben. (Bild: SPD NRW)<br />

sind nach längerem Zögern immerhin<br />

wenigstens die Linken im Landtag aufgewacht.<br />

Die beantragen eine Prüfung,<br />

mir der ermittelt wird, ob, wie und mit<br />

welchen Folgen das ehemalige Wohnungsbauvermögen<br />

aus der NRW.Bank<br />

herausgezogen werden könnte.<br />

Der Zustimmung zu dem Antrag auf<br />

Erfüllung des eigenen Koalitionsvertrages<br />

kann sich nun Rot-Grün schwer<br />

entziehen, wollen sie nicht als Umfaller<br />

dastehen. Zumal die Linke außerdem<br />

noch einen Antrag auf mehr Transparenz<br />

in der NRW-Bank gestellt hat. Er ist<br />

exakt aus einem alten Antrag der SPD<br />

und der Grünen abgeschrieben. Einem<br />

Antrag aus dem Frühling vor der letzten<br />

Wahl versteht sich.<br />

15


Urteile<br />

16<br />

Zeichnung: Gisel Bongardt/report.age<br />

In einem vor wenigen Wochen veröffentlichten<br />

Urteil hat der Bundesgerichtshof<br />

(BGH) klargestellt, nach welchen<br />

Grundsätzen Vorauszahlungen<br />

für Heiz- und Betriebskosten angepasst<br />

werden dürfen. Gesetzlich ist geregelt,<br />

dass Vorauszahlungen nur nach einer<br />

erteilten Abrechnung angepasst werden<br />

können. Also keineswegs nur auf Verdacht,<br />

oder „weil ja alles teurer wird“.<br />

Sowohl Vermieter, als auch Mieter dürfen<br />

nach einer erteilten Abrechnung eine<br />

Anpassung verlangen, z.B. weil die<br />

Abrechnung mit einem erheblichen<br />

Guthaben endet.<br />

Der BGH hat nun entschieden, wie<br />

nach Erteilung einer Abrechung eine<br />

neue Vorauszahlung zu kalkulieren wäre.<br />

Grundsätzlich gilt, dass die Kosten<br />

des abgerechneten Jahres durch zwölf<br />

Monate geteilt werden. Über den so ermittelten<br />

Betrag hinaus hat der Vermieter<br />

keinen Anspruch auf einen sog. Si-<br />

BETRIEBSKOSTEN<br />

Wann und wie dürfen<br />

Betriebskosten-Vorauszahlungen<br />

angepasst werden?<br />

cherheitszuschlag, kann also keinesfalls<br />

einen Aufschlag von 5% oder gar 20%<br />

verlangen. Ein solches Anpassungsverlangen<br />

ist unwirksam. Allerdings wäre<br />

es möglich, bereits feststehende zwischenzeitliche<br />

Kostensteigerungen in<br />

eine Anpassung einzubeziehen. Dieses<br />

ist aber nur denkbar, wenn die Vorauszahlungen<br />

sich auf nur eine Kostenart<br />

(z.B. Heizkosten) beziehen und diese<br />

Kosten tatsächlich zwischenzeitlich erheblich<br />

gestiegen sind.<br />

Z.B. könnte ein Vermieter im November<br />

2011 die Heiz- und Betriebs -<br />

kostenabrechnung für das Jahr 2010 erstellen.<br />

Aus den für 2010 abgerechneten<br />

Kosten (geteilt durch 12) ergibt sich<br />

die Vorauszahlung für die Zukunft. Erhebliche<br />

Kostensteigerungen bei Gas<br />

und Öl seit Ende 2010 sind nicht bekannt;<br />

ein Sicherheitszuschlag ist nicht<br />

zulässig. Auf diesen Betrag kann dann<br />

ein Vermieter eine Erhöhung der Vor-<br />

auszahlungen oder aber der Mieter eine<br />

Absenkung der Vorauszahlungen verlangen.<br />

Dieses schriftliche Verlangen<br />

bestimmt die verbindliche Höhe der<br />

neuen Bruttomiete.<br />

Der BGH hat entschieden, dass eine<br />

solche Anpassung auch auf eine alte<br />

Abrechnung gestützt werden kann, solange<br />

es die zuletzt erteilte Abrechnung<br />

ist. Erteilt der Vermieter im August<br />

2011 z.B. erst die Abrechnung für das<br />

Jahr 2009, kann er – da die Abrechnungserteilungsfrist<br />

lange abgelaufen<br />

ist – zwar keine Nachzahlung mehr verlangen,<br />

wohl aber nach den o.g.<br />

Grundsätzen die Vorauszahlungen anheben.<br />

Oder aber der Mieter könnte bis<br />

zur nächsten Abrechnung die Senkung<br />

der Vorauszahlung verlangen.<br />

BGH VIII ZR 271/10 Urteil<br />

v. 18.05.2011 und<br />

BGH VIII ZR 271/10 Urteil<br />

v. 18.05.2011


Mietvertraglich kann vereinbart<br />

