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AmtsKurier 10_12 - Landkreis Ludwigslust

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22 Amtskurier Woche 40 / 05. Oktober 20<strong>12</strong><br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

1. Nachtragshaushaltsatzung des Amtes Dömitz-Malliß<br />

für das Haushaltsjahr 20<strong>12</strong><br />

Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 03.09.20<strong>12</strong><br />

und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 20<strong>12</strong> wird<br />

gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />

bisher um um auf<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.142.600,00 46.400,00 1.400,00 2.187.600,00<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 2.142.600,00 161.200,00 116.200,00 2.187.600,00<br />

der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 -114.800,00 -114.800,00 0,00<br />

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

der Saldo der der außerordentlichen Erträge und<br />

Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf 0,00 - 114.800,00 - 114.800,00 0,00<br />

die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 - 114.800,00 - 114.800,00 0,00<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 2.092.000,00 43.000,00 400,00 2.134.600,00<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 2.141.400,00 144.<strong>10</strong>0,00 <strong>12</strong>4.200,00 2.161.300,00<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -49.400,00 -<strong>10</strong>1.<strong>10</strong>0,00 - <strong>12</strong>3.800,00 - 26.700,00<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.<strong>10</strong>0,00 11.000,00 3.200,00 34.900,00<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

auf -27.<strong>10</strong>0,00 -11.000,00 - 3.200,00 - 34.900,00<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 86.500,00 21.600,00 36.500,00 71.600,00<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf <strong>10</strong>.000,00 0,00 0,00 <strong>10</strong>.000,00<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-<br />

tätigkeit auf 76.500,00 21.600,00 36.500,00 61.600,00<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen wird nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

wird festgesetzt von bisher 36.500,00 EUR<br />

auf 0,00 EUR<br />

§ 5 Amtsumlage<br />

Die Amtsumlage bleibt unverändert. (20,472 v. H.)<br />

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan<br />

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen<br />

wird nicht verändert.<br />

§ 7 Eigenkapital<br />

bisher nunmehr<br />

EUR EUR<br />

Der Stand des Eigenkapitales<br />

zum 31.<strong>12</strong>. des Haushaltsvorvorjahres<br />

betrug 79.984,33 79.984,33<br />

Der voraussichtliche Stand des<br />

Eigenkapitales zum 31.<strong>12</strong>. des<br />

Haushaltsvorjahres<br />

beträgt 87.784,33 259.288,01<br />

und zum 31.<strong>12</strong>. des<br />

Haushaltjahres 2011 87.784,33 259.288,01<br />

Dömitz, den 19.09.20<strong>12</strong><br />

Ort, Datum<br />

gez. Thees<br />

Amtsvorsteher<br />

Hinweis:<br />

Dienstsiegel<br />

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom <strong>12</strong>.09.20<strong>12</strong> angezeigt worden.<br />

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.<br />

Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt<br />

zur Einsichtnahme vom 08.<strong>10</strong>.20<strong>12</strong> bis 09.11.20<strong>12</strong> im Gebäude der<br />

Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz,<br />

Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus.<br />

Montag: 09:00 - <strong>12</strong>:00 Uhr<br />

Dienstag: 09:00 - <strong>12</strong>:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr<br />

Mittwoch: 09:00 - <strong>12</strong>:00 Uhr<br />

Donnerstag: 09:00 - <strong>12</strong>:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr<br />

Freitag: 09:00 - <strong>12</strong>:00 Uhr

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