AmtsKurier 10_12 - Landkreis Ludwigslust
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22 Amtskurier Woche 40 / 05. Oktober 20<strong>12</strong><br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
1. Nachtragshaushaltsatzung des Amtes Dömitz-Malliß<br />
für das Haushaltsjahr 20<strong>12</strong><br />
Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 03.09.20<strong>12</strong><br />
und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 20<strong>12</strong> wird<br />
gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />
bisher um um auf<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
____________________________________________________________________________________________________________________<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.142.600,00 46.400,00 1.400,00 2.187.600,00<br />
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 2.142.600,00 161.200,00 116.200,00 2.187.600,00<br />
der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 -114.800,00 -114.800,00 0,00<br />
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
der Saldo der der außerordentlichen Erträge und<br />
Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf 0,00 - 114.800,00 - 114.800,00 0,00<br />
die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 - 114.800,00 - 114.800,00 0,00<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 2.092.000,00 43.000,00 400,00 2.134.600,00<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 2.141.400,00 144.<strong>10</strong>0,00 <strong>12</strong>4.200,00 2.161.300,00<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -49.400,00 -<strong>10</strong>1.<strong>10</strong>0,00 - <strong>12</strong>3.800,00 - 26.700,00<br />
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.<strong>10</strong>0,00 11.000,00 3.200,00 34.900,00<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf -27.<strong>10</strong>0,00 -11.000,00 - 3.200,00 - 34.900,00<br />
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 86.500,00 21.600,00 36.500,00 71.600,00<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf <strong>10</strong>.000,00 0,00 0,00 <strong>10</strong>.000,00<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-<br />
tätigkeit auf 76.500,00 21.600,00 36.500,00 61.600,00<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
wird festgesetzt von bisher 36.500,00 EUR<br />
auf 0,00 EUR<br />
§ 5 Amtsumlage<br />
Die Amtsumlage bleibt unverändert. (20,472 v. H.)<br />
§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan<br />
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen<br />
wird nicht verändert.<br />
§ 7 Eigenkapital<br />
bisher nunmehr<br />
EUR EUR<br />
Der Stand des Eigenkapitales<br />
zum 31.<strong>12</strong>. des Haushaltsvorvorjahres<br />
betrug 79.984,33 79.984,33<br />
Der voraussichtliche Stand des<br />
Eigenkapitales zum 31.<strong>12</strong>. des<br />
Haushaltsvorjahres<br />
beträgt 87.784,33 259.288,01<br />
und zum 31.<strong>12</strong>. des<br />
Haushaltjahres 2011 87.784,33 259.288,01<br />
Dömitz, den 19.09.20<strong>12</strong><br />
Ort, Datum<br />
gez. Thees<br />
Amtsvorsteher<br />
Hinweis:<br />
Dienstsiegel<br />
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der<br />
Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom <strong>12</strong>.09.20<strong>12</strong> angezeigt worden.<br />
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.<br />
Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt<br />
zur Einsichtnahme vom 08.<strong>10</strong>.20<strong>12</strong> bis 09.11.20<strong>12</strong> im Gebäude der<br />
Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz,<br />
Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus.<br />
Montag: 09:00 - <strong>12</strong>:00 Uhr<br />
Dienstag: 09:00 - <strong>12</strong>:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr<br />
Mittwoch: 09:00 - <strong>12</strong>:00 Uhr<br />
Donnerstag: 09:00 - <strong>12</strong>:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr<br />
Freitag: 09:00 - <strong>12</strong>:00 Uhr