werden, dass der Mieter eine Kaution<br />

oder andere Sicherheitsleistungen (z.B.<br />

eine Bürgschaft) erbringen muss.<br />

Nach Ende des Mietverhältnisses muss<br />

die Kaution, zum einen hinsichtlich<br />

der zwischenzeitlich angefallenen Zinsen,<br />

zum anderen <strong>über</strong> berechtigte Gegenforderungen<br />

des Vermieters, abgerechnet<br />

werden. Der Rückzahlungsanspruch<br />

wird erst nach Ende des Mietverhältnisses<br />

und Ablauf einer Prüfungs-<br />

und Abrechnungsfrist fällig.<br />

Wenn im laufenden Mietverhältnis der<br />

Eigentümer und Vermieter gewechselt<br />

hat, besteht das Mietverhältnis fort,<br />

auch die Kaution muss dann vom Verkäufer<br />

an den Käufer (oder Erben) des<br />

Grundstücks oder der Wohnung weitergegeben<br />

werden. Dieses bedarf keiner<br />

Veranlassung oder gar Zustimmung seitens<br />

des Mieters. Nach Ende des Mietverhältnisses<br />

stellt sich die Frage, von<br />

welchem Vermieter die Kaution zurückverlangt<br />

werden kann. Diese Frage ist<br />

2001 gesetzlich neu geregelt worden.<br />

Dazu hat nun auch der BGH klargestellt.<br />

Bei einem nach dem 01.09.2001<br />

abgeschlossenen Mietvertrag haften alle<br />

Eigentümer für die Rückzahlung der<br />

Kaution, selbst dann, wenn nur der ers -<br />

te Eigentümer diese erhalten und nach<br />

zahlreichen Verkäufen der letzte Eigentümer<br />

und Vermieter die Kaution<br />

niemals gesehen hat. Der ausziehende<br />

Mieter kann sich immer an seinen letzten<br />

Vermieter halten. Das gilt auch,<br />

wenn der letzte Eigentümerwechsel<br />

nach dem 01.09.2001 erfolgte. Auch in<br />

jenem Fall ist die neue Rechtslage anwendbar.<br />

Anders wäre es, wenn der<br />

letzte Vermieterwechsel vor dem<br />

01.09.2001 stattfand. Dann muss nur<br />

der Vermieter zahlen, der die Kaution<br />

auch tatsächlich erhalten hat.<br />

BGH VIII ZR 304/10<br />

Urteil v.01.06.2011<br />

Gesetzlich ist ebenfalls geregelt, dass die<br />

Höhe einer solchen Kaution oder Sicherheitsleistung<br />

den Betrag von drei vereinbarten<br />

Kaltmieten nicht <strong>über</strong>schreiten<br />

darf. Jede dar<strong>über</strong> hinausgehende Vereinbarung<br />

ist kraft Gesetzes nichtig.<br />

D.h., dass der drei Kaltmieten <strong>über</strong>stei-<br />

KAUTION<br />

Wann kann eine Kaution<br />

zurückgefordert werden,<br />

wann verjährt dieser Anspruch?<br />

gende Betrag jederzeit vom Vermieter<br />

zurückgefordert werden kann und das<br />

Ende des Mietverhältnisses nicht abgewartet<br />

werden muss. Im laufenden Mietverhältnis<br />

kann mit dem <strong>über</strong>schießenden<br />

Betrag auch die Aufrechnung erklärt<br />

werden; dieser Betrag kann dann mit der<br />

laufenden Miete oder Nachzahlungen<br />

aus Heiz- und Betriebskostenabrechnungen<br />

verrechnet werden.<br />

Im Laufe des Jahres hat der BGH zu der<br />

Frage entschieden, wann ein solcher<br />

Rückforderungsanspruch eines <strong>über</strong>höhten<br />

Kautionsteils verjährt. Nach<br />

Auffassung des BGH gilt eine Verjährungsfrist<br />

von drei Jahren, beginnend<br />

mit dem Ende des Jahres in dem<br />

der <strong>über</strong>höhte Kautionsanteil gezahlt<br />

wurde. Ist diese Frist abgelaufen, muss<br />

mit der Rückforderung auch dieses Kau-<br />

tionsanteils bis zum Ende des Mietverhältnisses<br />

gewartet werden.<br />

BGH VIII ZR 91/10<br />

Urteil v. 01.06.2011<br />

Verjährung<br />

Verjährung ist ein tückisches Instrument,<br />

weil dadurch berechtigte Ansprüche<br />

bereits nach Ablauf eines kurzen<br />

Zeitraumes verloren gehen können.<br />

Im Mietrecht spielen zwei Verjährungsfristen<br />

eine Rolle. Es gibt es eine kurze,<br />

sechsmonatige, Verjährungsfrist. Diese<br />

betrifft insbesondere Schadensersatzan-<br />

