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Das Bildungssystem in Estland - Lo-Net 2

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tragen. <strong>Das</strong> Bedienungspersonal der K<strong>in</strong>dergärten wird von den Kommunen, diepädagogischen Mitarbeiter<strong>in</strong>nen vom Staat bezahlt.Ab dem Schuljahr 1999/2000 wurde die Vorbereitung der fünf- und sechsjährigenK<strong>in</strong>der zur Schule als Pflicht e<strong>in</strong>geführt. <strong>Das</strong> Vorbereitungsprogramm wird <strong>in</strong> denK<strong>in</strong>dergärten oder <strong>in</strong> den Schulen verwirklicht und vom Staat bezahlt.Die Schulpflicht beg<strong>in</strong>nt mit dem siebten Lebensjahr. Der Primärbereich umfasst vierJahrgangsstufen. Der daran anschließende Sekundärbereich gliedert sich <strong>in</strong> weiterführendeSchulen der Sekundarstufe I mit den Klassenstufen 5-9 (Mittelschulen) undHöhere Weiterführende Schulen mit den Stufen 10-12 (Sekundärstufe II).Für alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> <strong>Estland</strong> besteht e<strong>in</strong>e Schulpflicht für die Stufen 1-9 (Primärbereichund Sekundarbereich I). Die Schüler/- <strong>in</strong>nen müssen die Schule bis zum Abschluss derneunjährigen Grundausbildung besuchen beziehungsweise bis zum Alter von 17Jahren. <strong>Das</strong> Abschlusszeugnis der Sekundarstufe I (Mittelschule) berechtigt zumBesuch der nächst höheren Ebene.Die Schüler/- <strong>in</strong>nen können anschließend zwischen zwei Schulformen wählen - demhöheren Sekundarbereich (Sekundarstufe II/Klassenstufe 10-12) oder derBerufsbildenden Schule. E<strong>in</strong>ige Berufsbildende Schulen bieten <strong>in</strong> Ergänzung zurBerufsbildung auch den Lernstoff des höheren Sekundärbereichs an. Der Abschlussdes höheren Sekundärbereichs berechtigt zum Studium an den Universitäten oderanderen Bildungse<strong>in</strong>richtungen des tertiären Bereichs.<strong>Das</strong> Gesetz über die Weiterführenden Schulen und Gymnasien, das im September1993 verabschiedet wurde, führt die Gymnasien als wesentliche Strukture<strong>in</strong>heiten deshöheren Sekundarbereichs e<strong>in</strong>, sie ersetzen die bisherigen weiterführenden Schulen.E<strong>in</strong>ige Gymnasien (Schulzeit drei Jahre/Klassenstufen 10 bis 12) für Schüler/- <strong>in</strong>nen,die die Vollzeitpflicht erfüllt haben, wurden bereits e<strong>in</strong>gerichtet. Diese Schulform gabes während der vergangenen fünfzig Jahre nicht. Gemäß dem oben erwähnten Gesetzwird der Unterricht <strong>in</strong> den staatlichen und kommunalen Gymnasien bis zum Jahr 2007<strong>in</strong> estnischer Sprache erfolgen. Schulen des grundlegenden Sekundarbereichs I(Klassenstufe 5 bis 9) werden ihren Unterricht entweder <strong>in</strong> estnischer oder russischerSprache fortführen. Bei Schulabgänger(<strong>in</strong>ne)n der russischsprachigen Sekundarstufe I3

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