Brandschutzkonzept Altenpflegeheim
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Ausführung Wand F90<br />
Türen T30-RS selbstschließend<br />
Oberhalb des Eingangsbereiches im 1.-3. Obergeschoss ist jeweils ein Fenster in den<br />
Aufenthaltsräumen des Mittelteils geplant. Dieses Fenster muss entweder auf die<br />
erforderlichen 5 m Feuerüberschlagweg gekürzt werden oder mit feuerbeständiger<br />
Verglasung ausgeführt werden.<br />
Ausführung G 90<br />
Die Lage und Bauart der Bauteile kann auch den beiliegenden Brandschutzplänen<br />
entnommen werden.<br />
3.5 Decken<br />
Nach § 31 LBauO Abs.1.1 müssen Decken und Ihre Unterstützungen feuerbeständig<br />
hergestellt werden. Öffnungen sind nach § 31 LBauO Abs.3.1 nur dann zulässig, wenn<br />
sie entsprechend der Bauart der Decken und mit feuerbeständigen Abschlüssen<br />
versehen werden. Hier sind insbesondere die Versorgungs- und Lüftungsschächte zu<br />
beachten.<br />
Die Decke über der Anlieferung im Evakuierungsabschnitt 2 ( EV2 ) des Erdgeschosses<br />
muss wegen eines möglichen Brandüberschlages nach oben aus dem Mülllager in F90<br />
ausgeführt werden.<br />
Das gilt ebenfalls für die Decke im Erdgeschoss zwischen notwendigem Treppenraum<br />
und dem Abluftschacht des Technikraumes.<br />
Alle Geschossdecken in diesem Objekt werden nach den Anforderungen aus<br />
§ 31 LBauO feuerbeständig hergestellt.<br />
Ausführung: F 90<br />
3.6 Dächer<br />
Nach § 32 LBauO Abs. 1 muss die Bedachung gegen Flugfeuer und strahlende Wärme<br />
widerstandsfähig sein ( harte Bedachung ).<br />
Die Brandübertragung von innen nach außen, sowie von außen nach innen<br />
muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.<br />
Die äußere Schicht muss gegen Flugfeuer und strahlende Wärmequellen ausreichend<br />
widerstandfähig sein. Die zugelassenen Baustoffe sind in der DIN 4102-7 definiert.<br />
Diese umfasst alle die für eine Dachkonstruktion notwendigen Materialien, sowie<br />
Abschlüsse von Öffnungen und Lichtkuppeln<br />
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