sprüche des Vermieters. Diese Frist beginnt<br />

mit dem Rückerhalt der gemieteten<br />

Wohnung. Bei Mietern fallen lediglich<br />

Ansprüche auf Aufwendungsersatz<br />

unter die kurze Verjährung. Insbesondere<br />

Ersatzansprüche, wenn ein Mieter<br />

Kosten für eine Renovierung aufgewandt<br />

hat, obwohl nach dem Mietvertrag<br />

der Vermieter hätte renovieren<br />

müssen. Für den Mieter beginnt die Verjährungsfrist<br />

mit dem Ende des Mietverhältnisses.<br />

Alle anderen Ansprüche<br />

verjähren nach drei Jahren. Diese Frist<br />

beginnt immer mit Ablauf des Jahres,<br />

in dem die Zahlung erfolgte, endet somit<br />

immer am 31.12. Dieses ist – so hat<br />

der BGH nun entschieden – unabhängig<br />

davon, ob die Rechtslage bekannt<br />

war. (hg)<br />

BGH VIII ZR 30/10<br />

Urteil v. 29.06.2011<br />

17


Verbraucher<br />

18<br />

BUNDESWEITER HEIZSPIEGEL 2011<br />

Gutschein für<br />

kostenfreies Heizgutachten<br />

Die Heizkosten ölbeheizter Häuser sind im vergangenen Jahr um rund 35 Prozent gestiegen.<br />

Bei Erdgas und Fernwärme fiel der Anstieg weniger drastisch aus. Das geht aus dem<br />

Bundesweiten Heizspiegel hervor, den die gemeinnützige co2online GmbH im Oktober diesen<br />

Jahres zum siebten Mal veröffentlicht hat. Projektpartner vor Ort sind der <strong>Mieterverein</strong> Bochum,<br />

Hattingen und Umgegend e.V., der <strong>Mieterverein</strong> Dortmund und Umgebung e.V. und die<br />

Mietergemeinschaft Essen e.V. als Mitglieder im Deutschen Mieterbund (DMB).<br />

Kostenfreies Heizgutachten<br />

Der vom Bundesumweltministerium<br />

geförderte „Bundesweite Heizspiegel<br />

2011“ liefert Vergleichswerte zu<br />

Heizkosten, Heizenergieverbrauch und<br />

CO 2<br />

-Emissionen zentral beheizter<br />

Wohngebäude für das Abrechnungsjahr<br />

2010. Mit diesen Werten und Ihrer<br />

Heizkostenabrechnung können<br />

Mieter und Eigentümer feststellen, ob<br />

die aktuellen Heizkosten günstig oder<br />

zu hoch sind.<br />

Für den Heizspiegel wurden bundesweit<br />

knapp 88.000 Gebäudedaten ausgewertet.<br />

Die Broschüre ist inklusive eines<br />

Gutscheins für ein kostenloses<br />

Heizgutachten kostenfrei in den Geschäftsstellen<br />

erhältlich oder auf den<br />

Internetseiten der Vereine verfügbar.<br />

Dort ist auch der kostenfreie HeizCheck<br />

in Zusammenarbeit mit der co2online<br />

GmbH abrufbar. Er ermöglicht einen<br />

interaktiven Vergleich der eigenen Verbrauchsdaten.<br />

Wie diese reduziert werden<br />

können, verraten unsere nebenstehenden<br />

Heiztipps.<br />

Wer seine Betriebskostenabrechnung<br />

jedoch rechtlich <strong>über</strong>prüfen lassen<br />

möchte, ist bei der Rechtsberatung der<br />

<strong>Mieterverein</strong>e an der richtigen Adresse.<br />

Voraussetzung dafür ist jedoch eine<br />

Mitgliedschaft im jeweiligen <strong>Mieterverein</strong>.<br />

(ts)<br />

Richtig heizen<br />

Grundsätzlich gilt: Bewohnte Räume müssen beheizt werden. Eine unbewohnte<br />

Wohnung muss nicht beheizt werden. Während eines Winterurlaubs<br />

muss jedoch sichergestellt werden, dass Heizung und Wasserleitungen nicht<br />

einfrieren. Wurde die Wohnung vor Verlassen gut gelüftet, ist dar<strong>über</strong> hinausgehendes<br />

Heizen nicht nötig. Wird in der Wohnung gelebt, muss sie ausreichend<br />

beheizt werden, um ein Kondensieren der unvermeidlichen Luftfeuchtigkeit<br />

an zu kalten Wohnungswänden zu vermeiden.<br />

Ideal- bis Maximaltemperaturen für die Wohnräume:<br />

Wohnräume: 20°-22°C, Küche: 18°-20°C, Schlafzimmer: 16°-18°C, Bad: max.<br />

23°C. Das Absenken der Temperatur um 1°C spart 6% der Heizenergie.<br />

Jeder Raum der Wohnung sollte separat geheizt werden!<br />

Ein sparsames und effektives Beheizen der Wohnung durch den Betrieb nur eines<br />

