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gelebten „Verantwortungs- und Gesprächs-lung, wie sich die Mitarbeiter der ZLB inzlbintern äußern können sollen. Dies stieß inder Referatsleiterrunde auf Ablehnung, undkultur“werden.könne diesem entgegengewirktum eine Lösung zu finden gründete sich 2. Die von der AG tatsächlich gesammeltendiese AG, die im Ergebnis vorschlägt, Nettiquette-Empfehlungen sollen zwarZuständigkeiten klarer zu benennen. Bezüglichzunächst als „freiwillige Verhaltensempfeh-der Nutzung von zlbintern durch die lungen“ allen MitarbeiterInnen für denKolleginnen und Kollegen sieht die AG keine Umgang mit zlbintern nahegelegt werden.akute Problemlage und schlägt in der Aber man ahnt schon dass das nichtKonsequenz keine Änderung der Handhabunghinlangen wird. Eine verbindliche Regelungvon zlbintern vor. Im Protokoll des von Nutzungs-, Umgangs- und Verhaltens-zwei Wochen später stattfindenden „Jour regeln der dienstlich zur Verfügung gestelltenFixe Führungskräfte“ findet sich von den IT soll im Rahmen der Einführung einestatsächlich im Workshop diskutierten und mittelfristig angestrebten, neuen Intranetserarbeiteten Ergebnissen nicht mehr viel, und Diskussionsforums anvisiert werden.dafür aber eine nachträglich erfolgte Sofort macht man dies offensichtlich nurPrioritätensetzung und Gewichtung. Im deshalb nicht, weil MitbestimmungstatbeständeProtokoll heißt es dass folgende Punkteberührt sind und also derverabredet bzw. deutlich herausgestelltwurden:1 . Führungskräfte seien für alle – auchaußerfachliche – Belange und Probleme IhrerMitarbeiterInnen der erste und zuständigeAnsprechpartner! Diese Haltung (dieübrigens falsch ist, natürlich können sich alleKolleginnen und Kollegen mit Belangen undProblemen genauso an die Beschäftigtenvertretungenwenden) müsse Teil einergelebten Kultur werden, die eine Verantwortungs-und Gesprächsbereitschaft gegenüberden MitarbeiterInnen offensiv vermittelt.In jeder Abteilung und jedem Referat solledieser Punkt ein wichtiges und regelmäßigesThema sein.Das Problem der unklaren Zuständigkeitenhabe in der ZLB „Tradition“ und sei in vielenFällen eine „Schutzbehauptung“. Mit einer­ 16 ­Personalrat beteiligt werden muss.3. Zwischenzeitlich gelte bei über zlbinterngestellten „Fragen an alle“:a. Der an zlbintern schreibendeMitarbeiter wird vom Vorgesetzten angesprochenund auf die unter Punkt 1beschriebene Zuständigkeit hingewiesen.b. Kurzer Verweis der verantwortlichenPerson auf die Zuständigkeit für dasProblem über zlbinternc. Abwägen, ob über zlbintern auchinhaltlich auf die Frage eingegangenwerden sollte oder eine fachspezifischeMailingliste bzw. eine Sammeladresseoder eine Einzelansprache adäquaterwäre.

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