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Das Bildungssystem in Estland - Lo-Net 2

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Diese Differenzen bestehen neben der Sprachbarriere im Wesentlichen <strong>in</strong> denuniversitätsspezifischen unterschiedlichen Lehrplänen und Studienabläufen, d.h. dasszeitgleich ähnliche Themen und Sachverhalte gelehrt werden wie z.B. <strong>in</strong> Deutschland.Es wäre aber falsch anzunehmen, dass diese Differenzen nur <strong>in</strong> der Kooperation mitden osteuropäischen Staaten ersche<strong>in</strong>en würden. Trotz langjähriger Zusammenarbeitmit westeuropäischen Staaten, wie Frankreich und den Niederlanden, entstehen immernoch eklatante Probleme bei der Anerkennung von Auslandssemestern zwischendiesen Ländern. Aufgrund mangelnder Normen und europäischer Richtl<strong>in</strong>ien ist e<strong>in</strong>euniversell anwendbare Anerkennungsvorgehensweise bis zum heutigen Tage nochnicht gewährleistet.Jedoch wurde <strong>in</strong> den letzten Jahren e<strong>in</strong>e Vorgehensweise entwickelt, diehoffnungsvolle Aussichten <strong>in</strong> sich birgt.Die Idee der European Credits (ECTS: European Credit Tranfer System) bilden e<strong>in</strong>enMaßstab zur Bewertung erbrachter studentischer Leistungen im europäischen In- undAusland. Sie werden Kurse<strong>in</strong>heiten zugewiesen und beschreiben damit den seitens derStudenten gemachten Abschluss e<strong>in</strong>es Kurses erforderlichen Arbeitsaufwand.Die ECTS-Credits werden jedem Studenten auf e<strong>in</strong>en Modulkatalog angerechnet.Im Rahmen des SOCRATES-Programmes der EU werden die ECTS-Creditsfolgendermaßen angewendet:Es muss vor e<strong>in</strong>em Austausch e<strong>in</strong> geeignetes Studienprogramm zusammengestelltwerden, dass mit der Gastuniversität abgestimmt wird. <strong>Das</strong> so genannteInformationspaket enthält allgeme<strong>in</strong>e und studienbezogene Informationen, die demStudenten e<strong>in</strong>e kurze E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Universität (Standort, akademische Strukturu.ä.) geben.Danach schließen die Heim- und die Gastuniversität e<strong>in</strong>en Studienvertrag ab, <strong>in</strong> demsich die Heimuniversität verpflichtet, die im Ausland erbrachten Leistungenanzuerkennen.7

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