Heizkörpers und geöffneten Zimmertüren, ist nicht möglich. Ein kurzzeitiges<br />

Abführen warmer Zimmerluft in ein kaltes Zimmer führt nur dazu, dass<br />

die feuchtere Warmluft im bislang unbeheizten Zimmer kondensieren kann.<br />

Fenster nicht auf „Dauerkipp“ stellen!<br />

Hier können die höchsten Wärmeverluste entstehen. Räume und Mobiliar<br />

kühlen durch dauerhaft gekippte Fenster aus. Auch Bauteile wie Fensterstürze<br />

können auskühlen, sodass Feuchtigkeit kondensiert und Schimmel entsteht.<br />

Mehrmals täglich kräftig lüften!<br />

Das verbessert das Raumklima und stoppt den Schimmel. Verwenden Sie Thermohygrometer!<br />

Möbel und Gardinen gehören nie direkt vor die Heizung! Stehen<br />

dort Möbel oder ist die Heizung mit Gardinen verhangen, kostet das bis<br />

zu 15% der abgegebenen Wärme.<br />

Abdichtung von Fenstern und Türen mit selbstklebenden Streifen!<br />

Diese sind in jedem Baumarkt erhältlich, kosten nicht viel und sind leicht<br />

selbst anzubringen. (hg)


Jobcenter Bochum informiert:<br />

Gesetzesänderung<br />

bei Konto-<br />

Pfändungsschutz<br />

Bisher gilt: Wird die Sozialleistung auf<br />

ein Konto bei Ihrem Kreditinstitut <strong>über</strong>wiesen,<br />

kann sie erst 14 Kalendertage<br />

nach der Gutschrift gepfändet oder mit<br />

einer Forderung Ihres Kreditinstituts<br />

verrechnet werden.<br />

Doch dieser Pfändungsschutz gilt nur<br />

noch bis zum 31. Dezember 2011. Ab<br />

dem 1. Januar 2012 gibt es Kontopfändungsschutz<br />

nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto<br />

(„P-Konto“)!<br />

Um Ihre Sozialleistung auch zukünftig<br />

vor Kontopfändung oder Verrechnung<br />

zu schützen, müssen Sie jetzt aktiv werden:<br />

Ist Ihr Konto bereits gepfändet oder<br />

<strong>über</strong>zogen, müssen Sie es bis spätestens<br />

Ende 2011 in ein Pfändungsschutzkonto<br />

(„P-Konto“) umwandeln – sonst geht<br />

Ihr Geld ab Januar 2012 an den Gläubiger<br />

oder an Ihr Kreditinstitut.<br />

Nur noch auf einem P-Konto können<br />

bestimmte Freibeträge nicht gepfändet<br />

werden, nur noch auf einem P-Konto<br />

besteht ein Verrechnungsschutz für<br />

Sozialleistungen! Informieren Sie sich<br />

<strong>über</strong> die genauen Bedingungen bei Ihrer<br />

Bank. Legen Sie dazu Ihren aktuellen<br />

Bewilligungsbescheid vor.<br />

Neben dem Basisschutz auf dem P-<br />

Konto haben Sie die Möglichkeit, einen<br />

höheren Betrag schützen zu lassen,<br />

wenn Sie z. B. für weitere Personen unterhaltspflichtig<br />

sind. Über die Einzelheiten<br />

informieren Sie die in Bochum<br />

tätigen Schuldnerberatungsstellen:<br />

• Bochumer Schuldnerschutz e. V.,<br />

Hans-Böckler-Str. 8, 44787 Bochum,<br />

Telefon: 0234/ 66033<br />

• Sozialdienst katholischer Frauen<br />

und Männer Wattenscheid e. V.,<br />

Stresemannstr. 13, 44866 Bochum,<br />

Telefon: 02327/ 919207<br />

• Verbraucherzentrale NRW, Große<br />

Beckstraße 15, 44787 Bochum, Telefon:<br />

0234/ 66044<br />

• Caritas-Schuldnerberatung, Lohbergstr.<br />

2, 44789 Bochum, Telefon:<br />

0234/ 307050 (vorrangig für eigene<br />

Kunden; sonst nach Kapazität, telefonische<br />

Anfrage erforderlich)<br />

• Madonna e.V. (Schuldnerberatungsstelle<br />

ausschließlich für Prostituierte),<br />

Alleestr. 50 (im Hof), 44793<br />

Bochum, Telefon: 0234/ 685750<br />

Lokales<br />

Mietspiegel Hattingen<br />

gilt weiter<br />

Die Gültigkeit des Hattinger Mietspiegels<br />

ist um zwei Jahre verlängert worden.<br />

Darauf einigte sich der Arbeitskreis<br />

Mietspiegel (der aus Stadt, Haus + Grund<br />

und <strong>Mieterverein</strong> besteht), bereits im<br />

Mai. Die Zustimmung von Haus+Grund<br />

hatte sich jedoch verzögert. Damit gilt<br />

der bisherigen Mietspiegel (siehe unten)<br />

nun bis zum 31. Mai 2013.<br />

Ein kleiner Unterschied: Er trägt nicht<br />

mehr das Merkmal „qualifiziert“. Dazu<br />

wäre eine Stichprobe aus den Daten<br />

von 2009 erforderlich gewesen, um<br />

Veränderungen messen zu können. Dies<br />

war aufgrund einer Datenpanne bei der<br />

Stadt nicht möglich.<br />

Einzige Alternative: Eine Fortschreibung<br />

nach offizieller Inflationsrate. Die jedoch<br />

wäre nicht sachgerecht gewesen,<br />

da die allgemeinen Lebenshaltungskosten<br />

seit Jahren viel stärker steigen als<br />

die Mieten in der Schrumpfungsregion<br />

Ruhrgebiet.<br />

Rechtsanwältin Jutta Hüppop kann<br />

damit aber gut leben: „Einfache Mietspiegel<br />

sind vom Bundesgerichtshof<br />

kürzlich deutlich aufgewertet worden.<br />

Und ich bin <strong>über</strong>zeugt, dass die Werte,<br />

die wir 2009 so aufwändig ermittelt<br />

haben, nach wie vor die Mieten in<br />

Hattingen zuverlässig widerspiegeln.“<br />

19


Mobilität<br />

Am 1.November wurde in Teilen des<br />

Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR)<br />

ein Ticket für Menschen mit geringem<br />

Einkommen eingeführt. Die Monatskarte<br />

kostet 29.90 Euro und firmiert als<br />

Sozialticket. Diesen Namen verdient<br />

dieses Angebot allerdings nicht, findet<br />

Michael Hermund, Vorsitzender der<br />

Region Ruhr-Mark des Deutschen<br />

Gewerkschaftsbundes, in seinem<br />

Gastbetrag für MieterForum.<br />

Unsozialticket<br />

20<br />

Ein Sozialticket, das aus Sicht des DGB<br />

diesen Namen verdient, dürfte höchstens<br />

15 Euro kosten. Dies entspricht<br />

auch etwa dem Anteil für Nahverkehr<br />

im Regelsatz von Hartz IV. Wenn wir<br />

jetzt eine sozialpolitisch, ökologisch<br />

und ökonomisch unsinnige Entscheidung<br />

vorfinden, dann kann man das<br />

nur verstehen, wenn man die unterschiedlichen<br />

partei-, macht- und unternehmenspolitischen<br />

Ränkespielchen<br />

kennt, die sich in den letzten Jahren<br />

abgespielt haben.<br />

Bis 2009 war alles klar. CDU und FDP<br />

hatten in den VRR-Gremien die Mehrheit.<br />

Sie waren gegen ein Sozialticket.<br />

SPD und Grüne votierten dafür und<br />

demonstrierten in Dortmund, welch<br />

großen Bedarf es für ein Sozialticket<br />

gibt.<br />

Bei der Kommunalwahl 2009 verloren<br />

CDU und FDP ihre Mehrheit im VRR.<br />

Überraschend einigten sich CDU und<br />

Grüne auf eine Koalition im VRR. Viele<br />

sahen hierin ein Signal für die bevorstehende<br />

Landtagswahl. Die CDU ließ<br />

sich diesen Machterhalt im VRR und<br />

die Perspektive auf einen Machterhalt<br />

in Düsseldorf etwas kosten: Sie unterschrieb<br />

im VRR-Koalitionsvertrag, dass<br />

ein Sozialticket eingeführt wird, das<br />

in seiner günstigsten Variante 15 Euro<br />

kosten sollte.<br />

Doch die CDU merkte bald, dass ihre<br />

Parteibasis das Sozialticket nicht mitträgt.<br />

Die Einführung des Sozialtickets<br />

wurde vertagt und eine „Marktforschungs-Studie“<br />

in Auftrag gegeben.<br />

Aus schwarz-grün in NRW wurde nichts.<br />

Gleichzeitig starteten die Verkehrsunternehmen<br />

– allen voran der Vorstand<br />

der BOGESTRA – eine in diesem Umfang<br />

bisher nie dagewesene Kampagne gegen<br />

das Sozialticket.<br />

Die BOGESTRA entwickelte Schreckensszenarien.<br />

Dabei wurde so getan, als<br />

wenn der Nahverkehr wirtschaftlich<br />

arbeitet und durch das Sozialticket<br />

ins Defizit gerate. Fakt ist, dass der<br />

öffentliche Nahverkehr als öffentliche<br />

Daseinsvorsorge nur zu rd. 50 % aus<br />

eigenen Einnahmen finanziert wird.<br />

Die andere Hälfte wird von öffentlichen<br />

Zuschüssen gedeckt. Der Ballungsraum<br />

Ruhrgebiet wäre schon lange einem<br />

Mobilitätskollaps erlegen, würde nicht<br />

der öffentliche Nahverkehr die Straßen<br />

entlasten.<br />

Im VRR Bereich gibt es 1,2 Millionen<br />

Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

II, Sozialgeld oder Wohngeld<br />

haben. Sie werden von der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge Nahverkehr ausgeschlossen.<br />

Sie sind nicht in der Lage eine<br />

Monatskarte zu kaufen, ohne Abstriche<br />

z. B. beim Essen oder anderen existenziellen<br />

Dingen zu machen. Nur eine<br />

kleine Minderheit von ihnen ist Abo-<br />

Kunde der Nahverkehrsunternehmen.<br />

Das „Sozial“-Ticket für 30 Euro wird<br />

jetzt z. B. von Aufstockern genutzt.<br />

Sie erhalten einen so niedrigen Lohn,<br />

dass sie zusätzlich Hartz IV zum Leben<br />

brauchen. Sie müssen bisher die teuren<br />

Monatskarten für die Fahrt zur Arbeit<br />

nutzen und freuen sich, dass sie jetzt<br />

Michael Hermund hat seit Jahren die Kampagne<br />

für ein echtes Sozialticket mit getragen. Hier 2008<br />

auf dem Husemannplatz. Bild: Stefan Nölle<br />

20 Euro weniger im Monat zahlen müssen,<br />

dafür allerdings weniger Leistung<br />

in Kauf nehmen. Als Gewerkschafter<br />

begrüße ich diese Einkommensverbesserung.<br />

In Dortmund haben in der Versuchsphase<br />

2009 <strong>über</strong> 24.000 Menschen das Sozialticket<br />

zum Preis von 15 € abonniert.<br />

CDU und SPD haben inzwischen den<br />

Preis auf 31 Euro erhöht. Nur 7.700<br />

Nutzer sind übrig geblieben.<br />

Aus Marketinggesichtspunkten muss<br />

das Sozialticket also so attraktiv sein,<br />

dass viele neue Kunden gewonnen werden.<br />

Nur so können die Verluste durch<br />

Bestandskunden, die auf das billigere<br />

Ticket wechseln, ausgeglichen werden.<br />

Gerade das wird mit einem Preis von<br />

29.90 € in keiner Weise erreicht. Die<br />

ersten vorliegenden Zahlen bestätigen<br />

unsere Prognose: Mit dem 30-Euro-<br />

Ticket werden kaum neue Kunden gewonnen.<br />

Das ganze erweist sich als der<br />

von uns vorhergesagte Flop. Weniger<br />

als 3 Prozent der Berechtigten haben im<br />

November in Bochum und Hattingen<br />

das Ticket gekauft. Alles andere wäre<br />

nach den Erfahrungen in Dortmund<br />

auch eine Sensation gewesen.<br />

Am Ende der Versuchsphase in 12<br />

Monaten wird sich die Frage neu stellen:<br />

Gibt es endlich eine Lösung die<br />

ökonomisch gut für die Verkehrsunternehmen,<br />

ökologisch notwendig für<br />

das Ruhrgebiet und noch leistbar für die<br />

Betroffenen ist. Dann wären wir wieder<br />

bei einem verbundweiten Variante von<br />

15 €.


Immer wieder müssen sich Arbeitslosengeld-II Empfänger gegen<br />

ungerechtfertigte Kürzungen wehren - besonders häufig im<br />

Bereich „Kosten der Unterkunft“. Denn hier gibt es, anders als<br />

beim Regelbedarf, Spielräume. Und die nutzen viele Städte zu<br />

ihren Gunsten, obwohl es, nach nunmehr sieben Jahren Hartz<br />

IV, jede Menge eindeutige Rechtsprechung bis hinauf zum<br />

Bundessozialgericht gibt. Jetzt hat sich das Jobcenter Bochum eine<br />

deutliche Mahnung des zuständigen Sozialgerichts Dortmund<br />

eingefangen.<br />

Sozialgericht an Jobcenter:<br />

„Erhebliche Bedenken an<br />

der Rechtmäßigkeit“<br />

Angela Bischof ist 50 Jahre alt und vor<br />

neun Jahren arbeitslos geworden. Seit<br />

2001 wohnt sie in Bochum. Damals bekam<br />

die Diplom-Ingenieurin eine Stelle<br />

in Castrop-Rauxel, doch nach nur elf<br />

Monaten wurde ihr gekündigt. Seit 2005<br />

bezieht sie Arbeitslosengeld II, seit 2006<br />

jedoch nur noch als „Aufstockerin“.<br />

Denn längst hat sie wieder einen Job,<br />

genaugenommen sogar zwei. Eine<br />

Teilzeitstelle in einer Anwaltskanzlei<br />

in Gerthe und einen Minijob in Langendreer.<br />

Zusammen macht das 30 bis<br />

33 Stunden Arbeitszeit pro Woche, und<br />

wegen der vielen Hin- und Herfahrerei<br />

ist sie so viel unterwegs wie eine<br />

Vollzeit-Beschäftigte. Trotzdem reicht<br />

es nicht zum Leben. Deshalb bezieht<br />

sie ergänzend Alg II, zur Zeit 215 Euro<br />

im Monat.<br />

Seit Anfang des Jahres wohnt sie in<br />

der Breddestraße in Wattenscheid. Der<br />

Umzug war notwendig, da ihr vorheriger<br />

Vermieter eine Kündigung zu<br />

Ende März angekündigt hatte. Sie kam<br />

der Kündigung zuvor, weil sie schnell<br />

eine Ersatzwohnung fand - die an der<br />

Breddestraße. Die Miete lag im Rahmen<br />

dessen, was beim Jobcenter als angemessen<br />

gilt: 233 € kalt. Da stört es nicht,<br />

dass die Wohnung mit 53,47 qm etwas<br />

größer war als für einen Ein-Personen-<br />

Haushalt vorgesehen.<br />

Nach einigem Hin und Her erkannte das<br />

Jobcenter denn auch die Notwendigkeit<br />

des Umzugs an und zahlte sowohl für<br />

den Umzug als auch für die Erstrenovierung.<br />

Das böse Erwachen kam mit<br />

dem Bescheid des Jobcenters vom 20.<br />

Januar 2011: Von den 413 € Gesamtmiete<br />

wurden nur 377 € anerkannt.<br />

Sowohl die Heiz- als auch die kalten<br />

Betriebskosten wurden anteilig gekürzt,<br />

weil die Wohnung größer ist als 45 qm.<br />

„Ich habe auf der Homepage des Jobcenters<br />

Bochum nachgesehen, wie hoch die<br />

Miete sein darf“, sagt Angela Bischof im<br />

Gespräch mit MieterForum. „Da stand<br />

kein Wort von Kürzung der Heiz- und<br />

Nebenkosten, wenn die qm-Zahl nicht<br />

stimmt.“ Kein Wunder, denn diese Praxis<br />

in Bochum ist rechtswidrig.<br />

Rechtswidrige Praxis<br />

Diese Praxis sieht so aus: Die angemessene<br />

Miete, die nach dem 2. Sozialgesetzbuch<br />

<strong>über</strong>nommen werden muss, ist<br />

ein Produkt aus einer abstrakten Wohnungsgröße<br />

(für eine Person 45 qm) und<br />

einer ebenso abstrakten qm-Miete, die<br />

nach dem Mietspiegel ermittelt wird. Ist<br />

die Wohnung größer, aber die qm-Miete<br />

billiger als vorgesehen, kann die Gesamtmiete<br />

durchaus angemessen sein.<br />

Nur: Das Jobcenter kürzt dann die Heiz<br />

und Nebenkosten. Beispiel: Wohnung<br />

50 statt 45 qm -> Kürzung um 10 %.<br />

Das machen nicht alle Städte so, aber<br />

eine ganze Reihe, nicht nur Bochum.<br />

Deshalb gibt es dazu inzwischen auch<br />

etliche Urteile bis hinauf zum Bundessozialgericht.<br />

Und das urteilt immer<br />

wieder: Solche Kürzungen sind nicht<br />

zulässig. Wenn die Kaltmiete angemessen<br />

ist, müssen auch die Betriebs- und<br />

Heizkosten in voller Höhe <strong>über</strong>nommen<br />

werden.<br />

Hartz IV<br />

Angela Bischof wehrt sich<br />

gegen Kürzungen<br />

Angela Bischof legte also Widerspruch<br />

gegen den Bescheid ein, und als der<br />

abgelehnt wurde, klagte sie. Ein Urteil<br />

gibt es noch nicht, aber einen bemerkenswerten<br />

Hinweis: Am 31. Oktober<br />

schrieb das Sozialgericht Dortmund<br />

das Jobcenter Bochum an: „Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass ... erhebliche<br />

Bedenken an der Rechtmäßigkeit der<br />

Berechnung der Betriebs- und Heizkosten<br />

bestehen. ... Es wird daher um<br />

Überprüfung des angefochtenen Bescheids<br />

gebeten.“ Das heißt im Nicht-<br />

Juristen-Alltagsdeutsch: Übernehmt die<br />

Kosten freiwillig, oder wir verurteilen<br />

euch dazu.<br />

„Wir erfüllen unsere Aufgaben im Bereich<br />

des SGB II nach den Vorgaben<br />

des kommunalen Kostenträgers“, sagt<br />

Johannes Rohleder, Pressesprecher des<br />

Bochumer Jobcenters, auf die Frage,<br />

warum seine Behörde die einschlägige<br />

Rechtsprechung ignoriert. „Und diese<br />

Vorgaben besagen, dass wir uns bei<br />

den Heiz- und Nebenkosten nach der<br />

angemessenen Wohnungsgröße zu<br />

richten haben.“<br />

Der Schwarze Peter liegt also nicht beim<br />

Jobcenter, sondern bei der Stadt. Da die<br />

die Musik bezahlen muss, bestimmt<br />

sie auch, was gespielt wird. Schlimm<br />

genug. Doch nun ist Besserung in Sicht.<br />

Denn das Jobcenter hat das Schreiben<br />

des Sozialgerichts an die Stadt weitergeleitet.<br />

„Dort“, weiß Johannes Rohleder,<br />

„hat man den Hinweis zum Anlass<br />

genommen, die Regeln kritisch zu <strong>über</strong>prüfen.<br />

Wir stehen dabei in ständigem<br />

Kontakt.“<br />

21


Service<br />

22<br />

Geschäftszeiten<br />

Geschäftsstelle Bochum:<br />

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Herausgeber:<br />

DMB – <strong>Mieterverein</strong> Bochum, Hattingen<br />

und Umgegend e. V.,<br />

Brückstraße 58 · 44787 Bochum<br />

Auflage : 22.500<br />

Redaktion: Michael Wenzel, Karin<br />

Schnittker, Birgit Lütge-Jordan, Knut<br />

Unger, Tobias Scholz, Rainer Stücker,<br />

Holger Gautzsch, v.i.S.d.P.: Aichard<br />

Hoffmann. Namentlich gekennzeichnete<br />

Beiträge geben nicht unbedingt<br />

die Meinung der gesamten Redaktion<br />

wieder.<br />

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Anzeigen : Michael Wenzel<br />

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Titelbild: : A. Hoffmann<br />

Titellayout : Weritz Werbung · Bochum<br />

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Service<br />

Rechtsberatung in der Geschäftsstelle:<br />

Örtliche Zuständigkeit!<br />

Unsere Rechtsberater/innen haben feste örtliche Zuständigkeiten für neue<br />

Fälle.<br />

Diese richten sich nach der Postleitzahl:<br />

Berater/in PLZ in Bochum andere Orte Durchwahl<br />

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44867 44869<br />

Sabine Mosler 44892 44894 96 11 434<br />

Rainer Papenheim 44799 44801 alle anderen Orte 96 11 436<br />

44803<br />

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Sprockhövel 0 23 24 / 5 25 24<br />

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unserer Geschäftsstellen.<br />

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in greifbare Nähe. Im Interesse stabiler Mitgliedsbeiträge sollten Sie aus dem<br />

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Und noch etwas: Neue Unterlagen – etwa ein Schreiben des Vermieters – senden<br />

Sie uns bitte rechtzeitig vor der Telefonberatung per Fax oder Post.<br />

Anregungen? Kritik? Beschwerden?<br />

Sprechen Sie mit dem Chef!<br />

Wir sind ständig bemüht, unseren Service für Sie zu verbessern. Ihre Vorschläge,<br />

Kritik oder Beschwerden sind dabei eine wichtige Hilfe. Sprechen Sie mit dem<br />

Chef! Geschäftsführer Michael Wenzel, Durchwahl: 02 34 / 96 11 440.<br />

Ortstermine:<br />

Wir kommen zu Ihnen ins Haus!<br />

Die Besichtigung Ihrer Wohnung kann sinnvoll sein, zum Beispiel um das Ausmaß<br />

von Mängeln festzustellen. Fragen Sie zuerst Ihre Rechtsberaterin oder Ihren<br />

Rechtsberater, ob ein Ortstermin nötig ist. Wenn ja, setzen Sie sich mit unserem<br />

Experten in Verbindung. Mit ihm können Sie direkt einen Termin vereinbaren.<br />

Als Mitglied des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. berechnet<br />

Ihnen der Experte für seine Leistungen nur 75 €. Im Preis enthalten sind bereits<br />

die Anfahrt, die Begehung vor Ort, ein Kurzprotokoll und ggf. die jeweils gültige<br />

gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Betrag ist beim Ortstermin zu zahlen. Nur dadurch<br />

ist er so günstig. Vergleichbare Leistungen sind bei anderen Anbietern (Firmen)<br />

weit teurer. Zusätzliche Kosten können für die Probennahme und Analyse von<br />

Schimmel und Schadstoffen entstehen. Sie entscheiden, ob Sie dazu einen Auftrag<br />

erteilen oder nicht. Unser Experte heißt:<br />

Dipl.-Ing. Bernd Eckstein, Tel. 0 23 02/58 54 77, Fax.: 0 23 02/ 58 54 75<br />

Mail: b-eckstein@versanet.de


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